1、Juli 2014DEUTSCHE NORM Normenausschuss Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDIPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.120
2、.20; 17.140.01; 17.160!%1:“2149723www.din.deDDIN 45688Besondere Anforderungen an die Kompetenz von Prflaboratorien frGerusche und Erschtterungen im Bereich des ImmissionsschutzesSpecific requirements for the competence of testing laboratories for noise and vibration inthe field of immission controlE
3、xigences spcifiques la comptence des laboratoires dessais dans le domaine deprotection contre les nuisances sonores et vibratoiresAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 45688:2005-04www.beuth.deGesamtumfang 10 SeitenDIN 45688:2014-07 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 A
4、nwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 5 4 Anforderungen 5 4.1 Allgemeines . 5 4.2 Personal . 6 4.2.1 Personelle Ausstattung 6 4.2.2 Ausbildung und Berufserfahrung . 6 4.2.3 Hrfhigkeit . 6 4.3 Nachweis der Kompetenz der Prfstelle 6 4.4 Gertetechnische Ausstattung zur Ermittlung v
5、on Geruschen und Erschtterungen . 7 4.5 Technische Aufzeichnungen . 8 5 Regelwerke 8 Literaturhinweise . 10 DIN 45688:2014-07 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Beirat-Sonderausschuss Akkreditierung“ des Normenausschusses Akustik, Lrm-minderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI erarbeitet. DI
6、N 45688 konkretisiert Anforde-rungen, die in DIN EN ISO/IEC 17025 fr Prf- und Kalibrierlaboratorien zum Zweck des Nachweises ihrer Kompetenz festgelegt sind. Die Konkretisierungen betreffen Prflaboratorien fr Gerusche und/oder Erscht-terungen im Bereich des Immissionsschutzes. Das Bundesimmissionssc
7、hutzgesetz (BImSchG) und darauf gesttzte Rechts- und Verwaltungsvorschriften hier zutreffend die TA Lrm fordern, dass bestimmte Ermittlungen und Prfungen nach 26 BImSchG nur durch Stellen durchgefhrt werden drfen, die nach 29b BImSchG i. V. mit der Bekanntgabeverordnung 41. BImSchV von der zustndige
8、n Behrde notifiziert bzw. bekannt gegeben worden sind. Diese Stellen werden in dieser Norm als Prfstellen bezeichnet. Derartige Prfstellen mssen vor einer Notifizierung ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass neben der Erfllung der Anforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 auch die in d
9、ieser Norm festgelegten Anforderungen an das Personal, an die gertetechnische Ausstattung, an die Kenntnisse ber Mess- und Prfverfahren, an praktische Erfahrungen, an Anlagenkenntnisse und an die Kenntnisse fachspezifischer immissionsschutzrechtlicher Regelungen erfllt sein mssen. Der Nachweis der K
10、ompetenz ist fr bekanntzugebende Stellen durch Vorlage einer Akkreditierung (Kompetenzbesttigung) zu erbringen. Die Akkreditierung erfolgt ausschlielich durch die zustndige Akkreditierungsstelle (derzeit ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ber die AkkStelleG-Beleihungsverordnung mit
11、den Aufgaben der Akkreditierungsstelle beliehen). Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. DIN und DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 45688:2005-04
12、 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Bercksichtigung von 41. BImschV:2013-05; Fachkundenachweis fr Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes Modul Immissionsschutz in der Fassung des Beschlusses der Bund- / Lnderarbeitsgemeinschaft fr Immissionsschutz vom 15.09.2011; b) Bercksichtigung vo
13、n DIN EN ISO 17025:2005. Frhere Ausgaben DIN V 45688-1:1995-09 DIN V 45688-2:1995-09 DIN V 45688-3:1995-09 DIN V 45688-5:1997-01 DIN V 45688-6:1997-01 DIN 45688:2005-04 DIN 45688:2014-07 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt besondere Anforderungen an Prfstellen fr Gerusche und/oder Erschtterungen i
14、m Bereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) fest, die sich auf Anlagen, Baustellen, Straen- und Schienenverkehr und nur fr Gerusche auf die Binnenschifffahrt beziehen. Diese Norm konkretisiert im Abschnitt 4 die in DIN EN ISO/IEC 17025 fr Prfstellen festgelegten allgemeinen Anforderungen
15、 und im Abschnitt 5 die im Immissionsschutz Bereich Gerusche und Erschtterungen verbindlichen Regelwerke. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen
16、 gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 4150-1, Erschtterungen im Bauwesen Teil 1: Vorermittlung von Schwingungsgren DIN 4150-2, Erschtterungen im Bauwesen Teil 2: Einwirkung
17、en auf Menschen in Gebuden DIN 4150-3, Erschtterungen im Bauwesen Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen DIN 18005-1, Schallschutz im Stdtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise fr die Planung DIN 18005-1 Beiblatt 1, Schallschutz im Stdtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungs-wert
18、e fr die stdtebauliche Planung DIN 45657, Schallpegelmesser Zusatzanforderungen fr besondere Messaufgaben DIN 45669-1, Messung von Schwingungsimmissionen Teil 1: Schwingungsmesser - Anforderungen und Prfungen DIN 45669-2, Messung von Schwingungsimmissionen Teil 2: Messverfahren DIN 45680, Messung un
19、d Bewertung tieffrequenter Geruschimmissionen in der Nachbarschaft DIN 45680 Beiblatt 1, Messung und Bewertung tieffrequenter Geruschimmissionen in der Nachbarschaft; Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen DIN EN 61672-1, Elektroakustik Schallpegelmesser Teil 1: Anforderungen DIN EN ISO/I
20、EC 17000, Konformittsbewertung Begriffe und allgemeine Grundlagen DIN EN ISO/IEC 17025, Berichtigung 2:2005-08, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prf- und Kalibrierlaboratorien (ISO/IEC 17025:2005); Deutsche und Englische Fassung EN ISO/IEC 17025:2005 /AC:2006 BImSchG, Gesetz zum Schutz
21、vor schdlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerusche, Erschtterungen und hnliche Vorgnge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)1)4. BImSchV, Vierte Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung ber genehmigungsbedrftige Anlagen 4. BImSchV)1)16. BImSchV
22、, Sechzehnte Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lrmschutzverordnung 16. BImSchV)1)1) Nachgewiesen in der DITR Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin DIN 45688:2014-07 5 18. BImSchV, Achtzehnte Verordnung zur Durchfhrung
23、 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sport-anlagenlrmschutzverordnung 18. BImSchV)1)24. BImSchV, Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmanahmenverordnung 24. BImSchV)1)32. BImSchV, 32. Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissi
24、onsschutzgesetzes (Gerte- und Maschinenlrmschutzverordnung 32. BImSchV)1)41. BImSchV, Einundvierzigste Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung 41. BImSchV)1)TA Lrm:1998-08, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techn
25、i-sche Anleitung zum Schutz gegen Lrm TA Lrm)1)TA Lrm:1968, Allgemeine Verwaltungsvorschrift ber genehmigungsbedrftige Anlagen nach 16 der Gewerbeordnung- GewO, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lrm (TALrm), Vom 16. Juli 1968 (Beil. BAnz. Nr. 137)1)BauNVO:1990, Verordnung ber die bauliche Nutzun
26、g der Grundstcke (Baunutzungsverordnung BauNVO)1)Freizeitlrm-Richtlinie des LAI2),3)Hinweise des LAI zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschtterungsimmissionen4)BaulrmImVwV, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulrm; Geruschimmissionen (AVV Baulrm)1)3 Begriffe Fr die Anwen
27、dung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN ISO/IEC 17000. 4 Anforderungen 4.1 Allgemeines Prfstellen mssen die allgemeinen Anforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 und die besonderen Anforderungen dieser Norm erfllen. Prfstellen mssen den zu besttigenden Ttigkeitsbereich nach Anlage 1 der
28、41. BImSchV beim Antrag angeben. 1) Siehe Seite 4. 2) Die Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geruschimmissionen wurde auf der 88. Sitzung des LAI vom 2.5. 4.5.1995 in Weimar verabschiedet. Sie enthielt als Anhang B die Freizeitlrm-Richtlinie des LAI. Verffen
29、tlicht wurde die Freizeitlrm-Richtlinie 1997 in NVwZ 1997, 469. 3) Zu beziehen bei: Verlag C. H. Beck OHG, Mnchen, Wilhelmstrae 9, 80801 Mnchen,Internet: http:/www.beck.de. 4) Verffentlicht in Erlassen der Bundeslnder, siehe unter: http:/www.esv.info/978-3-503-05987-4. DIN 45688:2014-07 6 4.2 Person
30、al 4.2.1 Personelle Ausstattung Eine Prfstelle muss einen technischen Leiter, einen stellvertretenden Leiter und einen weiteren fachkundigen Mitarbeiter beschftigen. Bekannt zu gebende Stellen mssen bei mehreren Standorten an jedem Standort mindestens eine fachlich verantwortliche Person oder deren
31、Stellvertreter beschftigen. 4.2.2 Ausbildung und Berufserfahrung Der technische Leiter der Prfstelle, sein Stellvertreter und weitere Aufsicht fhrende Personen mssen a) ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium (Universitt, Gesamt-hochschule oder Fachhochschule) o
32、der gleichwertige Fachkenntnisse, b) eine mindestens dreijhrige hauptberufliche Ttigkeit, die messtechnische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Gerusche und Erschtterungen in seinen Ttigkeitsfeldern vermittelt hat, und c) Kenntnisse der einschlgigen Rechts- und Verwaltungsvorschr
33、iften sowie der technischen Normen nachweisen. Das weitere fachkundige Personal muss ber eine einschlgige Fachausbildung fr Ttigkeiten in den entsprechenden Ttigkeitsbereichen nach Anlage 1 der 41. BImSchV verfgen oder eine mindestens dreijhrige fachspezifische Ttigkeit ausgebt haben. 4.2.3 Hrfhigke
34、it Die Prfstelle fr Gerusche muss ein Verfahren haben und aufrechterhalten, das eine dem jeweiligen Ttigkeitsbereich angemessene Hrfhigkeit des Fachpersonals sicherstellt. 4.3 Nachweis der Kompetenz der Prfstelle Im Rahmen des Nachweises der Kompetenz der Prfstelle sind aus dem Fachgebiet Gerusche m
35、indestens fnf Prfberichte siehe a) und aus dem Fachgebiet Erschtterungen mindestens drei Prfberichte siehe b), die nicht lter als drei Jahre sein sollten, zur Beurteilung vorzulegen. ltere Prfberichte knnen in Ausnahmefllen verwendet werden, soweit sich das anzuwendende Regelwerk und das ttige Perso
36、nal seit der Berichterstellung nicht gendert haben. a) Prfberichte aus dem Fachgebiet Gerusche Die Prfberichte mssen wie folgt ausgewhlt werden: Je ein Prfbericht aus den Ziffern 1, 2 und 3, ein Prfbericht aus den Ziffern 4, 5 oder 6 und ein weiterer Prfbericht aus den Ziffern 1 bis 6. 1) Messtechni
37、sche Ermittlung der Geruschimmissionen an einem vorschriftenkonformen Messpunkt und Ermittlung der Beurteilungspegel und des maximalen Schalldruckpegels fr eine Anlage der 4. BImSchV nach TA Lrm unter Bercksichtigung der Rechtsprechung oder nach einem in einem Bundesland gltigen Erlass zur Beurteilu
38、ng derartiger Anlagen; eine Freizeitanlage nach der Freizeitlrm-Richtlinie des LAI (oder einem in einem Bundesland gltigen Erlass zur Beurteilung derartiger Anlagen); eine Sportanlage nach 18. BImSchV; eine Schieanlage nach TA Lrm; DIN 45688:2014-07 7 eine nicht genehmigungsbedrftige Anlage nach TA
39、Lrm. 2) Messtechnische Ermittlung der Gerusche an einem Ersatzmesspunkt und Berechnung der Geruschimmissionen fr den mageblichen Immissionsort. 3) Ermittlung der immissionswirksamen Geruschemission und des zugeordneten Immissionsanteils einer Anlage mit mehreren Teilanlagen; einer Einzelanlage oder
40、einer Teilanlage; einer dominierenden Schallquelle einer Anlage oder einer Teilanlage. 4) Messtechnische Ermittlung und Beurteilung tieffrequenter Geruschimmissionen anhand DIN 45680 und des Beiblatts 1 zu DIN 45680. 5) Berechnung der Geruschimmissionen fr magebliche Immissionsorte mithilfe der fest
41、gestellten immissionswirksamen Geruschemissionen unter Bercksichtigung der vorhandenen oder zu erwartenden Schallausbreitungsbedingungen. 6) Berechnung des Beurteilungspegels von Straen- oder Schienenverkehrsanlagen nach der Verkehrslrmschutzverordnung (16. BImSchV). b) Prfberichte aus dem Fachgebie
42、t Erschtterungen Es ist je ein Prfbericht aus den Ziffern 1 und 2 und ein weiterer Prfbericht aus den Ziffern 1 oder 2 vorzulegen. 1) Ermittlung kurzzeitiger Ereignisse und Beurteilung bezglich der Einwirkung auf Menschen in Gebuden und auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-2 und DIN 4150-3. 2) Ermittl
43、ung von Dauererschtterungen und Beurteilung bezglich der Einwirkung auf Menschen in Gebuden und auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-2 und DIN 4150-3 einschlielich der Bestimmung der Beurteilungsschwingstrke. 4.4 Gertetechnische Ausstattung zur Ermittlung von Geruschen und Erschtterungen a) Die gertet
44、echnische Ausstattung der Prfstellen fr Geruschermittlungen sollte mindestens Folgendes umfassen: 1) Zwei geeichte Schallpegelmesser (Klasse 1 nach DIN EN 61672-1 in der aktuell gltigen Fassung) sowie DIN 45657 in der aktuell gltigen Fassung mit dem blichen Zubehr (Windschirm, Stativ, Kalibriereinri
45、chtung), mit denen die in der TA Lrm festgelegten Messgren zu ermitteln und die Beurteilungsgren abzuleiten sind. 2) Eine Messeinrichtung, die mindestens eine Frequenzanalyse der Gerusche in Terzschritten (mindestens ab 8 Hz) erlaubt, und zwar bei zeitlich konstanten, aber auch zeitlich schwankenden
46、 Geruschen. 3) Speichergerte und Registriereinrichtungen, die den Schallpegelverlauf ber die Zeit aufzuzeichnen gestatten. 4) Gerte zur Bestimmung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung, Temperatur und Luftfeuchte. 5) Mindestens zwei Sprechfunkgerte. DIN 45688:2014-07 8 b) Die gertetechnische Auss
47、tattung der Prfstellen fr Erschtterungen muss die Ermittlung aller Mess- und Beurteilungsgren nach DIN 4150-2 und DIN 4150-3 in der jeweils aktuell gltigen Fassung ermglichen. Zur Ermittlung der Frequenzzusammensetzung muss das bandbegrenzte v(t)-Signal ber eine ausreichende Zeitspanne gespeichert u
48、nd dargestellt werden knnen. Hierfr sind mindestens folgende Gerte mit den genannten Eigenschaften erforderlich: 1) Schwingungsmesser nach DIN 45669-1 in der aktuell gltigen Fassung mit mindestens acht Absolutschwingungsaufnehmern fr den Frequenzbereich 1 Hz bis 80 Hz (umschaltbar auf 315 Hz), davon mindestens vier fr vertikale und mindestens vier fr horizontale Richtungen sowie Ankoppel-vorrichtungen nach DIN 45669-2 in der aktuell gltigen Fassung fr feste und weiche Unterlagen. Die Zusammenfassung von zwei horizontalen und einem v