1、80006DEUTSCHE NORMDFAugust 1998 DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinRef. Nr. DIN 80006 : 1998-08Preisgr
2、. 05 Vertr.-Nr. 5005Schiffe und MeerestechnikSchlepper-DruckpunkteBildzeichen und AnordnungICS 01.080.20; 47.020.10Deskriptoren: Bildzeichen, Anordnung, Schlepper, Druckpunkt, SchiffShips and marine technology Points of pressure for tugs Symbol and arrangementNavires et technologie maritime Points d
3、e pousse pour les remorqueurs Symboles et arrangementNormenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V.Fortsetzung Seite 2 und 3VorwortDiese Norm wurde von der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN, ArbeitsausschuNSMT 5.3.4 Sonstige Bildzeichen“,
4、 erarbeitet.Grundlage dieser Norm war die Absprache und Einigung aller Schiffswerften in der EG-Arbeitsgruppe auf denInhalt dieser Norm.Im Passagierschiffbau werden aus Grnden des optisch besseren Gesamteindruckes auch weniger kontrast-reiche Ausfhrungen zur Kenntlichmachung der verstrkten Schlepper
5、druckpunktbereiche gefordert und aus-gefhrt.1 AnwendungsbereichDiese Norm legt Bildzeichen zum Kennzeichnen der Schlepper-Druckpunkte auf der Auenhaut von Schiffenund schwimmenden Baueinheiten fest.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus
6、 anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sindjeweils aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungen nur zudieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Be
7、i undatierten Verweisungengilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.GL, Klassifikations- und BauvorschriftenSchiffstechnik Teil 1: Seeschiffe, Kapitel 1 Schiffskrper1)3 Benennungen und DefinitionenFr die Anwendung dieser Norm gelten die Benennungen und Definitionen nach den Vorschr
8、iften des Germa-nischen Lloyd (GL).1) Zu beziehen durch: Germanischer Lloyd, Postfach 11 16 06, 20416 HamburgB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03Seite 2DIN 80006 : 1998-084 Bildzeichen4.1 Mae und Ausfhrung4.1.1 MaeDas Bildzeichen mu den Maen nach Bild 1 entsprechen; d
9、as Bildzeichen darf entweder als einheitliche Kontrastflche Variante a)angewendet werden oder aus 80 mm breiten Linien in Konstrastfarbe gebildet werden, Variante b). Erfordert die Gre des Schif-fes auch malich grere Bildzeichen, ist jedoch die vorgegebene maliche Proportion einzuhalten.Mae in Milli
10、meterBild 1: Bildzeichen4.1.2 AusfhrungDie Ausfhrung der Bildzeichen mu ein einwandfreies Erkennen der markierten Zonen des Schiffskrpers ermglichen, damitdie Schiffsfhrung der Schlepper bei Anlege- und Schleppmanvern die erforderlichen Druckpunkte sicher findet.Nur die mit dem Bildzeichen nach 4.1.
11、1 auf der Auenhaut des Schiffskrpers gekennzeichneten Schlepper-Druckpunkte sinddie nach den Vorschriften des GL ausgefhrten verstrkten Bereiche, die fr die Aufnahme der auftretenden Stokrfte ausgelegtwurden.Das Bildzeichen ist an den Ecken mit Schweiraupen von mindestens 50 mm Lnge zu begrenzen.Die
12、 verwendete Farbe mu einen Kontrast zur Farbe des Schiffskrperanstrichs bilden. Die Farben wei oder schwarz sind alsKontrastfarben bevorzugt anzuwenden.4.2 AnordnungDie Bildzeichen werden auf der Auenhaut, Backbordseite und Steuerbordseite, nach Bild 2 angeordnet.Die Mae fr die Anordnung sind Bild 3
13、 zu entnehmen.WL Wasserlinie bei grtem zulssigem Tiefgang nach FreibordmarkeBild 2: AnordnungsbeispielVariante b)Variante a)B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03Seite 3DIN 80006 : 1998-08Bild 3: Mae fr die AnordnungSPT E SpantR-SPT E Rahmenspant1) Nennma nach Wahl des Herstellers250 mm bis 1 000 mm; zulssiges Abmavom gewhlten Nennma + 50 mmMae in MillimeterB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03