1、Dezember 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDIPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 91.
2、120.20!,o/“9769212www.din.deDDIN 45691GeruschkontingentierungNoise allotmentContingent du bruitAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 22 SeitenDIN 45691:2006-12 2 Inhalt Seite Vorwort 4 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich. 4 2 Normative Verweisungen. 5 3
3、Begriffe 5 4 Emissionskontingentierung 6 4.1 Festlegen der Gesamt-Immissionswerte6 4.2 Festlegen der Planwerte. 7 4.3 Festsetzen von Teilflchen 7 4.4 Auswahl von geeigneten Immissionsorten zur Bestimmung der Emissionskontingente 7 4.5 Bestimmen der festzusetzenden Emissionskontingente . 7 4.6 Festse
4、tzungen im Bebauungsplan . 8 5 Anwendung im Genehmigungsverfahren 8 Anhang A (normativ) Zustzliche und andere Festlegungen 10 A.1 Vorbemerkung. 10 A.2 Erhhung der Emissionskontingente fr einzelne Richtungssektoren 10 A.3 Erhhung der Emissionskontingente fr einzelne Immissionsorte 11 A.4 Festsetzung
5、von nach betroffenen Gebieten unterschiedenen Emissionskontingenten. 11 Anhang B (normativ) Immissionskontingentierung . 13 B.1 Vorbemerkung. 13 B.2 Festlegen der Gesamt-Immissionswerte 13 B.3 Festlegen der Planwerte. 13 B.4 Festsetzen von Teilflchen 13 B.5 Auswahl von geeigneten Immissionsorten 13
6、B.6 Bestimmen der festzusetzenden Immissionskontingente . 13 B.7 Festsetzungen im Bebauungsplan . 14 B.8 Anwendung im Genehmigungsverfahren 14 Anhang C (informativ) Anwendungsbeispiele. 16 C.1 Vorbemerkung. 16 C.2 Ausgangsdaten. 16 C.3 Beispiele 18 Literaturhinweise . 22 Tabellen Emissionskontingent
7、e tags und nachts in dB 8 Zusatzkontingente in dB fr die Richtungssektoren 10 Zusatzkontingente in dB fr die im Bebauungsplan festgesetzten Immissionsorte . 11 Emissionskontingente tags und nachts in dB 12 Immissionskontingente LIKtags/nachts in dB 14 Tabelle C.1 Koordinaten x, y der Eckpunkte und F
8、lchen Si. 16 Tabelle C.2 Koordinaten x, y der Immissionsorte in m und Gesamt-Immissionswerte LGIin dB 17 DIN 45691:2006-12 3 Tabelle C.3 Differenzen Li,jin dB zwischen den Emissionskontingenten der vier Teilflchen und den Immissionskontingenten an den Immissionsorten IO 1 bis IO 5.17 Tabelle C.4 Emi
9、ssionskontingente LEKfr die vier Teilflchen und die hieraus berechneten Immissionskontingente fr die untersuchten Immissionsorte in dB 18 Tabelle C.5 Koordinaten der Betriebsflchen18 Tabelle C.6 Berechnete Immissionskontingente in dB 18 Tabelle C.7 Emissionskontingente LEKder Teilflchen fr die betro
10、ffenen Gebiete in dB .20 Tabelle C.8 Immissionskontingente LIKin dB 20 Tabelle C.9 Festzusetzende Immissionskontingente in dB .21 Tabelle C.10 Den Immissionskontingenten nach Tabelle C.9 entsprechende Emissionskontingente in dB 21 Bilder Bild C.1 Teilflchen und benachbarte Baugebiete 17 Bild C.2 Lag
11、eplan Teilflchen, Richtungssektor und benachbarte Baugebiete19 DIN 45691:2006-12 4 Vorwort Diese Norm wurde vom Unterausschuss NA 001-02-03-01 UA (vormals NALS B 3 UA 1) Gerusch-kontingentierung“ im Normenausschuss Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI erarbeitet. Die An
12、hnge A und B sind normativ. Der Anhang C ist informativ. Einleitung Gerusche gehren zu den Hauptbelastungen unserer Brger und werden in der Bauleitplanung zu immer greren Problemen. Sie sind Ausgangspunkt zahlreicher Streitigkeiten, die auch zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans fhren knnen. Bei de
13、r Aufstellung von Bebauungsplnen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhltnisse und die Belange des Umweltschutzes gem 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB 1 zu bercksichtigen. Schdliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Mglichkeit vermieden werden ( 50 BImSchG) 2. Die recht
14、lichen Regelungen sind als Teil der Umweltvorsorge Vorgaben fr die stdtebauliche Planung (Stadt- und Dorfplanung). Der damit auch angesprochene raumbezogene Schallschutz erfolgt im Wesentlichen durch eine systematische Steuerung der Verteilung der Bodennutzung (z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete) sow
15、ie durch bauliche Manahmen und technische Vorkehrungen (z. B. Schallschutzwnde). Zur Regelung der Intensitt der Flchennutzung hat in den vergangenen Jahren die Festsetzung von Emissionskontingenten (bisher: Immissionswirksame flchenbezogene Schallleistungspegel IFSP“) an Bedeutung gewonnen 3, 4, 5.
16、Die stdtebaulichen Grnde dafr sind vielfltig. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan kann dazu dienen, auf eine schutzwrdige Bebauung Rcksicht zu nehmen 6, 7, 8, 9, 10. Sie kann auch der Konfliktbewltigung bei der berplanung von Gemengelagen dienen 11. Schlielich kann dem Windhundprinzip“ in neuen G
17、E- und GI-Gebieten vorgebeugt werden: Der erste Betrieb, der sich ansiedelt, soll mglichst nicht bereits so viel Lrm emittieren, dass jeder weitere Betrieb unter Bercksichtigung der schutzwrdigen Bebauung unzulssig wre. Auerdem knnen solche Festsetzungen bei der Ermittlung einer plangegebenen Vorbel
18、astung hilfreich sein. In fachlicher und rechtlicher Hinsicht fhrte die damit angesprochene Geruschkontingentierung in der Planung und im Vollzug allerdings zu zahlreichen Schwierigkeiten. Aus schalltechnischer Sicht ist bei der stdtebaulichen Planung und der rechtlichen Umsetzung zu gewhrleisten, d
19、ass die Geruscheinwirkungen durch die zulssigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles fhren. Dazu ist in der Planung ein Konzept fr die Verteilung der an den mageblichen Immissionsorten fr das Plangebiet insgesamt zur Verfgung stehenden Geruschanteile zu entwickeln.
20、 Ein Instrument, mit dem ein solches Konzept in der stdtebaulichen Planung rechtlich umgesetzt werden kann, ist die Festsetzung von Geruschkontingenten im Bebauungsplan. 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Verfahren und eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlagen zur Geruschkontin-gentie
21、rung in Bebauungsplnen beispielhaft fr Industrie- oder Gewerbegebiete und auch fr Sondergebiete fest und gibt rechtliche Hinweise fr die Umsetzung. Diese Norm wendet sich an Stdteplaner, Gemeinden, Genehmigungsbehrden und mit der Planung von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten befasste Stellen s
22、owie an Fachleute, die fr sie schalltechnisch beratend oder prfend ttig sind. DIN 45691:2006-12 5 Der Hauptteil der Norm beschreibt die bisher vielfach bliche Emissionskontingentierung ohne Bercksichtigung der mglichen Richtwirkung von Anlagen. Im Anhang A wird gezeigt, wie in bestimmten Fllen die m
23、gliche schalltechnische Ausnutzung eines Baugebietes durch zustzliche oder andere Festsetzungen verbessert werden kann, und im Anhang B wird das Verfahren zur Festsetzung von Immissionskontingenten beschrieben. Die Anwendbarkeit dieser Verfahren ist im Einzelfall auch rechtlich zu berprfen. Im Anhan
24、g C wird die Anwendung an Beispielen erlutert. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genomme
25、nen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 1320, Akustik Begriffe DIN 18005-1, Schallschutz im Stdtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise fr die Planung DIN 18005-1 Beiblatt 1, Schallschutz im Stdtebau Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte fr die stdtebauliche Planung DIN 45
26、641, Mittelung von Schallpegeln Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lrm TA Lrm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26 vom 1998, S. 503 bis 515 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 1320
27、, DIN 18005-1, DIN 45641 und die folgenden Begriffe. In diesem Dokument sind alle Pegel A-bewertet und werden in Dezibel angegeben. ANMERKUNG Die Einheit Dezibel (dB) wird hufig mit dem Zusatz A in Klammern versehen dB(A), um zu betonen, dass es sich um einen Pegel mit der Frequenzbewertung A handel
28、t. 3.1 Plangebiet Gesamtheit der Teilflchen, fr die Geruschkontingente bestimmt werden 3.2 Teilflche TF Teil des Plangebietes, fr den ein Geruschkontingent bestimmt wird 3.3 Gesamt-Immissionswert LGl Wert, den nach Planungsabsicht der Gemeinde der Beurteilungspegel der Summe der einwirkenden Gerusch
29、e von Betrieben und Anlagen auch von solchen auerhalb des Plangebietes in einem betroffenen Gebiet nicht berschreiten darf DIN 45691:2006-12 6 3.4 Vorbelastung Lvor,j Beurteilungspegel der Summe aller auf den Immissionsort j einwirkenden Gerusche von bereits bestehen-den Betrieben und Anlagen auerha
30、lb des Bebauungsplangebietes (vorhandene Vorbelastung“) einschlielich der Immissionskontingente fr noch nicht bestehende Betriebe und Anlagen auerhalb des Bebauungsplangebietes (planerische Vorbelastung“) ANMERKUNG Die Vorbelastung nach dieser Norm ist nicht identisch mit der Vorbelastung nach der T
31、A Lrm. 3.5 Planwert LPl,j Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort j einwirkenden Gerusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht berschreiten darf 3.6 Immissionskontingent LlK,i,j Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort j einwirkenden
32、 Gerusche von Betrieben und Anlagen auf der Teilflche i zusammen nicht berschreiten darf 3.7 Emissionskontingent LEK,i Wert des Pegels der flchenbezogenen Schallleistung der Teilflche i, der der Berechnung der Immissions-kontingente zugrunde gelegt wird ANMERKUNG Fr das Emissionskontingent war bishe
33、r die Bezeichnung Immissionswirksamer flchenbezogener Schallleistungspegel IFSP“ gebruchlich. 3.8 Zusatzkontingent LEK,zus Zuschlag zum Emissionskontingent 3.9 Emissionskontingentierung Bestimmen und Festsetzen von Emissionskontingenten 3.10 Immissionskontingentierung Bestimmen und Festsetzen von Im
34、missionskontingenten 4 Emissionskontingentierung 4.1 Festlegen der Gesamt-Immissionswerte Fr alle schutzbedrftigen Gebiete in der Umgebung des Plangebietes sind zunchst die Gesamt-Immissionswerte LGlin ganzen Dezibel festzulegen. Die Gesamt-Immissionswerte drfen in der Regel nicht hher sein als die
35、Immissionsrichtwerte nach TA Lrm. Als Anhalt gelten die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1. DIN 45691:2006-12 7 4.2 Festlegen der Planwerte Wenn ein Immissionsort j nicht bereits vorbelastet ist, ist fr ihn der Planwert gleich dem Gesamt-Immissionswert LGIfr das Gebi
36、et, in dem er liegt. Sonst ist der Pegel Lvor,jder Vorbelastung zu ermitteln und der Planwert LPI,jnach der Gleichung dB1010lg10dB/1,0dB/1,0PI,vor,GI,=jjLLjL (1) zu berechnen und auf ganze Dezibel zu runden. ANMERKUNG Eine planerische Vorbelastung kann vorsorglich auch fr Gerusche aus Gebieten angen
37、ommen werden, fr die eine Planung erst vorgesehen ist. 4.3 Festsetzen von Teilflchen In der Regel muss ein Industrie- oder Gewerbegebiet zur Geruschkontingentierung gegliedert und mssen Teilflchen festgesetzt werden, fr die dann Geruschkontingente bestimmt werden. Die Teilflchen sind zu bezeichnen (
38、z. B. TF 1, TF 2, TF 3 usw.). Fr Flchen, fr die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. ffentliche Verkehrsflchen, Grnflchen), werden keine Kontingente festgelegt. ANMERKUNG 1 Die Art und Weise zweckmigster Gliederung hngt von den rtlichen Gegebenheiten und den beabsichtigten Nutzungen ab
39、. Als Grenzen von Teilflchen knnen beispielsweise Grenzen des Gebietes, Grundstcksgrenzen, Bebauungsgrenzen, Grenzen zwischen Flchen unterschiedlicher Nutzung, Straen, Wege und Gewsser sowie als Teilflchen einzelne Grundstcke oder mehrere zusammengehrige Grundstcke gewhlt werden. ANMERKUNG 2 Zur Ger
40、uschkontingentierung in einem der in 4 9 BauNVO 12 aufgefhrten Gebiete ist gem 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 12 grundstzlich eine Gliederung erforderlich. Sie ist entbehrlich in Sondergebieten ( 11 Abs. 2 BauNVO 12) oder wenn mehrere GE- und GI-Gebiete einer Gemeinde im Verhltnis zueinander geglieder
41、t werden ( 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO 12). 4.4 Auswahl von geeigneten Immissionsorten zur Bestimmung der Emissionskontingente Fr die Berechnung der Emissionskontingente ist eine ausreichende Zahl von geeigneten Immissionsorten auerhalb des Plangebietes so zu whlen, dass bei Einhaltung der Planwerte an d
42、iesen Orten auch im brigen Einwirkungsbereich keine berschreitungen von Planwerten zu erwarten sind. ANMERKUNG Zur Auswahl geeigneter Immissionsorte wird empfohlen, die Untersuchung auf den gesamten Einwirkungsbereich auszudehnen. Mit inzwischen zur Verfgung stehenden Rechenprogrammen zur flchenhaft
43、en Darstellung ist das ohne weiteres mglich. 4.5 Bestimmen der festzusetzenden Emissionskontingente Die Emissionskontingente LEK,isind fr alle Teilflchen i in ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der Planwert LPl,jdurch die energetische Summe der Immissions
44、-kontingente LlK,i,j aller Teilflchen i berschritten wird, d. h. .dB10lg10,PldB/)(1,0,EKjiLLLjii(2) Die Differenz Li,j zwischen dem Emissionskontingent LEK,i und dem Immissionskontingent LlK,i,j einer Teil-flche i am Immissionsort j ergibt sich aus ihrer Gre und dem Abstand ihres Schwerpunktes vom I
45、mmissionsort j. Sie ist unter ausschlielicher Bercksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdmpfung wie folgt zu berechnen: Wenn die grte Ausdehnung einer Teilflche i nicht grer als 0,5 si,jist, kann Li,jnach Gleichung (3) berechnet werden: ( )dB)4/(lg102, jiijisSL = (3) DIN 45691:2006-12 8 Dabei is
46、t si, jder horizontale Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Teilflche in Meter (m); Sidie Flchengre der Teilflche in Quadratmeter (m2). Sonst ist die Teilflche in ausreichend kleine Flchenelemente k mit den Flchen Skzu unterteilen und dB,)4/(lg102, jkkkjisSL = (4) mit .=kikSS (5) ANMERKUN
47、G 1 Die Berechnung wird in der Regel mit Rechenprogrammen durchgefhrt, die die Teilflchen automatisch in ausreichend kleine Flchenelemente unterteilen. ANMERKUNG 2 Die Verteilung der Emissionen auf die Teilflchen richtet sich nach den Planungsabsichten der Gemeinde. Die Emissionskontingente werden i
48、. d. R. so bestimmt, dass insgesamt mglichst viel Schall emittiert werden darf. Gegebenenfalls sind dabei die Emissionen von im Plangebiet bereits bestehenden oder geplanten Anlagen oder Betrieben zu bercksichtigen. 4.6 Festsetzungen im Bebauungsplan In der Planzeichnung sind die Grenzen der Teilflchen festzusetzen (siehe 13). In den textlichen Festsetzungen sind die Werte der Emissionskontingente anzugeben. Dafr wird folgende Formulierung empfohlen (die Zahlenwerte in der Tabelle sind nur beispielhaft): Zulssig sind Vorhaben (Betriebe und Anl