1、Oktober 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF) im DINNormenausschuss Schweitechnik (NAS) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.IC
2、S 25.160.01; 25.160.10; 93.100!,iw.“9708411www.din.deDDIN EN 14730-2Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Schweien von Schienen Teil 2: Qualifizierungaluminothermischer Schweier, Zertifizierung von Betrieben undAbnahme von Schweiungen;Deutsche Fassung EN 14730-2:2006Railway applications Track A
3、luminothermic welding of rails Part 2: Qualification of aluminothermic welders, approvalof contractors and acceptance of welds;German version EN 14730-2:2006Applications ferroviaires Voie Soudage des rails par aluminothermie Partie 2: Qualification des soudeurs paraluminothermie, agrments des entrep
4、rises et rception des soudures;Version allemande EN 14730-2:2006Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 19 SeitenDIN EN 14730-2:2006-10 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-10-01. Nationales Vorwort Dieses Dokument wurde vom Technischen Komite
5、e CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zustndige deutsche Gremium ist NA 087-01-01 AA Schienenschweien“ im Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF). EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 14730-2 August 2006 ICS 25.160.10; 45
6、.080 Deutsche Fassung Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Schweien von Schienen Teil 2: Qualifizierung aluminothermischer Schweier, Zertifizierung von Betrieben und Abnahme von Schweiungen Railway applications Track Aluminothermic welding of rails Part 2: Qualification of aluminothermic welde
7、rs, approval of contractors and acceptance of welds Applications ferroviaires Voie Soudage des rails par aluminothermie Partie 2: Qualification des soudeurs par aluminothermie, agrments des entreprises et rception des soudures Diese Europische Norm wurde vom CEN am 12. Juni 2006 angenommen. Die CEN-
8、Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographis
9、chen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in sei
10、ne Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Li
11、tauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2006 CEN Alle Rechte der V
12、erwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 14730-2:2006 DEUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONCOMIT EUROPEN DE NORMALISATIONEN 14730-2:2006 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendun
13、gsbereich .4 2 Normative Verweisungen4 3 Begriffe .4 4 Eignungsnachweis der Schweier.5 4.1 Grundausbildung und Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses fr aluminothermisches Schweien von Schienen5 4.2 Berechtigungsausweis fr das Schweien.6 4.3 Identifizierung der Schweier.7 4.4 Aufzeichnungen zu den
14、Schweiern .8 5 Zulassung von aluminothermischen Schweibetrieben .8 5.1 Allgemeines8 5.2 Qualittssicherungssystem8 5.3 Referenzen8 5.4 Aluminothermische Schweier 8 5.5 Weiterbildung.8 5.6 Ausstattung8 5.7 Einkauf, Umschlag und berwachung der Verbrauchsstoffe.9 5.8 berwachung .9 5.9 berprfung der Schw
15、eiungen9 5.10 Rckverfolgbarkeit 9 5.11 Audits9 6 Abnahme von aluminothermischen Schweiungen . 10 6.1 Allgemeines. 10 6.2 Qualifikation der Schweiberwacher 10 6.3 berprfung der Schweiung . 10 6.4 Geometrische Anforderungen. 10 6.4.1 Allgemeines. 10 6.4.2 Ausrichtung und Lage des Schweiwulstes . 10 6.
16、4.3 Ausrichtung der verschweiten Schiene . 11 6.5 Gte der Schweiung. 14 6.6 Dokumentation 14 Anhang A (informativ) Zeugnis fr aluminothermisches Schweien von Schienen 15 Anhang B (informativ) Berechtigungsausweis . 16 Literaturhinweise . 17 EN 14730-2:2006 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 14730-2:2
17、006) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Februar 2007, und etwaige entge
18、genstehende nationale Normen mssen bis Februar 2007 zurckgezogen werden. Das Ziel dieser Norm ist die Schaffung einer Grundlage fr die fachgerechte Herstellung von aluminothermischen Schweiungen im Oberbau. Diese Norm beinhaltet: die Qualifizierung von aluminothermischen Schweifachkrften; die Zulass
19、ung von aluminothermischen Schweibetrieben; die Abnahme von Schweiungen. Die im Anhang A und B aufgefhrten Mindest-Informationen sind normativ. Die Gestaltung ist informativ. Diese Norm enthlt in bestimmten Satzteilen alternative Anforderungen“, die das Eisenbahnunternehmen in eine Position stellt,
20、diese Grundlagen zu schtzen und hoheitsrechtlich“ zu prfen. Wenn aluminothermische Schweiungen in Gleisen in Europa ausgefhrt werden, mssen Eisenbahn-unternehmen, Verfahrensanwender und Lieferanten den Regeln, Vorschriften und Arbeitsanweisungen des Landes zustimmen, in dem die Arbeit ausgefhrt wird
21、. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande
22、, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 14730-2:2006 (D) 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm bezieht sich auf aluminothermische Schweiungen an Vignolschienen mit einem Metergewi
23、cht ab 46 kg/m, wie in EN 13674-1 beschrieben. Diese Norm legt fest: die Grundlagen der Ausbildung, Prfung und Erhaltung der Fertigkeiten von aluminothermischen Schweiern. Sie bezieht sich auf das aluminothermische Schweiverfahren mit den in EN 14730-1, Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Sch
24、weien von Schienen Teil 1: Zulassung der Schweiverfahren beschriebenen Anforderungen. Es setzt die Anerkennung der Ausbildungs- und Prfungsverfahren durch das Eisenbahnunternehmen voraus; die Grundlagen und Anforderungen fr die Eignungsbescheinigung eines aluminothermischen Schweibetriebes. Sie bezi
25、eht sich auf Betriebe, die das aluminothermische Schweiverfahren mit den in EN 14730-1, Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Schweien von Schienen Teil 1: Zulassung der Schweiverfahren beschriebenen Anforderungen ausben und die Schweier beschftigen, die im Besitz eines gltigen Eignungsnachweis
26、es sind, der in Abschnitt 4 dieser Norm festgelegt ist; die Anforderungen zur Abnahme von aluminothermischen Schweiungen. Die zur Abnahme berechtigten Personen mssen kompetent fr die Abnahme der Schweiungen und vom mageblichen Eisenbahnunternehmen anerkannt sein. Die Norm beschreibt die endgltige Ab
27、nahme von Schweiungen im Gleis. Sie bezieht sich nicht auf eventuelle vorherige berprfungen durch die Schweier oder andere Personen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genomm
28、ene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 14730-1, Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Schweien von Schienen Teil 1: Zulassung der Schweiverfahren 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten
29、die folgenden Begriffe. 3.1 Eisenbahnunternehmen entweder die Eisenbahnbehrde oder der Eigentmer als Betreiber einer Eisenbahn-Infrastruktur oder ein in der Betreiberverantwortung stehendes Unternehmen 3.2 aluminothermischer Schweier ein ausgebildeter und zertifizierter Bediener fr die Herstellung v
30、on Schienenverbindungen durch aluminothermische Schweiverfahren 3.3 Schweibetrieb ein vom Eisenbahnunternehmen zur Ausfhrung von aluminothermischen Schweiungen in den Anlagen ihres Verantwortungsbereiches anerkanntes Unternehmen EN 14730-2:2006 (D) 5 3.4 Verfahrensanbieter Unternehmen, welches ein n
31、ach EN 14730-1 anerkanntes aluminothermisches Schweiverfahren anbietet und als Lieferant von Verbrauchsstoffen, Vorrichtungen und Werkzeugen fr das Schweiverfahren vom Eisenbahnunternehmen zugelassen ist 3.5 Leiharbeitgeber (Personaldienstleister) Betrieb, der aluminothermische Schweier beschftigt,
32、die vom Verfahrensanbieter und dem Eisenbahnunternehmen oder nur vom Eisenbahnunternehmen anerkannt sind, ohne dass der Betrieb selbst ein Schweibetrieb ist 3.6 Arbeitsanweisung vom Verfahrensanbieter erstellte Beschreibung aller Arbeitsfolgen bei der Schweidurchfhrung fr das nach EN 14730-1 anerkan
33、nte Verfahren. Es sind alle Verbrauchsstoffe, Hilfsstoffe, Vorrichtungen und Werkzeuge, sowie die Arbeitsschritte zur Herstellung der Schweiung anzugeben. Die fr das Schweiverfahren kritischen Parameter und deren Grenzwerte fr eine gesicherte Schweiqualitt sind zu nennen 3.7 Ausbildungsstelle vom Ei
34、senbahnunternehmen anerkannte Schweierausbildungs-Organisation oder -Zentrum 4 Eignungsnachweis der Schweier 4.1 Grundausbildung und Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses fr aluminothermisches Schweien von Schienen Die Grundausbildung und die Prfung muss in einer Ausbildungsstelle durchgefhrt werd
35、en. Der Verfahrensanbieter muss die Arbeitsanweisung zur Verfgung stellen und legt die Dauer der Ausbildung und die Mindestzahl der zu fertigenden Schweiungen fest. Die Grundausbildung muss nach den Arbeitsanweisungen des Verfahrensanbieters durchgefhrt werden. Zustzlich zum eigentlichen Schweiproze
36、ss muss die Grundausbildung mindestens enthalten: grundlegende Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Schweiprozess; Ursache und Auswirkungen nicht regelkonformer Arbeitsausfhrungen; Bedeutung und Bestimmung der Walzzeichen; Grundfertigkeiten im Schleifen von Schienensten (Schweibergnge); a
37、ugenscheinliche Prfung. Die Grundausbildung muss mit einer praktischen und theoretischen Prfung oder Prfungen abschlieen und ist so zu gestalten, dass eine Beurteilung der Fhigkeiten der Schweier zur Herstellung aluminothermischer Schweiungen an Schienen entsprechend den Anforderungen aus den Arbeit
38、sanweisungen des Verfahrensanbieters mglich ist. EN 14730-2:2006 (D) 6 Nach erfolgreicher Teilnahme der Grundausbildung und erfolgreicher Prfung muss durch die Ausbildungs-stelle dem Schweier ein Ausbildungszeugnis fr aluminothermisches Schweien an Schienen ausgestellt werden. Die Mindestangaben ein
39、es solchen Zeugnisses sind: vollstndiger Name des Schweiers; Geburtsdaum; Datum der Prfung; Zeugnis-Nr; Verfahrensanbieter; Ausbildungsinhalte; besondere Fhigkeiten; Trennverfahren; Ausbildungsstelle; Unterschrift und Name des Prfers. Eine Mustervorlage fr ein Zeugnis fr aluminothermisches Schweien
40、von Schienen ist im informativen Anhang A aufgefhrt. Der Besitz des Zeugnisses fr aluminothermisches Schweien von Schienen ist Voraussetzung fr die Erteilung eines Berechtigungsausweises. Zeugnisse ber aluminothermisches Schweien von Schienen sind Eigentum des Schweiers. 4.2 Berechtigungsausweis fr
41、das Schweien Der Berechtigungsausweis fr das Schweien ist Eigentum des Eisenbahnunternehmens. Die Gtigkeitsdauer des Berechtigungsausweises darf fnf Jahre nicht bersteigen. Das Eisenbahnunternehmen muss alle relevanten Bedingungen in Bezug auf Ausbildung, Prfungen, Fortbildungen, Wiederholungsprfung
42、en, Gltigkeitsdauer und Verlngerungen der Gltigkeit des Berechtigungsausweises sowie besondere Fertigkeiten der Schweier festlegen. Die Themen der Ausbildung fr den Erhalt des Berechtigungsausweises werden vom Eisenbahnunternehmen festgelegt. Der Arbeitgeber trgt dafr die Verantwortung, dass die Aus
43、bildung als aluminothermischer Schweier zum Erreichen des Berechtigungsausweises fr das Schweien mit den Anforderungen des Eisenbahnunternehmens bereinstimmt. Nach erfolgreicher Erfllung der Anforderungen und dem Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und auf Verlangen mit Prfungen der Eisenbahnunte
44、rnehmen, muss dem Schweier der Berechtigungsausweis fr das entsprechende Eisenbahnunternehmen ausgestellt werden und wird dem Schweier ber seinen Arbeitgeber zugeleitet. Der Arbeitgeber hat ber den Empfang und die Weiterleitung des Berechtigungsausweises laufende Aufschreibungen zu fhren. EN 14730-2
45、:2006 (D) 7 Der Berechtigungsausweis muss eine personenbezogene Identifizierung des Schweiers sowie die Identifizierung des Arbeitgebers ermglichen und muss mindestens enthalten: Arbeitgeber; Bescheinigungs-Nr; vollstndiger Name des Schweiers; Stempel-Nr; Foto des Schweiers; Ausstellungsdatum; Ende
46、der Gltigkeit; Streckenkategorien; Verfahrensanbieter; Verfahren; Trennverfahren; ausstellendes Eisenbahnunternehmen; Unterschrift des ausstellenden Eisenbahnunternehmens; Erlschungsbedingungen. Wechselt der Schweier zu einem anderen Schweibetrieb oder Personaldienstleister, muss das Eisenbahnuntern
47、ehmen auf Verlangen und nach Erhalt der relevanten Qualifizierungsnachweise vom Schweibetrieb oder vom Personaldienstleister einen neuen Berechtigungsausweis ausstellen. Bei Nachweisung nicht regelkonformer Schweiungen hat das Eisenbahnunternehmen das Recht, jederzeit den Berechtigungsausweis zu ent
48、ziehen und vom Arbeitgeber zurckzuverlangen. Der Berechtigungsausweis kann auch auf schriftlichem Verlangen des Arbeitgebers vom Eisenbahn-unternehmen entzogen werden und muss dem Eisenbahnunternehmen zurckgegeben werden. Damit sich in dem Berechtigungsausweis der aktuelle Stand und/oder weitere Fertigkeiten des Schweiers widerspiegeln, muss das Eisenbahnunternehmen auf Anforderung des Arbeitgebers den Berechtigungs-ausweis erneuern. Dies verlangt jedoch entsprechende Nachweise durch den Arbeitgeber. Ein Beispiel fr die Form des B