1、Dezember 2008DEUTSCHE NORM Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 53.020.20!$Nw“1436184www.din.deDDIN EN 12077
2、-2Sicherheit von Kranen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen Teil 2: Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen;Deutsche Fassung EN 12077-2:1998+A1:2008Cranes safety Requirements for health and safety Part 2: Limiting and indicating devices;German version EN 12077-2:1998+A1:2008Scurit des appareils
3、de levage charge suspendue Prescriptions relatives lhygine et la scurit Partie 2: Dispositifs limiteurs et indicateurs;Version allemande EN 12077-2:1998+A1:2008Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN EN 12077-2:2000-05www.beuth.deGesamtumfang 19 SeitenDIN EN 12077-
4、2:2008-12 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2008-12-01. Daneben darf DIN EN 12077-2:2000-05 noch bis 2009-12-28 angewendet werden. Nationales Vorwort Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitees 147 Krane Sicherheit“ i
5、m Europischen Komitee fr Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12077-2:1998 + A1:2008. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich Frdertechnik des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine berprfung der
6、 bisher gltigen Norm EN 12077-2:1998 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Diese Europische Norm konkretisiert einschlgige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gltig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkun
7、g vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen fr Krane, um den Nachweis der bereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsbla
8、tt der Europischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die technischen Inhalte der Norm wurden nicht verndert. Die im Abschnitt 2 zitierten E
9、uropischen Normen sind als DIN-EN-Normen mit gleicher Zhlnummer verffentlicht. nderungen Gegenber DIN EN 12077-2:2000-5 sind folgende nderungen vorgenommen worden: a) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA ber den Zusammenhang dieser Europischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinen
10、richtlinie 98/37/EG. b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB ber den Zusammenhang dieser Europischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Frhere Ausgaben DIN EN 12077-2: 2000-05 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 12077-2:1998+A1 April 2008
11、ICS 53.020.20 Ersatz fr EN 12077-2:1998Deutsche Fassung Sicherheit von Kranen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen Teil 2: Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen Cranes safety Requirements for health and safety Part 2: Limiting and indicating devices Scurit des appareils de levage charge suspend
12、ue Prescriptions relatives lhygine et la scurit Partie 2: Dispositifs limiteurs et indicateurs Diese Europische Norm wurde vom CEN am 8. November 1998 angenommen und schliet nderung 1 ein, die am 4. Mrz 2008 vom CEN angenommen wurde. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung
13、zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN oder bei
14、 jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum
15、 mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlande
16、n, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal,Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum:
17、rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2008 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 12077-2:1998+A1:2008 D2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen
18、5 3 Begriffe .5 4 Listeder signifikanten Gefhrdungen7 5 Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen .9 5.1 Allgemeines9 5.2 Begrenzer und Anzeigen.9 5.3 berlastsicherungen und Tragfhigkeitsanzeigen - Allgemeine Anforderungen 9 5.4 berlastsicherungen - Besondere Anforderungen. 10 5.4.1 Allgemeines. 10
19、 5.4.2 Funktionsanforderungen . 10 5.5 Tragfhigkeitsanzeigen - Besondere Anforderungen. 11 5.5.1 Funktionsanforderungen . 11 5.5.2 Art der Warnung 11 5.5.3 Vorkehrung zum Prfen . 12 5.6 Bewegungs- und Leistungsbegrenzer . 12 5.6.1 Bewegungsbegrenzer 12 5.6.2 Leistungsbegrenzer 12 5.7 Anzeigen 13 6 F
20、eststellung der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen. 13 7 Benutzerinformation. 15 Anhang ZA (informativ) !Zusammenhang zwischen dieser Europischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 98/37/EG 16 Anhang ZB (informativ) !Zusammenhang zwischen dieser
21、 Europischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG 17 Tabellen Tabelle 1 Liste der signifikanten Gefhrdungen und dazugehrige Anforderungen 8 Tabelle 2 Methoden zum Nachweis der bereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen 14 DIN EN 12077-2:2008-12
22、EN 12077-2:1998+A1:2008 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 12077-2:1998+A1:2008) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 Krane Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines
23、identischen Textes oder durch Anerkennung bis Oktober 2008, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Dezember 2009 zurckgezogen werden. Dieses Dokument ersetzt EN 12077-2:1998. Dieses Dokument enthlt die nderungen A1, und wurde vom CEN am 04.03.2008 angenommen. Anfang und Ende der dur
24、ch die nderung eingefgten oder genderten Texte sind jeweils durch !“ angegeben. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und die Europische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien. !Zum Zusammenhang
25、 mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhnge ZA und ZB, die Bestandteil dieses Dokuments sind. “ Diese Europische Norm ist ein Teil von EN 12077. Andere Teile dieser Norm sind: Teil 1: Stellteile und Steuerstnde Teil 3: Trennende Schutzeinrichtungen Teil 4: Zugnge Teil 5-1: Heben von Personen mit h
26、ngenden Personenaufnahmemitteln Teil 5-2: Heben von Personen in beweglichen Fhrerhusern Teil 5-3: Heben von Personen mit am Ausleger befestigten Plattformen Teil 5-4: Heben von Personen mit Spreadern Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnd
27、er gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Sp
28、anien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. DIN EN 12077-2:2008-12EN 12077-2:1998+A1:2008 (D) 4 Einleitung Diese Europische Norm ist eine harmonisierte Norm, um fr Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen fr Krane eine Mglichkeit aufzuzeigen, den grundlegenden Sicherheitsanf
29、orderungen der Maschinenrichtlinie einschlielich nderungen zu entsprechen. Diese Europische Norm ist eine Typ C-Norm wie in ENV 1070:1993 angegeben. Auf die betroffenen Maschinen und die behandelten Gefhrdungen wird im Anwendungsbereich dieser Norm hingewiesen. DIN EN 12077-2:2008-12EN 12077-2:1998+
30、A1:2008 (D) 5 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm legt allgemeine Anforderungen fr die Verwendung und fr Betriebsparameter fr an kraftbetriebenen Kranen installierte Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen fest. ANMERKUNG Spezielle Anforderungen fr einzelne Kranarten sind in den entsprechenden N
31、ormen fr die einzelnen Kranarten angegeben. Diese Europische Norm behandelt nicht die Montage, Demontage oder den Wechsel des Rstzustandes eines Kranes. Die in dieser Europischen Norm behandelten signifikanten Gefhrdungen sind in Abschnitt 4 angegeben. Diese Europische Norm gilt fr Krane, die nach d
32、em Datum hergestellt werden, an dem CEN diese Norm angenommen hat. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe
33、des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 292-1:1991, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 1: Grundstzliche Terminologie, Methodik EN 292-2:1991+A1:1995, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze Teil 2:
34、Technische Leitstze und Spezifikationen EN 954-1, Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitstze EN 60204-1:1992, Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN 61310-1:1995, Sicherheit von M
35、aschinen Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hrbare und tastbare Signale ENV 1070:1993, Sicherheit von Maschinen Terminologie 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN V 1070:1993 und die folgenden Begriffe. 3.1 Antikollisionseinricht
36、ung Einrichtung, die das Zusammenstoen von einem festen Lastaufnahmemittel und Kranen oder Teilen von Kranen verhindert, falls diese gleichzeitig in demselben Bereich betrieben werden ANMERKUNG Eine Arbeitsbereichsbegrenzung kann bei bestimmten Anwendungen die Funktion der Antikollisionseinrichtung
37、bernehmen. 3.2 Rstzustand die Kombination von Bauteilen, Gegengewichten, Position von Sttzen oder Spreizholmen, Seileinscherung und hnlichem, nach den Angaben des Herstellers betriebsbereit zusammengesetzt, in Stellung gebracht und montiert DIN EN 12077-2:2008-12EN 12077-2:1998+A1:2008 (D)6 3.3 unun
38、terbrochene Warnung eine Warnung, die optisch entweder durch ein Blinklicht oder ein ununterbrochenes Licht, oder akustisch durch pulsierendes oder kontinuierliches Gerusch gegeben wird; diese Warnung dauert an, solange der angezeigte Zustand besteht 3.4 Begrenzer der Position des Steuerstandes bei
39、einem Kran mit einem kraftbetrieben in verschiedene Stellungen bewegten Steuerstand eine Einrichtung, die ein Bewegen des Steuerstandes ber festgelegte Grenzen hinaus verhindert 3.5 Kran Maschine fr zyklisches Heben oder zyklisches Heben und Bewegen von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtunge
40、n hngenden Lasten. Sie kann in Einzel- oder Serienfertigung hergestellt sein oder aus vorgefertigten Komponenten bestehen ANMERKUNG 3.6 Wippbegrenzer festgelegte Grenzen hinaus verhindert 3.7 Hubbegrenzer Einrichtung, die entweder verhindert, dass das feste Lastaufnahmemittel beim Heben unabsichtlic
41、h Kranteile berhrt, oder eine Einrichtung, die verhindert, dass irgendeine andere festgelegte obere Grenze fr das Lastaufnahmemittel berschritten wird 3.8 Anzeige Einrichtung, die Warnungen und/oder Informationen zur fachkundigen Steuerung des Kranes innerhalb der Konstruktionsparameter liefert 3.9
42、Senkbegrenzer Einrichtung die sicherstellt, dass whrend des Betriebes immer die Mindestmenge des Tragmittels im Eingriff bleibt, z. B. die kleinste Anzahl von Seilwindungen auf der Hubtrommel, oder eine mechanische Einrichtung, die verhindert, dass die Kette auer Eingriff des Antriebes gert 3.10 Bew
43、egungsbegrenzer Einrichtung, die eine Kranbewegung begrenzt oder das Anhalten der Bewegung einleitet (Beispiele siehe 5.6.1.1) 3.11 Kippmoment (zur Anwendung in 5.3.1) das Produkt aus der Tragfhigkeit und der Bezugsausladung 3.12 Leistungsbegrenzer Einrichtung, die automatisch verhindert, dass ein k
44、onstruktiv festgelegtes Leistungsmerkmal berschritten wird 3.13 Tragfhigkeit die zulssige Last, fr die der Kran in einem gegebenen Betriebszustand (z. B. Rstzustand, Laststellung) ausgelegt ist DIN EN 12077-2:2008-12EN 12077-2:1998+A1:2008 (D) Einrichtung, die Hochziehen und Absenken eines Auslegers
45、, Spitzenauslegers, A-Bockes“ oder Mastes ber Hngen“ kann zustzliche Mittel zur Verhinderung von Pendeln, Drehen der Last usw. einschlieen. 7 3.14 Tragfhigkeitsanzeige Einrichtung, die innerhalb festgelegter Toleranzen zumindest eine ununterbrochene Anzeige gibt, dass die Tragfhigkeit berschritten i
46、st, und eine andere ununterbrochene Anzeige bei bestimmten Kranen, siehe 5.5.1.2.(a) bei Annherung an die Tragfhigkeit 3.15 berlastsicherung Einrichtung, die automatisch verhindert, dass der Kran grere Lasten bewegt als seine Tragfhigkeit unter Bercksichtigung der bei normalem Betrieb auftretenden d
47、ynamischen Wirkungen 3.16 Bezugsausladung der waagrechte Abstand zwischen einer senkrechten Linie durch den Schwerpunkt einer Last und der dazugehrenden Kippkante 3.17 Schlaffseilsicherung Einrichtung, um automatisch Gefahren durch Schlaffseil zu verhindern 3.18 Drehbegrenzer Einrichtung, die Drehen
48、 ber festgelegte Grenzen hinaus verhindert 3.19 Teleskopierbegrenzer Einrichtung, die Verlngerung oder Zurckziehen eines Teiles ber festgelegte Grenzen hinaus verhindert 3.20 Fahrbegrenzer Einrichtung, die alle Arten von Bewegung entlang Schienen oder Fahrbahnen ber festgelegte Grenzen hinaus verhin
49、dert ANMERKUNG 3.21 Arbeitsbereichsbegrenzung Einrichtung, die verhindert, dass ein festes Lastaufnahmemittel und/oder Teile des Kranes in verbotene Bereiche gelangen ANMERKUNG Eine Arbeitsbereichsbegrenzung wird oft durch eine Kombination verschiedener Begrenzer erreicht. 4 Listeder signifikanten Gefhrdungen Tabelle 1 enthlt sign