DIN SPEC 1108-2-2009 Services for waste and recycling logistics road cleaning winter maintenance and sewage systems - Part 2 Requirements for operations and personnel《道路清洁 冬季维护和污水处.pdf

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1、Oktober 2009 Normenausschuss Kommunale Technik (NKT) im DINPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.030.40Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen verschied

2、ene Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer Vornorm erstellt.!$Ye“1549366www.din.deDDIN SPEC 1108-2Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straenreinigungund im Winterdienst sowie Kanaldienste Teil 2: Anforderungen an den Be

3、trieb und das PersonalServices for waste and recycling logistics, road cleaning, winter maintenance and sewagesystems Part 2: Requirements for operations and personnelServices relatifs la logistique des dchets et des matriaux recyclables et aunettoiement des chausses, service hivernal et service du

4、rseau dassainissement Partie 2: Exigences pour le service et le personnelAlleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 12 SeitenDIN SPEC 1108-2:2009-10 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 4 4 Anfor

5、derungen an den Betrieb und an das Personal . 4 4.1 Allgemeines. 4 4.2 Anforderungen an die Betriebsorganisation . 4 4.3 Anforderungen an die personelle Ausstattung . 5 4.4 Betriebstagebuch 5 4.5 Versicherungsschutz . 6 4.6 Anforderungen an die Dienstleistungen 6 4.7 Anforderungen an den Betriebsinh

6、aber. 7 4.8 Anforderungen an die fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen 7 4.9 Anforderungen an das sonstige Personal . 8 4.10 Anforderungen an die Fortbildung . 8 Anhang A (informativ) Checkliste. 9 Vornorm DIN SPEC 1108-2:2009-10 3 Vorwort Dieses Dokument wurde i

7、m Normenausschuss Kommunale Technik (NKT), Arbeitsausschuss NA 051-01-03 AA DIN SPEC 1108 Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straenreinigung und im Winterdienst sowie Kanaldienste besteht aus: Teil 1: Begriffe Teil 2: Anforderungen an den Betrieb und das Personal Teil 3: Abfall-

8、und Wertstofflogistik Teil 4: Straenreinigung Teil 5: Winterdienst (in Vorbereitung) Teil 6: Kanaldienste (in Vorbereitung) Eine DIN SPEC nach dem Vornorm-Verfahren ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenber einer Norm abweichenden Aufst

9、ellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Zur vorliegenden DIN SPEC wurde kein Entwurf verffentlicht. Erfahrungen mit dieser DIN SPEC sind erbeten vorzugsweise als Datei per E-Mail an nktdin.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter http:/www

10、.din.de/stellungnahme abgerufen werden; oder in Papierform an den Normenausschuss Kommunale Technik (NKT) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin). Dienstleistungen“ erarbeitet. Vornorm DIN SPEC 1108-2:2009-10 4 1 Anwendungsbereich Dies

11、e DIN SPEC legt die Anforderungen an den Betrieb und das Personal fest, die zur Sicherstellung der Zuverlssigkeit, Steigerung der Qualitt und Nachvollziehbarkeit der Dienstleistungen (siehe DIN SPEC 1108-3 bis DIN SPEC 1108-6) erforderlich sind. Es werden Anforderungen an die Betriebsorganisation, d

12、ie personelle Ausstattung, das Betriebstagebuch, den Versicherungsschutz, die Dienstleistungen, den Betriebsinhaber, die verantwortlichen und sonstigen Personen festgelegt. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten V

13、erweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN SPEC 1108-1, Dienstleistungen in der Abfall- und Wertstofflogistik, Straenreinigung und im Winterdienst sowie Kanaldienste

14、Teil 1: Begriffe 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN SPEC 1108-1. 4 Anforderungen an den Betrieb und an das Personal 4.1 Allgemeines Um eine Dienstleistung umzusetzen, sind einerseits technische und organisatorische Voraussetzungen an das Unternehmen zu erfllen

15、sowie andererseits Anforderungen an die Ausbildung und Weiterqualifizierung des Personals zu stellen. Die Anforderungen an den Betrieb und an das Personal gelten z. B. als erfllt, wenn ein Betrieb ein gltiges und auf die Dienstleistung zutreffendes Zertifikat nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnu

16、ng oder Vergleichbares vorweisen kann; die allgemeinen Sorgfaltspflichten und berwachungspflichten, insbesondere beauftragter Dritter, bleiben unberhrt. Anhang A enthlt ein Muster einer Checkliste zur berprfung der Anforderungen an den Betrieb uns das Personal. Die Checkliste ist ggf. fr einzelne Di

17、enstleistungen oder Betriebe zu erstellen und um weitere Zeilen zu ergnzen. 4.2 Anforderungen an die Betriebsorganisation 4.2.1 Die Organisation des Betriebes ist so auszugestalten, dass die erforderliche berwachung und Kon-trolle der vom Betrieb durchgefhrten Dienstleistungen sichergestellt ist. Be

18、i der Gestaltung der Organisation sind insbesondere der Zweck, die Dienstleistung und die Gre des Betriebes, die Dienstleistungen der im Betrieb beschftigten Personen und z. B. die Art, insbesondere Gefhrlichkeit, Beschaffenheit und Menge des Abfalls, auf die sich die Dienstleistung bezieht, zu berc

19、ksichtigen. 4.2.2 Fr die im Betrieb vorgenommenen Dienstleistungen sind Verantwortung und Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse Vornorm DIN SPEC 1108-2:2009-10 5 des Betriebsinhabers oder bei juristischen Personen oder nicht rechtsfhigen Personenvereinigungen der nach Gesetz, Satzung oder Gesells

20、chaftsvertrag zur Vertretung oder Geschftsfhrung Berechtigten, der fr die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen, der Betriebsbeauftragten, die nach Umwelt- oder Gefahrgutvorschriften im Betrieb zu bestellen sind, sowie des sonstigen Personals festzulegen und in Form von Funktionsbesc

21、hreibungen und Organisations-plnen darzustellen. 4.2.3 Soweit es die sach- und fachgerechte Durchfhrung der im Betrieb vorgenommenen Dienstleistungen erfordert, sind fr diese Dienstleistungen Arbeitsablufe durch Arbeitsanweisungen festzulegen. 4.3 Anforderungen an die personelle Ausstattung 4.3.1 De

22、r Betrieb hat fr jeden Standort, mindestens eine fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person zu bestellen. Der Betriebsinhaber kann selbst die Stelle einer verantwortlichen Person einnehmen. Hat ein Betrieb mehrere Standorte oder sind mehrere Betriebe Teile des gleichen U

23、nternehmens, so kann fr diese eine gemeinsame verantwortliche Person bestellt werden, wenn hierdurch eine sach-geme Erfllung der unter 4.6 genannten Aufgaben nicht gefhrdet wird. 4.3.2 Der Betrieb muss neben den fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ber ausreiche

24、nd sonstiges Personal verfgen. Diese Voraussetzung ist erfllt, wenn mit dem vorhandenen Personal ein sach- und fachgerechter Betriebsablauf sichergestellt werden kann. Der Nachweis der ausreichenden Personalstrke erfolgt auf der Grundlage eines Einsatzplanes. Dabei sind bliche Ausflle einzelner Pers

25、onen durch Urlaub, Krankheit und Fortbildungsmanahmen zu bercksichtigen. 4.4 Betriebstagebuch 4.4.1 Der Betrieb hat fr jeden Standort zum Nachweis einer sach- und fachgerechten Durchfhrung der Dienstleistung ein Betriebstagebuch zu fhren. Das Betriebstagebuch muss folgende wesentliche Daten enthalte

26、n: a) Angaben ber Art, Menge, Herkunft und Verbleib des vom Betrieb eingesammelten, befrderten, gelagerten, behandelten, verwerteten oder beseitigten Abfalls und der Dokumentation der durchgefhrten Leistung fr Abfallwirtschaftsbetriebe; b) besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstrungen, die A

27、uswirkungen auf die ordnungsgeme Dienstleistung haben knnen, einschlielich der mglichen Ursachen und erfolgter Abhilfemanahmen; c) Bei Abfallwirtschaftsbetrieben: Dokumentation einer fehlenden bereinstimmung des bernommenen Abfalls mit den Angaben des Abfallerzeugers sowie die Angabe der getroffenen

28、 Manahmen; d) Angabe der mit der Dienstleistung beauftragten Person sowie im Falle der Beauftragung eines Dritten der jeweilige Umfang der Beauftragung; e) Ergebnisse von anlagen- und stoffbezogenen Kontrolluntersuchungen einschlielich Funktionskontrollen (Eigen- und Fremdkontrollen). 4.4.2 Das Betr

29、iebstagebuch ist von der fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person regelmig zu berprfen. Es kann mittels elektronischer Datenverarbeitung oder in Form von Einzelblttern fr verschiedene Dienstleistungsbereiche oder Betriebsteile gefhrt werden, wenn die Bltter tglich zus

30、ammengefasst werden. Es ist dokumentensicher anzulegen und vor unbefugtem Zugriff zu schtzen. Das Betriebstagebuch muss jederzeit einsehbar sein und in Klarschrift vorgelegt werden knnen. 4.4.3 Das Betriebstagebuch ist fnf Jahre lang aufzubewahren. Vornorm DIN SPEC 1108-2:2009-10 6 4.5 Versicherungs

31、schutz Der Betrieb muss ber einen fr seine Dienstleistungen ausreichenden Versicherungsschutz verfgen. Art und Umfang des erforderlichen Versicherungsschutzes sind auf der Grundlage einer betrieblichen Risiko-abschtzung zu bestimmen. Der Versicherungsschutz muss Folgendes umfassen: a) bei Abfallwirt

32、schaftsbetrieben und Stadtreinigungsbetrieben, die Abfall lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, mindestens eine Umwelthaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung; b) bei Abfallwirtschaftsbetrieben und Stadtreinigungsbetrieben, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen ggf.

33、 einschlielich einer auf den Einsammlungs- und Befrderungsvorgang von Abfall bezogene Umwelthaft-pflichtversicherung. 4.6 Anforderungen an die Dienstleistungen 4.6.1 Der Betrieb hat die fr seine Dienstleistungen geltenden ffentlichrechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Betriebsinhaber hat den Nac

34、hweis zu erbringen, dass die fr die Dienstleistung des Betriebes erforder-lichen behrdlichen Entscheidungen, insbesondere Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, vorliegen und die mit ihnen verbundenen Auflagen und sonstigen Anordnungen der zustndigen Behrden e

35、rfllt werden. 4.6.2 Der Betrieb darf im Rahmen der Dienstleistung einen Dritten nur dann beauftragen, wenn dieser hinsichtlich der bernommenen Dienstleistung ebenfalls die betrieblichen Voraussetzungen nach 4.6.3 erfllt. Die Verantwortlichkeit des Betriebes fr die ordnungsgeme Ausfhrung der Dienstle

36、istungen bleibt hiervon unberhrt. 4.6.3 Der Betrieb hat in jedem Fall durch eine sorgfltige Auswahl und ausreichende Kontrolle eine fach- und sachgerechte Ausfhrung dieser Dienstleistungen sicherzustellen. Dies setzt insbesondere voraus, dass: a) der Betrieb sich vor der Beauftragung vergewissert, d

37、ass 1) der Dritte bei dieser Dienstleistung die betrieblichen Voraussetzungen nach 4.6.1 erfllt; 2) beim Dritten die erforderliche berwachung und Kontrolle der durchzufhrenden Dienstleistung sichergestellt ist; 3) der Dritte und sein Personal die fr diese Dienstleistung notwendige Zuverlssigkeit, Sa

38、ch- und Fachkunde besitzen. b) der Versicherungsschutz des Betriebes sich auch auf die Dienstleistung des Dritten erstreckt oder der Dritte ihm einen eigenen ausreichenden Versicherungsschutz nachweist; c) vertraglich oder in anderer Weise verbindlich festgelegt ist, in welcher Weise die jeweilige D

39、ienstleistung ausgefhrt werden sollte und z. B. wo der Abfall verbleiben sollte; d) der Betrieb gegenber dem Dritten vertraglich zu Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der ordnungsgemen Ausfhrung der jeweiligen Dienstleistung berechtigt ist; e) dem Betrieb vertraglich entsprechende Kontrollbefu

40、gnisse eingerumt werden; f) der Dritte sich verpflichtet, dem Betriebstagebuch entsprechende Nachweise ber die Durchfhrung seiner Dienstleistung und z. B. des ordnungsgemen Verbleibs des Abfalls zu fhren und dem Betrieb unaufgefordert eine Kopie dieser Nachweise zu berlassen. Vornorm DIN SPEC 1108-2

41、:2009-10 7 4.7 Anforderungen an den Betriebsinhaber 4.7.1 Der Betriebsinhaber muss zuverlssig sein. Die Zuverlssigkeit erfordert, dass der Betriebsinhaber, seine gesetzlichen Vertreter und bei juristischen Personen oder nicht rechtsfhigen Personenvereinigungen die nach Gesetz, Satzung oder Gesellsch

42、aftsvertrag zur Vertretung oder Geschftsfhrung Berechtigten auf Grund ihrer persnlichen Eigenschaften, ihres Verhaltens und ihrer Fhigkeiten zur ordnungsgemen Erfllung der ihnen obliegenden Aufgaben geeignet sind. 4.7.2 Die erforderliche Zuverlssigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn eine der i

43、n 4.7.1, Satz 2 genannten Personen a) wegen Verletzung der Vorschriften 1) des Strafrechts ber gemeingefhrliche Delikte oder Delikte gegen die Umwelt; 2) des Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Natur- und Landschaftsschutz-, Chemikalien-, Gentechnik oder Atom- und Strahlenschutzrechts; 3) des Leben

44、smittel-, Arzneimittel-, Pflanzenschutz- oder Seuchenrechts; 4) des Gewerbe- oder Arbeitsschutzrechts; 5) des Betubungsmittel-, Waffen- oder Sprengstoffrechts mit einer Geldbue in Hhe von mehr als fnftausend Euro oder mit einer Strafe belegt worden ist oder b) wiederholt oder grob pflichtwidrig gege

45、n Vorschriften nach a), Nr. 1 bis 5 verstoen hat. 4.7.3 Zum Nachweis der Zuverlssigkeit sind bei der Bestellung der in 4.7.1 genannten Personen, oder wenn eine berprfung der Zuverlssigkeit aus anderen Grnden erforderlich ist, ein Fhrungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzul

46、egen. 4.8 Anforderungen an die fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen 4.8.1 Die fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen mssen zuverlssig sein. 4.7.1, Satz 2, 4.7.2 und 4.7.3 finden entsprechende Anwendung. 4.8.2 Die fr die Leitun

47、g und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen mssen die fr ihren Dienstleistungsbereich erforderliche Fachkunde besitzen. Die Fachkunde erfordert Folgendes: a) den Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie, der Biologie oder der Physik an einer Hochsch

48、ule, eine technische Fachschulausbildung oder die Qualifikation als Meister auf einem Fachgebiet, dem der Betrieb hinsichtlich seiner Anlagen- und Verfahrenstechnik oder seiner Betriebsvorgnge zuzuordnen ist; b) whrend einer zweijhrigen praktischen Ttigkeit erworbene Kenntnisse ber die Dienstleistun

49、g, fr die eine Leitungs- oder Beaufsichtigungsfunktion beabsichtigt ist; c) die Teilnahme an einem oder mehreren Lehrgngen, in denen Kenntnisse zu der Dienstleistung vermittelt worden sind. 4.8.3 Soweit unter Bercksichtigung der in 4.2.1, Satz 2 genannten Umstnde die ordnungsgeme Erfllung der Aufgaben der fr die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes

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