1、November 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF) im DINPreisgruppe 18DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 03.120.10; 93.100!,j“9710493www.din.deD
2、DIN EN 14969Bahnanwendungen Oberbau Qualifizierungssystem fr Gleisbauunternehmen;Deutsche Fassung EN 14969:2006Railway applications Track Qualification system for railway track work contractors;German version EN 14969:2006Applications ferroviaires Voie Systme de qualification des entreprises de trav
3、aux de voie ferre;Version allemande EN 14969:2006Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 51 SeitenDIN EN 14969:2006-11 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-11-01. Nationales Vorwort Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 Eis
4、enbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zustndige deutsche Gremium ist der NA 087-01-07 AA Qualifizierung von Gleisbauunternehmen“ im Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF)“. EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 14969 August 2006 ICS 03.1
5、20.10; 93.100 Deutsche Fassung Bahnanwendungen Oberbau Qualifizierungssystem fr Gleisbauunternehmen Railway applications Track Qualification system for railway trackwork contractors Applications ferroviaires Voie Systme de qualification des entreprises de travaux de voie ferre Diese Europische Norm
6、wurde vom CEN am 21. Juli 2006 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Liste
7、ndieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache,die von einem CEN-Mitglied
8、in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gri
9、echenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien,Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EU
10、ROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2006 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 14969:2006 DEN 14969
11、:2006 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen5 3 Begriffe .5 4 Kategorien der Oberbauttigkeiten8 5 Qualifizierungsstellen .8 5.1 Allgemeines8 5.2 Allgemeine Anforderungen.8 5.3 Dokumente und Akten.9 5.4 Zugang zu Dokumenten und Akten .9 5.5 Vertraulichkeit9 5.6 E
12、inspruch .9 6 Antrags-, Bewertungs- und Prfungsverfahren .9 6.1 Allgemeines9 6.2 Antragsverfahren.9 6.2.1 Sprache des Antrags.9 6.2.2 Anforderung der Antragsunterlagen .9 6.2.3 Zusendung der Antragsunterlagen. 10 6.2.4 Frmlicher Antrag zur Qualifizierung . 10 6.2.5 Registrierung des Antrags. 10 6.2.
13、6 Vollstndigkeit des Antrags 10 6.2.7 Unterbreitung falscher Informationen 10 6.2.8 Qualifizierungsfrist . 10 6.3 Bewertungsverfahren. 10 6.3.1 Bewertung des Antrags und Entscheidung der Qualifizierungsstelle 10 6.3.2 Mitteilung der geplanten Entscheidung .10 6.3.3 Erteilung des Zertifikats/Ablehnun
14、g. 11 6.3.4 Gltigkeitsdauer des Zertifikats 11 6.4 Prfungsverfahren 11 6.4.1 Allgemeine Bestimmungen 11 6.4.2 nderung wesentlicher Umstnde 11 6.4.3 Qualifizierungsverste. 12 6.4.4 Jhrliche berprfung . 12 6.4.5 Technische berprfung . 12 6.4.6 Entscheidung der berprfung. 12 6.5 Zugang zu Dokumenten un
15、d Akten 12 7 Nachweis ber verwaltungstechnische und rechtliche Anforderungen. 13 7.1 Allgemeines. 13 7.2 Bereitstellung von verwaltungstechnischen und rechtlichen Daten 13 7.3 Vom Antragsteller vorzulegende Unterlagen. 13 7.4 Vom Antragsteller zu erfllende Bewertungskriterien 14 8 Wirtschaftliche Qu
16、alifizierungskriterien. 14 8.1 Allgemeines. 14 8.2 Finanzielle Qualifizierungskriterien 14 8.3 Finanzielle Bewertung 15 8.4 Dokumentation 15 9 Technische Kriterien fr die Qualifizierung nach Leistungen und Qualifizierungseinteilungen. 16 9.1 Allgemeines. 16 9.2 Qualifizierung, hinsichtlich der Auftr
17、agsgre . 16 EN 14969:2006 (D) 3 Seite 9.3 Klassifizierung nach technischer Befhigung .17 9.3.1 Qualifikation des Personals .17 9.3.2 Management und Ausstattung der Maschinen 19 9.3.3 Qualitt, Sicherheit und Umwelt 21 9.4 Dokumentation 21 Anhang A (informativ) Liste von Infrastrukturmanagern22 Anhang
18、 B (normativ) Qualifizierungszertifikat 24 Anhang C (normativ) Beschwerdeformular .25 Anhang D (normativ) Mitteilung der Entscheidung der Beschwerde27 Anhang E (normativ) Qualifizierungsantrag 28 E.1 Allgemeine Angaben.28 E.2 Dokumentation, hinsichtlich der rechtlichen Stellung30 E.3 Dokumentation,
19、hinsichtlich der finanziellen Kriterien.31 E.4 Vollstndige Liste der Fachkrfte, die bei dem Antragsteller beschftigt sind32 E.5 Vollstndige Liste von Schwermaschinen, die dem Antragsteller gehren .33 E.6 Dokumentation, hinsichtlich technischer Kriterien: bezglich Gleisbauarbeiten34 E.6.1 Vorhaben 34
20、 E.6.2 Auftragsgre34 E.6.3 Zeitraum der Leistungserbringung34 E.6.4 bergabe der Arbeiten35 E.6.5 Allgemeine Beschreibung der ausgefhrten Arbeiten35 E.6.6 Eisenbahnbetriebliche Randbedingungen .36 E.6.7 Auftragsinhalt und Eigenleistung36 E.6.8 Beschftigtes Personal.37 E.6.9 Gromaschinen .38 E.6.10 Qu
21、alittssicherung (AQ) .39 E.6.11 Referenzzertifikat vom Kunden39 Anhang F (normativ) Mitteilung der geplanten Entscheidung.40 Anhang G (normativ) Mitteilung der Entscheidung 41 Anhang H (informativ) Verfahren fr die Bestimmung eines Qualittsindexes von qualifizierten Unternehmen .42 H.1 Absicht .42 H
22、.2 Modalitten.42 H.3 Leistungsbewertung .42 H.4 Qualittsindex (Iq) des Unternehmens43 H.5 Bewertungsformular .44 H.5.1 Auftragsidentifizierung .44 H.5.2 berprfungsformular 45 Anhang I (normativ) Antrag auf nderung der betrieblichen Leistungsmerkmale47 Literaturhinweise49 EN 14969:2006 (D) 4 Vorwort
23、Dieses Dokument (EN 14969:2006) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahn-wesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Feb
24、ruar 2007, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Februar 2007 zurckgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland,
25、Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 14969:2006 (D) 5 1 Anwendungsbereic
26、h Dieses Dokument legt die Begriffe, Verfahren, Kriterien und deren Bewertung sowie die entsprechende Dokumentation fr ein System fr die Qualifizierung von Gleisbauunternehmen in Bezug auf die Richtlinie 2004/17/EG1)fest. Dieses Qualifizierungssystem identifiziert Gleisbauunternehmen, die aufgeforde
27、rt werden knnen, an Ausschreibungen fr Gleisarbeiten teilzunehmen. Die Bewertung von Unternehmen, die sich fr Teile des Auftrags bewerben und bei denen es sich nicht um Oberbauarbeiten handelt, ist durch diese Norm nicht abgedeckt. Diese Europische Norm darf ebenfalls als System fr die Qualifizierun
28、g von Unternehmen fr Gleisarbeiten fr Auftrge mit einem Wert unter der Mindestgrenze nach Richtlinie 2004/17/EG angewendet werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommen
29、e Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 13231 (Normenreihe), Bahnanwendungen Oberbau Abnahme von Arbeiten prEN 13803 (Normenreihe), Bahnanwendungen Linienfhrung in Gleisen Spurweiten 1 435 mm und grer EN 13
30、848-1, Bahnanwendungen Oberbau Qualitt der Gleisgeometrie Teil 1: Beschreibung der Gleisgeometrie EN 13848-2, Bahnanwendungen Oberbau Qualitt der Gleisgeometrie Teil 2: Messgerte Gleismessfahrzeuge EN 13848-5, Bahnanwendungen Oberbau Qualitt der Gleisgeometrie Teil 5: Geometrische Qualittsbewertung
31、prEN 14587 (Normenreihe), Bahnanwendungen Oberbau Schienenschweien EN 14730 (Normenreihe), Bahnanwendungen Oberbau Aluminothermisches Schweien von Schienen 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Qualifizierungssystem System mit Verfahrensanweisungen und Regel
32、n fr die Bewertung von Antragsteller nach den Kriterien dieser Europischen Norm 3.2 Eisenbahninfrastruktur alle Anlagen, die fr den Betrieb von Schienenfahrzeugen bentigt werden wie Gleise, Weichen, Oberleitung, Signale usw. 1) Richtlinie 2004/17/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 31. M
33、rz 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste. EN 14969:2006 (D) 6 3.3 Infrastrukturmanager ffentliche Stelle oder Unternehmen, in deren Verantwortlichkeit sowohl der Bau und die Instandhaltung der Ei
34、senbahninfrastruktur als auch fr das Betreiben der Steuerungs- und Sicherheitssysteme liegt ANMERKUNG Eine unvollstndige Liste der Infrastrukturmanager ist im Anhang A zur Information gegeben. 3.4 Gleisbauunternehmen alle Unternehmen oder Zusammenschlsse von Unternehmen, deren Rechtsform als Unterne
35、hmen anerkannt sind und Leistungen, die in dieser Europischen Norm festgelegt sind, anbieten ANMERKUNG Die hauseigenen Unternehmen des Infrastrukturmanagers sind keine Gleisbauunternehmen im Sinne dieser Norm. 3.5 Instandhaltung beinhaltet: Stopfen von Gleisen Stopfen von Weichen Bettungsreinigung 3
36、.6 Neubau/Umbau beinhaltet: Legen oder Ersetzen von beschottertem Gleis Legen oder Ersetzen von beschotterten Weichen Stopfen von Gleisen Stopfen von Weichen Bettungsreinigung 3.7 Schienenschweien Abbrennstumpfschweien oder aluminothermisches Schweien im Gleis 3.8 Schleifen und Frsen der Schiene unt
37、er Schleifen und Frsen der Schiene auf einfachen Strecken und/oder Weichen versteht man Folgendes: kontinuierliches Schleifen der Schiene kontinuierliche Reprofilierung der Schiene 3.9 Hochgeschwindigkeitsstrecken Strecken, die unter die Technische Spezifikation fr Interoperabilitt (TSI) in Bezug au
38、f das Teilsystem Infrastruktur“ des transeuropischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems fallen 3.10 konventionelle Strecken alle Strecken, auer Hochgeschwindigkeitsstrecken 3.11 Antragsteller Unternehmen, unabhngig von ihrer Organisationsform, die in der Lage sind, Gleisbauauftrge auszufhren und bei ei
39、ner Qualifizierungsstelle ein Qualifizierungszertifikat beantragen oder aufrechterhalten 3.12 Gltigkeitsdauer des Qualifizierungszertifikats der Zeitraum, innerhalb dessen das Qualifizierungszertifikat gltig ist EN 14969:2006 (D) 7 3.13 Gesamtvermgen Summe des Bilanzergebnisses 3.14 Gesamtkapital Su
40、mme des bezahlten Kapitals, Rcklagen und Jahresberschuss 3.15 Bruttoleistung Ertrge aus Ttigkeiten einer Organisation oder Aufwendungen ber einen bestimmten Zeitraum (ohne Abzge) 3.16 materielle Sachanlagen eine langfristige geschftsgebundene genutzte Sachanlage, die nicht in dem aktuellen oder nach
41、folgendem Geschftsjahr veruert wird, wie Gebude oder Werksttten 3.17 jhrliches Nettoeinkommen oder Nettogewinn: Bruttoumsatz, abzglich Steuern, Zinsen, Abschreibung und andere Aufwendungen 3.18 Cash flow Geldumlauf Geldeingang, abzglich Barzahlung, ber einen gegebenen Zeitraum oder Nettogewinn, der
42、die Wert-minderung, Deckung und Abschreibung erhht 3.19 gesetzlicher Vertreter durch den Antragsteller ernannte Person, die in dessen Namen handelt 3.20 Qualifizierung Verfahren, das auf einer Reihe von Vorschriften beruht und zur formalisierten Bewertung eines Antragstellers durch eine Qualifizieru
43、ngsstelle anhand festgelegter Kriterien fhrt, einschlielich administrativer, rechtlicher, finanzieller, sicherheitsbedingter, qualittsbedingter, umweltbedingter und technischer Fhigkeiten 3.21 Qualifizierungsstelle private oder ffentliche Stelle, die entweder Teil der Infrastrukturmanager-Organisati
44、on oder eine unabhngige Organisation ist, die von dem/den Infrastrukturmanager(n) autorisiert ist, eine Vereinigung von Infrastrukturmanagern oder nationale Eisenbahnbehrden, die in die gleichen oder verschiedene Lnder in bereinstimmung mit der Richtlinie 2004/17/EG liefern 3.22 Eisenbahnbehrde entw
45、eder die Eisenbahnbehrde oder der Besitzer einer Eisenbahninfrastruktur oder eine Aufsichtsperson mit delegierter Zustndigkeit fr Eisenbahninfrastruktur 3.23 Antragsformulare notwendige, durch den Antragssteller ausgefllte, Dokumente, die die erforderlichen Aussagen ber den Antragsteller fr den Qual
46、ifizierungsprozess geben 3.24 Qualifizierungszertifikat nach der Qualifizierung durch die Qualifizierungsstelle ausgestelltes Dokument (siehe Anhang B) EN 14969:2006 (D) 8 3.25 Qualifizierungsausschuss Ausschuss innerhalb der Qualifizierungsstelle, der fr die Durchfhrung der Qualifizierung verantwor
47、tlich ist 3.26 Qualifizierungsfrist Frist, innerhalb der die Qualifizierungsstelle einen Antrag prft und entscheidet und den Antragsteller ber das Ergebnis benachrichtigt 3.27 Qualifizierungsregister Register, in dem die Qualifizierungsstelle Antrge auf Qualifizierung und ausgegebene Qualifizierungs
48、-zertifikate fhrt 3.28 qualifiziertes Unternehmen Unternehmen, das nach dieser Europischen Norm qualifiziert ist 4 Kategorien der Oberbauttigkeiten Der Antrag auf Qualifizierung des Antragsstellers muss sich auf eine oder mehre Kategorien der Gleisbauoberarbeiten der Tabelle 1 beziehen. ANMERKUNG Di
49、ese Qualifizierung von Ttigkeiten ermglicht, falls erforderlich, verschiedene Merkmale auf nationaler Ebene, um Unterscheidungen zwischen Gleisbauunternehmen fr Arbeiten auf konventionellen- und Hochgeschwindig-keitsstrecken zu erheben. Tabelle 1 Kategorien der Oberbauttigkeiten Oberbauttigkeit Oberbauttigkeit auf konvention