1、Januar 2007DEUTSCHE NORM Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DINDKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institu
2、t fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.220.20!,h+k“9690872www.din.deDDIN EN 54-4/A2Brandmeldeanlagen Teil 4: Energieversorgungseinrichtungen;Deutsche Fassung EN 54-4:1997/A2:2006Fire detection and fire alarm systems Part 4: Power supply equipment;German version EN 54-4:1997/A2:2006Systmes de dt
3、ection et dalarme incendie Partie 4: Equipement dalimentation lectrique;Version allemande EN 54-4:1997/A2:2006Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinnderung vonDIN EN 54-4:1997-12 undDIN EN 54-4/A1:2003-03www.beuth.deGesamtumfang 27 SeitenDIN EN 54-4/A2:2007-01 2 Beginn der Gl
4、tigkeit Diese Norm gilt ab 2007-01-01. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten in Deutschland kann erst nach Verffentlichung der Fundstelle dieser DIN-EN-Norm im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen. Nationales Vorwort Diese Europische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 B
5、randmelde- und Feueralarm-anlagen“ (Sekretariat: BSI, Grobritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ betreut. Die Systemanforderungen und technischen Anwendungsregeln fr Energieversorgungseinrichtungen nach dieser Norm
6、und fr deren Verwendung in Brandmeldeanlagen fr Gebude, sind in den nationalen Normen DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) (siehe Nationaler Anhang NA) festgelegt. Diese Norm enthlt die nderung A2:2006-10 der Europischen Norm EN 54-4:1997. Von CEN/TC 72 ist eine konsolidierte Fassung der EN 54-
7、4 in Vorbereitung. nderungen Gegenber DIN EN 54-4:1997-12 und DIN EN 54-4/A1:2003-03 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) nderung A2 eingearbeitet (siehe b) bis f); b) Anhang ZA von DIN EN 54-4/A1:2003-03 wurde aktualisiert; c) normative Verweisungen wurden aktualisiert. d) Anforderungen an Ene
8、rgieversorgungseinrichtungen, die in andere Brandmeldeanlagen-Produkte inte-griert werden, wurden ergnzt; e) die EMV-Anforderungen wurden aktualisiert; f) Korrektur redaktioneller und technischer Fehler. DIN EN 54-4/A2:2007-01 3 Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweise DIN 14675, Brandmel
9、deanlagen Aufbau und Betrieb DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2), Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Teil 2: Festlegun-gen fr Brandmeldeanlagen (BMA) 89/106/EWG, Richtlinie des Rates vom 21. Januar 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften der Mitgliedstaaten ber Bauprod
10、ukte BauPG, Gesetz ber das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ber Bauprodukte und anderer Rechtsakte der Europischen Geme
11、inschaften (Bauproduktengesetz BauPG) DIN EN 54-4/A2:2007-01 4 Leerseite EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 54-4:1997/A2 August 2006 ICS 13.220.20 Deutsche Fassung Brandmeldeanlagen Teil 4: Energieversorgungseinrichtungen Fire detection and fire alarm systems Part 4: Power supply e
12、quipment Systmes de dtection et dalarme incendie Partie 4: Equipement dalimentation lectrique Diese nderung A2 modifiziert die Europische Norm EN 54-4:1997. Sie wurde vom CEN am 3. Mai 2006 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingung
13、en festgelegt sind, unter denendiese nderung in der betreffenden nationalen Norm, ohne jede nderung, einzufgen ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen diesernationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Die
14、se nderung besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die voneinem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie di
15、e offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien,Schweden, der Sc
16、hweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2006 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von C
17、EN vorbehalten.Ref. Nr. EN 54-4:1997/A2:2006 DEUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONCOMIT EUROPEN DE NORMALISATIONEN 54-4:1997/A2:2006 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen5 3 Begriffe und Abkrzungen6 4 Allgemeine Anfo
18、rderungen.6 5 Funktionen7 6 Werkstoffe, Ausfhrung und Herstellung.8 7 Dokumentation.8 8 Kennzeichnung 8 9 Prfungen.8 Anhang A (normativ) Laborverfahren zur berprfung der bereinstimmung mit den Anforderungen nach 5.2.1 und 5.4 c) 14 Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EG-Bauproduk
19、tenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen 16 Ergnzungen zum Inhaltsverzeichnis: In 9.9 wird die berschrift Elektrostatische Entladungen (in Betrieb)“ gestrichen und ersetzt durch: Elektromagnetische Vertrglichkeit (EMV), Strfestigkeitsprfungen (in Betrieb)“. 9.10 Abgestrahlte elektromagnetische Felder (
20、in Betrieb)“ wird gestrichen und ersetzt durch: 9.10 (gestrichen)“ 9.11 Spannungsspitzen schnelle transiente Strgren/Bursts (in Betrieb) wird gestrichen und ersetzt durch: 9.11 (gestrichen)“ 9.12 Spannungsspitzen langsame Strgren hoher Energie (in Betrieb) wird gestrichen und ersetzt durch: 9.12 (ge
21、strichen)“ 9.13 Netzspannungseinbrche und Netzspannungsunterbrechungen (in Betrieb) wird gestrichen und ersetzt durch: 9.13 (gestrichen)“ EN 54-4:1997/A2:2006 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 54-4:1997/A2:2006) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ erarbeitet, d
22、essen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese nderung zur Europischen Norm EN 54-4:1997 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Februar 2007, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis August 200
23、9 zurckgezogen werden. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und die Europische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Best
24、andteil dieses Dokuments ist. In der nderung A2 dieser Norm werden die zustzlichen Anforderungen an integrierte Energieversorgungs-einrichtungen verbessert und verschiedene nderungen zur Korrektur vorgenommen, um dadurch dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen. Auerdem werden die Besch
25、reibungen der individuellen Strfestigkeitsprfungen der elektromagnetischen Vertrglichkeit durch den Verweis auf die EMV-Produktfamilien-Norm EN 50130-4 ersetzt, redaktionelle Korrekturen zur Verbesserung der allgemeinen Verstndlichkeit und eine Aktualisierung der normativen Verweisungen vorgenommen.
26、 Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
27、 Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 54-4:1997/A2:2006 (D) 4 Einleitung Diese nderung dient dazu: a) Anforderungen an Energieversorgungseinrichtungen hinzuzufgen, die in an
28、dere Brandmeldeanlagen-Produkte integriert werden und diese an den Stand der Technik anzugleichen; b) die EMV-Anforderungen von EN 54-4:1997 zu aktualisieren und diese an die Anforderungen fr die EMV-Produktfamilien-Norm fr Gefahrenmeldeanlagen anzugleichen; c) verschiedene nderungen vorzunehmen, um
29、 dadurch Fehler zu korrigieren und dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen; d) redaktionelle nderungen zur Verbesserung der allgemeinen Verstndlichkeit vorzunehmen; e) die normativen Verweisungen zu aktualisieren. EN 54-4:1997/A2:2006 (D) 5 Vorwort Das Datum der Zurckziehung ist durch
30、folgendes zu ersetzen: August 2009 1 Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich ist durch folgenden Text zu ersetzen: Diese Europische Norm legt Anforderungen, Prfverfahren und Leistungsmerkmale fr Energieversorgungs-einrichtungen fr Brandmeldanlagen in Gebuden fest. Diese Norm gilt fr das Bestandteil
31、L nach Bild 1 der EN 54-1:1996 und fr Energieversorgungseinrichtungen, die andere Bestandteile als die Brandmelderzentrale direkt mit Energie versorgt, es sei denn in den anderen Teilen der Normenreihe EN 54 ist es anders festgelegt. 2 Normative Verweisungen In Abschnitt 2 ist die Aufzhlung ab EN 54
32、 Brandmeldeanlagen“ bis zum Ende des Abschnittes zu streichen und durch folgende zu ersetzen: EN 54-1:1996, Brandmeldeanlagen Teil 1: Einleitung EN 54-2:1997, Brandmeldeanlagen Teil 2: Brandmelderzentralen EN 54-7:2000, Brandmeldeanlagen Teil 7: Rauchmelder; Punktfrmige Melder nach dem Streulicht-,
33、Durchlicht- oder Ionisationsprinzip EN 50130-4:1995, Alarmanlagen Teil 4: Elektromagnetische Vertrglichkeit Produktfamiliennorm: Anforderungen an die Strfestigkeit von Anlageteilen fr Brand- und Einbruchmeldeanlagen sowie Personen-Hilferufanlagen EN 60068-1:1994, Umweltprfungen Teil 1: Allgemeines u
34、nd Leitfaden (IEC 60068-1:1988 + Corrigendum Oktober 1988 + A1:1992) EN 60068-2-1:1993, Umweltprfungen Teil 2: Prfungen Prfgruppe A: Klte (IEC 60068-2-1:1990) EN 60068-2-6:1995, Umweltprfungen Teil 2: Prfungen Prfung Fc: Schwingen, sinusfrmig (IEC 60068-2-6:1995 + Corrigendum 1995) EN 60068-2-47:200
35、5, Umweltprfungen Teil 2-47: Prfverfahren Befestigung von Bauelementen, Gerten und anderen technischen Erzeugnissen beim Schwingen, Stoen und hnlichen dynamischen Prfungen (IEC 60068-2-47:2005) EN 60068-2-75:1997, Umweltprfungen Teil 2: Prfungen Prfung Eh: Hammerprfungen (IEC 60068-2-75:1997) EN 600
36、68-2-78:2001, Umweltprfungen Teil 2-78: Prfungen Prfung Cab: Feuchte Wrme, konstant (IEC 60068-2-78:2001) EN 60529:1991, Schutzarten durch Gehuse (IP-Code) (IEC 60529:1989) EN 60721-3-3:1995, Klassifizierung von Umweltbedingungen Teil 3: Klassen von Umwelteinflussgren und deren Grenzwerte Hauptabsch
37、nitt 3: Ortsfester Einsatz, wettergeschtzt (IEC 60721-3-3:1994) EN 54-4:1997/A2:2006 (D) 6 3 Begriffe und Abkrzungen In 3.1 ist der Text durch folgenden zu ersetzen: 3.1 Begriffe Fr die Anwendung dieser Europischen Norm gelten die in EN 54-1:1996 angegebenen und die folgenden Begriffe. 3.1.1 Entlade
38、schlussspannung die niedrigste vom Hersteller festgelegte Spannung, bis zu der eine Batterie entladen werden sollte 3.1.2 Ladeschlussspannung vom Batterie-Hersteller festgelegte Hchstspannung, die eine vollstndig geladene Batterie charakterisiert 3.1.3 Imax. amaximaler Nennausgangsstrom, der ohne Un
39、terbrechung geliefert werden kann 3.1.4 Imax. bmaximaler Nennausgangsstrom grer Imax. a, der geliefert werden kann, whrenddessen ein Aufladen der Batterie nicht gefordert ist 3.1.5 integrierte Energieversorgungseinrichtung eine Energieversorgungseinrichtung (EV) gilt nur dann als integriert in (eine
40、) andere Einrichtung(en), wenn der Hersteller nicht in der Lage ist, den (die) Ausgangsspannungsbereich(e) der EV und den (die) Eingangsspannungsbereich(e) dieser anderen Einrichtung(en) zu spezifizieren, und wenn der Ausbau einer defekten EV den Ausbau eines Teils oder der gesamten brigen Einrichtu
41、ng(en) bedingt In 3.2 und im gesamten Text ist p.s.e. zu ersetzen durch PSE und c.i.e. durch CIE (gilt nur fr die englische Fassung) 4 Allgemeine Anforderungen in 4.2 ist der Text durch folgenden zu ersetzen: 4.2 Energiequellen 4.2.1 Die EV muss ber mindestens zwei Energiequellen verfgen, eine Haupt
42、energiequelle und eine Ersatzenergiequelle. 4.2.2 Die Hauptenergiequelle muss so ausgefhrt sein, dass sie vom allgemeinen ffentlichen Stromversorgungsnetz oder einem gleichwertigen Netz betrieben wird. 4.2.3 Mindestens eine Ersatzenergiequelle muss eine wiederaufladbare Batterie sein. 4.2.4 Die EV m
43、uss ein Ladegert zur Aufladung der Batterie enthalten und die Batterie in ihrer vollen Ladung erhalten knnen. EN 54-4:1997/A2:2006 (D) 7 4.2.5 Jede Energiequelle muss fr sich allein in der Lage sein, den Festlegungen des Herstellers fr den Ausgang der Energieversorgungseinrichtung zu entsprechen, od
44、er bei einer integrierten Energie-versorgungseinrichtung muss sie in der Lage sein, die Einrichtung, in die sie integriert ist, innerhalb der Festlegungen zu versorgen. 4.2.6 Die Versorgung der Brandmeldeanlage mit Energie muss ausschlielich durch die Hauptenergie-quelle erfolgen, solange diese verf
45、gbar ist. Ausgenommen sind Strme zur Batterieberwachung. 4.2.7 Bei einem Ausfall der Hauptenergiequelle muss die EV automatisch auf die Ersatzenergiequelle umschalten. Bei Wiederkehr der Hauptenergiequelle muss die EV automatisch zurckschalten. 4.2.8 Bei EV, die in andere Bestandteile der Brandmelde
46、anlage integriert sind, darf die Umschaltung zwischen zwei Stromquellen keine nderungen des Betriebszustandes oder von Anzeigen bewirken, auer derer, die sich auf die Energieversorgung beziehen. 4.2.9 Ist die EV von anderen Bestandteilen der Brandmeldeanlage getrennt und fhrt die Umschaltung von ein
47、er Energiequelle auf die andere zu einer Unterbrechung in der Versorgung mit Energie, muss die Unterbrechungsdauer vom Hersteller angegeben werden. 4.2.10 Der Ausfall einer Energiequelle darf nicht zum Ausfall der anderen Energiequelle oder zum Ausfall der Energieversorgung des ganzen Systems fhren.
48、 5 Funktionen In 5.1 b) ist der Text wie folgt zu ersetzen: muss die EV in der Lage sein, Imax akontinuierlich zu liefern und gleichzeitig eine bis zu ihrer Entladeschlussspannung entladene Batterie zu laden.“ In 5.1 c) ist der Text wie folgt zu ersetzen: darf die EV die Wiederaufladung der Batterie
49、 einschrnken oder aussetzen, wenn die EV einen Strom grer als Imax aliefert.“ In 5.2.1 ist im Satz nach Hauptenergiequelle“ zu ergnzen: und mit einem hohen Innenwiderstand der Batterie und ihrer zugeordneten Schaltkreise, z. B. Anschlsse, Sicherungen (siehe Anhang A)“. Die Anmerkung ist zu streichen. In 5.2.2 d) ist zu der Text wie f