DIN 31646-2013 Information and documentation Requirements for the long-term management of persistent identifiers《信息与文献 永久标识的长期管理要求》.pdf

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资源描述

1、Januar 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen (NABD) im DINPreisgruppe 16DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 35.240.30; 01.140.2

2、0!$#)“1920006www.din.deDDIN 31646Information und Dokumentation Anforderungen an die langfristige Handhabung persistenterIdentifikatoren (Persistent Identifier)Information and documentation Requirements for the long-term management of persistent identifiersInformation et documentation Prescriptions p

3、our gestion long terme des identificateurs persistants (PersistentIdentifier)Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 39 SeitenDIN 31646:2013-01 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich 6 2 Normative Verweisungen . 6 3 Begriffe 6 4 Da

4、rstellung eines PI-Systems . 10 4.1 Akteure eines PI-Systems 10 4.2 Basis- und Mehrwertdienste 11 5 Prozessbeschreibungen der Basisdienste 16 5.1 Gesamtbersicht. 16 5.2 Prozess (1) Namensvergabe und Verwaltung 16 5.3 Prozess (2) PI-Registrierung 18 5.4 Prozess (3) PI-Resolver-Dienst 18 5.5 Prozess (

5、4) Periodische Prfungen der Gltigkeit der Zugriffsadressen . 18 5.6 Prozess (5) nderungsmeldungen des Betreibers der Datenquelle . 19 5.7 Prozess (6) Administration und Monitoring des Resolver-Dienstes . 20 6 Kriterienkatalog . 20 6.1 Vorbemerkung . 20 6.2 Organisatorischer Rahmen 21 6.3 Umgang mit

6、persistenten Identifikatoren (PI) 24 6.4 Umgang mit den Objekten . 29 6.5 Resolver-Dienste. 32 6.6 Infrastruktur und Sicherheit 34 Anhang A (informativ) Checkliste PI-Policy 37 Anhang B (informativ) Verwendung von Fragment Identifier in URNs und anderen PI-Systemen . 38 Literaturhinweise . 39 DIN 31

7、646:2013-01 3 Vorwort Fr das vorliegende Dokument ist der NA 009-00-15 AA Schriftgutverwaltung und Langzeitverfgbarkeit digitaler Informationsobjekte“ im Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen (NABD) im DIN verantwortlich. Es wurde vom zustndigen Arbeitskreis NA 009-00-15-04 AK Arbeits

8、kreis Vertrauenswrdigkeit von Persistent-Identifier-Diensten“ erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 31646:2013-01 4

9、Einleitung Wer eine Printpublikation bestellt, kennt i. d .R. die ISBN eine weltweit etablierte eindeutige Nummer. Mit diesen eindeutigen Identifikatoren kann die Bestellung verlsslich ausgefhrt werden. Wer sich im Internet bewegt, der kennt den Uniform Ressource Locator (URL) zur Adressierung von W

10、eb-Inhalten. Im Gegensatz zur ISBN ist ein Uniform Ressource Locator (URL) allerdings nicht dazu geeignet, Web-Inhalte dauerhaft zu identifizieren, da dieser sich hufig ndert und somit durch inkonsistente Referenzen oder auch broken links“ zu Informationsverlusten fhrt. Die Ursache dafr ist die Bind

11、ung der Referenz an den Standort des Objekts1), d. h. die Beschreibung des Zieles einer Referenz erfolgt durch die Angabe einer Zugriffsadresse in Form einer URL. Fr eine dauerhafte Zitierfhigkeit digitaler Objekte sind standort-unabhngige, persistente Referenzen erforderlich, die ber technische und

12、 organisatorische Vernderungen hinweg eine verlssliche Identifizierung und Adressierung ermglichen. Diese Anforderungen erfllen Persistent Identifier (PI). Ein PI ist ein weltweit eindeutiger Name, der zur persistenten Identifizierung adressierbarer Objekte, wie z. B. Dokumente, Bilder, Tonaufnahmen

13、, Animationen oder Metabeschreibungen, eingesetzt wird. Die hufigste Anwendung von PIs findet man im Zusammenhang mit digitalen Objekten. Im Grunde kann aber ein PI jegliche Art von Entitten identifizieren, z. B. Personen, Orte, eine einzelne Seite eines (digitalisierten) Buches oder einen bestimmte

14、n Ausschnitt eines (digitalisierten) Gemldes, wie z. B. Adams Zeigefinger auf Michelangelos Schpfungsszene in der Sixtinischen Kapelle. Dabei kommt dem Identifikator zunchst nur die Aufgabe der Identifikation des (Teil-)Objektes zu. Je nachdem, wie der Identifikator aufgebaut ist, kann ein Resolver

15、auch ein Objekt mit grerem Scope (z. B. die gesamte Schpfungsszene, oder ein gesamtes Kapitel) zurckliefern, auch wenn der Identifikator lediglich den Finger identifiziert. Diese Norm bezieht sich ausschlielich auf die Verwendung von PIs fr digitale Objekte und fokussiert dabei auf PIs fr eindeutig

16、adressierbare Ressourcen. Bei der Verwendung von PIs fr digitale Objekte erfolgt der Zugriff auf das Objekt ber einen Umweg, ein zwischen Namen und Adresse geschaltetes Verzeichnis, den Resolver. Die Aufgabe des Resolvers ist, die Zuordnung zwischen dem Namen und der Adresse sicherzustellen. ndern s

17、ich die Adressen, so werden diese im Resolver aktualisiert, so dass der Resolver stets auf eine gltige Adresse verweist. Die Referenzen bleiben stabil, der Aufwand an Pflege ist berschaubar. Die Trennung von der Identifikation der Objekte durch eine eindeutige Zeichenkette und deren Standortreferenz

18、 ist ein Grundprinzip von PIs. Bild 1 Vereinfachte Darstellung Resolving-Mechanismus 1) Zur Definition der Terminologie siehe Abschnitt 3 Begriffe. DIN 31646:2013-01 5 Nutzer knnen PIs in verschiedenen Situationen einsetzen und dazu die angebotenen Services des Resolver-Dienstes nutzen. Ein einfache

19、s Beispiel ist die Angabe eines PIs zur Referenzierung in Publikationen oder als Verweis in Form eines Links in Online-Angeboten. Der Leser einer Publikation stellt mit einem PI eine Anfrage an den Resolver-Dienst, der den PI zur URL des Objekts umleitet. Bei Online-Angeboten sind PIs als Link imple

20、mentiert, so dass der Nutzer auf diesen Link klickt und damit eine PI-Anfrage an den Resolver-Dienst auslst. Dieser ermittelt den aktuellen Speicherort und leitet den Nutzer zum aktuellen Speicherstandort des Objektes um. Der Persistenz der entsprechenden PI-Infrastruktur und der Verlsslichkeit der

21、auf ihnen basierenden Dienste kommt im Kontext der Langzeitarchivierung eine wichtige Rolle zu; ein Versagen fhrt unter Umstnden dazu, dass Anstrengungen fr den Erhalt eines einzelnen Objekts wirkungslos werden, weil das Objekt nicht an den Nutzer bergeben wird. Ein kritischer Erfolgsfaktor fr den d

22、auerhaften Zugriff ist die Langzeitverfgbarkeit der digitalen Objekte. Durch die Bewahrung der digitalen Objekte in vertrauenswrdigen Langzeitarchiven ist eine nachhaltige Interpretation und Verfgbarkeit gewhrleistet. PIs haben in diesem Kontext eine zentrale Funktion: digitale Objekte dauerhaft zu

23、identifizieren und ber Systemgrenzen und -wechsel hinweg dem Nutzer zuverlssig zur Verfgung zu stellen. PI-Systeme stehen in einem sehr dynamischen Kontext. Drei Herausforderungen sind hervorzuheben: 1) Es gibt eine Reihe verschiedener PI-Systeme, die alle dieselben Grundfunktionen anbieten. Sie unt

24、erscheiden sich im Wesentlichen in der Strukturierung und Kodierung der PI, in der benutzten Technologie, im Geschftsmodell und in den Mehrwertdiensten, die sie in zunehmendem Umfange anbieten, um fr Informationsanbieter und Nutzer attraktiver zu werden. 2) Potentiell kann alles, was unterscheidbar

25、und benennbar ist, mit einem PI versehen werden (von digitalen Dokumenten ber einzelne Metadatenelemente zu Prozeduraufrufen). Eine ungeregelte und unbeschrnkte Vergabe von PIs kann ungewollt zu sehr hohen Mengen an Resolveranfragen fhren. Die Skalierbarkeit eines PI-Systems und die Mglichkeit, best

26、immte Objekttypen, die sich fr eine dauerhafte Referenzierung nicht eignen, auszuschlieen, sind deshalb wichtig. 3) Auch PI-Systeme sind nderungen unterworfen und umfassen ggf. eine groe Anzahl von Akteuren. PI-Systeme, insbesondere die Betreiber von Resolver-Diensten, sind daher gezwungen, die Vert

27、rauenswrdigkeit von PIs und Datenquellen zu beurteilen und den Nutzern transparent zu machen. DIN 31646:2013-01 6 1 Anwendungsbereich Diese Norm dient zur Prfung der Vertrauenswrdigkeit der Basisdienste von PI-Systemen im Kontext der digitalen Langzeitarchivierung. Im Fokus steht das Zusammenspiel v

28、on Resolver-Diensten, Anwender und Datenquellen. Die Grundlage fr die Prfung bilden Kriterien ber die Basisdienste eines PI-Systems, die in dieser Norm anhand ihrer Prozesse beschrieben werden. Sie soll Betreibern von Resolver-Diensten, Betreibern von Datenquellen (wie z. B. digitalen Langzeitarchiv

29、en) und Nutzern helfen, ber lange Zeitrume und nicht genau vorhersehbare Vernderungen hinweg digitale Objekte identifizierbar, referenzierbar und verfgbar zu halten. Die Norm bezieht sich nur auf PIs, die auf langfristig zu erhaltende digitale Objekte verweisen. Die Verwendung von PI zur Referenzier

30、ung von nicht-digitalen Objekten, wie z. B. Personen oder Orten sowie auf digitale Objekte mit einer kurzen Lebensdauer, liegt nicht im Anwendungsbereich dieser Norm. Der Kriterienkatalog ist unabhngig von bestehenden technischen Verfahren. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente

31、sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 31644, Information und Dokumentation Kriterien fr vertr

32、auenswrdige digitale Langzeitarchive DIN 31645, Information und Dokumentation Leitfaden zur Informationsbernahme in digitale Langzeitarchive ISO 14721, Raumfahrtdaten- und -informationsbertragungssysteme Offenes Informationsarchivierungs-system Referenzmodell 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokum

33、ents gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Basisdienste alle notwendigen Kernfunktionen eines Resolver-Dienstes zur dauerhaften Verknpfung der Identifikatoren mit den referenzierten Objekten ANMERKUNG Die Kernfunktionen werden in Kapitel 5 beschrieben. 3.2 digitale Daten digitale Reprsentation von Info

34、rmation in einer formalisierten Art, die die Interpretation, Verarbeitung bzw. den Austausch erlaubt DIN 31644:2012-04 ANMERKUNG Daten knnen in Form von Dateien technisch selbstndige Einheiten bilden oder technisch unselbstndig als Bitsequenzen vorliegen. DIN 31646:2013-01 7 3.3 Datenquelle System z

35、ur Speicherung, Verwaltung und Vermittlung von Daten, welches von einem Betreiber als Dienst unterhalten wird DIN 31644:2012-04 ANMERKUNG Im Kontext dieses Dokuments ist sie typischerweise reprsentiert durch ein digitales Langzeitarchiv. 3.4 digitales Langzeitarchiv dLZA Organisation (bestehend aus

36、Personen und technischen Systemen), die die Verantwortung fr den Langzeiterhalt und die Langzeitverfgbarkeit von Information in digitaler Form sowie die Bereitstellung fr eine bestimmte Zielgruppe bernommen hat DIN 31644:2012-04 ANMERKUNG Digitale Langzeitarchive bewahren fr den Menschen les- und in

37、terpretierbare Informationen, die in digitaler Form gespeichert werden. Im vorliegenden Kontext bedeutet Langzeit, dass Vernderungen in der Technik (Soft-und Hardware) und in der Zielgruppe bercksichtigt werden. Langzeit kann bereits ein Zeitraum von 10 bis 30 Jahren sein, oder aber fr knftige Gener

38、ationen, auf unbegrenzte Zeit. 3.5 Geschftsregeln (en: Policy) verffentlichte Regeln eines Betreibers, die bestimmen, wie ein Dienst betrieben wird ANMERKUNG Da die Vertrauenswrdigkeit eines PI-Systems sowohl vom Resolver-Dienst wie auch vom Dienst der Datenquelle abhngt, ist eine fr alle Nutzer tra

39、nsparente Vereinbarung notwendig, in welcher sich beide auf die Geschftsregeln verstndigen, die einen vertrauenswrdigen Betrieb sicherstellen sollen. 3.6 Identitt Relation, die eintritt, wenn zwei oder mehr Objekte in ihren signifikanten Eigenschaften bereinstimmen ANMERKUNG Welche Eigenschaften sig

40、nifikant sind, hngt vom Zweck bzw. vom Kontext ab, in dem zwischen identischen und nicht identischen Objekten unterschieden wird. Fr bspw. die Zwecke der inhaltlichen Informationsarbeit knnen eine Office-Version und die PDF-Version eines Dokumentes identisch sein. Fr den Zweck der Darstellung auf ei

41、nem Bildschirm sind sie dagegen nicht identisch, weil dafr in der Regel unterschiedliche Software bentigt wird und unterschiedliche Rechenvorgnge ablaufen. 3.7 Information jeder Typ von Wissen, der ausgetauscht werden kann, aus inhaltlicher Sicht DIN 31644:2012-04 ANMERKUNG 1 In Anlehnung an DIN 316

42、44:2012-04 ANMERKUNG 2 Werke geistiger Schpfung, Ergebnisse der Forschung und Entwicklung, Dokumentationen des politischen, sozialen und wirtschaftlichen Handelns. Information an sich ist logisch und zunchst ohne definierte Abgrenzung. Zur Archivierung muss zunchst die interessierende Informationsei

43、nheit abgegrenzt, d. h. als logisches Objekt konstituiert werden. Das so gebildete Informationsobjekt muss dann von einem Computer durch greifbare Einheiten reprsentiert werden, die ihrerseits durch Reprsentationen begrenzt werden. Dies kann auf verschiedene Weisen, d. h. mit unterschiedlichen Reprs

44、entationen, geschehen. DIN 31646:2013-01 8 3.8 Informationsobjekt logisch abgegrenzte Informationseinheit DIN 31644:2012-04 3.9 Mehrwert-Dienste Erweiterungen und zustzliche Dienste in Bezug auf die Basisdienste 3.10 Metadaten Informationen zur Beschreibung der Eigenschaften von Informationsobjekten

45、 und ihren Reprsentationen ANMERKUNG 1 In Anlehnung an DIN ISO 15489:2002 ANMERKUNG 2 Ein Resolver muss eine Reihe von Metadaten verwalten, um seine Dienste aufrechterhalten zu knnen. Er muss insbesondere Daten unterhalten, die es ihm erlauben, die Berechtigung der Betreiber von Datenquellen zur Reg

46、istrierung von PI und zum Nachfhren von Verknpfungsdaten zu prfen. Bei mehrfachen Verknpfungsdaten muss er ber Metadaten verfgen, die eine Auswahl ermglichen. Auf der anderen Seite muss die Datenquelle diejenigen Metadaten unterhalten, die es ihr ermglichen, die Verknpfungsdaten im Resolversystem ko

47、rrekt nachzufhren. 3.11 Namensraum deklaratorischer Bereich, der einen zustzlichen Bezeichner an jeden Namen anheftet, der darin deklariert wurde ANMERKUNG Er beschreibt den Kontext, in dem der Name eingebettet ist und dient der eindeutigen Zuordnung von Objekten. Solange Namen in unterschiedlichen

48、Namensrumen erscheinen, ist jeder Name eindeutig aufgrund des zugefgten Namensraumbezeichners. 3.12 Nutzer Personen oder technische Systeme, die durch bermittlung eines PI an einen Resolver die Dienste eines PI-Systems in Anspruch nehmen 3.13 Objekt Informationsobjekte oder Reprsentationen, die unte

49、rschieden und mit einem PI versehen werden knnen 3.14 ffentlich mindestens allen an einem PI-System Beteiligten (Betreiber von Resolver-Diensten und Datenquellen, ggf. eigenstndigen Trgern) zugnglich, aber nicht notwendigerweise allen Nutzern 3.15 Persistente Identifikatoren PI (en: Persistent Identifier) Name, der eindeutig mit einem Objekt oder mehreren identischen Objekten verknpft ist ANMERKUNG 1 In der F

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