1、Normenausschuss Sport- und Freizeitgert (NASport) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 97.220.10; 03.100.30Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen
2、 verschiedene Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln eines Fachberichts erstellt.!$Cb“1913263www.din.deDDIN SPEC 31060Seilgrten Qualifizierung von Personal mit sicherheitsrelevanten TtigkeitenRopes courses Qualification of personnel with safety
3、-related activities in ropes coursesParcours acrobatiques Qualification de personnel avec des activits lies la scurit dans des parcoursacrobatiquesAlleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 13 SeitenDezember 2012 in HochseilgrtenDIN SPEC 31060:20
4、12-12 Inhalt SeiteVorwort 3 1 Anwendungsbereich . 3 2 Verweisungen 4 3 Begriffe . 4 4 Risikomanagement . 4 4.1 Allgemeines . 4 4.2 Aus- und Fortbildung des Personals 5 4.3 Rettung und Evakuierung 5 4.4 Inspektionen 5 4.5 Wartungen . 5 4.6 Baumkontrolle . 5 4.7 Material und Sicherheitsausrstung . 5 4
5、.8 Operative Betriebsablufe . 5 4.9 Sicherheitstechnischen Anleitungen 5 4.10 Informationspflicht 5 4.11 Risikobeurteilung 6 4.12 Sicherheits- und Notfallplan 6 4.13 Ernste Vorflle und Unflle 6 4.14 Betriebsdokumentation 6 4.15 Beurteilung der Wettersituation 6 4.16 Verkehrssicherungspflicht . 6 5 A
6、ufgaben des Personals 6 5.1 Betreuer . 6 5.2 Retter 7 5.3 Seilgarten-Kontrolleur 7 5.4 Ausbilder 7 6 Teilnahmevoraussetzungen . 7 6.1 Betreuer . 7 6.2 Retter 7 6.3 Seilgarten-Kontrolleur 8 7 Ausbildung 8 7.1 Allgemeines . 8 7.2 Ausbildungsinhalte . 8 7.2.1 Ausbildung fr Betreuer . 8 7.2.2 Retter 9 7
7、.2.3 Seilgarten-Kontrolleur 9 8 Anforderungen an Ausbilder . 9 8.1 Allgemeine Anforderungen 9 8.2 Zustzliche Anforderungen an Ausbilder fr Betreuer . 10 8.3 Zustzliche Anforderungen an Ausbilder fr Retter . 10 8.4 Zustzliche Anforderungen an Ausbilder fr Seilgarten-Kontrolleure . 10 9 Befhigungsnach
8、weis und Gltigkeitsdauer . 10 9.1 Befhigungsnachweis 10 9.2 Fort- und Weiterbildung . 10 Anhang A (informativ) Beispiele von Seilgartenkonzepten . 11 A.1 Pdagogisch orientierte Seilgrten. 11 A.2 Touristisch orientierte Seilgrten 11 A.3 Kombination von Seilgartenkonzepten 11 Anhang B (informativ) Abl
9、aufdiagramm fr eine Risikobeurteilung . 12 Literaturhinweise . 13 2DIN SPEC 31060:2012-12 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-01-09 AA Seilgrten“ im Normenausschuss Sport- und Freizeitgert (NASport) im DIN erstellt. Eine DIN SPEC nach dem Verfahren eines Fachberichtes ist das
10、 Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Zur vorliegenden DIN SPEC (Fachbericht) wurde kein Entwurf verffentlicht. Erfahrungen mit dieser DIN SPEC
11、sind erbeten: Vorzugsweise als Datei per E-Mail an nasportdin.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter http:/www.din.de/stellungnahme abgerufen werden; oder in Papierform an den Normenausschuss Sport- und Freizeitgerte (NASport), am DIN-Platz im DIN Deutsches Insti
12、tut fr Normung e.V., 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin). Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN SPEC 3
13、1060:2012-12 4 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Qualifizierung und Fortbildung von Personal mit sicherheitsrelevanten Ttigkeiten und die der Ausbilder in permanenten und mobilen Seilgrten fest. 2 Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise
14、oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN EN 15567-1:2008, Sport-
15、 und Freizeitanlagen Seilgrten Teil 1: Konstruktion und sicherheits-technische Anforderungen DIN EN 15567-2:2008, Sport- und Freizeitanlagen Seilgrten Teil 2: Anforderungen an den Betrieb DIN 31051, Grundlagen der Instandhaltung 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begri
16、ffe. 3.1 Betreuer Person, die den Seilgarten und den Betrieb betreut 3.2 Retter Betreuer mit der zustzlichen Aufgabe, Teilnehmer mit technischen Hilfsmitteln zurck auf Bodenebene zu bringen 3.3 Risikomanagement Person oder Personen, die fr die Sicherheit eines Seilgartens verantwortlich ist/sind 3.4
17、 Seilgarten-Kontrolleur Person, die die Inspektion der Anlage durchfhrt, welche nicht die Inspektion vor Inbetriebnahme und jhrlich wiederkehrende Inspektionen beinhaltet Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe hierzu auch DIN EN 15567-2:2008, 10 a), b). 3.5 Ausbilder Person, die fr Schulung von Personal mit
18、 sicherheitsrelevanten Ttigkeiten in Seilgrten qualifiziert ist 4 Risikomanagement 4.1 Allgemeines Jeder Seilgarten muss ber ein Risikomanagement verfgen. Die Anforderungen nach DIN EN 15567-1 und -2 mssen erfllt werden. DIN SPEC 31060:2012-12 5 4.2 Aus- und Fortbildung des Personals Das Risikomanag
19、ement muss die Aus- und Fortbildung der unter Abschnitt 5 genannten Personen sicherstellen bzw. deren Qualifikation berprfen. 4.3 Rettung und Evakuierung Das Risikomanagement muss mindestens einmal jhrlich das Training des Rettungsvorgangs mit dem in der Anlage gngigen Rettungssystem und die Dokumen
20、tation des Trainings sicherstellen. Das Risikomanagement muss in Abhngigkeit von der Gre der Anlage Evakuierungen simulieren. Das Risikomanagement muss sicherstellen, dass zu jeder Zeit ein Retter vor Ort ist, der in der Lage ist eine Evakuierung zu leiten. 4.4 Inspektionen Das Risikomanagement muss
21、 die Durchfhrung der Inspektionen nach DIN EN 15567-1:2008, Abschnitt 7, sicherstellen und deren Dokumentation berprfen. 4.5 Wartungen Wenn bei einer Inspektion Mngel festgestellt werden, muss das Risikomanagement deren Behebung veranlassen. Es ist DIN 31051 zu bercksichtigen. 4.6 Baumkontrolle Das
22、Risikomanagement muss die Durchfhrung der Baumkontrolle nach DIN EN 15567-1:2008, 4.3.3.3.1.1 b), sicherstellen und deren Dokumentation berprfen. Wenn bei der Baumkontrolle Mngel in der Verkehrssicherheit festgestellt werden, muss das Risikomanagement dafr sorgen, dass diese fristgerecht behoben wer
23、den. Das Risikomanagement sollte Grundlagenkenntnisse in Baumbeurteilung, Schdlingsbefall und Umweltschutz besitzen, um im Bedarfsfall einen Spezialisten zeitnah anzufordern. 4.7 Material und Sicherheitsausrstung Das Risikomanagement muss die Eignung und die richtige Anwendung der persnlichen Schutz
24、ausrstung (PSA), der Sicherheitsausrstung und der Rettungsausrstung sowie deren regelmige berprfung nach DIN EN 15567-2:2008, Anhang B, sicherstellen. 4.8 Operative Betriebsablufe Durch das Risikomanagement muss eine Kontrolle der operativen Betriebsablufe vor Ort durchgefhrt werden. Die Hufigkeit e
25、iner solchen Kontrolle muss durch die Risikobeurteilung bestimmt werden. 4.9 Sicherheitstechnischen Anleitungen Das Risikomanagement muss sicherheitstechnische Anleitungen zur Verfgung stellen und bei Bedarf weiterentwickeln. Das Risikomanagement muss die Wirksamkeit der sicherheitstechnischen Anlei
26、tungen berprfen und diese gegebenenfalls nachbessern. 4.10 Informationspflicht Das Risikomanagement ist verpflichtet sich aktiv ber den neuesten Stand der Technik, ernste Vorflle und Unflle in Seilgrten zu informieren und neue Erkenntnisse in die Konstruktion und in den Betrieb des Seilgartens einfl
27、ieen zu lassen. DIN SPEC 31060:2012-12 6 4.11 Risikobeurteilung Das Risikomanagement muss eine Risikobeurteilung anfertigen, dokumentieren und laufend aktualisieren. Ein Ablaufdiagramm fr die Risikobeurteilung ist in Anhang B (informativ) dargestellt. Jede Manahme zur Vermeidung von ernsten Vorfllen
28、 und Unfllen (siehe 4.13) muss dem Personal mitgeteilt werden. 4.12 Sicherheits- und Notfallplan Das Risikomanagement ist verpflichtet einen Sicherheits- und Notfallplan nach DIN EN 15567-2:2008, Abschnitt 11, zu erstellen. 4.13 Ernste Vorflle und Unflle Das Risikomanagement muss sicherstellen, dass
29、 jeder ernste Vorfall und jeder Unfall dokumentiert und in die Risikobeurteilung mit aufgenommen wird. Jede Manahme zur Vermeidung von ernsten Vorfllen und Unfllen (als Ergebnis der Risikobeurteilung) muss dem Personal mitgeteilt werden. Das Risikomanagement sollte die dokumentierten ernsten Vorflle
30、 und Unflle an die relevanten Verbnde und Institutionen weiterleiten. Das Risikomanagement sollte die zustndige Polizei und Feuerwehr ber den Sicherheits- und Notfallplan des Seilgartens informieren. 4.14 Betriebsdokumentation Das Risikomanagement muss sicherstellen, dass die Betriebsdokumentation n
31、ach DIN EN 15567-2:2008, 4.2, erfolgt. 4.15 Beurteilung der Wettersituation Das Risikomanagement muss in der Lage sein, eine Wettervorhersage sowie meteorologische Daten in Hinsicht auf den sicheren Betrieb des Seilgartens zu interpretieren. 4.16 Verkehrssicherungspflicht Das Risikomanagement muss s
32、icherstellen, dass alle Manahmen aus der Verkehrssicherungspflicht umgesetzt werden. 5 Aufgaben des Personals 5.1 Betreuer Der Betreuer ist fr folgende Aufgaben zustndig: die erforderlichen Informationen zu liefern, um sicherzustellen, dass die Ausrstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt w
33、erden; zu prfen, ob die Teilnehmer die richtige Ausrstung verwenden; zu bewerten, ob eine Person ohne fremde Hilfe eine Prfstrecke auf einem Seilgarten begehen kann; sicherzustellen, dass die sicherheitstechnischen Anleitungen befolgt werden; einen Retter herbeizurufen, falls erforderlich; DIN SPEC
34、31060:2012-12 7 den Teilnehmern behilflich zu sein; tgliche visuelle Routineinspektionen durchzufhren; Inaugenscheinnahme der persnlichen Schutzausrstungen (PSA) gegen Absturz durchzufhren; Beaufsichtigung der Teilnehmer nach EN 15567-2:2008, Abschnitt 9. 5.2 Retter Der Retter ist fr folgende Aufgab
35、en zustndig: Aufgaben nach 5.1; Teilnehmer mit technischen Hilfsmitteln zurck auf Bodenebene zu bringen. 5.3 Seilgarten-Kontrolleur Der Seilgarten-Kontrolleur ist fr folgende Aufgaben zustndig: das seilgartenspezifische Arbeiten in der Hhe; visuelle und operative Inspektionen des Seilgartens nach DI
36、N EN 15567-1:2008, Abschnitt 7 a) und b). Sind fr den Seilgarten-Kontrolleur spezielle Zugangstechniken erforderlich, liefert die Risikobeurteilung des Betreibers eventuell das Erfordernis fr eine entsprechende Ausbildung. 5.4 Ausbilder Der Ausbilder schult Betreuer, Retter oder Kontrolleure nach de
37、n Anforderungen dieses Fachberichts (siehe Abschnitte 6 und 7). Ausbilder knnen unterschiedliche Ausbildungsprofile schulen. Umweltschutzaspekte mssen bei der Ausbildung bercksichtigt werden. 6 Teilnahmevoraussetzungen 6.1 Betreuer Die Teilnahmevoraussetzungen fr Betreuer sind: Nachweis einer Erste-
38、Hilfe-Ausbildung von mindestens 8 h innerhalb der letzten 3 Jahre; er muss sich in der Hhe auf Seilgrten ohne Probleme bewegen knnen. 6.2 Retter Die Teilnahmevoraussetzungen fr Retter sind: gltige Qualifikation nach 6.1 als Betreuer; Erfahrung mit Seiltechnik und Knoten; Nachweis einer Erste-Hilfe-A
39、usbildung von mindestens 16 h innerhalb der letzten 3 Jahre; Mindestalter 18 Jahre. DIN SPEC 31060:2012-12 8 6.3 Seilgarten-Kontrolleur Die Teilnahmevoraussetzungen fr Seilgarten-Kontrolleure sind: Kenntnisse ber die alltglichen Ablufe in Seilgrten; er muss sich in der Hhe auf Seilgrten ohne Problem
40、e bewegen knnen; Erfahrung mit Seiltechnik und Knoten; Mindestalter 18 Jahre. 7 Ausbildung 7.1 Allgemeines Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit abschlieender Prfung. In der Ausbildung zum Betreuer mssen die Kompetenzen zur Erfllung der Aufgaben nach 5.1 vermi
41、ttelt werden. In der Ausbildung zum Retter mssen die Kompetenzen zur Erfllung der Aufgaben nach 5.2 vermittelt werden. In der Ausbildung zum Seilgarten-Kontrolleur mssen die Kompetenzen zur Erfllung der Aufgaben nach 5.3 vermittelt werden. Das Risikomanagement muss die Kompetenzen zur Erfllung der A
42、nforderungen nach Abschnitt 4 besitzen. Folgende Dokumente sind fr die Durchfhrung einer Ausbildung erforderlich: Lehrplan; Handbuch mit den vermittelten Schulungsinhalten; Prfungsordnung. 7.2 Ausbildungsinhalte 7.2.1 Ausbildung fr Betreuer In der Ausbildung fr Betreuer mssen mindestens folgende The
43、men geschult werden: Kommunikation und Umgang mit Teilnehmern; Prsentation von Informationen; Instruktion der Teilnehmer; Grundlagen und Anwendung der PSA; Physische, psychische und allgemeine Ausschlusskriterien; Beaufsichtigungstechniken; DIN SPEC 31060:2012-12 9 Kenntnisse bezglich der tglichen R
44、outine-Inspektionen; Normen und Standards; Unterweisung der Notfall- und Evakuierungsplne; Sicherungstheorie und technik. 7.2.2 Retter In der Ausbildung fr Retter mssen mindestens folgende Themen geschult werden: fachgerechtes Aufsteigen zum Retten; Rettung von Personen. 7.2.3 Seilgarten-Kontrolleur
45、 In der Ausbildung fr Seilgarten-Kontrolleure mssen mindestens folgende Themen geschult werden: Kennen und Anwenden der fr die Kontrolle notwendigen Betriebsunterlagen; Kenntnisse ber das Feststellen und Beurteilen von Schden, z. B. Verschlei; Kenntnisse der ggf. notwendigen Seilklettertechnik; Hinw
46、eis auf speziell erforderliche Sachkunde fr verwendete Gerte und PSA, z. B. Hhensicherungsgert. 8 Anforderungen an Ausbilder 8.1 Allgemeine Anforderungen Mindestalter von 21 Jahren; ausreichender ttigkeitsbezogener Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht/Betriebshaftpflicht); Qualifikation nach 6.1 o
47、der 6.2 als Betreuer und Retter; Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung von mindestens 16 h innerhalb der letzten 3 Jahre; Grundlegende Kompetenzen in der Vermittlung von Lehrinhalten; vorbildliches Beherrschen der zu vermittelnden Themen und Techniken; Erfahrung im Zusammenhang mit der sicherheitste
48、chnischen Bewertung von Seilgrten oder vergleichbare berufliche Ttigkeit. ANMERKUNG Um den fachlichen Austausch zu frdern, wird die Mitgliedschaft in einem seilgartenspezifischen Fachverband empfohlen. DIN SPEC 31060:2012-12 10 8.2 Zustzliche Anforderungen an Ausbilder fr Betreuer Nachweis von mindestens 30 Einsatztagen 6 Arbeitsstunden im Seilgarten als Betreuer; Nachweis einer erfolgreichen Hospitation bei einer Ausbildung zum Betreuer. 8.3 Zustzliche Anforderungen an Ausbilder fr Retter Nachweis von mindestens 100 Einsatztagen 6 Arbeitsstunden im Seilgarten als Rette