1、Juli 2016DEUTSCHE NORM Preisgruppe 13DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 91.120.20!%V 240 mm und einer Rohdichteklasse 10 dB(A), so wird fr den mageblichen Auen
2、geruschpegel statt des Beurteilungspegels der Wert L1 10 dB(A) zu Grunde gelegt. C.2 Schienenverkehr Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen. Werden bei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu 3 dB(A) zu addieren. Wird der Schallpegel unmittelbar auf der Oberflche des zu schtzenden Objekte
3、s gemessen, ist er um 3 dB(A) zu mindern. Aus dem gemessenen Mittelungspegel ist der Beurteilungspegel entsprechend der Vorgehensweise in der 16. BImSchV zu berechnen. Hierbei muss von der bei der Messung vorliegenden Verkehrsbelastung auf die ber den Zeitraum eines Jahres gemittelte durchschnittlic
4、he stndliche Verkehrsstrke und -zusammensetzung (Jahresmittelwert) unter Bercksichtigung der knftigen Verkehrsentwicklung (10 bis 15 Jahre) umgerechnet werden. Bei Schienenverkehrsgeruschen kann in besonderen Fllen die Bercksichtigung der Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhhten Strwirkung wicht
5、ig sein; in einem solchen Fall sollte zustzlich zum Mittelungspegel der mittlere Maximalpegel AF,maxbestimmt werden (z. B. energetischer Mittelwert der Maximalpegel von Zugvorbeifahrten). Ergibt sich, dass im Beurteilungszeitraum der Mittelungspegel LAFmhufiger als 30-mal bzw. hufiger als 15-mal (ni
6、cht mehr als 8 zusammenhngende Stunden einer Nacht) oder 2-mal durchschnittlich je Stunde um mehr als 15 dB(A) berschritten wird und die Differenz zwischen dem mittleren Maximalpegel AF,maxund dem Mittelungspegel LAFmgrer als 15 dB(A) ist, so wird fr den mageblichen Auengeruschpegel statt des Beurte
7、ilungspegels der Wert AF,max 15 dB(A) zu Grunde gelegt. C.3 Wasserverkehr Messungen sind nach DIN 45642 vorzunehmen. Werden bei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu 3 dB(A) zu addieren. Wird der Schalldruckpegel unmittelbar auf der Oberflche des zu schtzenden Objektes gemessen, ist er um
8、3 dB(A) zu mindern. Aus dem gemessenen Mittelungspegel ist der Beurteilungspegel entsprechend der Vorgehensweise in DIN 18005-1 zu berechnen. Hierbei muss von der bei der Messung vorliegenden Verkehrsbelastung auf die DIN 4109-4:2016-07 24 ber den Zeitraum eines Jahres gemittelte durchschnittliche s
9、tndliche Verkehrsstrke und -zusammensetzung (Jahresmittelwert) unter Bercksichtigung der knftigen Verkehrsentwicklung (10 bis 15 Jahre) umgerechnet werden. C.4 Luftverkehr Messungen sind nach DIN 45643 vorzunehmen. Werden bei der Messung Freifeldpegel bestimmt, sind hierzu 3 dB(A) zu addieren. Wird
10、der Schallpegel unmittelbar auf der Oberflche des zu schtzenden Objektes gemessen, ist er um 3 dB(A) zu mindern. C.5 Messzeitpunkte und Messdauer Werden Messungen fr die Ermittlung des mageblichen Auengeruschpegels durchgefhrt, so kommen fr die verschiedenartigen Geruschquellen im Regelfall die in T
11、abelle C.1 angegebenen Messzeiten und Messdauern in Betracht. Diese sollten gegebenenfalls auch mehrfach zu unterschiedlichen Zeitpunkten eines lngeren Zeitraumes, z. B. an verschiedenen Tagen bei Mitwindwetterlagen, durchgefhrt werden, um eine ausreichende Aussagekraft der Messungen sicherzustellen
12、. Tabelle 9 Messgren, Messzeitpunkte und Messdauer Spalte 1 2 3 4 Zeile Geruschquelle Messgre Messzeitpunkt Messdauer 1 Straenverkehr LAFmL1In der verkehrsreichsten Zeit, Dienstag bis Donnerstag (im Regelfall zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr oder 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr; nachts zwischen 22.00 Uhr und
13、0.00 Uhr oder 4.00 Uhr und 6.00 Uhr) nach DIN 45642 2 Schienen- und Wasserstraenverkehr LAFmAF,maxIn der verkehrsreichsten Zeit, Dienstag bis Donnerstag nach DIN 45642 3 Gewerbe- und Industrieanlagen LAFmNach TA Lrm, Abschnitt A, 3.3.3. nach DIN 45645-1 4 Fluglrm AF,maxAn mehreren Tagen mit insgesam
14、t durchschnittlicher Belastung (Flugbetrieb entsprechend dem Durchschnitt der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres) und mindestens 20 reprsentativen Ereignissen je Tag nach DIN 45643 DIN 45684-1 und DIN 45684-2 DIN 4109-4:2016-07 25 Literaturhinweise 1 Schneider, M.; Fischer, H.-M.: Korrektur
15、 des Verlustfaktors bei der Schalldmmung von Ziegelwnden; Bericht Nr. HFT 122 004 05P im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V., Juni 2007 2 Schneider, M.; Weber, L.; Fischer, H.-M.; Mller, S.; Gierga, M.: Verlustfaktor-Korrektur der Schalldmmung bei geflltem Ziegelmauerwerk. Bauphysik 32
16、 (2010), H. 1, S. 17 - 26. 3 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-23.22-1787 vom 2. Dezember 2014 fr Mauerwerk aus Hochlochziegeln nach DIN V 105-100 oder DIN EN 771-1 in Verbindung mit DIN V 20000-401. 4 Akustik 04, Richtlinie fr schalltechnische Untersuchungen bei der Planung von Rangier- u
17、nd Umschlagbahnhfen 5 BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerusche, Erschtterungen und hnliche Vorgnge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) 6 RLS 90, Richtlinien fr den Lrmschutz an Straen 7 Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen