1、November 2011DEUTSCHE NORM Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DINDKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN
2、Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 01.040.45; 45.060.01!$rh“1799669www.din.deDDIN 27200Zustand der Eisenbahnfahrzeuge Grundstze und Begriffe fr den betriebssicheren ZustandState of railway vehicles Terms and definitions for the reliable state of railway vehiclestat des vhicul
3、es ferroviaires Termes et dfinitions de fonctionnement sr dtat des vhicules ferroviairesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 27200:2003-08www.beuth.deGesamtumfang 18 SeitenDIN 27200:2011-11 Anwendungsbeginn Anwendungsbeginn dieser Norm ist 2011-11-01. Inhalt Sei
4、te Vorwort . 3 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich 5 2 Normative Verweisungen. 5 3 Grundstze und Begriffe fr die Normen des Gesamtwerkes . 5 3.1 Anwendung . 5 3.2 Inhalt 6 3.3 Festlegungen fr den Instandhaltungsprozess. 6 3.4 Begriffe 6 Literaturhinweise . 18 2 DIN 27200:2011-11 Vorwort Diese Norm enth
5、lt sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-01 UA Grundlagen und Fertigungstechnologien“ des Arbeitsausschusses NA 087-00-15 AA Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)“ in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschs
6、sen des FSF und der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE“ erarbeitet. Die Normen des Gesamtwerkes Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ stellen ein einheitliches und system-kompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand fr das sichere Betreiben so
7、wie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Alle Dokumente dieses Gesamtwerkes sind in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgefhrt. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DK
8、E sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 27200:2003-08 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Abgleich und Anpassung des Vorwortes und der Einleitung; b) neue Festlegung des Anwendungsbereiches (1) und der Anwendung (
9、3.1); c) berarbeitung der normativen Verweisungen; d) die folgenden Begriffe wurden neu aufgenommen: 1) Erneuerung; 2) Halter/EVU/ECM; 3) Grenzmae; 4) Inbetriebnahmegenehmigung; 5) Werkstattfahrt; e) die folgenden Begriffe wurden gestrichen: 1) Einstellungsvertrag; 2) Instandhaltungskategorie; 3) Pf
10、legen; 4) Technisches Regelwerk Fahrzeugzustand (TRF); 5) Verwaltungsvorschrift; 6) Zusammenbauen; 7) Zustandsbeschreibung; f) redaktionelle berarbeitung und Ergnzungen. Frhere Ausgaben DIN 27200: 2003-08 3 DIN 27200:2011-11 Einleitung Mit der Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde der gesetzliche Rah
11、men fr den Zugang zu ffentlichen Eisenbahninfrastrukturen geschaffen. Dies erfordert einen einheitlichen Sicherheitsrahmen fr den Zustand der Eisenbahnfahrzeuge, denn Abnutzung, Ausflle und andere Schdigungen beeinflussen die Betriebs-sicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. 4 DIN 27200:2011-11 1 Anwendu
12、ngsbereich Die Normen des Gesamtwerkes Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ beinhalteten technische Festlegungen fr sicherheitsrelevante und berwachungsbedrftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite (Regelspurfahrzeuge nach DIN 25003). Diese Norm legt die Grundstze und Begri
13、ffe fr die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ fest. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt
14、 die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 25003, Bahnanwendungen Systematik der Schienenfahrzeuge bersicht, Benennungen, Defini-tionen AEG, Allgemeines Eisenbahngesetz 1)EBO, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 2)TEIV, Zweite Verordnung zum Erlass und
15、zur nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Artikel 1 Verord-nung ber die Interoperabilitt des transeuropischen Eisenbahnsystems (Transeuropische-Eisenbahn-Interoperabilittsverordnung TEIV) 2)3 Grundstze und Begriffe fr die Normen des Gesamtwerkes 3.1 Anwendung Die Normen des Gesamtwerkes Zustand
16、 der Eisenbahnfahrzeuge“ definieren den Grenzzustand fr das sichere Betreiben von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite und deren Komponenten. Sie sind anzuwenden, sofern die Fahrzeuge auf einer ffentlichen Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Die in den Normen aufgezeigten Mindestanforderungen
17、 an die Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes der Eisenbahnfahrzeuge sind ebenfalls anzuwenden. Darber hinaus sind die Normen auch bei der Neukonstruktion zu beachten, wenn fr die Einhaltung der Betriebsgrenzkriterien konstruktive Vorkehrungen zu treffen sind. ANMERKUNG 1 Die konstruktive Gestal
18、tung fr eine instandhaltungsfreundliche berprfung der Betriebsgrenzmae ist zu bercksichtigen. ANMERKUNG 2 Die Anwendbarkeit der Normen des Gesamtwerkes auf Eisenbahnfahrzeuge anderer Spurweiten und deren Komponenten ist im Einzelfall zu prfen. 1) Zu beziehen durch: Bundesanzeiger Verlag mbH, Sdstrae
19、 119, 53175 Bonn 2) Zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin 5 DIN 27200:2011-11 3.2 Inhalt Die Normen des Gesamtwerkes Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ definieren bzw. beschreiben a) den erforderlichen technischen Sollzustand zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes der Eisenbahnfahrze
20、uge und deren Komponenten, 1) wobei sich der erforderliche technische Sollzustand der Komponenten sowohl auf den eingebauten als auch auf den ausgebauten Zustand der Komponenten beziehen kann 2) gegebenenfalls knnen Angaben zu Instandhaltungsintervall bzw. Instandhaltungsmanahmen den technischen Sol
21、lzustand ergnzen; b) die aus Sicherheitsgrnden notwendigen Mindestanforderungen an Instandhaltungs- und Prfverfahren, wenn diese zur Einhaltung des Sollzustandes notwendigerweise festzulegen sind; c) andere aus Sicherheitsgrnden festzulegende Elemente des Instandhaltungsprozesses (z. B. Fhren von In
22、standhaltungsnachweisen, Erstellen von Instandhaltungsprogrammen). 3.3 Festlegungen fr den Instandhaltungsprozess Zur Einhaltung des technischen Sollzustandes mssen geeignete Instandhaltungsmanahmen definiert und durchgefhrt werden, die eine ber- bzw. Unterschreitung der Betriebsgrenzkriterien aussc
23、hlieen. Soweit Anforderungen an Instandhaltungs- und Prfverfahren sowie andere Elemente des Instandhaltungs-prozesses vorgegeben sind, ist deren Einhaltung bei der Durchfhrung von Instandhaltungsmanahmen sicherzustellen. Die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes durch die Halter/Eisenbahnverkehrsunt
24、ernehmen/Entity in charge of maintenance (Halter/EVU/ECM) geschieht im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung fr den betriebssicheren Zustand gem AEG. In Abhngigkeit von Fahrzeugbauart, Fahrzeugzustand und Einsatzparametern sind die Vorgaben dieser Normen des Gesamtwerkes durch die Festlegung der not
25、wendigen Betriebs- und Instandhaltungsprozesse umzusetzen. Das Vorliegen entsprechender Erkenntnisse kann es auerdem notwendig machen, die in den Normen definierten Betriebsgrenzkriterien fallweise weiter einzuschrnken. ANMERKUNG Der Begriff Halter/EVU/ECM“ wird einheitlich im Gesamtwerk als Platzha
26、lter fr die Verantwortlich-keit(en) fr den betriebssicheren Zustand verwendet. 3.4 Begriffe Fr die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“ gelten folgende Begriffe. 3.4.1 abbauen Demontieren aller Bauteile bzw. Baugruppen aus einer Betrachtungseinheit 3.4.2 Abma algebra
27、ische Differenz zwischen einem Ma (Istma, Grenzma.) und dem zugehrigen Nennma ANMERKUNG In Anlehnung an DIN EN ISO 286-1:2010-11. 3.4.3 Abnahme im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 32 Abs.1 EBO: ffentlich-rechtliche, hoheitliche Entscheidung ber die zulssige Nutzung der Betrachtungseinhei
28、t 6 DIN 27200:2011-11 3.4.4 Abnutzung Abbau des Abnutzungsvorrates, hervorgerufen durch chemische und/oder physikalische Vorgnge ANMERKUNG Siehe auch DIN EN 13306:2010-12. DIN 31051:2003-06, 4.3.1 3.4.5 Abnutzungsgrenze im Sinne der Instandhaltung der vereinbarte oder festgelegte Mindestwert des Abn
29、utzungsvorrates ANMERKUNG 1 In Anlehnung an DIN 31051:2003-06. ANMERKUNG 2 Siehe auch DIN EN 13306:2010-12. 3.4.6 Abnutzungsvorrat im Sinne der Instandhaltung Vorrat der mglichen Funktionserfllung unter festgelegten Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung, Instandsetzung
30、oder Verbesserung innewohnt ANMERKUNG 1 In Anlehnung an DIN 31051:2003-06. ANMERKUNG 2 Siehe auch DIN EN 13306:2010-12. 3.4.7 anbauen Montieren einzelner Bauteile bzw. Baugruppen an eine Betrachtungseinheit 3.4.8 Arbeitsablaufplan Darstellung einer Reihe von Instandhaltungsarbeiten in zeitlicher Rei
31、henfolge und gegenseitiger Abhngigkeit 3.4.9 Arbeitsanweisung AA verbindliche schriftliche Anleitung zur Durchfhrung von Instandhaltungsarbeiten mit den erforderlichen Vorgaben und Hinweisen 3.4.10 Arbeitsaufnahme Komplex von Manahmen zum Ermitteln des Instandsetzungsbedarfs einer Betrachtungseinhei
32、t 3.4.11 Arbeitsschein schriftliche Unterlage zur Beauftragung der Instandhaltungsmitarbeiter mit der Ausfhrung von Instand-haltungsarbeiten ANMERKUNG Der Arbeitsschein kann auch als Nachweis fr die Arbeitsausfhrung, als Abrechnungsunterlage usw. dienen. 3.4.12 ausbauen Demontieren einzelner Bauteil
33、e bzw. Baugruppen aus einer Betrachtungseinheit 3.4.13 Ausfall Beendigung der Fhigkeit einer Betrachtungseinheit, eine geforderte Funktion zu erfllen ANMERKUNG In Anlehnung an DIN EN 13306:2010-12. 7 DIN 27200:2011-11 3.4.14 Ausmusterung Herauslsen des Eisenbahnfahrzeuges aus dem Fahrzeugpark eines
34、Eisenbahnverkehrsunternehmens bzw./und Halters ANMERKUNG Mit der Ausmusterung endet die Pflicht zur planmigen Instandhaltung des Eisenbahnverkehrsunter-nehmens bzw./und Halters, welches das Eisenbahnfahrzeug ausgemustert hat. 3.4.15 Auerbetriebsetzung beabsichtigte befristete Unterbrechung der Funkt
35、ionsfhigkeit einer Betrachtungseinheit whrend der Nutzungsdauer der Eisenbahnfahrzeuge 3.4.16 Auerplanarbeit auerplanmig durchzufhrende Arbeit als Ergebnis eines Befundes 3.4.17 Bauartnderung nderung am Sollzustand einer Betrachtungseinheit, die im gltigen Zeichnungssatz und ggf. in anderen Dokument
36、ationen erfasst wird 3.4.18 Bauartbetreuung Gesamtheit aller Manahmen zur Erfllung der Bauartverantwortung 3.4.19 Bauartverantwortung Verantwortung fr die Festlegung und Weiterentwicklung eines anforderungsgerechten Sollzustandes einer Betrachtungseinheit 3.4.20 Baugruppe Bgr Zusammenfassung oder Ve
37、rbindung von Bauteilen 3.4.21 Bauteil kleinste, unteilbare technische Einheit ANMERKUNG Fr den Begriff Bauteil wird auch der Begriff Element verwendet. 3.4.22 Befund Ergebnis des Vergleiches zwischen Ist- und Sollzustand 3.4.23 Betrachtungseinheit jedes Teil, Bauelement, Gert, Teilsystem, jede Funkt
38、ionseinheit, jedes Betriebsmittel oder System einschlielich Hardware und/oder Software, das fr sich allein beschrieben und betrachtet werden kann ANMERKUNG In Anlehnung an DIN 31051:2003-06. 8 DIN 27200:2011-11 3.4.24 Betriebsgrenzkriterium hinreichende Angaben zum technischen Zustand, der whrend de
39、s Betriebes nicht verlassen werden darf ANMERKUNG 1 Soweit der Zustand messtechnisch erfassbar ist, kann das Grenzkriterium angegeben werden durch: das Betriebsgrenzma, das Betriebsgrenzspiel, den Betriebsgrenzmesswert (z. B. fr elektrische Gren), die Betriebsgrenztoleranz (auch fr elektrische Gren
40、anwendbar). ANMERKUNG 2 Messtechnisch nicht erfassbare Grenzkriterien knnen durch folgende Angaben konkretisiert werden: bergangsmerkmale von zulssigen zum unzulssigen Zustand; Unterscheidungsmerkmale zwischen zulssigem und unzulssigem Zustand; Hinreichende Beschreibung des zulssigen bzw. unzulssige
41、n Zustandes. 3.4.25 Betriebsgrenzma Bm zulssiges Ma, das im Betrieb nicht unter- (Mindestma) bzw. berschritten (Hchstma) werden darf 3.4.26 Betriebssicherheit Zustand von Eisenbahnfahrzeugen und/oder Baugruppen, der deren bestimmungsgeme Funktion sicherstellt und im Rahmen der anerkannten Regeln der
42、 Technik eine Gefhrdung von Personen und Sachen ausschliet 3.4.27 Betriebsgrenzspiel Bs zulssiges Spiel, das im Betrieb nicht unter- bzw. berschritten werden darf 3.4.28 ECM (en: entity in charge of maintenance) gem AEG, die fr die Instandhaltung zustndige Stelle“ ANMERKUNG Siehe auch EU-Verordnung
43、RG 445/2011 und Richtlinie 2008/110/EG. 3.4.29 einbauen Montieren einzelner Bauteile bzw. Baugruppen in eine Betrachtungseinheit 3.4.30 Einrichtung Zusammenfassung von Elementen, Bauteilen und/oder Baugruppen in einer nchst hheren Betrachtungs-ebene zu einer selbstndig verwendbaren Betrachtungseinhe
44、it ANMERKUNG 1 Wird auch als Subsystem bezeichnet. ANMERKUNG 2 In Anlehnung an DIN 40150:1979-10. 3.4.31 einstellen Justieren bzw. Abgleichen von Baugruppen bzw. Bauteilen auf definierte Werte 9 DIN 27200:2011-11 3.4.32 Erneuerung ANMERKUNG Siehe ersetzen“ (3.4.33). 3.4.33 ersetzen Ab- oder Ausbauen
45、 von Baugruppen oder Bauteilen, die vorgegebene Grenzkriterien nicht mehr erfllen, sowie das An- oder Einbauen instandgesetzter oder neuer Baugruppen bzw. Bauteile gleicher Funktion und Leistung ANMERKUNG Ersetzen ist Tauschen der Bauteile bzw. Baugruppe nach Befund. 3.4.34 Eisenbahnverkehrsunterneh
46、men EVU gem AEG 3.4.35 Fehler Zustand einer Einheit, in dem sie unfhig ist, eine geforderte Funktion zu erfllen, ausgenommen die Unfhigkeit whrend der prventiven Instandhaltung oder anderer geplanter Manahmen oder infolge des Fehlens externer Hilfsmittel ANMERKUNG 1 In Anlehnung an DIN EN 13306:2010
47、-12. ANMERKUNG 2 Ein Fehlzustand ist normalerweise das Ergebnis eines Ausfalls, aber unter bestimmten Umstnden kann ein offensichtlicher Ausfall das Ergebnis eines vorherigen Fehlzustandes sein. 3.4.36 Festintervall maximal zulssiger Abstand zwischen zwei definierten Instandhaltungsmanahmen, die nic
48、ht einer Instand-haltungsstufe zugeordnet sind ANMERKUNG Das Festintervall wird gesondert berwacht. 3.4.37 Frist planmige Instandhaltungsstufe zwischen den Revisionen 3.4.38 Funktion eine durch den Verwendungszweck der Betrachtungseinheit bedingte Aufgabe 3.4.39 Funktionsfhigkeit Fhigkeit einer Betr
49、achtungseinheit, eine geforderte Funktion unter gegeben Anwendungsbedingungen fr ein gegebenes Intervall zu erfllen 3.4.40 Funktionsprfung Ttigkeiten zur Besttigung, dass die Betrachtungseinheit ihre Eignung zur Durchfhrung der geforderten Funktion hat (Prflauf, Prfprotokoll, Werkstattfahrt .) 3.4.41 Generalnachweis zusammenfassende Besttigung zur Dokumen