1、November 2005DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialpr fung (NMP) im DINNormenausschuss Papier und Pappe (NPa) im DINPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut f r Normung e.V. Jede Art der Vervielf ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut f r Normung e. V., Berlin, gestatt
2、et.ICS 67.250; 85.060D;g 9625396www.din.deXDIN EN 12497Papier und Pappe Papier und Pappe f r den Kontakt mit Lebensmitteln Bestimmung von Quecksilber in einem w ssrigen Extrakt;Deutsche Fassung EN 12497:2005Paper and board Paper and board intended to come into contact with foodstuffs Determination o
3、f mercury in an aqueous extract;German version EN 12497:2005Papier et carton Papiers et cartons destins entrer en contact avec les denres alimentaires Dtermination du mercure dans un extrait aqueux;Version allemande EN 12497:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz f
4、rDIN V ENV 12497:199807www.beuth.deGesamtumfang 11 SeitenDIN EN 12497:2005-11 2 Nationales Vorwort Diese Europische Norm ist im CEN/TC 172 Faserstoff, Papier und Pappe ausgearbeitet worden. Die Sekretariatsfhrung liegt beim Normenausschuss Papier und Pappe (NPa) im DIN. Entscheidendes Gremium innerh
5、alb des CEN/TC 172 ist die WG 3 Analytical methods of the assessment of paper and board in contact with foodstuffs, die unter dem Vorsitz sterreichs steht. Bei der Erarbeitung dieser Europischen Norm haben Vertreter des Normenausschusses Materialprfung (NMP) mageblich mitgearbeitet. Nationales Spieg
6、elgremium ist hier der NMP 421/NPa Chemisch-technologische Prfverfahren fr Papier, Pappe, Faserstoff und Chemiezellstoff. nderungen Gegenber DIN V ENV 12497:1998-07 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Umwandlung in eine Europische Norm; b) Ergnzung des Abschnitts Przision; c) redaktionelle ber
7、arbeitung. Frhere Ausgaben DIN V ENV 12497:1998-07 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 12497 August 2005 ICS 67.250; 85.060 Ersatz fr ENV 12497:1998 Deutsche Fassung Papier und Pappe Papier und Pappe fr den Kontakt mit Lebensmitteln Bestimmung von Quecksilber in einem wssrigen Extra
8、kt Paper and board Paper and board intended to come into contact with foodstuffs Determination of mercury in an aqueous extract Papier et carton Papiers et cartons destins entrer en contact avec les denres alimentaires Dtermination du mercure dans un extrait aqueux Diese Europische Norm wurde vom CE
9、N am 27. Juni 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser na
10、tionalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigene
11、r Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland
12、, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE
13、 FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 12497:2005 DEN 12497:2005 (D) 2 Inha
14、lt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich .4 2 Normative Verweisungen4 3 Kurzbeschreibung .4 4 Reagenzien.4 4.1 Allgemeines4 4.2 Salpetersure (HNO3), 65 % (d = 1,42) .4 4.2.1 Salpetersure, (4.2), Verdnnung mit Wasser 1 : 1 (V/V) .4 4.2.2 Salpetersure, (4.2), Verdnnung mit Wasser 1,5 % (V/V) .4 4.3 Kali
15、umpermanganat (KMnO4), 5%ige wssrige Lsung (m/V).4 4.4 Quecksilber-Stammlsung, 1 000 mg/l 5 4.5 Schwefelsure (H2SO4), (d = 1,84) 5 4.6 Kaliumdichromat (K2Cr2O7), 50 g/l in Schwefelsurelsung.5 4.7 Hydroxylammoniumchlorid (HONH3Cl), 20 g/l wssrige Lsung 5 4.8 Reduzierlsungen5 4.8.1 Zinn(II)chlorid (Sn
16、Cl2 2H2O), 50 g/l in 10%iger Salzsure (4.9.1)5 4.8.2 Natriumtetrahydroborat (NaBH4), 0,2 g/l in 0,05%iger Natriumhydroxidlsung (4.10) 5 4.9 Salzsure (HCl), 36 % (d = 1,19)5 4.9.1 Salzsure (HCI) (4.9), Verdnnung 10 % (V/V)5 4.10 Natriumhydroxid (NaOH), 0,05%ige wssrige Lsung (m/V) .5 5 Prfeinrichtung
17、en5 5.1 Allgemeines5 5.2 bliche Laborgerte 6 5.3 Messkolben, 100 ml6 5.4 Analysenwaage, auf 0,1 mg ablesbar6 5.5 Pipetten von 100 l bis 10 ml, aus Glas oder Kunststoff (Polyethylen/Polypropylen mit hoher Dichte)6 5.6 Atomabsorptionsspektrometer, mit geeignetem und ausreichend empfindlichem Mess-Syst
18、em .6 6 Probenvorbereitung.6 7 Durchfhrung.6 7.1 Allgemeines6 7.2 Herstellung der Bezugslsung.6 7.3 Bestimmung von Quecksilber7 7.3.1 Allgemeines7 7.3.2 Standard-Addition7 7.4 Bestimmung des Blindwertes 7 8 Angabe der Ergebnisse.7 9 Przision.8 10 Prfbericht9 EN 12497:2005 (D) 3 Vorwort Diese Europis
19、che Norm (EN 12497:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 172 Faserstoff, Papier und Pappe“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung b
20、is Februar 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Februar 2006 zurckgezogen werden. Diese Europische Norm ersetzt ENV 12497:1998. Gegenber ENV 12497:1998 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Umwandlung in eine Europische Norm; b) Ergnzung des Abschnittes Przision“; c) red
21、aktionelle berarbeitung. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemb
22、urg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 12497:2005 (D) 4 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm ist Bestandteil einer Reihe von Normen, die die Bestimmung vo
23、n Schwermetallen in wssrigen Extrakten von Papier, Karton und Pappe, die in Kontakt mit Lebensmittel kommen, festlegen. Diese Europische Norm legt ein Prfverfahren zur quantitativen Bestimmung von Quecksilber in einem wssrigen Extrakt fest. Sie ist anwendbar auf Papier, Karton und Pappe mit extrahie
24、rbaren Quecksilbergehalten, die den Wert von 0,06 mg je kg berschreiten. ANMERKUNG 1 Die vorstehend genannte Bestimmungsgrenze ist 5-mal geringer als das zurzeit existierende oder in Europa vorgeschlagene Limit. ANMERKUNG 2 Quecksilbergehalte, die unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,06 mg je kg li
25、egen, knnen mit dieser Europischen Norm gemessen werden, wenn eine geeignete empfindliche Laborausstattung vorhanden ist. Ferner mssen fr die Spurenelementanalyse alle anderen Laborbedingungen die Anforderungen erfllen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung
26、 dieser Europischen Norm erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 645, Papier und Pappe vorgesehen fr den Kontakt mit Lebensmitteln Hers
27、tellung eines Kaltwasser-extraktes EN 647, Papier und Pappe vorgesehen fr den Kontakt mit Lebensmitteln Herstellung eines Heiwasser-extraktes 3 Kurzbeschreibung Ein aliquoter Teil des stabilisierten Kaltwasser- (siehe EN 645) oder Heiwasserextraktes (siehe EN 647) (siehe Abschnitt 6) wird mittels At
28、omabsorptionsspektrometrie unter Verwendung des Kaltdampfverfahrens untersucht. 4 Reagenzien 4.1 Allgemeines Alle Reagenzien und das verwendete Wasser mssen fr die Spurenelementanalyse geeignet sein. Die Lsungen sind in Flaschen aus Polyethylen/Polypropylen mit hoher Dichte aufzubewahren. 4.2 Salpet
29、ersure (HNO3), 65 % (d = 1,42) 4.2.1 Salpetersure, (4.2), Verdnnung mit Wasser 1 : 1 (V/V) 4.2.2 Salpetersure, (4.2), Verdnnung mit Wasser 1,5 % (V/V) 4.3 Kaliumpermanganat (KMnO4), 5%ige wssrige Lsung (m/V) ANMERKUNG Kaliumpermanganatlsung wird zur Herstellung der Quecksilber-Stammlsung verwendet.
30、Sie wird nicht bentigt, wenn eine handelsbliche Standardlsung verwendet wird (4.4). EN 12497:2005 (D) 5 4.4 Quecksilber-Stammlsung, 1 000 mg/l Warnhinweis: Quecksilber ist giftig. 1,080 g Quecksilber(II)oxid (HgO) werden in mglichst wenig Salpetersure (4.2.1) gelst. Es wird auf 1 000 ml verdnnt. Vor
31、 dem Auffllen werden 0,2 ml Kaliumpermanganatlsung (4.3) zugegeben. ANMERKUNG Handelsbliche verfgbare Standardlsungen knnen verwendet werden. 4.5 Schwefelsure (H2SO4), (d = 1,84) 4.6 Kaliumdichromat (K2Cr2O7), 50 g/l in Schwefelsurelsung Warnhinweis: Kaliumdichromat ist karzinogen. 5 g Kaliumdichrom
32、at werden in 80 ml Wasser gelst. Es werden vorsichtig 5 ml Schwefelsure (4.5) zugegeben und mit Wasser auf 100 ml aufgefllt. 4.7 Hydroxylammoniumchlorid (HONH3Cl), 20 g/l wssrige Lsung 5 g Hydroxylammoniumchlorid werden in 250 ml Wasser gelst. 4.8 Reduzierlsungen 4.8.1 Zinn(II)chlorid (SnCl2 2H2O),
33、50 g/l in 10%iger Salzsure (4.9.1) 4.8.2 Natriumtetrahydroborat (NaBH4), 0,2 g/l in 0,05%iger Natriumhydroxidlsung (4.10) ANMERKUNG Zinnchlorid oder Natriumtetrahydroborat sollten in Abhngigkeit vom verwendeten Spektrometer benutzt werden. Es wird empfohlen, die Anweisungen des Gerteherstellers zu b
34、eachten. 4.9 Salzsure (HCl), 36 % (d = 1,19) 4.9.1 Salzsure (HCI) (4.9), Verdnnung 10 % (V/V) ANMERKUNG Salzsure wird nur zusammen mit Zinn(II)chlorid (siehe 4.8.1 und 7.3.1) benutzt. 4.10 Natriumhydroxid (NaOH), 0,05%ige wssrige Lsung (m/V) ANMERKUNG Natriumhydroxidlsung wird nur zusammen mit Tetra
35、hydroborat (siehe 4.8.2 und 7.3.1) benutzt. 5 Prfeinrichtungen 5.1 Allgemeines Alle Glasgerte, Pipetten usw. mssen vor Gebrauch mit verdnnter Salpetersure gesplt, in verdnnter Salpetersure (4.2) bis zum Benutzen aufbewahrt und vor Gebrauch mit entmineralisiertem Wasser gesplt werden. EN 12497:2005 (
36、D) 6 5.2 bliche Laborgerte 5.3 Messkolben, 100 ml 5.4 Analysenwaage, auf 0,1 mg ablesbar 5.5 Pipetten von 100 l bis 10 ml, aus Glas oder Kunststoff (Polyethylen/Polypropylen mit hoher Dichte) 5.6 Atomabsorptionsspektrometer, mit geeignetem und ausreichend empfindlichem Mess-System 6 Probenvorbereitu
37、ng Es ist ein Kaltwasser- oder Heiwasserextrakt aus Papier, Karton oder Pappe unter Anwendung der Prfverfahren nach EN 645 oder EN 647 herzustellen. Es mssen zwei parallele Extraktionen durchgefhrt werden. Der Extrakt wird stabilisiert, indem 3,5 ml Salpetersure (4.2) auf je 100 ml des Extraktes hin
38、zugefgt wird. Der Extrakt ist in Glasflaschen aufzubewahren und so schnell wie mglich zu analysieren, da er nicht stabil ist. Innerhalb von zwei Wochen ist eine Abschwchung der Konzentration zu bemerken. Es ist Kaliumdichromat (4.6) hinzuzugeben, bis ungefhr eine Konzentration von 10 mg Kaliumdichro
39、mat je 100 ml des Extraktes erreicht ist. ANMERKUNG Organische Quecksilberverbindungen werden mit flammenloser Technik nicht erfasst. Sie werden durch Oxidation mit Kaliumdichromat in Quecksilber(II)ionen bergefhrt. 7 Durchfhrung 7.1 Allgemeines Die Abluft des Spektrometers muss mit einem geeigneten
40、 Absorber gereinigt werden. Folgende Lsung ist hierfr geeignet: 2,5 g lod und 30,0 g Kaliumiodid; Auffllen mit Wasser auf 100 ml. 7.2 Herstellung der Bezugslsung Die Bezugslsung wird tglich hergestellt. Die Stammlsung (4.4) wird mit Salpetersure (4.2) auf eine angemessene Konzentration verdnnt. Zu b
41、evorzugen ist eine Konzentration von 10,0 g/l. EN 12497:2005 (D) 7 7.3 Bestimmung von Quecksilber 7.3.1 Allgemeines Es mssen mindestens zwei Parallelbestimmungen von jedem stabilisiertem Extrakt ausgefhrt werden (siehe Abschnitt 6). Es sind 4 ml Hydroxylammoniumchloridlsung (4.7) auf 100 ml des Extr
42、aktes zuzugeben, um den berschuss an Kaliumdichromat zu inaktivieren. Den Anweisungen der Spektrometerhersteller ist Folge zu leisten, damit sichergestellt ist, dass die Quecksilber(II)ionen zu Quecksilber reduziert werden. Das Reduktionsmittel ist entweder Zinn(II)chlorid (4.8.1) oder Natriumtetrah
43、ydroborat (4.8.2). Die geeignete Menge ergibt sich aus den Anweisungen. Die detaillierte Durchfhrung der Messung ist abhngig von der Art des Spektrometers. Den Anweisungen ist Folge zu leisten und das Signal fr Quecksilber ist aufzuzeichnen. 7.3.2 Standard-Addition Die Matrix einiger Proben ist so a
44、ufgebaut, dass es unmglich ist, ein Quecksilber-Signal aufzuzeichnen. In diesen Fllen kann eine Standard-Addition hilfreich sein. Das folgende Aufgabensystem ist ein Beispiel fr die Anwendung der Standard-Additionen: stabilisierter Extrakt 50 ml; stabilisierter Extrakt 50 ml + (M) mg Quecksilber; st
45、abilisierter Extrakt 50 ml + (2M) mg Quecksilber. (M) ist eine bekannte Masse Quecksilber, die unter Verwendung eines geeigneten Volumens der Queck-silberstammlsung (4.4) zugefgt wird, (2M) ist das Doppelte davon. Die Massen mssen so gewhlt werden, dass sie deutliche Mess-Signale an den Gerten geben
46、. Den weiteren Anweisungen nach 7.3.1 ist Folge zu leisten. 7.4 Bestimmung des Blindwertes Das zur Extraktion verwendete Wasser wird mit den Reagenzien versetzt, um einen Blindwert zu erhalten, der vom Extraktwert abgezogen wird. ANMERKUNG Obwohl nicht ausdrcklich vorgeschrieben, sollte der Extrakt
47、nur zusammen mit dem fr die Extraktion verwendeten Wasser im Labor untersucht werden. Sollte dies nicht beachtet werden, kann kein Blindwert bestimmt und somit auch kein Blindwert vom Extraktionswert abgezogen werden. Wenn ein nennenswerter Blindwert vorhanden ist, sollte er angegeben werden. 8 Anga
48、be der Ergebnisse Die Auswertung kann mit Rechner oder grafisch erfolgen. Die Blindprobe ist bei der Auswertung zu bercksichtigen. Die Ergebnisse werden in mg/kg oder mg/dm Papier angegeben. EN 12497:2005 (D) 8 Der Quecksilbergehalt der Durchschnittsprobe ist folgendermaen zu berechnen (Cmsiehe Glei
49、chung (1), Cssiehe Gleichung (2): 0001110010010=fGVCCm(1) 0011000100010bGVCC =s(2) Dabei ist Cmdie Menge des lslichen Quecksilbers der Durchschnittsprobe, in mg/kg; Csdie Menge des lslichen Quecksilbers der Durchschnittsprobe, in mg/dm; C die Quecksilberkonzentration, abgelesen aus der Grafik, in g/l; Vodas Gesamtvolumen de