1、November 2015DEUTSCHE NORM Preisgruppe 5DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 53.100; 73.100.30!%E.“2349211www.din.deDIN 22261-4Bagger, Absetzer und Zusatzgerte i
2、n Braunkohlentagebauen Teil 4: Mechanische Bremsen fr HubwindenExcavators, spreaders and auxiliary equipment in opencast lignite mines Part 4: Hoisting winch brakesExcavateurs, remblayeurs et appareils subsidiaires dans les mines ciel ouvert au lignite Partie 4: Freins mcaniques pour treuils de leva
3、geAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 222614:200712www.beuth.deGesamtumfang 5 SeitenDDIN-Normenausschuss Bergbau (FABERG)DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)DIN 22261-4:2015-11 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Al
4、lgemeines . 4 4 Auslegung . 4 5 Schaltung 5 6 Betrieb und Prfung . 5 DIN 22261-4:2015-11 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss Bagger, Absetzer und Zusatzgerte in Braunkohlen-tagebauen“ des DIN-Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass
5、 einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 22261 Bagger, Absetzer und Zusatzgerte in Braunkohlentagebauen besteht aus: Teil 1: Bau, Inbetriebnahme und Prfun
6、gen Teil 2: Berechnungsgrundlagen Teil 3: Ausfhrung von Stahltragwerken Teil 4: Mechanische Bremsen fr Hubwinden Teil 5: Mechanische Bremsen und berlastsicherungen fr Schwenkwerke Teil 6: Prfung von Seilen und Seilendbefestigungen nderungen Gegenber DIN 22261-4:2007-12 wurden folgende nderungen vorg
7、enommen: a) Abschnitte 2, 4.1, 4.6, 4.7, 6.3 und 6.4 redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 22261-4: 1997-06, 2007-12 DIN 22261-4:2015-11 4 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr den Bau und den Betrieb von mechanischen Bremsen fr Hub-winden an Baggern, Absetzern und Zusat
8、zgerten nach DIN 22261-1:2015-11,1.2. Hierzu zhlen: Mechanische Bremsen fr Hubwinden von Schaufelradauslegern; mechanische Bremsen fr Hubwinden von Eimerleitern; mechanische Bremsen fr Hubwinden von Abwurfauslegern; mechanische Bremsen fr sonstige Hubwinden, die die Standsicherheit des Gesamtgertes
9、beeinflussen; mechanische Bremsen fr Hubwinden von Fhrerstnden und von Auslegern fr Fhrerstnde. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur
10、die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 22261-1:2015-11, Bagger, Absetzer und Zusatzgerte in Braunkohlentagebauen Teil 1: Bau, Inbetrieb-nahme und Prfungen DIN 22261-2, Bagger, Absetze
11、r und Zusatzgerte in Braunkohlentagebauen Teil 2: Berechnungsgrundlagen DIN EN 10204, Metallische Erzeugnisse Arten von Prfbescheinigungen 3 Allgemeines Es sind mindestens zwei voneinander unabhngige Bremsen vorzusehen. Die Bremsen sind voneinander un-abhngig, wenn fr jede Bremse ein eigener Kraftwe
12、g zur Bremsflche vorhanden ist. Jede Bremse kann aus mehreren Einzelbremsen bestehen. 4 Auslegung 4.1 Fr alle Bremsen sind prffhige Berechnungen aufzustellen, in denen das Verhltnis Bremsmoment der jeweiligen Bremse zum Bemessungswert des einwirkenden Momentes in der Bemessungssituation H dividiert
13、durch den Teilsicherheitsbeiwert 1,5 als rechnerische Bremssicherheit ausgewiesen ist. Bei Berechnung der Bremssicherheit knnen der Grabwiderstand, der Wirkungsgrad der Winde sowie der Gestngewirkungsgrad unbercksichtigt bleiben. Die Beanspruchungen aus dem maximal zulssigen Bremsmoment mssen von al
14、len Bauteilen der Bremse dauerfest aufgenommen werden knnen. 4.2 Jede der nach Abschnitt 3 voneinander unabhngigen Bremsen ist mindestens fr eine dreifache rechnerische Bremssicherheit auszulegen. 4.3 Fr die Auslegung der Bremsen ist mit einer Reibungszahl von hchstens = 0,3 zu rechnen. Fr Festigkei
15、tsnachweise ist eine Reibungszahl von mindestens = 0,4 anzusetzen. Fr die Reibungszahl des verwendeten Bremsbelagtyps und fr die Bremsen mssen Prfbescheinigungen nach DIN EN 10204 vorgelegt werden. Die Art der Prfbescheinigungen ist zwischen Hersteller und Auftraggeber vertraglich festzulegen. DIN 2
16、2261-4:2015-11 5 4.4 Unabhngig von der Anforderung nach 4.2 darf die aus der Massentrgheit der abzubremsenden Massen resultierende Seilkraft hchstens 6 % der Seilkraft aus stndigen Lasten betragen, falls diese dynamische Belastung in der statischen Berechnung des Gertes nicht besonders bercksichtigt
17、 wird. 4.5 Sofern mit Rcksicht auf Massenkrfte Bremsen nicht gleichzeitig einfallen drfen, sind Verzge-rungselemente einzubauen. 4.6 Bei allen mechanischen Bremsen sind bei der Bemessung der Bauteile der Bremse die dynamischen Einwirkungen nach DIN 22261-2 zu bercksichtigen. 4.7 Wenn kein Messverfah
18、ren nach 6.4.1 angewendet werden kann, ist fr die zu erwartende grte kinetische Energie (Senkbetrieb mit Volllast) rechnerisch nachzuweisen, dass mit den zur Verfgung stehenden Bremsen ein Anhalten der Last mglich ist und dabei ein Nachlauf nicht zu unzulssigen Lagezustnden fr das Tagebaugert oder T
19、eilen von diesem fhrt. 5 Schaltung 5.1 Die Bremslfter sind so zu schalten, dass beim Stillsetzen der Winden alle Bremsen Einfallbefehl erhalten. 5.2 Die Bremsen mssen bei Energieausfall einfallen. 5.3 Es muss sichergestellt sein, dass beim Versagen eines Schaltgertes die Bremslfter durch andere berg
20、eordnete Schaltgerte ausgeschaltet und die Bremsen zum Einfall gebracht werden knnen. Dies gilt nur fr Hubwinden, bei deren Versagen die Standsicherheit des Gesamtgertes gefhrdet ist. 6 Betrieb und Prfung 6.1 Die Bremsen mssen leicht zugnglich sein. 6.2 Die Bremsen sind so zu betreiben und instandzu
21、halten, dass ihre Wirksamkeit erhalten bleibt. 6.3 Die Bremsen sind durch Inaugenscheinnahme zu prfen (Prffristen nach DIN 22261-1:2015-11, Tabelle A.1, Zeile 9). 6.4 Vor der ersten Inbetriebnahme, nach nderungen der Bremsen sowie nach wesentlichen nderungen des Gertes und bei den Prfungen nach DIN
22、22261-1:2015-11, Tabelle A.1, Zeile 9, ist die Wirksamkeit der Bremsen festzustellen. 6.4.1 Durch Messungen ist der Nachweis der Einhaltung der Bremssicherheit zu erbringen. Die Messungen sind nach einem dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren durchzufhren. Der Einsatz neuer Messverfahren ist
23、 mit dem zustndigen Sachverstndigen abzustimmen. 6.4.1.1 Die durch Messungen ermittelte Bremssicherheit jeder Bremse nach 4.2 muss 2,5 sein. 6.4.1.2 Die Messdiagramme sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. 6.4.1.3 Der Sachverstndige erhlt alle zur Beurteilung der durchgefhrten Messungen erforderlichen Unterlagen. 6.4.2 Wenn kein Messverfahren angewendet werden kann, wird die Wirksamkeit der Hubwindenbremsen durch Sichtprfung mit Funktionsbeurteilung festgestellt und das Ergebnis schriftlich festgehalten. 6.4.1.2 und 6.4.1.3 gelten sinngem.