1、Februar 2012DEUTSCHE NORM Normenausschuss Holzwirtschaft und Mbel (NHM) im DINNormenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 13DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestatt
2、et.ICS 71.100.50!$xqn“1857875www.din.deDDIN 68800-4Holzschutz Teil 4: Bekmpfungs- und Sanierungsmanahmen gegen Holzzerstrende Pilze und InsektenWood preservation Part 4: Curative treatment of wood destroying fungi and insects and refurbishmentPrservation du bois Partie 4: Traitements curatifs contre
3、 des champignons lignivores et des insectes foreursdu bois et redressementAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 68800-4:1992-11www.beuth.deGesamtumfang 28 SeitenDIN 68800-4:2012-02 2 Inhalt Seite Vorwort . 4 1 Anwendungsbereich 5 2 Normative Verweisungen . 5 3 Be
4、griffe 5 4 Grundstzliches 7 5 Holzschutzmittel . 9 5.1 Anforderungen 9 5.2 Anzuwendende Produktarten 9 5.3 Hinweise zur Auswahl und Anwendung . 10 6 Heiluftverfahren 10 7 Begasungsverfahren 10 8 Bekmpfungs- und Sanierungsmanahmen bei Befall durch Holz zerstrende Pilze (Regelsanierung). 10 8.1 Allgem
5、eines . 10 8.2 Manahmen bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm . 11 8.2.1 Vorarbeiten und bauliche Manahmen. 11 8.2.2 Manahmen mit Holzschutzmitteln. 11 8.3 Manahmen bei einem Befall durch andere Holz zerstrende Pilze (Nassfulepilze) 12 8.3.1 Allgemeines . 12 8.3.2 Behandlung des Holzes . 12
6、8.3.3 Behandlung des Mauerwerks 13 9 Bekmpfungsmanahmen bei Befall durch Holz zerstrende Insekten (Regelsanierung). 13 9.1 Vorarbeiten 13 9.2 Behandlung mit Holzschutzmitteln . 13 9.3 Bekmpfung mit Heiluft (Heiluftverfahren) 14 9.4 Bekmpfung mit Begasungsmitteln (Begasungsverfahren) 15 9.4.1 Allgeme
7、ines . 15 9.4.2 Begasungsverfahren mit toxischen Gasen 16 9.4.3 Begasungsverfahren mit erstickenden Gasen 17 10 Elektrophysikalische Verfahren gegen begrenzten Insektenbefall . 17 11 Beurteilung von Bekmpfungsmanahmen 17 11.1 Allgemeine Anforderungen 17 11.2 Spezielle Anforderungen . 17 11.2.1 Allge
8、meines . 17 11.2.2 Manahmen mit Holzschutzmitteln. 17 11.2.3 Heiluftverfahren 18 11.2.4 Begasungsverfahren 18 11.2.5 Elektrophysikalische Verfahren 18 12 Kennzeichnung . 18 12.1 Nach Manahmen mit Holzschutzmitteln . 18 12.2 Nach einer Heiluftbehandlung . 19 12.3 Nach einer Begasung . 19 12.4 Nach el
9、ektrophysikalischen Verfahren. 20 13 Gtesicherung . 20 Anhang A (informativ) Beispiel fr eine dauerhafte Kennzeichnung einer Behandlung von verbautem Holz mit Holzschutzmitteln . 21 DIN 68800-4:2012-02 3 Seite Anhang B (informativ) Beispiel fr eine dauerhafte Kennzeichnung einer Behandlung von Mauer
10、werk mit einem Schwammsperrmittel 22 Anhang C (informativ) Beispiel fr eine dauerhafte Kennzeichnung einer Heiluftbehandlung von verbautem Holz zur Bekmpfung Holz zerstrender Insekten 23 Anhang D (informativ) Beispiel fr eine dauerhafte Kennzeichnung einer Begasung von verbautem Holz 24 Anhang E (in
11、formativ) Heiluftverfahren zur Bekmpfung des Echten Hausschwamms . 25 E.1 Allgemeine Hinweise . 25 E.2 Anwendung 25 E.3 Hinweise zur Anwendung . 25 E.4 berwachung . 25 E.5 Manahmen 26 E.6 Verfahren 26 E.7 Nachprfung 27 E.8 Kennzeichnung 27 Literaturhinweise 28 DIN 68800-4:2012-02 4 Vorwort Diese Nor
12、m wurde vom NA 042-03-04 AA Bekmpfender Holzschutz“ im Normenausschuss Holzwirtschaft und Mbel (NHM) erarbeitet. DIN 68800 Holzschutz besteht aus: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Vorbeugende bauliche Manahmen im Hochbau Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln Teil 4: Bekmpfungs- und S
13、anierungsmanahmen gegen Holz zerstrende Pilze und Insekten Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenbe
14、r DIN 68800-4:1992-11 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3 Begriffe“ aufgenommen; b) Unterscheidung der Bekmpfungsmanahmen in Verfahren zur Regelsanierung und andere Verfahren; c) erstickend wirkende Gase zur Bekmpfung Holz zerstrender Insekten aufgenommen; d) elektrophysikalische V
15、erfahren gegen begrenzten Insektenbefall als Verfahren auerhalb der Regel-sanierung in Abschnitt 10 bercksichtigt; e) Heiluftverfahren zur Bekmpfung des Echten Hausschwamms als Verfahren auerhalb der Regelsanierung in Anhang E beschrieben; f) Festlegungen zur Gtesicherung als Abschnitt 13 ergnzt; g)
16、 Beispiele fr die dauerhafte Kennzeichnung nach verschiedenen Bekmpfungsmanahmen als Anhnge A bis D aufgenommen. Frhere Ausgaben DIN 68800: 1956-09 DIN 68800-4: 1974-05, 1992-11 DIN 68800-4:2012-02 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Manahmen zur Bekmpfung eines Befalls durch Holz zerstrende Pilze
17、 und Insekten bei verbautem Holz und Holzwerkstoffen fest. Diese Manahmen schlieen die Behandlung des Mauerwerks gegen den Echten Hausschwamm ein. Verbautes Holz im Sinne dieser Norm sind sowohl tragende als auch nicht tragende Bauteile. Die Norm gilt in Verbindung mit DIN 68800-1 bis DIN 68800-3. I
18、hre Anwendung auf andere Bereiche (wie Mbel, Einbauten, Kunstgegenstnde und dergleichen) wird empfohlen. Bekmpfungsmanahmen gegen Termiten und Ameisen sind nicht Bestandteil dieser Norm. Diese Norm regelt nicht eventuell notwendige bauliche Manahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Standsich
19、erheit im Zusammenhang mit Bekmpfungsmanahmen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genomme
20、nen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 52161-1, Prfung von Holzschutzmitteln Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz Probenahme aus verbautem Holz DIN 68800-1, Holzschutz Teil 1: Allgemeines DIN 68800-2, Holzschutz Teil 2: Vorbeugende bauliche Manahmen im Hochbau DIN 68800-3, Holzschutz T
21、eil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln TRGS 512, Begasungen 1)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 68800-1 und DIN 68800-3 und die folgenden Begriffe. 3.1 Bekmpfungsmittel bekmpfend wirkendes Holzschutzmittel
22、 biozidhaltiges Produkt zur Bekmpfung eines Befalls durch Holz zerstrende Insekten (Ib-Mittel) sowie zur Verhinderung des Durchwachsens des Echten Hausschwamms durch Mauerwerk (M-Mittel) 3.2 Bekmpfungsmanahme Behandlung von befallenem Holz, um Holz zerstrende Insekten abzutten oder von Mauerwerk, um
23、 das Durchwachsen durch den Echten Hausschwamm zu verhindern ANMERKUNG Dies schliet den Ausbau befallener Bauteile wie auch eventuell erforderlich werdende Vor- und Nebenarbeiten ein. 3.3 Bohrlochverfahren Bohrlochbehandlung Einbringverfahren fr Holzschutzmittel zur Behandlung besonderer Gefahrenpun
24、kte im Holz sowie von Schwammsperrmitteln in Mauerwerk, wenn eine Oberflchenbehandlung nicht ausreicht 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. DIN 68800-4:2012-02 6 3.4 Echter Hausschwamm Serpula lacrymans in Gebuden auftretender
25、 besonders gefhrlicher Holz zerstrender Pilz, der sich im Unterschied zu den Nassfulepilzen bereits bei vergleichsweise geringer Holzfeuchte entwickelt und in der Lage ist, feuchtes Mauerwerk ber grere Entfernungen zu durchwachsen, um weiteres Holz zu befallen oder Fruchtkrper zu bilden ANMERKUNG Vo
26、m Echten Hausschwamm zu unterscheiden sind der mit dem Echten Hausschwamm nah verwandte Wilde Hausschwamm (Serpula himantioides) sowie die entfernt verwandten, jedoch in der Praxis ebenfalls als Haus-schwmme aufgefassten drei Fltingshute: Kiefern-Fltingshaut (Leucogyrophana pinastri), Sklerotien-Flt
27、ingshaut (Leucogyrophana mollusca) und Kleine Fltingshaut (Leucogyrophana pulverulenta). 3.5 Fluten Oberflchenverfahren durch Aufbringen der Holzschutzmittel in Form eines Flssigkeitsfilms, der ber die Hlzer bzw. das Mauerwerk gefhrt wird 3.6 Holz zerstrender Pilz Pilz, der eine Fulnis verursacht un
28、d die Festigkeitseigenschaften des Holzes beeintrchtigt bis zu seiner vlligen Zerstrung 3.7 Holz zerstrendes Insekt Insekt, dessen Larven im Holz leben und dieses durch ihre Frattigkeit zerstren ANMERKUNG Technisch bedeutsam sind vor allem im gesunden trockenen Holz lebende Holzinsekten, die so gena
29、nnten Trockenholzinsekten. 3.8 Lebendbefall Befall durch Holz zerstrende Insekten ANMERKUNG Zu unterscheiden sind die Begriffe Befall“ (noch lebende Insektenlarven im Holz) und Altschaden“ (durch Insektenlarven geschdigtes Holz ohne lebende Larven) der generell keine Bekmpfungsmanahmen erforderlich
30、macht. 3.9 molekularbiologisches Verfahren Identifizierung oder Ausschluss ber einen Merkmalsabgleich mit Referenzarten von in verbautem Holz vorkommenden Holz zerstrenden Pilzen auf der Grundlage ihrer Eiweie (Proteine) oder Nukleinsuren (DNS oder RNS) 3.10 Monitoring Beobachtung ber das Auftreten
31、von Schadorganismen und die berwachung der Populations- und Vitalittsverlufe 3.11 Nassfulepilz Sammelbegriff fr vorwiegend in und an Gebuden vorkommenden, oft als Hausfulepilz bezeichneter Holz zerstrender Pilz, der blicherweise hhere Holzfeuchten (ber Fasersttigungsbereich) fr ein optimales Wachstu
32、m bentigt ANMERKUNG Hierzu zhlen z. B. der Braune Keller- oder Warzenschwamm (Coniophora puteana), der Weie Poren-schwamm (Antrodia vaillantii) und Blttlinge aus der Gattung Gloeophyllum. Im Sinne dieser Definition wird der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) nicht den Nassfulepilzen zugerechnet,
33、weil er aufgrund seiner besonderen Eigenschaften und Gefhrlichkeit eine Sonderstellung auch im Rahmen der Sanierungsmanahmen einnimmt. DIN 68800-4:2012-02 7 3.12 Regelsanierung Bekmpfungsmethode, die sich als anerkannte Regel der Technik bei sachgemer Anwendung durch Fachbetriebe seit Jahrzehnten in
34、 der Praxis bewhrt hat und von weitgehender Allgemeingltigkeit in ihrer Anwendungstechnik ist, ohne dass sie durch zustzliche Manahmen jeweils auf den speziellen Einzelfall abgestimmt werden muss 3.13 Schaumverfahren Beschumverfahren Oberflchenverfahren, bei dem wssrige/wasserbasierte Holzschutzmitt
35、el mit Hilfe besonderer Aggregate aufgeschumt werden und als Schaumschicht auf Oberflchen aufgetragen bzw. in Hohlrume eingebracht werden 3.14 Schwammsperrmittel Mittel zur Behandlung von Mauerwerk, um das Durchwachsen durch den Echten Hausschwamm zu verhindern 3.15 thermisches Verfahren Wrmeverfahr
36、en das Heiluftverfahren als Regelsanierung zur Bekmpfung Holz zerstrender Insekten sowie als Sonder-manahme und in die Regelsanierung zu integrierende Manahme zur Bekmpfung des Echten Haus-schwamms, indem die zu behandelnden Bauteile bis zum Erreichen der Letaltemperatur der Schad-organismen und in
37、der erforderlichen Wirkungszeit erwrmt werden ANMERKUNG Die in der Norm als Sondermanahme zur Bekmpfung Holz zerstrender Insekten aufgenommenen Mikrowellen- und Hochfrequenzverfahren beruhen gleichfalls auf einer Erwrmung der zu behandelnden Holzbauteile bis zur Letaltemperatur der Schadinsekten. Si
38、e stellen somit ebenfalls thermische Verfahren dar, werden aber in dieser Norm aufgrund ihrer Wirkungsweise ber elektromagnetische Felder unter dem Begriff elektrophysikalische Verfahren aufgefhrt. 4 Grundstzliches 4.1 Bei der Planung sind die jeweiligen im Objekt vorliegenden Bedingungen zu bercksi
39、chtigen, wie Schadensart und -umfang; Bauweise und Bauzustand; Bauteilfeuchte; Befallsursache; um hierauf die Bekmpfungsmanahmen abzustimmen. 4.2 Liegt bei verbautem Holz oder Holzwerkstoffen ein Befall durch Holz zerstrende Organismen vor, so sind bei einem Befall durch Holz zerstrende Pilze geeign
40、ete Manahmen zu ergreifen; bei Lebendbefall tragender Holzbauteile durch Holz zerstrende Insekten geeignete Manahmen zu ergreifen. Fr alle brigen Hlzer ist bei Insektenbefall die Notwendigkeit von Bekmpfungsmanahmen sorgfltig zu prfen, insbesondere dann, wenn durch diesen Befall tragende oder ausste
41、ifende Hlzer gefhrdet sind. DIN 68800-4:2012-02 8 4.3 Als Regelsanierung kommen folgende bewhrte Verfahren der Technik in Betracht: 4.3.1 Bei Pilzbefall 1) grundstzlich die Beseitigung der Ursache erhhter Feuchte und Trocknung der Schadensbereiche; 2) Entfernen von befallenen Materialien, Myzel und
42、Fruchtkrpern; 3) Ausbau befallener Holzbauteile; 4) Behandlung verbleibender Holzbauteile mit vorbeugend wirksamen Holzschutzmitteln; 5) bei Befall durch Echten Hausschwamm Behandlung von Mauerwerk mit Schwammsperrmitteln. Auf den Einsatz vorbeugend wirksamer Holzschutzmittel und Schwammsperrmittel
43、kann verzichtet werden, wenn im Befallsbereich smtliche Hlzer entfernt und durch nicht befallbare Baustoffe oder Bauteile (Beton, Stahlbeton, Stahl) ersetzt werden, auch anderweitig kein Holz oder Holzwerkstoffe neu eingebaut werden und die geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile nachhaltig s
44、ichergestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass ein eventuelles bergreifen auf angrenzende Gebudeteile oder Gebude auszuschlieen ist. ANMERKUNG In die Regelsanierung integriert werden kann im Einzelfall als Sondermanahme zur Bekmpfung des Echten Hausschwamms das Heiluftverfahren (siehe Anhang E). Auf
45、 Grund seiner hohen Anforderungen an die Ausfhrung und berwachung und der stets erforderlichen flankierenden Manahmen ist es kein Regelverfahren im Sinne dieser Norm. 4.3.2 Bei Insektenbefall 1) Ausbau befallener Holzbauteile; 2) Anwendung bekmpfend wirkender Holzschutzmittel; 3) Anwendung des Heilu
46、ftverfahrens; 4) Anwendung des Begasungsverfahrens. ANMERKUNG Keine Regelsanierung im Sinne dieser Norm sind elektrophysikalische Verfahren, deren Anwendung sich zur Zeit auf begrenzte Befallsumfnge beschrnkt und die im Abschnitt 10 als Sondermanahmen beschrieben sind. Der Einsatz von bekmpfend wirk
47、enden Holzschutzmitteln im Folgenden generell Bekmpfungsmittel genannt und Begasungsmitteln ist auf das notwendige Ma einzuschrnken. Risiko und Nutzen mssen verantwortungsvoll gegeneinander abgewogen werden. 4.4 Die Entscheidung ber Notwendigkeit, Art und Umfang einer Bekmpfungsmanahme hngt von eine
48、r sorgfltigen Diagnose der Befallsart und des Befallsumfangs durch hierfr qualifizierte Sachverstndige ab. Kann der Schadorganismus nicht eindeutig bestimmt werden, ist eine Laboruntersuchung (makroskopisch, mikroskopisch oder molekularbiologisch) durchzufhren. Die Ergebnisse der Untersuchungen und
49、Hinweise zu den notwendigen Bekmpfungsmanahmen sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen. 4.5 Die Bekmpfungsmanahmen an tragenden sowie auch fr nicht tragende Holzbauteile erfordern einschlgige Kenntnisse und Erfahrungen. Sie drfen daher nur von Fachbetrieben bzw. qualifizierten Fach