1、Januar 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINNormenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.280
2、; 19.100!,dP“9659545www.din.deDDIN 54115-1Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossenerradioaktiver Stoffe Teil 1: Ortsfester und ortsvernderlicher Umgang in derGammaradiographieNon-destructive testing Radiation protection rules for the technical application o
3、f sealed radioactive sources Part 1: Stationary and mobile handling for gamma-radiographyEssais non destructifs Rgles de radioprotection pour lemploi technique de sources radioactives scelles Partie 1: Postes fixes ou mobiles pour radiographie gammaAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 1
4、0772 BerlinErsatz frDIN 54115-1:1992-08www.beuth.deGesamtumfang 13 SeitenDIN 54115-1:2006-01 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und berwachung 4 3.1 Werte der Krperdosen 4 3.2 Beruflich strahlenexponierte Pers
5、onen 5 3.3 Messung der Personendosis und die Ortsdosisleistung . 6 3.3.1 Personendosis 6 3.3.2 Ortsdosisleistung . 7 3.4 Strahlenschutzbereiche . 7 3.4.1 Sperrbereich 7 3.4.2 Kontrollbereich . 7 3.4.3 berwachungsbereich . 10 3.5 Zusammenwirken von Strahlenschutzparametern . 10 4 Arbeitsweise bei Dur
6、chstrahlungsprfungen 11 5 Strahlerwechsel und Strahlerhalterwechsel fr die Durchstrahlungsprfung 12 5.1 Strahlerwechsel 12 5.2 Strahlerhalterwechsel 12 Anhang A (informativ) Umrechnungen 13 DIN 54115-1:2006-01 3 Vorwort Diese Norm ist vom Arbeitsausschuss NMP 822 Durchstrahlungsprfung und Strahlensc
7、hutz des Normenausschusses Materialprfung (NMP) ausgearbeitet worden. DIN 54115 Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe besteht aus: Teil 1: Ortsfester und ortsvernderlicher Umgang in der Gammaradiographie Teil 3: Organisation des Str
8、ahlenschutzes bei Umgang und Befrderung in der Gammaradiographie Teil 4: Herstellung und Prfung ortsvernderlicher Strahlengerte fr die Gammaradiographie Teil 5: Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen fr die Gammaradiographie Teil 6: Inspektion, Wartung und Funktionsprfung von Strahlengerten in der
9、 Gammaradiographie ANMERKUNG Die in dieser Norm enthaltenen Angaben und Festlegungen ersetzen nicht die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV). nderungen Gegenber DIN 54115-1:1992-08 wurden folgende nderungen vor
10、genommen: a) die Festlegungen der Norm wurden den Festlegungen der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlschV) vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 18. Juni 2002 angepasst; b) die Dosisgrenzwerte wurden gesenkt; c) die Strahlenschutzbereiche w
11、urden neu definiert usw.; d) die Dosisleistungskonstanten wurden der neuen Umgebungsquivalentdosisleistung angepasst. Frhere Ausgaben DIN RNT 8 = DIN 6808: 1937-01 DIN 54115-1: 1970-08, 1985-10, 1992-08 DIN 54115-1:2006-01 4 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr den Betrieb von
12、Gerten und Anlagen zur technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe, einschlielich des Strahler- bzw. des Strahlerhalterwechsels. Zweck dieser Norm ist es, durch eindeutige praxisbezogene Festlegungen die Durchfhrung des Strahlenschutzes bei Anwendung der im Abschnitt 1 genannten Gerte be
13、i ortsfestem, gelegentlichem und ortsvernderlichem Umgang zu erleichtern und die Strahlenexposition unter Bercksichtigung aller Umstnde des Einzelfalles so gering wie mglich zu halten. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei
14、 datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 25430, Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz DIN 54113-3, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr d
15、ie technische Anwendung von Rntgeneinrichtungen bis 1 MeV Teil 3: Formeln und Diagramme fr Strahlenschutzberechnungen DIN 54115-1 Beiblatt 1, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe Abschtzung von Kontrollbereichen DIN 54115-4, Zerstr
16、ungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe Teil 4: Herstellung und Prfung ortsvernderlicher Strahlengerte fr die Gammaradiographie DIN 54115-5, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver
17、Stoffe Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen fr die Gammaradiographie DIN 54115-6, Zerstrungsfreie Prfung Strahlenschutzregeln fr die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe Teil 6: Inspektion, Wartung und Funktionsprfung von Strahlengerten in der Gammaradiographie Verordnung ber d
18、en Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 18. Juni 20021)3 Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und berwachung 3.1 Werte der Krperdosen Die in Tabelle 1 angegebenen Werte der Krperdosen gelten nach der Verordnu
19、ng ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2002. Die Strahlenschutzvorkehrungen sind so zu bemessen, dass die Strahlenexpositionen so gering wie mglich gehalten werden. Die in Tabelle 1
20、 aufgefhrten Werte der Krperdosen drfen nicht berschritten werden. 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin DIN 54115-1:2006-01 5 Der Strahlenschutz fr beruflich strahlenexponierte Personen und Einzelpersonen der Bevlkerung muss durch die Schutzprinzipi
21、en, wie Abschirmung und Abstandhaltung, sichergestellt werden. Das Bemessen der Abschirmung und des Abstandes muss unter Bercksichtigung der Strahlzeit oder der Aufenthaltszeit whrend des blichen betriebsmigen Ablaufs so vorgenommen werden, dass die Grenzwerte der effektiven Dosen in Tabelle 1 nicht
22、 berschritten werden. Eine andere Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung im Beruf ist bei der Bemessung der Strahlenschutzvorkehrungen einzubeziehen, wobei die Werte fr die Krperdosen entsprechend der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung
23、 StrlSchV) vom 20. Juli 2001 in der Fassung vom 18. Juni 2002 und der Rntgenverordnung (RV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 nicht berschritten werden drfen. Die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen (Berufslebensdosis) einer beruflich strahlenexponierten
24、 Person darf 400 mSv nicht berschreiten. Bei berschreitungen siehe 56 (StrlSchV). 3.2 Beruflich strahlenexponierte Personen Alle Personen, die bei der technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder eine hhere Organdosis als 15 mSv fr die Augenlin
25、se oder eine hhere Organdosis als 50 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe oder Knchel im Kalenderjahr erhalten knnen, sind beruflich strahlenexponierte Personen. Der Strahlenschutzbeauftragte hat die unter seiner Aufsicht ttigen beruflich strahlenexponierten Personen in die Kategorie A o
26、der B einzuordnen. Die Tabelle 2 gibt die Schwellenwerte fr die jeweilige Kategorie wieder. Besteht die Mglichkeit eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder eine hhere Organdosis als 45 mSv fr die Augenlinse oder einer hheren Organdosis als 150 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe ode
27、r Knchel im Kalenderjahr zu erhalten, ist die strahlenexponierte Person in Kategorie A, sonst in Kategorie B einzustufen. Bei ortsvernderlichem Umgang sollte immer eine Einstufung in Kategorie A vorgenommen werden. DIN 54115-1:2006-01 6 Tabelle 1 Grenzwerte der effektiven Dosis im Kalenderjahr nach
28、der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Krperbereich Beruflich strahlenexponierte Personen im Kalenderjahr Einzelperson der Bevlkerung ( 46 StrlSchV)im Kalenderjahr Ganzkrper 20 mSv 1 mSv Hnde, Unterarme, Fe, Knchel, einschlielich der dazugehrigen Haut 500 mSv 50 mSv Augenlinse 150 mSv 15 mSv Keimdr
29、sen, Gebrmutter, Knochenmark 50 mSva,bkeine Angabe aBei gebrfhigen Frauen betrgt der Grenzwert fr die ber einen Monat kumulierte Dosis an der Gebrmutter 2 mSv. bFr ein ungeborenes Kind betrgt der Grenzwert der Dosis 1 mSv whrend der Schwangerschaft (Zeitpunkt der Mitteilung ber die Schwangerschaft b
30、is zu deren Ende). Tabelle 2 Schwellenwerte der effektiven Dosis im Kalenderjahr durch Ttigkeiten, ab denen strahlenexponierte Personen der Kategorie A oder B nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zuzuordnen sind Schwellenwerte der effektiven Dosis (Krperdosis) im Kalenderjahr fr beruflich st
31、rahlenexponierte Personen zur Eingruppierung in Krperbereich Kategorie A Kategorie Ba Ganzkrper 6 mSv 1 mSv Hnde, Unterarme, Fe, Knchel, einschlielich der dazugehrigen Haut 150 mSv 50 mSv Augenlinse 45 mSv 15 mSv aohne in die Kategorie A zu fallen 3.3 Messung der Personendosis und die Ortsdosisleist
32、ung 3.3.1 Personendosis Beim Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen muss die Personendosis aller beruflich strahlenexponierter Personen mit einem amtlichen Dosimeter (z. B. Filmdosimeter), beim Strahler- und Strahlerhalterwechsel auch mit einem Teilkrperdosimeter (z. B. Fingerringdosimeter),
33、gemessen werden. Bei ortsvernderlichen Durchstrahlungsprfungen im Rahmen der zerstrungsfreien Prfungen muss jede beruflich strahlenexponierte Person zustzlich mit einem selbst ablesbaren Dosimeter (z. B. Stabdosimeter, elektronische Dosimeter) und mit einem akustischen Dosisleistungswarngert ausgers
34、tet sein. Das Warngert soll bei berschreitung eines fest eingestellten Dosisleistungsgrenzwertes von 100 Sv/h bis hchstens 1 000 Sv/h ein von der zu berwachenden Person deutlich wahrnehmbares Signal abgeben. Ein Versagen des Warngertes muss deutlich wahrnehmbar sein. Das selbst ablesbare Dosimeter u
35、nd das akustische Warngert kann in einem Gert zusammengefasst sein. DIN 54115-1:2006-01 7 3.3.2 Ortsdosisleistung Aufgrund der neuen Messgren in der Anlage VI Teil A StrlSchV und der bergangsbestimmungen 117 Absatz 27 ist die Ortsdosisleistung als Umgebungs-quivalentdosisleistung zu ermitteln. In ei
36、ner bergangszeit bis zum 1. August 2011 kann weiterhin die Photonen-quivalentdosisleistung gemessen werden. In diesem Fall ist das Messergebnis mit dem Korrekturfaktor nach Tabelle 2 zu multiplizieren. Tabelle 3 Korrekturfaktor zur Umrechnung der Photonen-quivalentdosisleistung xHin die Umgebungs-qu
37、ivalentdosisleistung )10(*H Radionuklid )10(*H /xHCo 60 1,0 Ir 192 1,3 Se 75 1,3 Yb 169 1,3 3.4 Strahlenschutzbereiche 3.4.1 Sperrbereich Der Sperrbereich bei der technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe ist ein Teil des Kontrollbereiches, in dem die Ortsdosisleistung den durch gesetz
38、liche Vorschriften festgelegten Ortsdosisleistungswert von 3 mSv/h berschreiten kann. Der Sperrbereich muss gekennzeichnet und abgegrenzt sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch Warnschilder nach DIN 25430. Bei ortsfestem Umgang (siehe 3.4.2.2) wird die Anforderung, dass Personen, auch mit einzelnen K
39、rperteilen, nicht unkontrolliert in den Sperrbereich gelangen knnen, dadurch erfllt, dass durch bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen (siehe DIN 54115-5) bereits der Kontrollbereich abgesichert ist. Beim Umgang zum Zweck der Durchstrahlungsprfung kann auf die Kennzeichnung und Abgrenzung des Sper
40、rbereiches verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kontrollbereich abgegrenzt ist, und sowohl beruflich strahlenexponierte Personen als auch Einzelpersonen der Bevlkerung mit einzelnen Krperteilen nicht unkontrolliert in den Sperrbereich gelangen knnen. 3.4.2 Kontrollbereich 3.4.2.1 All
41、gemeines Der Kontrollbereich bei der technischen Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe ist ein Bereich, in dem die Mglichkeit besteht, dass Personen bei einem Aufenthalt von 2 000 h im Kalenderjahr eine hhere effektive Dosis als 6 mSv erhalten knnen. Kontrollbereiche mssen deutlich sichtbar un
42、d dauerhaft nach 36 Absatz 2 und 68 Absatz 1 StrlSchV gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 25430. Es ist zweckmig, der Kennzeichnung des Kontrollbereiches den Hinweis kein Zutritt hinzuzufgen. Kontrollbereiche mssen abgegrenzt sein. Soweit keine festen Wnde zur Abgrenzung vorhande
43、n sind, darf diese z. B. durch Gitter, Seile oder Ketten vorgenommen werden. Die Abgrenzung muss an jeder Stelle erkennen lassen, dass es sich um die Abgrenzung eines Kontrollbereiches handelt. DIN 54115-1:2006-01 8 Bei Ttigkeiten auerhalb des eigenen Werksgelndes ist besonders 8 des Arbeitsschutzge
44、setzes (ArbSchG Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) zu beachten. 3.4.2.2 Kontrollbereich bei ortsfestem Umgang Bei stndigem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen an einem bestimmten Ort in einem Betrieb (ortsfester Umgebung) muss der Kontrollbereich durch bauliche Gegebenheiten (Wnde) so ab
45、gegrenzt sein, dass auerhalb der Abgrenzung (Durchstrahlungsraum) die Ortsdosisleistung kleiner als 3 Sv/h ist. Dabei ist, soweit keine anderen begrndeten Angaben ber Aufenthaltszeiten vorliegen, eine Aufenthaltszeit (Strahlzeit) von 40 h/Woche bei 50 Wochen im Kalenderjahr zu Grunde zu legen ( 36,
46、StrlSchV). 3.4.2.2.1 Kontrollbereich bei gelegentlichem Umgang Bei gelegentlichen Durchstrahlungsprfungen an einem festen Prfplatz auf einem Betriebsgelnde (kein Durchstrahlungsraum vorhanden) erfolgt die Festlegung der Kontrollbereichsgrenze in Abstimmung mit der zustndigen Behrde (siehe auch 3.5).
47、 Dabei sollte auerhalb der Abgrenzung keine hhere Ortsdosisleistung als 10 Sv/h auftreten. Zustzlich ist sicherzustellen, dass die Personen auf dem Betriebsgelnde keine hhere effektive Dosis als 1 mSv im Kalenderjahr erhalten. Um die Ausdehnung des Kontrollbereiches bei gelegentlichem Umgang gering
48、zu halten, sind zustzliche Abschirmungen wie Bleitunnel, Stellwnde usw. zu verwenden. 3.4.2.3 Kontrollbereich bei ortsvernderlichem Umgang Bei ortsvernderlichem Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen fr die zerstrungsfreie Prfung an Orten, an denen in der Regel nicht mit diesen Stoffen zerstrungsfreie Prfungen durchgefhrt werden, muss jeder Kontrollbereich so abgegrenzt sein, dass auerhalb der Abgrenzung keine hhere Ortsdosisleistung als 40 Sv/h auftreten kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass an der Kontrollbereichsgrenze keine hhere Ortsdosis als 120 Sv in