1、Juni 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINNormenausschuss Holzwirtschaft und Mbel (NHM) im DINPreisgruppe 6DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet
2、.ICS 71.100.50!,iW“9709552www.din.deDDIN 52161-1Prfung von Holzschutzmitteln Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz Probenahme aus verbautem HolzTesting of wood preservatives Detection of wood preservatives in wood Sampling from structural timber in serviceEssai des produits de protection du bois Re
3、cherche des produits de protection dans le bois de construction Echantillonnage du bois de constructionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 52161-1:1967-03www.beuth.deGesamtumfang 6 SeitenDIN 52161-1:2006-06 2 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NMP 41
4、2 Prfung von Holzschutzmitteln“ im Normenausschuss Materialprfung (NMP) erarbeitet. Weitere Teile der DIN 52161, die unter dem Haupttitel Prfung von Holzschutzmitteln Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz bereits erschienen sind, heien: Teil 3: Bestimmung der Eindringtiefe von fluoridhaltigen Holzs
5、chutzmitteln Teil 4: Bestimmung der Menge von fluoridhaltigen Holzschutzmitteln Teil 7: Bestimmung des Gehaltes von kupfer- und chromhaltigen Holzschutzmitteln nderungen Gegenber DIN 52161-1: 1967-03 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich neu geordnet; b) Abschnitt Form der Prob
6、en“ erweitert; c) Abschnitt Anzahl der Proben“ ergnzt. Frhere Ausgaben DIN 52161-1: 1967-03 DIN 52161-1:2006-06 3 1 Anwendungsbereich Die Norm legt die Entnahme der fr den Nachweis von Holzschutzmitteln im verbauten Holz erforderlichen Proben nach Art und Zeitpunkt, Anzahl und Lage im Bauwerk fest.
7、Diese Norm stellt eine Ergnzung der DIN EN 212 dar und ist ausschlielich auf das in Gebuden verbaute Holz anzuwenden. Die beschriebene Verfahrensweise setzt im Allgemeinen Informationen zum verwendeten Holzschutzmittel und zum Anwendungsverfahren voraus. Bei unvollstndigen Angaben muss gegebenenfall
8、s die Probenanzahl oder Probengre angepasst werden. 2 Proben 2.1 Form der Proben Die Form der zu entnehmenden massiven Proben ist in Abhngigkeit vom Behandlungsverfahren, mit dem das Holzschutzmittel eingebracht wurde, zu whlen. Bei druckimprgniertem sowie mit Bekmpfungsmitteln behandeltem Holz sind
9、 im Allgemeinen Zylinder mit einem Durchmesser von 8 mm zu entnehmen. Aufgrund der zu erwartenden Penetration der Holzschutzmittel sind Hlzer, deren Dicke weniger als 30 mm betrgt, vollstndig zu durchbohren. Bei dickeren Holzbauteilen muss die Bohrtiefe mindestens 20 mm betragen, sollte aber nach Mg
10、lichkeit bis zur Mitte des Konstruktionsteils gefhrt werden. Der mit dem Holzschutzmittel durchtrnkte Bereich ist dabei in seiner gesamten Tiefe zu erfassen. Wurden die Hlzer mit einem vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel im Oberflchenverfahren (z. B. Tauchen, Streichen, Fluten) behandelt, drfen al
11、ternativ Proben mit grerer Oberflche und einer Tiefe von 10 mm bis 12 mm entnommen werden. 2.2 Entnahmen der Proben Die Proben werden in der Regel mit einem elektrisch betriebenen Zapfenschneider oder ausnahmsweise mit einem Zuwachsbohrer entnommen. Die Flgel der Zapfenschneider sollten so schmal ge
12、halten sein, dass der Durchmesser des Bohrloches hchstens 15 mm betrgt. Fr die Probenahme bei Hlzern, die mit Oberflchenverfahren behandelt wurden, darf eine Lochkreissge (Durchmesser z. B. 25 mm) verwendet werden. 2.3 Anzahl der Proben Die Anzahl der Proben richtet sich nach der Gre der behandelten
13、 Holzoberflche in dem einzelnen Gebude oder Gebudeteil und danach, ob gleichzeitig die Eindringtiefe und/oder die eingebrachte Menge an Holzschutzmittel zu bestimmen sind. Es sind zu entnehmen: bei einer Gesamtoberflche bis 100 m mindestens 10 Proben; fr weitere 300 m 1 Probe je 20 m; DIN 52161-1:20
14、06-06 4 fr weitere 600 m 1 Probe je 40 m; fr die 1 000 m bersteigende Oberflche 1 Probe je 100 m. In der Regel drfen Einzelproben, z. B. bauteilbezogen, fr die quantitative Bestimmung der Schutzmittel-gehalte zusammengefasst werden. Sofern Eindringtiefe und Einbringmenge zu bestimmen sind, verdoppel
15、t sich die Probenanzahl. Die Proben fr die Eindringtiefenbestimmung bzw. die quantitative Bestimmung sind in unmittelbarer Nachbarschaft (in Faserverlaufsrichtung) zu entnehmen. Die Lage dieser Proben zueinander ist im Probenahmebericht zu vermerken. In Sonderfllen ist die Probenanzahl sinngem zu wh
16、len. Zum Beispiel ist bei einer uneinheitlichen Behandlung eine hhere Probenanzahl angemessen. Demgegenber sind bei kleinflchigen Bauteilen (z. B. Fenstern) oder weitgehend verkleideten Dachgeschossen sowie bei Untersuchungen hinsichtlich einer Sanierungsnotwendigkeit weniger Proben ausreichend. 3 P
17、robenahme 3.1 Zeitpunkt der Probenahme Die Proben drfen nicht vor Ablauf von 4 Wochen nach Ausfhrung der Holzschutzbehandlung entnommen werden. Die eindeutig gekennzeichneten Proben sind sicher verpackt und gegen Erwrmung geschtzt dem Laboratorium umgehend zuzufhren und mglichst innerhalb von 14 Tag
18、en nach der Entnahme zu untersuchen. 3.2 Anforderungen bei der Probenahme Durch die Probenahme darf keine unzulssige Schwchung der Holzkonstruktion eintreten. Unzulssig ist die Probenahme bei auf Biegen beanspruchten Holzteilen in der auf Zug beanspruchten Zone, an Knotenpunkten und Verbindungsstell
19、en (Leim-, Dbel-, Nagelverbindungen, Gerbergelenken), an Stellen mit Holzquerschnitten, die bereits aus konstruktiven Grnden geschwcht sind, aus auf Zug beanspruchten Hlzern1)mit Querschnitten unter 50 cm. Bei der Probenahme aus tragenden Holzbauteilen mit kleinen Querschnittsabmessungen muss ein au
20、f dem Gebiet des Holzbaues und der Statik erfahrener Fachmann beteiligt werden. Die Proben mssen den verschiedenen Konstruktionsteilen in einer ihrem mengenmigen Anteil etwa entsprechenden Anzahl, und zwar auch unter Bercksichtigung schwer zugnglicher Stellen entnommen werden. Dabei mssen vertikale,
21、 schrge und horizontale Flchen letztere von der Ober- und Unterseite her ebenfalls anteilig bercksichtigt werden. 1) Hierzu zhlen auch die Zuggurte von zusammengesetzten Biegetrgern, z. B. DSB-Trger, Trigonittrger, Wellstegtrger. DIN 52161-1:2006-06 5 Bei Kiefernholz sollte nach Mglichkeit wenigsten
22、s die Hlfte der Proben aus Splintholzteilen entnommen werden. Zur Entnahme von Proben aus Lagerhlzern und Deckenbalken ist der Fuboden in zweckmiger Weise aufzunehmen. Ist dies nicht mglich, muss er durchbohrt werden, um die Proben aus dem zu prfenden Holz entnehmen zu knnen. Die Proben sind mindest
23、ens 30 mm von den Kanten der Hlzer entfernt zu entnehmen. Die Bohrlcher sollten vertikal zur Holzoberflche verlaufen. Beim Bohren sind Trockenrisse und deren Nachbarschaft zu meiden, von sten und Hirnflchen sollte die Entnahmestelle im Allgemeinen mindestens 100 mm entfernt sein. Nach Entnahme der P
24、roben sind die Bohrlcher mit passenden, mit Holzschutzmitteln behandelten Hartholzdbeln zu verschlieen bzw. sind bei einer groflchigen Probenentnahme die neu entstandenen Oberflchen nachzuschtzen. 4 Kennzeichnung, Behandlung, Verpackung und Versand Die einzelnen Proben sind mit Zahlen zu kennzeichne
25、n; entsprechend sind auch die Probenahmestellen am Holz zu kennzeichnen. Die Lage der Entnahmestellen muss aus dem Probenahmebericht zweifelsfrei zu ersehen sein. Die Proben drfen vor der Prfung nicht verunreinigt oder angefeuchtet werden und insbesondere nicht mit Holzschutzmitteln in Berhrung komm
26、en. Die nicht bereits am Entnahmeort auf Eindringtiefe untersuchten Proben sind einzeln zu verpacken. Probenverpackung, Probentransport und Probenlagerung haben so zu erfolgen, dass eine Beeinflussung der chemischen, physikalischen und biologischen Beschaffenheit des Probenmaterials soweit wie mglic
27、h ausgeschlossen wird. Als Verpackungsmaterial haben sich allgemein bewhrt: Rhrchen aus Kunststoff oder Glas, Folien bzw. Tten aus Kunststoff, Aluminium oder Papier. Etwaige Materialunvertrglichkeiten sind zu beachten. 5 Bericht ber die Probenahme Im Probenahmebericht sind unter Hinweis auf diese No
28、rm anzugeben: Auftraggeber fr die Untersuchung; Kennzeichnung der Lage des Gebudes (Ort, Strae, Nummer); Eigentmer des Gebudes; zu prfendes Bauteil und Gre des Bauteils (z. B. Dachverband, Grundflche und Hhe); Ziel der Holzschutzarbeit (z. B. Vorbeugung gegen Befall durch Insekten und Pilze); Gre de
29、r mit Schutzmitteln behandelten Holzoberflche in m (als Grundlage der Errechnung der Probenanzahl); Firma, die die Holzschutzarbeit ausgefhrt hat; DIN 52161-1:2006-06 6 Schutzmittelgruppe, Name des Holzschutzmittels, Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, Prfprdikate; Zeitpunkt der Beha
30、ndlung; Einbringverfahren (z. B. Sprhen oder Streichen, Kesseldrucktrnkung); Art und Anzahl der Arbeitsgnge; gesamte verbrauchte Menge des Schutzmittels in g/cm3bei Aufbringung des Schutzmittels mittels Oberflchenverfahren bzw. kg/m bei Vakuum- und /oder Kesseldruckverfahren (laut Rechnung oder Ange
31、bot); Besonderheiten der Schutzbehandlung (z. B. alter Feuerschutzanstrich mit Mittel XYZ musste bercksichtigt werden); an die Schutzleistung gestellte besondere Anforderungen (z. B. Tiefschutz, grere Einbringmenge); Probenehmer und sonstige Anwesende. Der Nachweis der Entnahmestelle ist nach dem in
32、 Tabelle 1 angegebenen Beispiel zu fhren. Tabelle 1 Beispiel fr eine Tabelle zum Nachweis der Entnahmestelle aus den einzelnen Bauteilen Nr. der Probe Bauteil Abmessungen des Bauteils in cm EntnahmestelleRaumlage der angebohrten Holzflche Bemerkungen1 Stiel Westseite 5. vom Eingang aus 14/14 50 cm b
33、er Fuboden Ost senkrecht (ggf. durch Skizze erlutern) Holz gehobelt Bei jeder Angabe im Bericht ist zu vermerken, ob der Probenehmer fr die Aussage selbst verantwortlich zeichnet oder ob er auf Angaben anderer zurckgreifen musste. BEISPIELE: Alter des Gebudes: etwa 30 Jahre (nach Mitteilung des Hausbesitzers); Gre der Grundflche: etwa 330 m (eigene Messung); bei Fragen, auf die keine Antwort zu ermitteln ist, wird vermerkt “nicht ermittelbar“; zustzliche Vermerke nach eigenem Ermessen, soweit fr die Beurteilung zweckdienlich; Datum und Unterschrift.