1、Januar 2007DEUTSCHE NORM Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) im DINNormenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berl
2、in, gestattet.ICS 01.110; 03.080.99; 91.040.01!,pkf“9777267www.din.deDDIN 32835-1Technische Produktdokumentation Dokumentation fr das Facility Management Teil 1: Begriffe und MethodikTechnical product documentation Facility management documentation Part 1: Concepts and methodologyDocumentation techn
3、ique de produits Documentation pour le facility management Partie 1: Vocabulaire et mthodologieAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 11 SeitenDIN 32835-1:2007-01 2 Inhalt Seite Vorwort .3 Einleitung4 1 Anwendungsbereich 5 2 Normative Verweisungen.5 3
4、 Begriffe 5 4 Grundstze fr die Strukturierung von Bau- und Nutzungsdokumentationen 8 4.1 Allgemeines.8 4.2 Die Gliederung innerhalb der Dokumentation fr das Facility Management .8 5 Dokumentation bei baulichen Vernderungen sowie bei der Einfhrung des Facility Managements im vorhandenen Baubestand.9
5、5.1 Allgemeines.9 5.2 Dokumentation fr das Facility Management bei baulichen Vernderungen 9 5.3 Dokumentation der Einfhrung des Facility Managements im vorhandenen Baubestand .10 Literaturhinweise .11 DIN 32835-1:2007-01 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Fachbereich 6 Technische Produktdokumentation“ i
6、m NA 152, Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG), Arbeitsausschuss NA 152-06-06-05 UA Dokumentation im Facility Management“ erarbeitet. DIN 32835 besteht unter dem Haupttitel Technische Produktdokumentation Dokumentation fr das Facility Management“ aus folgenden Teilen: Teil 1: Begriffe und Me
7、thodik Teil 2: Nutzungsdokumentation Ergnzend hierzu wurde der DIN-Fachbericht 151 Technische Produktdokumentation Dokumentation fr das Facility Management Baudokumentation“ erstellt. DIN 32835-1:2007-01 4 Einleitung Diese Norm enthlt Grundlagen fr ein methodisches Instrumentarium zur Herstellung un
8、d Verwendung von Baudokumentationen und Nutzungsdokumentationen zur Untersttzung von Prozessen und Leistungen im Facility Management. Die Normen der Reihe DIN 32835 bercksichtigen Grundstze der Einleitung in DIN EN 61355 sowie Orientierungen nach DIN 6779-12 und ergnzen diese um bautypische und (geb
9、ude-) nutzungstypische Zusammenhnge und Bezeichnungen. Die Bezugnahme auf DIN EN 61355 betrifft vor allem Folgendes: diese Normen sollen die Kommunikation zwischen Partnern, die Dokumente austauschen, methodisch verbessern; die Bestimmung von Inhalt und Form der unterschiedlich bentigten Dokumentati
10、onen unterliegt der Vereinbarung zwischen Geschftspartnern; darber hinaus kann zwischen den Geschftspartnern vereinbart werden, wer die einzelnen Teile von Dokumentationen zu erstellen und wer sie zu welchem Zeitpunkt zu erhalten hat. Die Bezugnahme auf DIN 6779-12 betrifft vor allem Folgendes: Um e
11、ine bauliche Anlage und die in den Phasen des Lebensweges dieser Anlage anfallenden Informationen verwalten zu knnen, sind die dafr erforderlichen Dokumentationen zu strukturieren und systematisch zu gliedern. Dabei sind hauptschlich zu beachten: die Hauptnutzungsart des Bauobjektes; die Funktion de
12、r einzelnen Teile und der wesentlichen Bestandteile der Baukonstruktionen und der technischen Anlagen des Bauobjektes; die ortsbezogene Gliederung; die Erfordernisse des Facility Managements, insbesondere der Bewirtschaftung des Bauobjektes. DIN 32835-1:2007-01 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt
13、fr die Klassifizierung und Strukturierung von Unterlagen und Dokumentationen fr das Facility Management. Sie dient der Kennzeichnung von Dokumenten, Dokumentengruppen und Dokumentationsabschnitten. Sie definiert Begriffe, die fr Baudokumentationen und Nutzungsdokumentation wichtig sind. Fr die Herst
14、ellung von Dokumentationen sind Vereinbarungen zwischen den entsprechenden Vertrags-partnern (Hersteller und Verwender von Dokumentationen) erforderlich. Dokumente werden nicht auf ihre Bedeutung im rechtlichen Sinne beschrnkt. Dokumente, Dokumentenarten bzw. Dokumentationen knnen in jeder Phase der
15、 Bauplanung, Bauaus-fhrung, der Nutzungsvorbereitung und der Gebudenutzung hergestellt werden. ANMERKUNG Die Grundlagen dieser Normenreihe knnen auf alle baulichen Anlagen angewendet werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlic
16、h. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 276, Kosten im Hochbau DIN 6789-1:1990-09, Dokumentationssystematik Aufbau Technischer Produktdokumentati
17、onen DIN 32835-2, Technische Produktdokumentation Dokumentation fr das Facility Management Teil 2: Nutzungsdokumentation Brgerliches Gesetzbuch (BGB) Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) Musterbauordnung MBO (bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes), Fassung November 2002 3 Begriffe Fr die An
18、wendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Anlagenbuch Verzeichnis der technischen Anlagen bzw. der technischen Ausrstung, das Angaben zur technischen Charakteristik der jeweiligen Anlage und ihrer wichtigsten Leistungs- und Verbrauchs-komponenten sowie der fr die Anlage verwendeten
19、 Bauteile enthlt ANMERKUNG Dabei ist Bezug zu nehmen auf Normen, gleichgestellte technische Regeln und verkehrsbliche Richtlinien. 3.2 Baudokumentation Dokumentationen im Ergebnis von Planungs- und Bauleistungen DIN 32835-1:2007-01 6 3.3 bauliche Anlage mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen un
20、d Bauteilen hergestellte Anlage Musterbauordnung (MBO) 3.4 Bauobjekt Gebude, sonstiges Bauwerk, eine Anlage, eine Freianlage oder ein raumbildender Ausbau ANMERKUNG Einzelheiten im Sinne dieser Spezifizierung des Objekts enthalten 12, 14, 54 und 72 der HOAI 8. 3.5 Bauprodukt beweglicher Baustoff ode
21、r ein bewegliches Bauteil zur Herstellung einer baulichen Anlage ANMERKUNG Das Bauprodukt behlt diesen Rechtscharakter zur Gewhrleistung auch nach vollzogener Herstellung einer baulichen Anlage. Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) 3.6 Bauwerk von Menschen errichtete Konstruktion, die fest mit de
22、m Untergrund verbunden, unbeweglich und in der Regel fr eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert ist. ANMERKUNG Im privaten Baurecht Vertragsrecht nach dem Brgerlichen Gesetzbuch (BGB) entspricht dieser Begriff einer baulichen Anlage. Entsprechend ist ein Bauwerk in den Landesbauordnungen juristis
23、ch korrekt als bauliche Anlage definiert. Ein Bauwerk gliedert sich in Bauwerk-Baukonstruktionen“ und Bauwerk-Technische Anlagen“. Gebude ist ein Unterbegriff von Bauwerk“. Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebude aber auch Bauwerk, wenn sie einen besonderen Wert, eine herausragende ideelle Bedeutung
24、 oder starke Monumentalitt (Monumentalbauwerk) besitzen. 3.7 Dokument als Einheit gehandhabte Zusammenfassung oder Zusammenstellung von Informationen, die nicht flchtig auf einem Informationstrger gespeichert sind DIN 6789-1:1990-09 ANMERKUNG Ein Dokument enthlt den konkreten Nachweis ber die Vorgab
25、e oder die Erfllung oder die Bewertung von Planungsleistungen oder Bauleistungen oder Leistungen fr die Gebudenutzung auf der Grundlage der jeweiligen genormten bzw. verkehrsblichen Regeln der einzelnen Fachgebiete. Das Dokument ist eine wichtige Quelle fr die Beweisfhrung ber die Erfllung oder die
26、Verletzung vertraglicher Rechte und Pflichten fr die Planung, Herstellung und Nutzung von Gebuden. 3.8 Dokumentation nach relevanten Dokumentenarten zusammengefasste Dokumente und deren systematische Gliederung nach Dokumentengruppen ANMERKUNG Dokumentationen knnen nach objekt- und/oder ausfhrungsor
27、ientierten Gesichtspunkten der Planung, Herstellung und Nutzung strukturiert werden. 3.9 Dokumentationsabschnitt Zusammenfassung von Dokumentengruppen nach gleichartigen technischen, wirtschaftlichen und organisato-rischen sowie gegebenenfalls ortsbezogenen Aspekten DIN 32835-1:2007-01 7 ANMERKUNG D
28、ie Abgrenzung der Dokumentationsabschnitte untereinander erfolgt entweder unter Beachtung komplexer Entscheidungen im Rahmen der Planung, Herstellung und Nutzung von Gebuden, wie: Baugenehmigung; bergabe der baulichen Anlage oder entsprechend wesentlicher Unterschiede im Spektrum zugehriger Leistung
29、s-prozesse, wie: Ordnung und Sauberkeit; Bewachung und Sicherheit. 3.10 Dokumentenart widerspruchsfreie Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Dokumente, die im Hinblick auf ihre festgelegten Informationsinhalte und ihrer Darstellungsformen definiert sind ANMERKUNG Die Zuordnung der Dokumentenarten
30、zu den Dokumentengruppen grndet sich auf ihren Informationsinhalt und erfolgt nach der Mglichkeit des ersten Auftretens und ist keine Feststellung. Die Beschreibung einer Dokumentenart wird aus der Darstellung auf Papier abgeleitet. Mehrere Dokumente gehren zur gleichen Art, wenn sie hnliche Charakt
31、eristika, bezogen auf den Informationsinhalt und die gleiche Form der Darstellung haben. Im Lebensweg einer baulichen Anlage knnen die gleichen Dokumente in mehreren Dokumentationsabschnitten mit fortgeschriebenem Informationsinhalt auftreten. 3.11 Dokumentengruppe Ergebnis einer systematischen Glie
32、derung von bautypisch oder nutzungstypisch geordneten Dokumenten ANMERKUNG Die Gliederung nach Dokumentengruppen erfolgt unter Bezugnahme auf voneinander abgrenzbaren Prozessen der Planung, Herstellung und Nutzung von Gebuden. 3.12 Flchenmanagement Management der zu planenden und verfgbaren Grundflc
33、hen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung fr alle die Lebensdauer eines Gebudes umfassenden Phasen 3.13 Gebude selbststndig benutzbare berdachte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen Musterbauordnung (MBO
34、) 3.14 Gebudebuch tatschliche rumliche Widerspiegelung der Gliederung des Gebudes ANMERKUNG Zum sachbezogenen Verstndnis fr das Gebude ist das Gebudebuch durch Nutzungszweck und Konstruktionsart zu charakterisieren. Dabei sind das Bauordnungsrecht und die zugehrigen Normen zu bercksichtigen. 3.15 Ko
35、stengruppe Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammenge-hrender Kosten DIN 276:1993-08 DIN 32835-1:2007-01 8 3.16 Leistungsbereich der Bauausfhrung Zusammenfassungen und Gruppierungen von Teilleistungen, die organisatorische, fertigungstechnische und
36、handwerks- sowie gewerbezweigbliche Kriterien bercksichtigen ANMERKUNG Beispiele dafr sind das STLB-Bau Dynamische BauDaten, der Standardleistungskatalog und die VOB Teil C. 3.17 Leistungsbereiche der nutzungsorientierten Gebudedienste Zusammenfassungen und Gruppierungen von Gebudediensten, die im Z
37、usammenhang mit der Nutzung und Bewirtschaftung erforderlich sind 3.18 Nutzungsdokumentation Dokumentation zur Nutzungsvorbereitung und zur Nutzung eines Gebudes 3.19 nutzungsorientiertes Raumbuch Angaben zur Lage und Gre der Rume im Gebude sowie der Einrichtung und Ausstattung der Rume, die als Bez
38、ugsbasis fr die Bemessung und Berechnung von Vorgaben fr die Leistungen der Gebudedienste sowie deren Kontrolle und Abrechnung dienen ANMERKUNG Das nutzungsorientierte Raumbuch besteht aus Raumblttern. Diese enthalten Informationen zu einem oder zu mehreren Rumen eines Gebudes. Die Gesamtheit der Ra
39、umbltter bildet das nutzungsorientierte Raumbuch eines Gebudes. 4 Grundstze fr die Strukturierung von Bau- und Nutzungsdokumentationen 4.1 Allgemeines Baudokumentationen und Nutzungsdokumentationen sind zu einem groen Teil eindeutig voneinander abgegrenzt, zu einem weiteren Teil sind sie direkt mite
40、inander verzahnt. Das geht aus Folgendem hervor: Baudokumentationen sind Unterlagen (Beschreibungen, Bemessungen, Zeichnungen und/oder Gleichartiges) die fr die Planung, Herstellung und Abnahme sowie die bergabe und bernahme baulicher Anlagen erforderlich sind. Sie sind in bereinstimmung mit den bau
41、rechtlichen und vertraglichen Regelungen fr die Planung, Herstellung und Abnahme, die auf Baudokumentationen Bezug nehmen, anzufertigen und zu bergeben. Nutzungsdokumentationen sind Unterlagen (Beschreibungen, Bemessungen, Zeichnungen, Betriebsdaten und/oder Gleichartiges), die fr die Vorbereitung u
42、nd die tatschliche Nutzung von Gebuden erforderlich sind. Sie umfassen in begrenztem Umfang entsprechend relevante (gegebenenfalls ergnzte bzw. vervoll-kommnete) Baudokumentationen. Darber hinaus umfassen sie Dokumentationen, die fr spezielle Zwecke der Nutzung nach besonderen vertraglich vorgegeben
43、en Regelungen angefertigt und systematisch zusammengestellt zu bergeben sind. 4.2 Die Gliederung innerhalb der Dokumentation fr das Facility Management Die Gliederung der Bau- und Nutzungsdokumentation erfolgt nach einem gemeinsamen Schema in drei Ebenen. DIN 32835-1:2007-01 9 Zur ersten Gliederungs
44、ebene gehren die Dokumentationsabschnitte. Diese werden nach komplexen technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und soweit erforderlich, nach ortsbezogenen Aspekten voneinander abgegrenzt. Zur zweiten Gliederungsebene gehren die Dokumentengruppen. Sie stellen eine spezifische Unterteilung de
45、r einzelnen Dokumentenabschnitte dar. Die spezifische Unterteilung bezieht sich auf das zum jeweiligen Dokumentationsabschnitt gehrende Spektrum von Leistungsprozessen fr die Planung oder Herstellung oder Nutzung von Gebuden. Zur dritten Gliederungsebene gehren die Dokumentenuntergruppen. Sie dienen
46、 einer sachbezogenen gegenseitigen Abgrenzung von Leistungsprozessen, die in einer Dokumentengruppe erfasst sind. Die Gliederung der Leistungsprozesse kann objektbezogen oder ausfhrungsorientiert erfolgen. Bei den Dokumentenarten wird zwischen allgemeinen Dokumentenarten und besonderen Dokumentenart
47、en unterschieden. Allgemeine Dokumentenarten treten in mehreren verschiedenen Dokumentengruppen eines Dokumentationsabschnittes auf. Besondere Dokumentenarten betreffen im Allgemeinen jeweils nur eine Dokumentengruppe innerhalb eines Dokumentationsabschnittes. In einer konkreten Dokumentation kann e
48、in Dokument je nach Dokumentenart jeder der drei Gliede-rungsebenen, d. h. einem Dokumentationsabschnitt, einer Dokumentengruppe oder einer Dokumentenunter-gruppe, zugeordnet werden. 5 Dokumentation bei baulichen Vernderungen sowie bei der Einfhrung des Facility Managements im vorhandenen Baubestand
49、 5.1 Allgemeines Die in Abschnitt 4 dargelegten Grundstze fr die Strukturierung von Bau- und Nutzungsdokumentationen gehen im Wesentlichen von den Voraussetzungen des Neubaus eines Gebudes aus. Bei baulichen Vernderungen sowie bei der Einfhrung des Facility Managements im vorhandenen Bau-bestand gelten folgende Besonderheiten. 5.2 Dokumentation fr das Facility Management bei