1、Januar 2017DEUTSCHE NORM Preisgruppe 10DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 91.200!%.M“2591142www.din.deDIN 4426Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlage
2、n Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitspltze und Verkehrswege Planung und AusfhrungEquipment for building maintenance Safety requirements for workplaces and accesses Design and constructionDispositifs pour lentretien des btiments Exigences de scurit pour les lieux de travail et accs Planifi
3、cation et excutionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 4426:2013-12Siehe Anwendungsbeginnwww.beuth.deGesamtumfang 16 SeitenDDIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)DIN 4426:2017-01 2 Anwendungsbeginn Anwendungsbeginn fr die sicherheitstechnischen Festlegungen ist 20
4、17-01-01. Fr DIN 4426:2013-12 besteht eine bergangsfrist bis 2017-06-01. Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 5 4 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitspltze und Verkehrswege . 6 4.1 Allgemeine Anforderungen 6 4.2 Arbeitspltze . 6 4.3 Verkehr
5、swege . 6 4.4 Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz 7 4.4.1 Allgemeines . 7 4.4.2 Umwehrungen, Gelnder 7 4.5 Einrichtungen zum Befestigen von persnlicher Schutzausrstungen gegen Absturz (PSAgA) 7 5 Einrichtungen auf Dchern zum Schutz gegen Absturz . 8 5.1 Grundstzliche sicherheitstechnische Anforde
6、rungen . 8 5.2 Unterkonstruktionen fr betretbare Dcher 9 5.2.1 Allgemeines . 9 5.2.2 Dachlatten 10 5.3 Flachdcher und Dcher mit einer Neigung bis 10 Grad 10 5.4 Betretbare Glasflchen 10 5.5 Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen 11 5.6 Dachbegrnungen . 11 6 Einrichtungen zum Schutz gegen Abstur
7、z an Fassaden und Fenstern . 12 6.1 Arbeitspltze . 12 6.2 Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz 12 6.3 Verankerung temporrer Konstruktionen an Fassaden 13 7 Dokumentation 13 Literaturhinweise . 15 DIN 4426:2017-01 3 Vorwort Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument (DIN
8、4426:2017-01) wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-11-71 AA Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen (Absturzsicherung)“ im DINNormenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das
9、DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Verordnung ber Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung 1) sind bei Ausfhrungsplanung und Vorbereitung des
10、 Bauprojekts allgemeine Grundstze zur Verhtung von Gefahren fr Sicherheit und Gesundheit zu bercksichtigen. In Erfllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet, eine Unterlage zusammenzustellen, die den Merkmalen des Bauwerkes Rechnung trgt und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und
11、Gesundheitsschutz enthlt, die bei eventuellen spteren Arbeiten (Instandhaltung) zu bercksichtigen sind. Allgemeine Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen sind in den Bauordnungen der Lnder enthalten und werden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitspltzen und Verkehrswegen durch diese No
12、rm konkretisiert. Diese Norm ist eine Grundlage fr eine auf dem Stand der Technik basierenden Planung projektbezogener Sicherungssysteme fr die Instandhaltung baulicher Anlagen und fr die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. nderungen Gegenber DIN 4426:2013-12 wurden folgende nderungen vorge
13、nommen: a) neue Abschnitte zu Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz bei Ttigkeiten auf Dchern mit Festlegungen zu Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Dachbegrnungen wurden eingefhrt; b) das Dokument wurde redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 4426: 1990-04, 2001-09, 2013-12 DIN 442
14、6:2017-01 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm ist anzuwenden: fr die Errichtung und nderung dauerhafter baulicher Anlagen, fr die mit der Planung der Ausfhrung nach Inkrafttreten dieser Norm begonnen wurde; fr die Planung und Ausfhrung von dauerhaft installierten Arbeitspltzen, Verkehrswegen und andere
15、n Einrichtungen auf Dchern und an Fassadenflchen, an Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen, an Fenster- und Glasflchen baulicher Anlagen, die fr Inspektions- und Wartungsarbeiten, nicht jedoch bei Instandsetzungsarbeiten genutzt werden; ANMERKUNG 1 Zu Inspektions- und Wartungsarbeiten siehe DI
16、N 31051. fr dauerhaft installierte Vorrichtungen zur Verankerung von Einrichtungen fr temporre Arbeitspltze (z. B. Fassadengerste, Mastkletterbhnen, hngende Personenaufnahmemittel), die zur Instandhaltung genutzt werden. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. ANMERKUNG
17、2 Nach den Umsetzungen des 3 Abs. 1 der Musterbauordnung in den Landesbauordnungen 2 sind bauliche Anlagen u. a. so instand zu halten, dass die ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natrlichen Lebensgrundlagen, nicht gefhrdet werden. ANMERKUNG 3 Der Begriff baulic
18、he Anlage“ ist in den Landesbauordnungen 2 definiert. ANMERKUNG 4 Zur nderung einer baulichen Anlage siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10“ (siehe 3). Diese Norm gilt nicht fr: allgemein zugngliche Arbeitspltze und Verkehrswege; Entwurf und Ausfhrung von Arbeitspltzen und Verkehrswege
19、n, die fr die Durchfhrung von Schornsteinfegerarbeiten erforderlich sind (nach DIN 18160-5 4); Arbeitspltze und Verkehrswege bei Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten; Schneerumung auf Dchern. Bei der Planung und Errichtung baulicher Anlagen sollten jedoch Manahmen fr die sichere Durchfhrung vo
20、n Schneerumarbeiten bercksichtigt werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verwei
21、sungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 4074-1: 2012-06, Sortierung von Holz nach der Tragfhigkeit Teil 1: Nadelschnittholz DIN 18799 (alle Teile), Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen DIN 31051, Grundlagen der Instandhaltung DIN E
22、N 131-1, Leitern Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmae DIN 4426:2017-01 5 DIN EN 1991 (alle Teile), Eurocode 1 Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 14081-1, Holzbauwerke Nach Festigkeit sortiertes Bauholz fr tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 1337
23、4, Temporre Seitenschutzsysteme Produktfestlegungen Prfverfahren DIN EN 13859-1:2014-07, Abdichtungsbahnen Definitionen und Eigenschaften von Unterdeck- und Unterspannbahnen Teil 1: Unterdeck- und Unterspannbahnen fr Dachdeckungen DIN EN 1808, Sicherheitsanforderungen an hngende Personenaufnahmemitt
24、el Berechnung, Standsicherheit, Bau-Prfungen DIN EN 12811-1, Temporre Konstruktionen fr Bauwerke Teil 1: Arbeitsgerste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung DIN EN ISO 14122 (alle Teile), Sicherheit von Maschinen Ortsfeste Zugnge zu maschinellen Anlagen Technische Regeln fr Arb
25、eitssttten (ASR)1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten folgende Begriffe. 3.1 Instandhaltung Manahmen, die die Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung baulicher Anlagen beinhalten 3.2 Inspektion Manahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes baulicher Anlagen
26、 einschlielich der Bestimmung der Ursachen gegebenenfalls festgestellter Mngel und der Ableitung der notwendigen Konsequenzen fr eine knftige Nutzung 3.3 Wartung Manahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes baulicher Anlagen Anmerkung 1 zum Begriff: Zu den Wartungsarbeiten zhlen alle Arbeiten, die in r
27、egelmigen Abstnden von weniger als 3 Jahren durchgefhrt werden, z. B. Reinigungsarbeiten an Gebudefassaden, an Glasflchen und Fenstern, Arbeiten an Sonnenschutzanlagen, an Dachbegrnungen, an Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, an Lftungsanlagen, an Flugbefeuerungen, an Rauch- und Wrmeabzugsanlage
28、n (RWA-Anlagen). Zu den Wartungsarbeiten zhlen auch solche an Dachabdichtungen und deckungen, siehe Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks 5. 3.4 Instandsetzung Manahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes baulicher Anlagen 3.5 Verbesserung Manahmen zur Steigerung der Leistungsfhigkeit, d
29、er Zuverlssigkeit und Sicherheit der baulichen Anlage ohne ihre ursprngliche Funktion zu ndern 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. DIN 4426:2017-01 6 3.6 begehbare Flche Flche, die als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg benutzt we
30、rden kann 3.7 betretbare Flche Flche, die nur zur Inspektion und Wartung benutzt wird 3.8 durchsturzsicheres Bauteil Bauteil, das weder begehbar noch betretbar ist und durch das eine auf dieses Bauteil strzende Person nicht strzen kann 4 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitspltze und Verkeh
31、rswege 4.1 Allgemeine Anforderungen ergnzend zu den Normen der Reihe DIN EN 1991 (alle Teile) gelten folgende Anforderungen: fr den rechnerischen Nachweis als Verkehrslast an ungnstigster Stelle ist je Person eine charakteristische Einzellast von 1,5 kN, verteilt auf eine Aufstandsflche von 10 cm 10
32、 cm, anzusetzen; Schnee- und Windlasten mssen nicht mit den Verkehrslasten berlagert werden. Glatte Oberflchen (z. B. aus Glas, Metall, Kunststoff) ab einer Neigung von 5 mssen sicher begehbar sein. Dazu sind Einrichtungen vorzusehen, die ein Ausgleiten beim Betreten verhindern, wie Laufstege, rutsc
33、hhemmende Matten, etc. ANMERKUNG Hinweise zur Rutschhemmung sind in DGUV Regel 108-003 6 zu finden. Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen mssen regelmig gewartet werden, da sie Bestandteil der baulichen Anlage sind. Arbeitspltze und Verkehrswege drfen nur im schnee- und eisfreien Zustan
34、d betreten werden. 4.2 Arbeitspltze 4.2.1 Arbeitspltze mssen der Arbeitsstttenverordnung und den Technischen Regeln fr Arbeitssttten (ASR) entsprechen. 4.2.2 Die Erreichbarkeit von Bauteilen ist im Regelfall gegeben, wenn die zu bearbeitenden Flchen vertikal nach oben in 2,50 m, horizontal in 1,00 m
35、 Reichweite vom Standplatz zu erreichen sind. 4.2.3 Fr vereinzelte kurzzeitige Wartungs- und Inspektionsarbeiten eines Gewerkes darf auf dauerhaft installierte Arbeitspltze nach 4.2.1 verzichtet werden, wenn diese planmig innerhalb von zwei Stunden erledigt werden knnen. ANMERKUNG Kurzzeitige Wartun
36、gs- und Inspektionsarbeiten sind z. B. Wartung von Belftungs- und Lftungsanlagen, Wartung von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen, Prfung von Rolltorantrieben. 4.3 Verkehrswege 4.3.1 Zum Erreichen von Arbeitspltzen nach 4.2 mssen dauerhaft installierte Verkehrswege oder vergleichbar begehbar
37、e Bauteile vorhanden sein. DIN 4426:2017-01 7 4.3.2 Verkehrswege mssen der Arbeitsstttenverordnung und den Technischen Regeln fr Arbeitssttten (ASR) entsprechen. ANMERKUNG Einrichtungen zum Betreten des Daches in Verbindung mit Absturzsicherung sind in DIN EN 516 7 beschrieben. 4.3.3 Verkehrswege ms
38、sen ein nutzbares Lichtraumprofil von mindestens 0,5 m 2,0 m haben, die nutzbare Laufbreite muss mindestens 0,5 m betragen. In Verkehrswege ragende Bauteile z. B. Balken oder Unterzge, drfen die lichte Hhe bis auf 1,8 m einschrnken. 4.3.4 Laufstege als Verkehrswege mssen Trittleisten haben, wenn sie
39、 steiler als 1:5 (etwa 11) sind, sie mssen Stufen haben, wenn sie steiler als 1:2,75 (etwa 20) sind. 4.3.5 Steigleitern nach den Normen der Reihe DIN 18799 und der Reihe DIN EN ISO 14122 drfen als Verkehrswege zur berbrckung von Hhenunterschieden verwendet werden. 4.3.6 Abweichend von 4.3.1 darf auf
40、 dauerhaft installierte Verkehrswege verzichtet werden, wenn der zu berbrckende Hhenunterschied nicht mehr als 5,00 m betrgt und Anlegeleitern nach DIN EN 131-1 benutzt werden knnen. ANMERKUNG Hinweise fr die Benutzung von Leitern knnen der TRBS 2121-2 9 entnommen werden. 4.4 Einrichtungen zum Schut
41、z gegen Absturz 4.4.1 Allgemeines An Arbeitspltzen und Verkehrswegen mssen Einrichtungen vorhanden sein, die einen Absturz von Personen verhindern. Diese Einrichtungen, wie z.B. Umwehrungen, Gelnder oder Netze, haben Vorrang vor Einrichtungen zum Befestigen von Persnlicher Schutzausrstung gegen Abst
42、urz (PSAgA). Zur Beurteilung der Rangfolge sind folgende Kriterien zu bercksichtigen: Umfang und Dauer der Arbeiten im absturzgefhrdeten Bereich; Art der auszufhrenden Arbeiten; Verwendungseinschrnkungen der PSAgA. Die Verwendung von PSAgA ist nur in Verbindung mit geeigneten Einrichtungen fr Rettun
43、gsmanahmen zulssig. 4.4.2 Umwehrungen, Gelnder Umwehrungen oder Gelnder an Arbeitspltzen und Verkehrswegen fr Wartungs- und Inspektionsarbeiten mssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 13374 entsprechen. 4.5 Einrichtungen zum Befestigen von persnlicher Schutzausrstungen gegen Absturz (PSAgA) E
44、inrichtungen zum Anschlagen/Befestigen von PSAgA und deren dauerhafte Befestigungen am Bauwerk mssen auf Basis einer harmonisierten Europischen Norm oder DIN 4426:2017-01 8 einer europischen technischen Zulassung oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt sein oder der Technischen B
45、aubestimmungen nachgewiesen sein. Werden vorkonfektionierte Einrichtungen zur Befestigung von PSAgA vorgesehen, sind fr den Nachweis der bauwerksseitigen Lastableitung die Lastangaben des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises nach Landesbauordnung (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung)
46、und der zugehrigen Montageanleitung des Herstellers zu bercksichtigen. Fr das Anschlagen bzw. Befestigen von PSAgA an einer baulichen Anlage (Bauwerk oder Teile einer baulichen Anlage, z. B. Gelnder oder Balken) ist fr deren Nachweis und die Weiterleitung der Lasten in das Bauwerk, eine charakterist
47、ische Last fr Einzelanschlagpunkte von mindestens 6 kN (statische Ersatzlast mit Bercksichtigung dynamischer Effekte) fr eine Person planmig anzusetzen. Dabei ist ein Teilsicherheitsbeiwert F= 1,5 zu bercksichtigen. Bei der unmittelbaren Befestigung persnlicher Schutzausrstung gegen Absturz an den E
48、inrichtungen zum Befestigen von PSAgA (Einzelanschlagpunkt) gilt fr die erste Person eine charakteristische Einwirkung NF,k von 6 kN und fr jede weitere Person eine Erhhung um 1 kN pro Person. Der Bemessungswert der Einwirkung NF,dauf die bauliche Anlage (Einzelanschlagpunkt) wird ermittelt mit: F,d= F,k F(1) mit dem Bemessungsbeiwert F= 1,5. BEISPIEL fr eine Person F,d= F,k F= 6 kN 1,5 = 9 kN (2) fr zwei Personen F,d= F,k F= (6 + 1) kN 1,5 = 10,5 kN (3) fr drei Personen F,d= F,k F= (6 + 2) kN 1,5 = 12 kN (4) Fr S