1、Mrz 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DINPreisgruppe 18DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 17.180.20!,cg)“9646806www.din.deDDIN EN 14255-2Me
2、ssung und Beurteilung von personenbezogenen Expositionengegenber inkohrenter optischer Strahlung Teil 2: Sichtbare und infrarote Strahlung knstlicher Quellen amArbeitsplatz;Deutsche Fassung EN 14255-2:2005Measurement and assessment of personal exposures to incoherent optical radiation Part 2: Visibl
3、e and infrared radiation emitted by artificial sources in the workplace;German version EN 14255-2:2005Mesure et valuation de lexposition des personnes aux rayonnements optiquesincohrents Partie 2: Rayonnements visibles et infrarouges mis par des sources artificielles sur leslieux de travail;Version
4、allemande EN 14255-2:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 53 SeitenDIN EN 14255-2:2006-06 2Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 14255-2:2005) wurde von der Arbeitsgruppe 8 Photobiologie“ des CEN/TC 169 Licht und Beleuchtung“ erarbeitet, dessen
5、Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zustndige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss FNL 7 Strahlenkunde“ Im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DIN. EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNEEN 14255-2 Dezember 2005 ICS 13.280Deutsche Fassung Messung und Beurteilung von
6、 personenbezogenen Expositionen gegenber inkohrenter optischer Strahlung Teil 2: Sichtbare und infrarote Strahlung knstlicher Quellen am ArbeitsplatzMeasurement and assessment of personal exposures to incoherent optical radiation Part 2: Visible and infrared radiation emitted by artificial sources i
7、n the workplace Mesure et valuation de lexposition des personnes aux rayonnements optiques incohrents Partie 2: Rayonnements visibles et infrarouges mis par des sources artificielles sur les lieux de travail Diese Europische Norm wurde vom CEN am 4. November 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind
8、gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listendieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind
9、beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrageerhltlich.Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gema
10、cht und dem Management-Zentrummitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta
11、, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, derSchweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Z
12、entrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 14255-2:2005 DEN 14255-2:2005 (D) 2Inhalt SeiteVorwort 4Einleitung.51 Anwendungsbereich .72 Normati
13、ve Verweisungen73 Begriffe .83.1 Gren, Symbole und Einheiten 83.2 Definitionen und Beziehungen zwischen Gren94 Allgemeines Verfahren115 Vorprfung .126 Analyse der Arbeitsaufgabe .127 Messung der Exposition .137.1 Planung.137.2 Zu messende Gren 147.3 Auswahl des Verfahrens .147.4 Anforderungen an die
14、 Messverfahren.167.5 Durchfhrung.187.6 Angabe der Ergebnisse.198 Beurteilung der Exposition.198.1 Vergleich.198.2 Erklrung 198.3 Zustzliche Angaben.209 Entscheidung ber Schutzmanahmen 2010 Wiederholung von Messung und Beurteilung 2011 Bericht.2011.1 Kurzbericht .2011.2 Ausfhrlicher Bericht 21Anhang
15、A (informativ) Flussdiagramm fr den Verfahrensablauf .22Anhang B (informativ) Tabellen fr die Analyse der Arbeitsaufgabe (Beispiele).23Anhang C (informativ) Allgemein verwendete Strahlungsmesseinrichtungen.25Anhang D (informativ) Beispiele fr Schutzmanahmen27Anhang E (informativ) Beispiele von Verfa
16、hren zur Bestimmung der Gren Lr, Lb, Gb, Hb, Eb, E, Hund der Beurteilung damit verbundener Gefhrdungen .28Literaturhinweise 51Tabellen Tabelle 1 Gren, Symbole und Einheiten 8Tabelle 2 Geeignete Verfahren zur Messung der Gren Lr, Gb, Hb, Eb, E und H in Abhngigkeit vom Ziel der Messung und den Exposit
17、ionsbedingungen (siehe Anhang E) .15Tabelle B.1 Grundlegende Angaben 23Tabelle B.2 Detaillierte Angaben zu Ttigkeiten an einem bestimmten Aufenthaltsort .24Tabelle E.1 bersicht geeigneter Messverfahren.29Tabelle E.2 Vorteile und Nachteile von Verfahren A.30Tabelle E.3 Vorteile und Nachteile von Verf
18、ahren B.31Tabelle E.4 Vorteile und Nachteile von Verfahren C.32Tabelle E.5 Vorteile und Nachteile von Verfahren D.33EN 14255-2:2005 (D) 3Seite Tabelle E.6 Vorteile und Nachteile von Verfahren E 34Tabelle E.7 Vorteile und Nachteile von Verfahren F.35Tabelle E.8 Vorteile und Nachteile von Verfahren G
19、36Tabelle E.9 Vorteile und Nachteile von Verfahren H 37Tabelle E.10 Vorteile und Nachteile von Verfahren I38Tabelle E.11 Vorteile und Nachteile von Verfahren J.39Tabelle E.12 Vorteile und Nachteile von Verfahren K 40Tabelle E.13 Vorteile und Nachteile von Verfahren L.41Tabelle E.14 Vorteile und Nach
20、teile von Verfahren M41Tabelle E.15 Vorteile und Nachteile von Verfahren N 42Tabelle E.16 Vorteile und Nachteile von Verfahren O 43Tabelle E.17 Vorteile und Nachteile von Verfahren P 44Tabelle E.18 Vorteile und Nachteile von Verfahren Q 45Tabelle E.19 Vorteile und Nachteile von Verfahren R 45Tabelle
21、 E.20 Vorteile und Nachteile von Verfahren S 46Tabelle E.21 Vorteile und Nachteile von Verfahren T.46Tabelle E.22 Vorteile und Nachteile von Verfahren U 47Tabelle E.23 Vorteile und Nachteile von Verfahren V 48Tabelle E.24 Vorteile und Nachteile von Verfahren W .49Tabelle E.25 Vorteile und Nachteile
22、von Verfahren X 50Tabelle E.26 Vorteile und Nachteile von Verfahren Y 50EN 14255-2:2005 (D) 4Vorwort Dieses Dokument (EN 14255-2:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 169 Licht und Beleuchtung“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nat
23、ionalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juni 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Juni 2006 zurckgezogen werden. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren
24、knnen. CEN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. EN 14255 Messung und Beurteilung von personenbezogenen Expositionen gegenber inkohrenter optischer Strahlung“ wird in vier Teilen verffentlicht: Teil 1: Von knstlichen Quellen am Arbeitsplatz em
25、ittierte ultraviolette Strahlung Teil 2 (der vorliegende Teil): Sichtbare und infrarote Strahlung knstlicher Quellen am Arbeitsplatz Teil 3: Messung und Beurteilung von Strahlungsexpositionen durch die Sonne (in Vorbereitung) Teil 4: Terminologie und Gren fr die Messungen von UV-, sichtbarer- und IR
26、-Strahlungs-Expositionen (in Vorbereitung) Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettlan
27、d, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 14255-2:2005 (D) 5Einleitung Am Arbeitsplatz knnen Menschen hohen Werten sichtbarer (VIS) und/oder Inf
28、rarot-(IR-)Strahlung ausgesetzt sein. Die wichtigste natrliche Quelle fr eine derartige VIS/IR-Strahlung ist die Sonne. Weiterhin gibt es knstliche VIS/IR-Strahlungsquellen, bei denen die VIS- und/oder IR-Strahlung entweder absichtlich ausgesandt wird, um den Zweck der Anwendung der Strahlungsquelle
29、 zu erreichen, oder unbeabsichtigt ausgesandt wird. Sichtbare optische Strahlung (VIS-Strahlung): bliche Anwendungen von Quellen, die absichtlich sichtbare optische Strahlung aussenden, sind: allgemeine Beleuchtung, Signaleinrichtungen, Auslsung industrieller, medizinischer oder landwirtschaftlicher
30、 photochemischer Prozesse und Phototherapie von Patienten (z. B. Hyperbilirubin-Therapie und Licht-Therapie, Physiotherapie und photodynamische Therapie). Einige Beispiele von Quellen, von denen sichtbare Strahlung unbeabsichtigt ausgesendet wird, sind: Schweilichtbgen, Industriefen und einige Arten
31、 von UV-Quellen. Wenn Menschen einer intensiven VIS-Strahlung ausgesetzt sind, knnen Schdigungen auftreten. VIS-Strahlung kann durch thermische oder photochemische Mechanismen Schdigungen der Netzhaut des Auges hervorrufen. Eine Lichtempfindlich-keitssteigerung der Haut gegenber sichtbarem Licht, ge
32、whnlich durch bestimmte Medikamente, Pflanzen oder anderer Substanzen, kann kurz nach Einnahme des Medikaments (phototoxische Empfindlichkeit) oder nur nach einer Latenzzeit, die von Tagen bis Monaten reichen kann (photoallergische Empfindlichkeit oder Photoallergie), auftreten. Die VIS-Strahlung ka
33、nn auch bestimmte Krankheiten, wie Porphyrie, hervorrufen oder verschlimmern. Optische Infrarot-Strahlung (IR-Strahlung): bliche Anwendungen von Quellen, die absichtlich optische Infrarot-Strahlung aussenden, sind: Heizstrahler, militrische Nachtsichtgerte, Phototherapie von Patienten (z. B. Physiot
34、herapie und photodynamische Therapie), industrielle photochemische oder photothermische Prozesse. Einige Beispiele von Quellen, bei denen die Infrarot-Strahlung unbeabsichtigt ausgesandt wird, sind: Schweilichtbgen, einige Arten von Quellen sichtbaren Lichts (z. B. Hochleistungswolframlampen) und In
35、dustriefen. Wenn Menschen einer intensiven Infrarot-Strahlung ausgesetzt sind, knnen Schdigungen auftreten. Durch kurzzeitige IR-Bestrahlung hoher Bestrahlungsstrke knnen die vorderen Strukturen des Auges (Hornhaut) und die Haut geschdigt werden. In Abhngigkeit von der Wellenlnge kann ein bestimmter
36、 Anteil der IR-Strahlung durch thermische oder photochemische Mechanismen auch Schdigungen der Netzhaut bewirken. Jedoch kann lang andauernde weniger intensive IR-Bestrahlung auerdem zu kumulativen Schdigungen von Augen und Haut fhren, wie grauer Star und Hautalterung. Zur Vermeidung kurzzeitiger Sc
37、hdigungen und zur Verringerung weiterer Risiken durch lang andauernde VIS- und/oder IR-Strahlung wird durch nationale Bestimmungen und internationale Empfehlungen die Einschrnkung der Hhe der VIS/IR-Exposition am Arbeitsplatz gefordert. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Hhe der VIS/IR-Expo
38、sition zu bestimmen und deren Schwere zu bewerten. Die Bestimmung der Hhe der VIS/IR-Exposition kann durch Messung der VIS/IR-Exposition erfolgen, welcher Menschen mglicherweise ausgesetzt sind. Die Bestimmung der Schwere der VIS/IR-Exposition wird blicherweise durch den Vergleich des ermittelten Gr
39、ades der Exposition mit geforderten oder empfohlenen Grenzwerten vorgenommen. Hlt der Grad der Exposition den Grenzwert ein, dann sind keine weiteren Manahmen notwendig. Schutzmanahmen sind anzuwenden, wenn der Grenzwert berschritten wird, um die VIS/IR-Exposition zu verringern. Weil sich die Exposi
40、tionssituation am Arbeitsplatz verndern kann, kann es notwendig sein, die Bestimmung und Beurteilung der VIS/IR-Exposition zu einem spteren Zeitpunkt zu wiederholen. Messungen der Exposition von VIS/IR-Strahlung sind oft kosten- und zeitintensiv. Somit ist es sinnvoll, Messungen nach Mglichkeit zu v
41、ermeiden, d. h. wenn die VIS/IR-Strahlungsexposition von Personen abgeschtzt werden kann und diese die Grenzwerte entweder weit berschreitet oder weit darunter liegt. In manchen Fllen kann der Hersteller ein Gert nach Internationalen Normen, wie z. B. EN 12198 und CIE S009, eingestuft haben. Die Ken
42、ntnis der Klassifizierung der mglichen VIS/IR-Quellen kann eine ausreichend genaue Beurteilung von Gefhrdungen ermglichen, ohne dass Messungen durchgefhrt werden mssen. Eine weitere Herangehensweise zur Beurteilung des Grades des Exposition 5 knnte sein, bekannte Spektralwerte von Quellen in Verbind
43、ung mit Rechensoftware zu verwenden. Messungen der VIS/IR-Exposition sind nur notwendig, wenn nicht im Voraus bewertet werden kann, ob die Grenzwerte berschritten werden oder nicht. So ist es als erster Schritt des Beurteilungsverfahrens sinnvoll, eine Vorprfung durchzufhren, die eine Abschtzung der
44、 Exposition einschliet. EN 14255-2:2005 (D) 6In dieser Europischen Norm werden keine Grenzwerte fr die VIS/IR-Exposition festgelegt. Grenzwerte der VIS/IR-Exposition sind in nationalen Bestimmungen festgelegt, oder werden von internationalen Organisationen vorgegeben, wie der Internationalen Kommiss
45、ion zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) 1. In dieser Europischen Norm werden Verfahren zur Messung und Beurteilung der VIS/IR-Exposition am Arbeitsplatz festgelegt. Da die Ergebnisse der Messungen und Beurteilungen vom angewendeten Verfahren abhngig sind, ist es von entscheidender B
46、edeutung, die Messungen und Beurteilung auf einer einheitlichen Grundlage durchzufhren. EN 14255-2:2005 (D) 71 Anwendungsbereich Diese Europische Norm legt Verfahren zur Messung und Beurteilung der Exposition von Menschen durch sichtbare (VIS) und Infrarot-(IR-)Strahlung knstlicher Quellen fest, bei
47、 der nachteilige Wirkungen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden knnen. ANMERKUNG 1 Schdliche Wirkungen treten blicherweise bei Expositionen durch normale Beleuchtung oder Raumheizung nicht auf. Diese Europische Norm gilt fr VIS- und IR-Exposition an Arbeitspltzen in Gebuden und im Freien. Sie g
48、ilt nicht fr VIS- und IR-Expositionen whrend der Freizeit. Diese Europische Norm gilt nicht fr die von der Sonne verursachten VIS- und IR-Expositionen. ANMERKUNG 2 Teil 3 dieser Norm behandelt die von der Sonne verursachten UV-Expositionen. Diese Europische Norm legt keine Grenzwerte fr VIS- und IR-
49、Exposition fest. Sie untersttzt die Anwendung der in nationalen Bestimmungen oder internationalen Empfehlungen festgesetzten Grenzwerte. Diese Europische Norm gilt fr VIS- und IR-Expositionen durch knstliche inkohrente Strahlungsquellen, die einzelne Spektrallinien und/oder kontinuierliche Spektren aussenden. Diese Europische