1、Mrz 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 91.040.10; 97.200.10; 97.220.10!,ce“9642966www.din.
2、deDDIN EN 13200-3Zuschaueranlagen Teil 3: Abschrankungen Anforderungen;Deutsche Fassung EN 13200-3:2005Spectator facilities Part 3: Separating elements Requirements;German version EN 13200-3:2005Installations pour spectateurs Partie 3: Elments de sparation Exigences;Version allemande EN 13200-3:2005
3、Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 22 SeitenDIN EN 13200-3:2006-03 2 Nationales Vorwort Diese Europische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 315 Zuschauertribnen erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird. Das zustndige d
4、eutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss 01.34.00 Zuschauertribnen im Normenaus-schuss Bauwesen (NABau). EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 13200-3 November 2005 ICS 91.040.10; 97.200.10; 97.220.10 Deutsche Fassung Zuschaueranlagen Teil 3: Abschrankungen Anforderungen Spectator fac
5、ilities Part 3: Separating elements Requirements Installations pour spectateurs Partie 3: Elments de sparation Exigences Diese Europische Norm wurde vom CEN am 7. Oktober 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt
6、sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europ
7、ische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie d
8、ie offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz,
9、der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, g
10、leich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 13200-3:2005 DEN 13200-3:2005 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen5 3 Begriffe .5 4 Allgemeine Anforderungen.6 4.1 Vorberlegun
11、gen .6 4.2 Konstruktion und Belastung der Absperrung 7 4.3 Vorgehensweise bei der Konstruktion 7 4.4 Hhe der Absperrungen8 4.5 Durchbiegung.8 4.6 Befestigungen8 4.7 Einzelheiten zur Sicherheit.8 4.8 Untersttzung durch angrenzende Konstruktionen 9 4.9 Wartung 9 4.10 berlegungen zu Absperrungen und Si
12、chtlinien.9 5 Besondere Anforderungen .9 5.1 Allgemeines9 5.2 Absperrungen zum Auenbereich.9 5.3 Absperrungen fr den Aktionsbereich9 5.4 Abtrennungen 10 5.5 Wellenbrecher 11 5.5.1 Hauptkriterien fr die Konstruktion.11 5.5.2 Wellenbrecher Faktoren zur Bestimmung der horizontalen Nutzlast12 5.6 Absper
13、rungen vor und hinter Sitzpltzen .13 5.7 Absperrungen auf Zuschauerrngen.13 5.8 Zugnge und Drehkreuze13 5.8.1 Allgemeines13 5.8.2 Notwendigkeit des Zhlens 13 5.8.3 Lasten .13 5.9 Ausgangstren und -tore14 5.9.1 Lasten .14 5.10 Zeitlich begrenzte Absperrungen.14 5.11 Absperrungen vor Bhnen .14 Anhang
14、A (normativ) Tabellen und Bilder 15 A.1 Allgemeine Anmerkungen zu den Tabellen A.1, A.2 und A.316 A.2 Anmerkungen zu Tabelle A.116 A.3 Anmerkungen zu Tabelle A.217 A.4 Anmerkungen zu Tabelle A.317 Literaturhinweise 20 EN 13200-3:2005 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 13200-3:2005) wurde vom Technisc
15、hen Komitee CEN/TC 315 Zuschauer-tribnen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2006, und etwaige entgegenstehende nationale No
16、rmen mssen bis Mai 2006 zurckgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettl
17、and, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 13200-3:2005 (D) 4 Einleitung Diese Europische Norm wurde erarbeitet, um die allgemeinen Konstruktio
18、nskriterien fr (ortsfeste, ortsvernderliche, demontierbare und ausfahrbare) Zuschaueranlagen festzulegen und so deren Funktionalitt sicherzustellen. In dieser Europischen Norm werden an einigen Stellen Mindestwerte und empfohlene Werte fr Mae und Belastungen angegeben. Es sollte beachtet werden, das
19、s diese Werte als solche anzusehen sind, die zum Teil unterschiedliche nationale Anforderungen als grundlegende Bestimmungen anerkennen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund bestehender nationaler Verordnungen oder gleichwertiger Bestim-mungen in bestimmten Lndern zustzliche/unterschiedliche An
20、forderungen gelten knnen. Diese Europische Norm besteht aus sechs Teilen: EN 13200-1, Zuschaueranlagen Teil 1: Kriterien fr die rumliche Anordnung von Zuschauerpltzen Anforderungen prCEN/TR 13200-2, Zuschaueranlagen Kriterien fr die rumliche Anordnung von Versorgungs-bereichen Teil 2: Eigenschaften
21、und nationale Gegebenheiten prEN 13200-3, Zuschaueranlagen Teil 3: Abschrankungen Anforderungen prEN 13200-4, Zuschaueranlagen Teil 4: Sitze Produktmerkmale prEN 13200-5, Zuschaueranlagen Teil 5: Ausfahrbare (ausziehbare) Tribnen prEN 13200-6, Zuschaueranlagen Teil 6: Demontierbare (provisorische) T
22、ribnen Wichtige Anmerkungen ANMERKUNG 1 Die in den Tabellen A.1, A.2 und A.3 vorgeschlagenen Werte fr die Belastungen von Absperrungen knnen durch experimentell bestimmte Werte entsprechend der Konstruktion der Absperrung begrndet werden. ANMERKUNG 2 Abschrankungen fr demontierbare und einziehbare T
23、ribnen sind in dieser Europischen Norm enthalten. ANMERKUNG 3 Das Sicherheitsmanagement ist nicht Bestandteil dieser Europischen Norm. EN 13200-3:2005 (D) 5 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm legt Konstruktionsanforderungen bezglich der rumlichen Anordnung sowie Produktmerkmale von Abschranku
24、ngen innerhalb von Zuschauerbereichen an ortsfesten und provisorischen Veranstaltungsorten einschlielich Sportstadien, Sporthallen sowie Einrichtungen in Gebuden und im Freien fest, um deren Funktionalitt sicherzustellen. Andere ortsfeste Veranstaltungsorte wie zum Beispiel Theater, Kinos, Opernhuse
25、r, Vorlesungssle und hnliches werden in dieser Norm nicht behandelt. Folgende Abschrankungen und Absperrungen sind in der vorliegenden Norm enthalten: a) Absperrungen zum Auenbereich (5.2); b) Absperrungen fr den Aktionsbereich (5.3); c) Abtrennungen (5.4); d) Wellenbrecher (5.5); e) Absperrungen vo
26、r und hinter Sitzpltzen (5.6); f) Absperrungen auf Zuschauerrngen (5.7); g) Zugnge und Drehkreuze (5.8); h) Ausgangstren und -tore (5.9); i) Zeitlich begrenzte Absperrungen (5.10); j) Absperrungen vor Bhnen (5.11). 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dies
27、es Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 13200-1:2003, Zuschaueranlagen Teil 1: Kriterien fr die rumliche Anordnung von Zus
28、chauer-pltzen Anforderungen 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokument gelten die Begriffe nach EN 13200-1:2003 und die folgenden Begriffe. 3.1 Abschrankung oder Absperrung ortsfeste oder zeitlich begrenzte schtzende Absperrung, die Teil des Gebudes oder Bauwerkes ist und fr den Schutz von Personen
29、 vor dem Abstrzen bzw. fr das Zurckzuhalten, Anhalten oder Fhren von Personen vorgesehen ist 3.2 Absperrungen zum Auenbereich Absperrung, die den Auenbereich vom Zuschauerversorgungsbereich abtrennt (siehe EN 13200-1:2003, Bild A.1) EN 13200-3:2005 (D) 6 3.3 Absperrungen fr den Aktionsbereich Absper
30、rung, die den Zuschauerbereich vom Aktionsbereich abtrennt 3.4 Abtrennung jegliche Absperrung, die dazu dient, Steh- oder Sitzplatzbereiche von angrenzenden Steh- oder Sitzplatz-bereichen abzutrennen 3.5 Wellenbrecher Absperrung, aufgestellt in Stehplatzbereichen, die in Verbindung mit angemessenen
31、Zwischenrumen die Zuschauer davor bewahrt, gequetscht/erdrckt zu werden 3.6 Absperrungen vor und hinter Sitzpltzen Absperrungen, die sich unmittelbar vor oder hinter Sitzpltzen befinden (siehe Bild A.1) 3.7 Zuschauerrang begrenzter Raum, der sich blicherweise an einen Versorgungsbereich anschliet un
32、d von dem aus die Zuschauer die Veranstaltung stehend verfolgen knnen 3.8 Drehkreuz Zugang mit Dreharmen, der das Hindurchgehen jeweils nur einer Person zulsst 3.9 zeitlich begrenzte Absperrung Absperrung, die nur fr eine bestimmte Zeit besteht bzw. vorgesehen ist und blicherweise nach der Veranstal
33、tung entfernt wird 3.10 Bezugspunkt fertige Hhe des Fubodens, des Daches, der Bodenplatte, von Balkons, von Rampen oder Bhnen oder die Steigungslinie von Treppen usw. 3.11 Konstruktionshhe die fr Konstruktionszwecke angenommene Hhe, in der die horizontale Kraft auf die Absperrung wirkt 3.12 Handlauf
34、 blicherweise mit der Hand zu greifendes Gelnder zur Fhrung oder Sttzung 3.13 Ausfachung Teil einer Absperrung, das dafr ausgelegt ist, dem Risiko des Abstrzens von Personen vorzubeugen 4 Allgemeine Anforderungen 4.1 Vorberlegungen 4.1.1 Bei der Feststellung der Notwendigkeit einer Absperrung und de
35、s Typs der bereitzustellenden Absperrung mssen der Planer und das Management der Anlage die Nutzung des Bauwerkes und die Risiken fr die Nutzer des Bauwerkes bercksichtigen. EN 13200-3:2005 (D) 7 Wenn fr ein Bauwerk mehr als eine Art der Nutzung vorgesehen ist, muss entweder die Konstruktion der Abs
36、perrung so gewhlt werden, dass sie dem ungnstigsten Fall angepasst ist, oder es mssen dem jeweiligen Standort entsprechend mehrere Typen von Absperrungen zur Verfgung stehen. Wenn Hhenunterschiede von mehr als 500 mm auftreten, muss eine Absperrung in Betracht gezogen werden, die die Bewegung der Zu
37、schauer einschrnkt oder regelt: unter bestimmten Umstnden knnen jedoch auch Absperrungen erforderlich sein, wenn der Hhenunterschied weniger als 500 mm betrgt. 4.1.2 Dort, wo Wnde, Verglasungen oder andere Bauteile oder Bauwerke die Funktion von Absperrungen bernehmen, muss der Planer entweder: a) s
38、icherstellen, dass diese Abschrankungen die in der vorliegenden Norm aufgefhrten Kriterien erfllen, oder b) zustzliche Absperrungen vorsehen, die in bereinstimmung mit dieser Norm ausgelegt sind. 4.1.3 Durch die Konstruktion der Absperrung muss das Risiko des Abstrzens, Durchrollens, Gleitens oder R
39、utschens von Personen durch ffnungen in der Absperrung auf ein vertretbares Ma herabgesetzt werden. Auer in Bereichen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von Kindern genutzt werden, mssen Absperrungen so ausgelegt sein, dass unter Bercksichtigung einer angemessenen Zugabe fr die Verformung unter
40、 Last durch die grte ffnung in der Absperrung keine Kugel mit einem Durchmesser von 120 mm (hchstens) hindurchgeht. Der empfohlene Durchmesser der Kugel betrgt 100 mm. Das Erklettern der Absperrungen darf nicht mglich sein. 4.2 Konstruktion und Belastung der Absperrung Absperrungen mssen so ausgeleg
41、t sein, dass sie zuverlssig den in den Tabellen A.1, A.2 oder A.3 festgelegten kleinsten horizontalen Nutzlasten standhalten. Unabhngig von der Hhe der Absperrung (4.4) ist davon auszugehen, dass die horizontale Nutzlast in einer Hhe von 1,1 m ber dem Bezugspunkt zur Wirkung kommt, wenn sie als stat
42、ische Last rechtwinklig zur Lngsachse aufgebracht wird. Die Planer mssen sicherstellen, dass jegliche Konstruktionen bzw. Bauwerke, die den Absperrungen als Auflager dienen, von angemessener Festigkeit und Stabilitt sind, um zuverlssig allen einwirkenden Lasten ohne bermige mechanische Spannung, Dur
43、chbiegung oder Verformung zu widerstehen. Wenn Werte fr die geringsten und empfohlenen Belastungsgrade angegeben sind, ist die bernahme dieser Werte durch eine dokumentierte Risikobewertung zu untermauern, wobei Zweck und Standort dieser Absperrung whrend ihrer gesamten Lebensdauer zu bercksichtigen
44、 sind. ANMERKUNG Die empfohlenen Werte gelten fr alle Anwendungen. Bei Anwendung der Tabelle A.1 sind die nationalen Sicherheitsbestimmungen in angemessener Weise zu beachten. 4.3 Vorgehensweise bei der Konstruktion Fr die Absperrungen sind in bereinstimmung mit der empfohlenen Vorgehensweise des fr
45、 den jeweils verwendeten Werkstoff geeigneten Eurocodes Verfahren nach der Bemessung der Grenzzustnde vorzunehmen, wobei die vorgegebenen Lasten wie folgt behandelt werden: charakteristische Lasten nach der Bemessung der Grenzzustnde. Wenn Verfahren nach der Bemessung der Grenzzustnde angewendet wer
46、den, mssen die Teilsicher-heitsbeiwerte fr Lasten und Werkstoffe denen entsprechen, die in den geeigneten werkstoffbezogenen Technischen Regeln fr die Ausfhrung empfohlen werden. Die Festigkeit der Absperrungen muss als Grenzzustand der Tragfhigkeit und die Durchbiegung als Grenzzustand der Gebrauch
47、stauglichkeit ausgelegt werden. EN 13200-3:2005 (D) 8 4.4 Hhe der Absperrungen Absperrungen, die bei Stehpltzen, Sitzpltzen und auf Treppen und Rampen verwendet werden, mssen gemessen vom Bezugspunkt mit einer Hhe von mindestens 1,1 m ausgelegt sein, sofern sie nicht zu einer der folgenden beiden Ka
48、tegorien gehren: a) Absperrungen mit einem Abstand bis zu 530 mm vor feststehenden Sitzpltzen knnen eine Mindesthhe von 800 mm ber dem Bezugspunkt aufweisen (siehe Bild A.1). ANMERKUNG 1 Siehe Gre E, die in EN 13200-1:2003, Bilder 3 und 4, festgelegt ist. In diesen Fllen muss die Tiefe der Absperrun
49、g bercksichtigt werden, um einem Abstrzen ber diese Absperrung vorzubeugen, d. h. in bestimmten Fllen kann eine geringere Hhe bei einer tiefen Absperrung annehmbar sein (siehe Bild A.1). b) Absperrungen, die sich unmittelbar hinter einer Sitzreihe befinden, sollten mindestens eine Hhe von 1,1 m ber dem Bezugspunkt aufwei