1、DIN1 DIN IS0 5422 85 2794442 01bL538 Tb4 DK 629.1 14.6.01 3.1 DEUTSCHE NORM Januar 1985 a o a c i a a I i I I: I Y a 2 C C E E a a c E C - C .; 9 3 E ! R L 2 n c r C I z Straenfahrzeuge sen fr Abschleppseile, Drahtseile und Abschleppstangen I IS05422 Road vehicles - Anchorages for towing ropes, cabl
2、es or bars Vhicules routiers - Dispositifs de remorquage pour cordes, Cbles ou barres Die tnternationale Norm IS0 5422,l. Ausgabe 1982 - 08 - 01, ist in diese Deutsche Norm unvern- dert bernommen worden. Nationales Vorwort Diese Norm wurde von ISO/TC 22/SC 14 ,uere Fahr- zeugteile“ erarbeitet. In di
3、esem Gremium hat der Arbeits- ausschu I 14 ,Anordnung uerer Fahrzeugteile“ des Normenausschusses Kraftfahrzeuge (FAKRA) die deut- schen Interessen vertreten. Fr die im Abschnitt 1 genannten Abschleppseile kn- nen solche nach DIN 76 033 und fr die genannten Drahtseile solche nach DIN 76 031 verwendet
4、 werden. Fr Abschleppstangen gibt es keine DIN-Norm, weil deren Verwendung fr das Abschleppen von Personen- kraftwagen von den meisten deutschen Herstellern wegen mglicher Beschdigung der Karosserie nicht befrwortet wird. Festigkeit von Abschleppeinrichtungen Bei der bernahme von IS0 5422 in das DIN
5、-Normen- werk wurde die Festigkeit von Abschleppeinrichtungen ausfhrlich diskutiert. Im folgenden werden die Gegeben- heiten dargelegt, die dazu fhrten, die geforderte Festig- keit fr ausreichend zu erachten: Die Richtlinie 77/389 EWG fordert, da die Abschlepp- einrichtungen eine Kraft auf Zug und D
6、ruck von minde- stens 50% des zulssigen Gesamtgewichts standhalten. Diese Anforderung ist in IS0 5422 teilweise aufgenom- men worden (es wird lediglich eine Zugprfung verbind- lich verlangt). Gegenber der EWG-Richtlinie fordert IS0 5422 jedoch, da die Prfkraft auch unter einem senkrechten oder waage
7、rechten Winkel eingeleitet wird. Dies wird auch von einigen Technischen berwachungs- vereinen fr angebracht gehalten. Untersuchungen von Abschleppvorgngen haben gezeigt, da unter besonderen Umstnden die Seilkrfte bis zu 80% des zulssigen Gesamtgewichts erreichen knnen (Untersuchungen von Prof. Dr.-l
8、ng. H. Mller und der Fahrzeughersteiler). Bei Prfung von Abschleppeinrichtungen werden diese mit einer stat i s c he n Kraft beansprucht. In der Praxis treten hauptschlich dynamische Krfte auf, die verursacht werden knnen durch: - Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen ziehendem und - Ruckartige Verzg
9、erungsvorgnge - Anschleppen und Bergen (kein Abschleppen) (Diese treten nur beim Abschleppen mit Abschleppseilen, jedoch wegen des geringen Spiels zwischen Abschlepp- Stange und se nicht mit Abschleppstangen auf.) Unter diesen Voraussetzungen schien es zwingend zu sein, die geforderte Festigkeit zu
10、erhhen, obwohl in der Praxis eine befriedigende Situation erreicht wurde. Diese gilt es zu erhalten und wird den folgenden Aspekten zugeschrieben: - die statische Prfkraft fhrt zu einer hheren Festig- keit der Abschleppeinrichtung, als eine kurzzeitige, der Praxis entsprechende dynamische Beanspruch
11、ung; - entsprechend der Richtlinie 77/389 EWG sind die Ab- schleppeinrichtungen auf Zug u n d Druck zu pr- fen. Gegenber der Zugprfung wird die Druckprfung als die kritischere erachtet, was zu einer hheren Festigkeit der Abschleppeinrichtung beitrgt. - Die Prfkraft errechnet sich aus dem zulssigen G
12、e- samtgewicht (Fahrzeuggewicht + Fahrzeuginsassen + Gepck). Beim Abschleppen kann jedoch davon aus- gegangen werden, da auer dem Fahrer zustzliche Insassen in der Regel im Fahrzeug nicht verbleiben. - Die Massen der Fahrzeuginsassen und der Ladung (Gepck) gehen nicht voll in die Beanspruchung der A
13、bschleppeinrichtung ein, weil diese nicht starr, son- dern gedmpft in die Gesamtfahrzeugmasse eingeht. - Die Prfkraft wird nicht nur in Lngsrichtung des Fahrzeuges in die Abschleppeinrichtung eingeleitet, sondern auch winklig, was ebenfalls zu einer hheren Festigkeit beitrgt. gezogenem Fahrzeug Inte
14、rnationale Patentklassifikation B 60 D 1-16 Fortsetzung Seite 2 und 3 Normenausschu Kraftfahrzeuge (FAKRA) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. - - 1 DIN IS0 5422 Jan 1985 Preisgr. 6 O1 -85 Vertr.-Nr. 2206 Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin 30 DIN1 DIN IS0 5422 85 2794442
15、OLbL.539 9TO Seite2 DIN IS0 5422 Deutsche bersetzung Straenfahrzeuge sen fr Abschleppseile, Drahtseile und Abschleppstangen Vorwort Die IS0 (Internationale Organisation fr Normung) ist die weltweite Vereinigung nationaler Normungsinstitute (ISO- Mitgliedskrperschaften). Die Erarbeitung International
16、er Normen obliegt den Technischen Komitees der ISO. Jede Mitgliedskrperschaft, die sich fr ein Thema interessiert, fr das ein Technisches Komitee eingesetzt wurde, ist berech- tigt, in diesem Komitee mitzuarbeiten. Internationale (staaatliche und nichtstaatliche) Organisationen, die mit der IS0 in V
17、erbindung stehen, sind an den Arbeiten ebenfalls beteiligt. Die von den Technischen Komitees verabschiedeten Internationalen Norm-Entwrfe werden den Mitgliedskrperschaften zunchst zur Genehmigung vorgelegt, bevor sie vom Rat der IS0 als Internationale Normen angenommen werden. Die Internationale Nor
18、m IS0 5422 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 22 - Straenfahrzeuge erstellt und im Januar 1981 den Mitgliedskrperschaften zugeleitet. Die Norm wurde von folgenden Mitgliedskrperschaften angenommen: gypten Korea, Demokratische Volksrepublik Schweiz Belgien Korea, Republik Sowjetunion Bulgarien Neus
19、eeland Spanien China Niederlande Sdaf ri ka Deutschland, Bundesrepubli k sterreich Tschechoslowa kei Frankreich Polen Vereinigtes Knigreich Iran Rumnien Italien Schweden Die Mitgliedskrperschaft des folgenden Landes hatte das Dokument aus technischen Grnden abgelehnt: Japan. O e DIN1 DIN IS0 5422 85
20、 2794442 OLbL540 bL2 m DIN IS0 5422 Seite 3 1 Zweck Diese Norm legt die Anforderungen an Abschleppsen an Kraftfahrzeugen fest, damit diese andere Fahrzeuge abschleppen bzw. von anderen abgeschleppt werden knnen. Zum Abschleppen knnen Abschleppseile, Drahtseile oder Abschleppstangen nach Angabe des F
21、ahrzeugherstellers verwendet werden. 2 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr Personenkraftwagen nach IS0 3833) sowie fr andere StraRenfahrzeuge mit einem zulssigen Gesamtgewicht von max. 3.5 t. 3 Verweisungen auf andere Normen IS0 1176 IC0 3833 StraRenfahrzeuge - Arten - Benennungen StraRenfahrzeuge
22、- Gewichte - Begriffe21 und Definitionen l) 4 Begriffe 4.1 Abschleppse Feste oder leicht montierbare Einrichtung am Fahrzeug zum zeitweiligen Befestigen von Abschleppseilen, Draht- seilen oder Abschleppstangen. 42 Leergewicht des betriebsfhigen Fahrzeuges Definition nach IS0 11762) 4.3 Zulssiges Ges
23、amtgewicht Definition nach IS0 11762) 5 Anbringung 5.1 Die fest angebrachte Abschleppse soll in der hori- zontalen Ebene nicht ber die AuRenkanten des Fahr- zeuges - einschlieRlich der StoRfnger - vorstehen. 5.2 Jede Abschleppse mu so angeordnet sein, daR die Anforderungen des Abschnittes 9 erfllt w
24、erden; dabei mu eine symmetrische Auslenkung des vom Fahrzeug- hersteller empfohlenen Verbindungselementes in der Senkrechten von 5O und in der Waagerechten von 25O mglich sein. Die Winkel werden zwischen der horizon- talen Ebene bzw. Lngs-Mittel-Ebene und den Enden des Verbindungselements gemessen.
25、 6 Ausfhrung Die Ausfhrung der Abschleppse ist der Wahl des Her- stellers berlassen. Sie soll das Anbringen des Verbin- dungselements ohne Werkzeug oder Zusatzteil erlauben. Die kleinste nutzbare Offnung soll mindestens 25 mm betragen. Die Abschleppse darf die Abschleppseile, Drahtseile oder Abschle
26、ppstangen whrend des Abschleppvorganges nicht beschdigen. 7 Festigkeit Die Abschleppse muR einer statischen Beanspruchung von mindestens der Hlfte des zulssigen Gesamtgewichts des Fahrzeuges bei der Prfung nach Abschnitt 8 stand- halten. 8 Prfungen 8.1 Prfbedingungen Das Fahrzeug ist auf einer horiz
27、ontalen und festen Ober- flche in der vom Hersteller angegebenen Leergewichts- lage zuverlssig zu sichern. Dem Fahrzeughersteller ist gestattet - falls gewnscht - die Prfung an dem tragenden Fahrzeugteil durchzufh- ren, vorausgesetzt, die Vergleichbarkeit zu einem kom- pletten Fahrzeug wird dargeleg
28、t. 8.2 Prfverfahren 8.2.1 Die Abschleppse ist zweimal zu prfen. Bei jeder Prfung ist sie mit einer statischen Zugkraft zu beanspru- chen, die der Hlfte des zulssigen Gesamtgewichts des Fahrzeuges entspricht . 82.2 Fr die vordere Abschleppse wirkt die statische Zugkraft nach vorn. Fr die hintere Absc
29、hleppse wirkt sie nach hinten. 8.2.3 Die erste Prfung ist horizontal in Lngsrichtung des Fahrzeuges auszufhren. Die zweite Prfung ist bei einem der in Abschnitt 5.2 genannten Winkel durchzu- fhren. 82.4 Wenn der Fahrzeughersteller Abschleppstangen zult, sind alle Prfungen als Druckprfungen zu wieder
30、- holen. 9 Anforderungen Nach jeder nach Abschnitt 8 durchgefhrten Prfung mu das Fahrzeug die folgenden Anforderungen erfllen: a) Die Abschleppse darf keine Verformung aufweisen, die den bestimmungsgemen Betrieb behindert; b) Einrichtungen (wie z. B. gesetzlich geforderte Beleuch- tung oder Richtung
31、sanzeiger, Brems- und Steuer- Systeme), die in der Umgebung der Abschleppse angebracht sind, drfen keine den bestimmungs- gemRen Betrieb behindernde Beschdigungen auf- weisen, 10 Kennzeichnung Die Abschleppse ist vom Fahrzeughersteller in einer zweckentsprechenden Weise zu kennzeichnen. 1) Nationale Funote: 2) Nationale Funote: Siehe auch DIN 70 O10 Siehe auch DIN 70 020 Teil 2 Ende der deutschen bersetzung