1、Februar 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 73.020!$RFR“1473547www.din.deDDIN 21913-4Bergmn
2、nisches Risswerk Tiefbau Teil 4: Gefahren- und SchutzbereicheMine plans Deep mining Part 4: Hazardous zones, zones of protective measuresPlans de mines Exploitation souterraine Partie 4: Zones de danger et de protectionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN 21913-6:200
3、4-07Ersatz frDIN 21913-4:1992-10www.beuth.deGesamtumfang 16 Seiten2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen 4 3 Begriffe . 4 4 Allgemeine Regeln. 4 5 Gefahrenstellen 5 5.1 Brandherde. 5 5.2 Austritt- oder Ausbruchstellen. 6 5.3 Gebirgsschlagstellen 6 6 Gefahrenbereich
4、e 8 6.1 Brandfelder. 8 6.2 Standwasserbereiche 9 6.3 Gasausbruchbereiche . 10 6.4 Gasausbruchverdchtige Bereiche . 10 6.5 Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung 11 6.6 Tagesbrche und Unstetigkeiten. 12 7 Schutzbereiche 13 Literaturhinweise 14 Stichwortverzeichnis 15 Verzeichnis der Kurzformen, geordn
5、et nach Begriffen . 16 Verzeichnis der Kurzformen, geordnet nach Kurzformen . 16 Tabellen Tabelle 1 Brandherde. 5 Tabelle 2 Austritt- oder Ausbruchstellen. 6 Tabelle 3 Gebirgsschlagstelle. 7 Tabelle 4 Brandfelder. 8 Tabelle 5 Standwasserbereiche 9 Tabelle 6 Gasausbruchbereiche. 10 Tabelle 7 Gasausbr
6、uchverdchtige Bereiche . 10 Tabelle 8 Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung 11 Tabelle 9 Tagesbrche und Unstetigkeiten. 12 Tabelle 10 Schutzbereiche 13 DIN 21913-4:2009-02 3 DIN 21913-4:2009-02 Vorwort Dieses Dokument wurde als Teil der Normenreihe Bergmnnisches Risswerk“ vom Arbeitsausschuss Marksc
7、heidewesen des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet. Nach der Verordnung ber markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberflche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Ttigkeiten und Ein
8、richtungen nach 2 Bundesberggesetz hierzu zhlen u. a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen sowie die damit ver-bundene Wiedernutzbarmachung der Oberflche die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide- und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regel
9、n wird vermutet, soweit die Normen Bergmn-nisches Risswerk“ beachtet werden. Teil 1: Grubenbaue Teil 1 Bbl 1: Grubenbaue Erluternde Angaben Teil 2: Abbau, Versatz und Einlagerung Teil 3: Abschluss von Grubenbauen Teil 4: Gefahren- und Schutzbereiche Teil 6: Verwahrung bergmnnisch hergestellter Hohlr
10、ume Teil 11: Geometrische Gren im Grubengebude Ein weiterer Normteil ber das Schachtbild ist in Vorbereitung. nderungen Gegenber DIN 21913-4:1992-10 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Abschnitt Abschlsse zu Tage gehender und geneigter Grubenbaue“ gestrichen (in DIN 21913-6 enthalten); b) Begr
11、iffe Gefahrenstelle bzw. Gefahrenbereich und Schutzbereich neu definiert; c) Regel fr die Anordnung von Beischriften gendert; d) Zeichen fr gasausbruchverdchtiger Bereich und Explosionsschutzbereich gendert; e) Zeichen fr Fahrdrahtschutzbereich gestrichen; f) Zeichen fr Strahlenschutz-berwachungsber
12、eich, -Kontrollbereich und -Sperrbereich neu aufgenommen; g) redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN Berg 1900 bis 1940: 1936-03, 1939-12 DIN 21900: 1951-08 DIN 21913-4: 1992-10 DIN 21913 Bergmnnisches Risswerk Tiefbau besteht aus: 4 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr d
13、ie Herstellung und Ausgestaltung des Bergmnnischen Risswerkes. Die Norm enthlt die Zeichen, Kurzformen und Begriffe, die zur Darstellung von Gefahrenstellen, Gefahren- und Schutzbereichen im Tiefbau zu verwenden sind. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung d
14、ieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 21904, Bergmnnisches Risswerk Schriften DIN 21905, Bergmnnisches Risswerk Zeic
15、hnerische Grundlagen DIN 21908, Bergmnnisches Risswerk Farben 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gefahrenstelle bzw. Gefahrenbereich Stelle bzw. Bereich, von der bzw. dem Gefahren fr den Bergwerksbetrieb oder die Tagesoberflche ausgehen knnen 3.2 Schutzbe
16、reich Bereich, in dem der Bergbaubetrieb auf Besonderheiten Rcksicht nimmt und der durch behrdliche oder betriebliche Regelungen festgelegt ist ANMERKUNG Unter den Begriff Schutzbereich fallen auch die Begriffe Schutzbezirk, Sicherheitsbereich, Sicherheitspfeiler, Schutzstreifen, Sicherheitszone, Sc
17、hutzgebiet, Schutzzone. 4 Allgemeine Regeln Alle Zeichen und Beschriftungen sind in der Farbe Schwarz (Farbzeichen N : 0 : 7,5) auszufhren, soweit nicht ausdrcklich abweichende Festlegungen getroffen sind. Die in den Beispielen hellgrau gedruckten Gegebenheiten sind in dieser Norm nicht festgelegt.
18、Die Farbangaben beziehen sich auf DIN 21908. Sollen in einer unbunten Darstellung Gegebenheiten farbig hervorgehoben werden, so ist die in der bunten Darstellung vorgesehene Farbe zu verwenden. Fr Linienbreiten und Linienarten gilt DIN 21905. Die Art und Gre der Schriften sind nach DIN 21904 auszufh
19、ren. Soweit in dieser Norm Linienbreiten, Schrift- und Zeichengren angegeben sind, gelten sie fr die Darstellung im Mastab 1 : 5 000. Bei anderen Mastben sind sie erforderlichenfalls anzupassen. Beistriche, Beischriften oder Kurzzeichen sind an der Innenseite der Begrenzung anzubringen. Bei Datumsan
20、gaben sind die Jahreszahlen vollstndig anzugeben. DIN 21913-4:2009-02 5 5 Gefahrenstellen 5.1 Brandherde Brandherde sind mit den Zeichen nach Tabelle 1 darzustellen und mit dem Kurzzeichen Br zu versehen. Neben dem Zeichen sind die Jahreszahl der Festlegung und die Bezeichnung aus dem Verzeichnis be
21、r Brandherde und Brandfelder einzutragen. Bei der bunten Darstellung ist die Eintragung in der Farbe Zinnober vorzunehmen. Nach dem Erlschen eines Brandherdes sind das Zeichen fr den Brandherd mit einem Kreis zu umschlieen, die Eintragungen zu streichen und die Jahreszahl der Lschung hinzuzufgen. Ta
22、belle 1 Brandherde Brandherd 7 : 7 : 2 Zinnober Brandherd, erloschen 7 : 7 : 2 N : 0 : 7,5 Zinnober Schwarz BEISPIEL Brandherd, 2004 festgelegt und eingetragen in das Verzeichnis ber Brandherde und Brandfelder mit der Bezeichnung Nr 23; Lschung 2007. unbunt bunt DIN 21913-4:2009-02 Benennung Zeichen
23、 Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbnameunbunt bunt Darstellung 6 5.2 Austritt- oder Ausbruchstellen Fr die Darstellung von Austritt- oder Ausbruchstellen sind Zeichen nach Tabelle 2 zu verwenden. Der Endpunkt des Striches gibt die Lage der zu kennzeichnenden Stelle an. Neben das Zeichen ist die Beze
24、ich-nung aus dem Verzeichnis ber Austritt- und Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlmmen einzutra-gen. Die Lage von Zeichen und Beischriften sowie die Lnge des Striches sind zweckentsprechend zu whlen. Bei inaktiven Austrittstellen ist das Zeichen zu durchkreuzen (siehe Beispiel 2). Tabelle 2
25、Austritt- oder Ausbruchstellen Gas a 2 : 6 : 1 N : 0 : 7,5 Gelb Schwarz Lauge 11 : 5 : 4 N : 0 : 7,5 Tiefmagenta Schwarz Schlamm N : 0 : 4 N : 0 : 7,5 Grau Schwarz flssige Kohlenwasserstoffe 4 : 6 : 1 N : 0 : 7,5 Orange Schwarz Wasser 17 : 6 : 3 N : 0 : 7,5 Ultramarinblau Schwarz 2 mm St 5 (Kreis, u
26、nbunt) St 2 (Kreis, bunt) St 2 (Strich) gM 2,5 aBEISPIEL 1 CO2-Gasausbruch aus einem Streckensto mit der Bezeichnung Nr 12. BEISPIEL 2 Inaktive Laugenaustrittstelle mit der Bezeichnung 05/A. DIN 21913-4:2009-02 Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Zeicheng
27、re Linienbreite Schriftgre Bei Gasen ist soweit mglich anstelle des G, das Kurzzeichen der wichtigsten chemischen Verbindung anzugeben.7 5.3 Gebirgsschlagstellen Gebirgsschlagstellen sind mit dem Zeichen nach Tabelle 3 darzustellen. In das Zeichen ist die Bezeichnung aus dem Verzeichnis ber Gebirgss
28、chlagstellen einzutragen. Das Zeichen ist jeweils an geeigneter Stelle mit einem Strich zu versehen, dessen Endpunkt die Lage der zu kennzeichnenden Stelle angibt. Ein von einem oder von mehreren Gebirgsschlgen betroffener Bereich ist nach Tabelle 8 zu kennzeichnen. Tabelle 3 Gebirgsschlagstelle Geb
29、irgsschlagstelle 5 : 3 : 6 Dunkelbraun BEISPIEL Gebirgsschlagstelle mit der Bezeichnung Ro 13. DIN 21913-4:2009-02 Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname 8 6 Gefahrenbereiche 6.1 Brandfelder Brandfelder sind mit dem Zeichen nach Tabelle 4 darzustellen und mi
30、t dem Kurzzeichen Br zu versehen. Neben dem Kurzzeichen sind die Jahreszahl der Festlegung und die Bezeichnung aus dem Verzeichnis ber Brandfelder einzutragen. In der bunten Darstellung sind die Eintragungen in der Farbe Zinnober vorzunehmen. Nach dem Erlschen eines Brandfeldes sind die Begrenzungen
31、 zu durchkreuzen, die Eintragungen zu streichen sowie die Jahreszahl der Lschung hinzuzufgen. Tabelle 4 Brandfelder Brandfeldes 7 : 7 : 2 Zinnober St 10 BEISPIEL 1 Brandfeld, 2005 festgelegt und eingetragen in das Verzeichnis ber Brandherde und Brandfelder mit der Bezeichnung 21. unbunt bunt BEISPIE
32、L 2 Brandherd und Brandfeld, 2003 festgelegt und eingetragen in das Verzeichnis ber Brandherde und unbunt bunt DIN 21913-4:2009-02 Begrenzung eines unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Linienbreite Brandfelder mit der Bezeichnung 16, Lschung 2006. Darstellung 9 6.2 St
33、andwasserbereiche Ansammlungen von Wasser, Lauge oder Schlamm in abflusslosen Grubenbauen sind mit dem Zeichen nach Tabelle 5 darzustellen. In die Begrenzungen sind die Bezeichnung des Mediums und die Jahreszahl der Festlegung einzutragen. In der bunten Darstellung sind die Eintragungen in der Farbe
34、 Ultramarinblau vorzunehmen. Fr die Bezeichnung des Mediums ist das Kurzzeichen W fr Wasser, Sch fr Schlamm oder L fr Lauge zu verwenden. Ferner ist die Bezeichnung aus dem Verzeichnis ber Standwasserbereiche einzutragen. Bei dauerhaft gelstem oder nicht vorgefundenem Standwasser sind die Begrenzung
35、en zu durchkreuzen und die Eintragungen zu streichen. Die Jahreszahl der Lsung bzw. des Nichtvorfindens ist beizuschreiben. Tabelle 5 Standwasserbereiche Begrenzung eines Standwasserbereiches 17 : 6 : 3 Ultramarinblau St 10 BEISPIEL 1 Standwasserbereich, 2006 festgelegt und eingetragen in das Verzei
36、chnis ber Standwasserbereiche mit der Bezeichnung 14. unbunt bunt BEISPIEL 2 Standwasserbereich, hier Laugenansammlung, 2004 festgelegt und eingetragen in das Verzeichnis ber Standwasserbereiche mit der Bezeichnung 126, Lsung der Laugenansammlung 2007. unbunt bunt DIN 21913-4:2009-02 Darstellung unb
37、unt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Linienbreite 10 6.3 Gasausbruchbereiche Gasausbruchbereiche sind mit dem Zeichen nach Tabelle 6 dazustellen. Die Grenzlinie ist mit dem Kurzzeichen der wichtigsten chemischen Verbindung des Gases zu kennzeichnen. Tabelle 6 Gasausbruch
38、bereiche Begrenzung eines Gasausbruchbereiches N : 0 : 7,5 2 : 6 : 1 Schwarz Gelb St 10/St 3 St 10 BEISPIEL Begrenzung eines CH4-Gasausbruchbereiches. 6.4 Gasausbruchverdchtige Bereiche Gasausbruchverdchtige Bereiche sind mit dem Zeichen nach Tabelle 7 darzustellen. Die Grenzlinie ist mit dem Kurzze
39、ichen der wichtigsten chemischen Verbindung des Gases zu kennzeichnen (siehe Beispiel). Bei Bedarf kann der gasausbruchverdchtige Bereich zustzlich durch Schraffur oder Punktraster in Gelb dargestellt werden. Tabelle 7 Gasausbruchverdchtige Bereiche Begrenzung eines gasausbruchverdchtigen Bereiches
40、N : 0 : 7,5 2 : 6 : 1 Schwarz Gelb St 10/St 3 St 10 DIN 21913-4:2009-02 Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Linienbreite Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Linienbreite 11 BEISPIEL 26.5 Bereiche erhhter Gebirg
41、sbeanspruchung Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung sind mit den Zeichen nach Tabelle 8 darzustellen. Tabelle 8 Bereiche erhhter Gebirgsbeanspruchung Begrenzung eines Bereiches erhhten Gebirgsdruckes 4 : 6 : 4 Hellbraun St 4 Begrenzung eines von Gebirgsschlgen betroffenen Bereiches 5 : 3 : 6 Dunkel
42、braun St 4 Begrenzung eines gebirgsschlaggefhrdeten Bereiches 5 : 3 : 6 Dunkelbraun St 4 Bei Bedarf knnen die Bereiche zustzlich durch Schraffur oder Punktraster in Hellbraun bzw. Dunkelbraun dargestellt werden. DIN 21913-4:2009-02 Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen FarbzeichenT : S :
43、 D Farbname Linienbreite Begrenzung eines gasausbruchverdchtigen Bereiches (hier: CO ). 12 6.6 Tagesbrche und Unstetigkeiten Die Begrenzungen von Tagesbrchen und tagesbruchgefhrdeten Bereichen sowie Unstetigkeiten infolge bergbaubedingter Bodenbewegungen sind mit Zeichen nach Tabelle 9 darzustellen.
44、 Fr Pingen ist das Zeichen fr den Tagesbruch anzuwenden. Tabelle 9 Tagesbrche und Unstetigkeiten Begrenzung eines Tagesbruches 7 : 7 : 2 Zinnober St 4/St 2 Begrenzung eines tagesbruchgefhrdeten Bereiches 7 : 7 : 2 Zinnober St 4/St 2 Unstetigkeiten Erdstufe (Gelndeabriss) 7 : 7 : 2 Zinnober St 4/St 2
45、 Erdspalte 7 : 7 : 2 Zinnober St 4/St 2 sonstige bergbau-bedingte Unstetig-keit (z. B. Flexur) 7 : 7 : 2 Zinnober St 4 BEISPIEL Tagesbruch, entstanden 02.01.2000; Erdspalte, entstanden im Oktober 1999; tagesbruchgefhrdeter Bereich. DIN 21913-4:2009-02 Das Datum der Entstehung von Tagesbrchen und Uns
46、tetigkeiten ist, soweit bekannt, anzugeben. Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen Farbzeichen T : S : D Farbname Linienbreite ANMERKUNG Als gebirgsschlaggefhrdete Bereiche sind Lagerstttenteile einzustufen, bei denen aufgrund der geologischen und grubengeometrischen Situation und gegeben
47、enfalls durchgefhrter Untersuchungen eine erhhte Gebirgsschlaggefhrdung nicht ausgeschlossen werden kann bzw. erkannt wurde. 13 7 Schutzbereiche Schutzbereiche sind mit Zeichen nach Tabelle 10 darzustellen. Hier nicht aufgefhrte Schutzbereiche sind mit entsprechenden Beischriften nher zu bezeichnen.
48、 Tabelle 10 Schutzbereiche Begrenzung eines Schutzbereiches 9 : 7 : 3 Karmin Begrenzung eines Schutzbereiches um Brandfelder 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Karmin Schwarz Begrenzung eines Schutzbereiches um gas-fhrende Gebirgsschichten und Klfte 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Karmin Schwarz Begrenzung eines Schutzber
49、eiches um Stand-wasser oder wasserfhrende Gebirgsschichten und Klfte 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Karmin Schwarz Begrenzung eines Strahlenschutz-berwachungs-bereiches 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Karmin Schwarz Begrenzung eines Strahlenschutz-Kontroll-bereiches 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Karmin Schwarz Begrenzung eines Strahlenschutz-Sperrbereiches 9 : 7 : 3 N : 0 : 7,5 Ka