1、DINI DIN 5290 TEIL L 83 - 2794442 0021505 Tbb H DK 672.834-034.7 : 614.842.866.5: 620.1 DEUTSCHE NORM April 1983 I I Karabinerhaken aus Le ich t metal I mit berwurfmutter Mae, Anforderungen und Prfung DIN - 5290 Teil 1 Snap hook from light metal; with setting nut; dimensions, requirements and testin
2、g Porte mousqueton de mtal lger; avec crou raccord; dimensions, exigences et essai Ersatz fr Ausgabe 08.71 Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes ber technische Arbeitsmittel (Gerte- sicherheitsgesetz), siehe Erluterungen. Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 1
3、.April 1983. Danebengilt DIN 5290Teil1,AusgabeAugust 1971 noch biszum30.September 1983. 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr gesenkgeschmiedete Karabinerhaken zur Verwendung an Verbindungsmittelnfr Sicherheitsgeschirre. 2 Mae, Bezeichnung Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu whl
4、en. Zulssige Abweichungen fr das Gesenkschmiedestck (Rohling): nach DIN 1749Teil 4, fr das Fertigteil: Allgemeintoleranzen: DIN 7168 - m Die Feder und der Federstift mssen so in der Klappe befestigt sein, da3 die Anforderungen entsprechend Abschnitt 5.2 erfllt werden. Form A X Einzelheit x Feld fr K
5、ennzeichnung 110 Feder berwurfmutter Rndel RGE nach DIN82 I I I 7E I (ohne berwurfmutter dargestellt 1 Kanten gerundet Federstift -1 * Bezeichnung des Karabinerhakens der Form A: Karabinerhaken DIN 5290 - A 18-82 Fortsetzung Seite 2 und 3 NormenausschuB Eisen-, Blech- und Metallwaren (NA EBM) im DIN
6、 Deutsches Institut fr Normung e.V. Normenausschu Bergbau (FABERG) im DIN Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH. Berlin 30 04.83 DIN 5290 Teil 1 Apr 1983 Preisgr. 5 Vertr.-Nr. 0005 DIN1 DIN 5290 TEIL I 83 Seite 2 DIN 5290 Teil 1 3
7、 Werkstoff fr Haken, Klappe und Mutter: AlCuMg1 F38 nach DIN 1749 Teil 1 fr Feder, Federstift und Niet: X 12CrNi 177 nach DIN 17224 4 Ausfhrung 4.1 Rohling Im Gesenk geschmiedet und kaltausgehrtet. Technische Lieferbedingungen nach DIN 1749 Teil 2 4.2 Oberflche Grate sind zu gltten und die Bearbeitu
8、ngskanten zu ent- graten, um Verletzungen zu vermeiden und Beschdi- gungen textiler Anschluteile (z. B. Sicherheitsseile und -gurte) auszuschlieen. Es ist sicherzustellen, da durch die Bearbeitungsver- fahren weder Abmessungen, Festigkeit, Oberflchen- feingestalt und Korrosionsbestndigkeit nachteili
9、g beein- fiut werden. Sonderbehandlungen der Oberflchen (z. B. eloxieren= el, Mindestschichtdicke 1 O pm) sind zu vereinbaren. 4.3 Masse Die Masse eines vollstndigen Karabinerhakens betrgt etwa 0.16 kg (durch Wgen ermittelt). 5 Sicherheitstechnische Anforderungen 5.1 Statische Belastbarkeit Bei Bela
10、stung in Zugrichtung mit einer Kraft von 16 kN, drfen keine die Verwendung beeintrchtigende Ver- formungen auftreten. 5.2 Verschlu Die Zuhaltekraft der Klappe mu min. 10 N betragen (gemessen in Schliestellung der Klappe am bergang zwischen Gewinde und Verschlu). Die geffnete Klappe mu einen Durchla
11、von min. 20 mm freigeben. 2794442 002L50b T2 H 6 Prfung An jedem Rohling ist nach Fertigstellung eine Sicht- Prfung auf fehlerfreie Beschaffenheit und Vollstndig- keit vorzunehmen. 6.1 Chemische Zusammensetzung Jede zur Herstellung der Rohlinge eingesetzte Schmelze ist auf ihre chemische Zusammenset
12、zung zu prfen. 6.2 Statische Belastbarkeit Die Prfung der statischen Belastbarkeit erfolgt in Zug- richtung auf einer Zugprfmaschine nach DIN 51 221 Teil 1. Die Prfung wird an 3 96 der Anzahl der Rohlinge einer Lieferung vorgenommen. Die Entnahme der Roh- linge aus einer Lieferung erfolgt durch eine
13、 Zufallsstich- probe. 6.3 Bescheinigung Der Hersteller der Rohlinge bescheinigt fr jede Lieferung die Ergebnisse der Prfung der chemischen Zusammen- setzung, der statischen Belastungsprfung und der Sicht- Prfung mit einem Abnahmezeugnis B nach DIN 50049. 6.4 Venchlu Die Zuhaltekraft der Klappe wird
14、am bergang zwischen Gewinde und Verschlu in Schliestellung auf einer Zugvorrichtung gemessen. 7 Kennzeichnung Die Karabinerhaken mssen in erhhter Form das Zeichen der Gesenkschmiede tragen. Die bereinstimmung mit dieser Norm darf vom Her- steller oder Lieferer eigenverantwortlich durch die Kenn- zei
15、chnung mit dem Verbandszeichen EN oder durch den Hinweis DIN 5290 zum Ausdruck gebracht werden, aber nur in Verbindung mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers oder Lieferers, zustzlich zum Zeichen der Gesenkschmiede. Die Kennzeichnung vom Hersteller des Karabinerhakens als Fertigteil darf eingesc
16、hlagen oder in sonstiger Weise dauerhaft angebracht werden. Zur Anwendung des Sicherheitszeichens siehe Erlute- rungen. e a a e o e e o DIN1 DIN Zitierte Normen DIN 82 DIN 1749Teil 1 DIN 1749Teil 2 DIN 1749Teil4 DIN 7168Teil 1 DIN 17 224 DIN 50049 DIN 51 221 Teil 1 Weitere Normen DIN 5290 Teil 2 DIN
17、 7470 DIN 7471 DIN 7478 5290 TEIL L 83 W 2794442 0023507 839 W DIN 5290 Teil 1 Seite 3 Rndel Gesenkschmiedesticke aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen; Festigkeitseigenschaften Gesenkschmiedestcke aus Aluminium ( Reinstaluminium, Reinaluminium und Aluminium-Knet- legierungen) ; Technische Lie
18、ferbedingungen Gesenkschmiedestcke aus Aluminium (Reinstaluminium, Reinaluminium und Aluminium-Knet- legierungen) ; Zulssige Abweichungen Allgemeintoleranzen; Lngen- und Winkelmae Federdraht und Federband aus nichtrostenden Sthlen; Technische Lieferbedingungen Bescheinigungen ber Material prf ungen
19、Werkstoff prf masch inen; Zugprf masch inen; Al Igeme ne Anforderungen Karabinerhaken aus Leichtmetall ohne berwurfmutter; Mae, Technische Lieferbedingungen Sicherheitsgeschirre; Haltegurte; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prfung Sicherheitsgeschirre; Sicherheitsseile Sicherheitsgeschirre; Auff
20、anggurte; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prfung Frhere Ausgaben DIN 5290: 10.57, 11.64;DIN 5290Teil 1: 11.68,08.71 nderungen Gegenber der Ausgabe August 1971 wurden folgende nderungen vorgenommen: Norm vollstndig berarbeitet. Erluterungen Im Zusammenhang mit dem Gesetz ber technische Arbeit
21、smittel wird auf folgendes hingewiesen: Diese Norm wurde vom Normenausschu Eisen-, Blech- und Metallwaren (NA EBM) im DIN, in Zusammenarbeit mit dem Normenausschu Bergbau (FABERG) im DIN, der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE), mit den gesetzlichen Unfallversicherungstrgern
22、 und dem Materialamt der Bundeswehr erarbeitet. Sie stellt eine berarbeitung der Ausgabe vom August 1971 dar. Durch die Zusammenlegung einzelner Abschnitte wurde eine klarere Aussage erreicht, der sachliche Inhalt blieb dabei unverndert. Auf die Angabe der Hrte konnte verzichtet werden, da diese kei
23、nen Aufschlu ber die Festigkeit des Karabinerhakens gibt. Die Festigkeit des Werkstoffes steht in Beziehung zur Zhigkeit, die durch Belastungsversuche in Beanspruchungsrichtung ermittelt werden kann. In den ,Richtlinien fr Sicherheits- und Rettungsgeschirre“ (ZH 1/55) der gewerblichen Berufsgenossen
24、schaften, die auch von anderen Trgern der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde gelegt werden, ist gefordert, da13 fr Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht - wenn kein weitergehender Schutz vorgeschrieben oder mglich ist - nur Sicherheits- geschirre zu verwenden sind, die den allgemein anerka
25、nnten Regeln der Technik entsprechen und von den gewerblichen Berufsgenossenschaften anerkannt sind; siehe hierzu z. B. auch die Unfallverhtungsvorschriften ,Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1) und Anhang zu VBG 1 35 - 47 ,Schutz gegen gefhrliche chemische Stoffe“ (VBG 1 a) Abschnitt A: Schutz- manahme
26、n beim Befahren von Behltern, ,Allgemeine Vorschriften“ der Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau- Berufsgenossenschaft, ,Arbeiten an und auf Dchern“ (VBG 36 b), ,Errichten, Ausbessern und Abbrechen freistehender Schornsteine“ (VBG 36 d), ,Abbrucharbeiten“ (VBG 36e), ,Montage von Stahlbauten“ (
27、VBG 37), ,Anlage und Betrieb von Steinbrchen ber Tage, Grbereien und Haldenabtragungen“ (VBG 42), ,Montage und Installation elektrischer An- lagen“ (VBG 89). Karabinerhaken unterliegen dem Gesetz ber technische Arbeitsmittel (GtA, Gertesicherheitsgesetz), verffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil 1, 1
28、968, Nr. 42 und drfen als Nachweis fr die Einhaltung der darin enthaltenen Sicherheits- anforderungen auf Grund einer Prfung durch eine anerkannte Prfstelle mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet werden. Antrge auf Erteilung des Zeichens sind bei den vom Bundesminister fr Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Bundes- arbeitsblatt Fachbeilage Arbeitsschutz bezeichneten Prfstellen einzureichen. Internationale Patentklassif ikation F 16 B 45/00