1、Dezember 2013 Bereich InnovationPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.080.01; 01.120Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen verschiedene Verfahrenswei
2、sen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer PAS erstellt.!%*1“2071492www.din.deDDIN SPEC 77226Schnittstellen zwischen Dienstleistungsrecht und Normung Leitfaden fr die NormungsarbeitInterfaces between service legislation and standards Guidelines for standa
3、rdisationInterface entre droit de service et normalisation Guide pour la normalisationAlleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 11 SeitenDIN SPEC 77226:2013-12 2 Vorwort Diese DIN SPEC wurde nach dem PAS-Verfahren erarbeitet. Die Erarbeitung von
4、 DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren erfolgt in Workshops und nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dokuments erfolgte durch die nachfolgend genannten Verfasser: EBS Universitt fr Wirtschaft und Recht, Wiesbaden (Workshopleiter) Prof. Dr. C
5、hristoph Busch Bundesrztekammer, Berlin Manfred Brggemann Bundesverband der Freien Berufe, Berlin Claudia Dittberner Bundesarchitektenkammer, Berlin Thomas Maibaum European Legal Studies Institute, Osnabrck Prof. Dr. Hans Schulte-Nlke Fr dieses Thema bestehen derzeit keine Normen. DIN SPEC sind nich
6、t Bestandteil des Deutschen Normen-werks. Trotz groer Anstrengungen zur Sicherstellung der Korrektheit, Verlsslichkeit und Przision technischer und nicht-technischer Beschreibungen kann der Workshop weder eine explizite noch eine implizite Gewhrleistung fr die Korrektheit des Dokuments bernehmen. Di
7、e Benutzung dieses Dokuments geschieht in dem Bewusstsein, dass der Workshop fr Schden oder Verluste jeglicher Art nicht haftbar gemacht werden kann. Die Anwendung der vorliegenden DIN SPEC entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung fr eigenes Handeln und geschieht damit auf eigene Gefahr. Es
8、wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN SPEC 77226:2013-12 3 Einleitung Diese Dokument (DIN SPEC 77226) wurde im
9、 Rahmen eines vom Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen des Frderprogramms Innovation mit Normen und Standards (INS) gefrderten Projektes erstellt. Der konkrete Handlungsbedarf fr die Formulierung dieses Leitfadens hat sich unter anderem aus der Analyse folgender Normen un
10、d Norm-Entwrfe ergeben: DIN 77200:2008-05, Sicherungsdienstleistungen Anforderungen DIN CEN/TS 16118 (DIN SPEC 77101):2012-06, Betreutes Wohnen Anforderungen an Dienstleistungen fr ltere Menschen im Rahmen der Wohnform Betreutes Wohnen; Deutsche Fassung CEN/TS 16118:2012 DIN EN 12522-1:1998-08, Umzu
11、gsdienste Umzug fr Privatpersonen Teil 1: Festlegung von Dienstleistungen; Deutsche Fassung EN 12522-1:1998 DIN EN 14804:2005-09, Anbieter von Sprachreisen Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14804:2005 DIN EN 15017:2006-01, Bestattungs-Dienstleistungen Anforderungen; Deutsche Fassung EN 15017:2005 D
12、IN EN 15038:2006-08, bersetzungs-Dienstleistungen Dienstleistungsanforderungen; Deutsche Fassung EN 15038:2006 DIN EN 15224:2012-12, Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung Qualittsmanagementsysteme Anforderungen nach EN ISO 9001:2008; Deutsche Fassung EN 15224:2012 DIN EN 15733:2011-07, Diens
13、tleistungen von Immobilienmaklern Anforderungen an die Dienstleistungen von Immobilienmaklern; Deutsche Fassung EN 15733:2009 E DIN EN 16372:2013-05, sthetische Chirurgie und sthetische nicht-chirurgische rztliche Dienstleistungen; Deutsche Fassung prEN 16372:2013 DIN SPEC 77226:2013-12 4 1 Anwendun
14、gsbereich Diese DIN SPEC nach dem Verfahren PAS enthlt einen Leitfaden fr die Bearbeitung knftiger Normungsvorhaben im Dienstleistungssektor. Zu diesem Zweck werden Schnittstellen zwischen Dienstleistungsnormen und relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bereich des Vertrags- und Haftung
15、srechts aufgezeigt. Ferner wird beschrieben, welche Rechtswirkungen Dienstleistungsnormen vermittelt ber bestimmte Andockstellen“ in der Rechtsordnung entfalten knnen. Die Abstimmung mit den rechtlichen Vorgaben des Vertrags-, Haftungs- und Berufsrechts ist ein Querschnittsthema, das fr eine Vielzah
16、l von Dienstleistungsfeldern von Bedeutung ist. Diese DIN SPEC richtet sich in erster Linie an Mitwirkende in nationalen, europischen und internationalen Normungsgremien. Sie soll den an der Erarbeitung einer Dienstleistungsnorm Beteiligten ermglichen, bereits whrend des Normungsverfahrens die recht
17、liche Relevanz von Dienstleistungsnormen zu erkennen und bei der Formulierung der Normen zu bercksichtigen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass sie nicht im Widerspruch zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen (siehe DIN 820-1:2009-05, 7.4). 2 Rechtswirkungen von Dienstleistungsnormen
18、 2.1 Allgemeines Gem DIN 820-1:2009-05, 7.8, drfen vertragsrechtliche Bestimmungen und Festlegungen kaufmnnischer Art nur insoweit Bestandteil einer Norm sein, als sie in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit wissenschaftlichen und/oder technischen Festlegungen stehen. DIN 820-2:2012-12, 6.
19、3.3, bestimmt darber hinaus, dass vertragsrechtliche Bestimmungen ber Ansprche, Garantieleistung, Kostenerstattung usw. und rechtliche oder gesetzliche Anforderungen“ in DIN-Normen nicht enthalten sein drfen. Viele Vorschriften in Dienstleistungsnormen wirken sich jedoch mittelbar auf das vertraglic
20、he Pflichtenprogramm des Dienstleistungserbringers und die Voraussetzungen einer vertraglichen oder auervertraglichen Haftung aus. Nach stndiger Rechtsprechung handelt sich bei DIN-Normen nicht um Rechtsnormen, sondern lediglich um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter“.1)Daher knne
21、n Dienstleistungsnormen nur vermittelt ber bestimmte Rezeptionsmechanismen innerhalb der Rechtsordnung Relevanz entfalten. hnlich wie im Bereich der produktbezogenen technischen Normen kann die Rezeption von Dienstleistungsnormen sowohl durch den Gesetzgeber, die Gerichte als auch die Marktakteure s
22、elbst erfolgen. Dementsprechend lassen sich im Wesentlichen drei verschiedenen Rezeptionsmechanismen unterscheiden: die Bezugnahme auf Dienstleistungsnormen in Vertrgen oder bei der Vertragsanbahnung (privatautonome Rezeption“), die Heranziehung von Normen durch die Gerichte bei der Konkretisierung
23、auslegungsbedrftiger Rechtsbegriffe im Rahmen der Gesetzesauslegung (judikative Rezeption“) und schlielich die ausdrckliche Verweisung auf Dienstleistungsnormen durch den Gesetzgeber (legislative Rezeption“). 2.2 Privatautonome Rezeption Den in der Praxis wohl hufigsten Fall der Rezeption von Dienst
24、leistungsnormen bildet die ausdrckliche Bezugnahme auf die magebliche Norm im Vertrag zwischen Dienstleistungserbringer und -empfnger oder im Rahmen der Vertragsanbahnung. So nutzen zahlreiche Dienstleistungserbringer die Bezugnahme auf Dienstleistungsnormen als Marketinginstrument und werben mit de
25、r Normkonformitt der von ihnen angebotenen Leistungen. Verstrkt wird dieser Trend durch entsprechende Zertifizierungsprogramme. Auch Marktintermedire (z. B. Verbraucherportale im Internet) tragen dazu bei, dass sich Dienstleistungsnormen als Marktstandard fr die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung z
26、wischen Anbietern und Nachfragern etablieren. Eine besondere Marktrelevanz kommt Dienstleistungsnormen auch bei der ffentlichen Auftragsvergabe zu. In einigen Dienstleistungsfeldern verweisen ffentliche Auftraggeber teilweise aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben bei Ausschreibungen auf Dienstleistun
27、gsnormen. 1) BGH NJW 1998, 2814 (2815); NJW 2007, 2983 (2985). DIN SPEC 77226:2013-12 5 2.3 Legislative Rezeption Im Bereich produktbezogener technischer Normen ist die legislative Rezeption durch sogenannte Technikklauseln(z. B. 906 Abs. 1 S. 3 BGB: Stand der Technik“, 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG: Sta
28、nd der Wissenschaft und Technik“, 2 Abs. 1 S. 3 HaftPflG, 4 Abs. 1 HOAI: anerkannte Regeln der Technik“) weit verbreitet. Im Dienstleistungssektor finden sich bislang kaum vergleichbare Schnittstellen zwischen Dienstleistungsnormung und Rechtsordnung. Ein Beispiel fr eine den Technikklauseln hnliche
29、 Verweisungsmethode findet sich im Bereich der Pflege- und Betreuungsleistungen. So heit es in 7 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher den Wohnraum in einem zum vertragsgemen Gebrauch geeigneten Zustand zu berlassen und whrend der vereinbarten V
30、ertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten sowie die vertraglich vereinbarten Pflege- oder Betreuungsleistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen.“ Eine hnliche Formulierung findet sich in Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 Pflege- und Wohnqualittsgesetz (Bayern): Der Trger
31、und die Leitung einer stationren Einrichtung haben sicherzustellen, dass . die Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse erbracht werden.“ Als Mastab fr die Bestimmung des allgemein anerkannten Standes fachlicher Erkenntnisse knnten dabei etwa die Vorgaben aus D
32、IN CEN/TS 16118:2012-06 (Betreutes Wohnen) herangezogen werden. Von der Verwendung von Dienstleistungsnormen als Instrument zur Konkretisierung von Rechtsbegriffen geht auch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ber die europische Normung aus. Dies zeigt die Definition des Begriffs technische Spezifikat
33、ion“ in Art. 1 Abs. 4 der Verordnung. Eine technische Spezifikation ist danach ein Schriftstck, in dem die technischen Anforderungen dargelegt sind, die ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder ein System zu erfllen hat“. Dienstleistungsbezogene technische Spezifikationen knnen nach Art.
34、 1 Abs. 4 lit. c) der Verordnung folgende Aspekte der Dienstleistung zum Gegenstand haben: die Eigenschaften, die eine Dienstleistung erfllen muss, wie Qualittsstufen, Leistung, Interoperabilitt, Umweltvertrglichkeit, Gesundheit oder Sicherheit, einschlielich der Anforderungen an die Informationen,
35、die der Dienstleistungserbringer gem Artikel 22 Abstze 1 und 2 der Richtlinie 2006/123/EG dem Dienstleistungsempfnger zur Verfgung stellen muss“ Der Verweis auf Art. 22 Abs. 1 und 2 der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) macht deutlich, dass sachlich einschlgige Dienstleistungsnormen nach dem W
36、illen des Verordnungsgebers zur Konkretisierung der Informationspflichten der Richtlinie 2006/123/EG herangezogen werden knnen. Der Informationspflichtenkatalog der Richtlinie ist in Deutschland durch die auf 6c i.V.m. 146 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung gesttzte Verordnung ber Informationspflichten fr
37、Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) umgesetzt worden. Fr die Konkretisierung der dort geregelten Informationspflichten lassen sich europische Dienstleistungsnormen heranziehen. Ob auch ein Rckgriff auf nationale Dienstleistungsnormen mglich ist, erscheint dagegen mit Blick auf den von der Richtlinie
38、 verfolgten Harmonisierungszweck eher zweifelhaft. 2.4 Judikative Rezeption Auch ohne gesetzliche Verweisung oder Einbeziehung in einen Vertrag bieten sich Dienstleistungsnormen als Konkretisierungsofferte“ fr die Ausfllung unbestimmter Rechtsbegriffe an. Im Vertragsrecht knnen die Dienstleistungsno
39、rmen in vielfltiger Weise zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe herangezogen werden, sei es bei der Ausfllung des Blanketts der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ ( 276 BGB), bei der Konturierung des werkvertraglichen Fehlerbegriffs ( 633 BGB) oder bei der Bestimmung des vertraglichen Pfl
40、ichtenprogramms bei Dienst- und Geschftsbesorgungsvertrgen. DIN SPEC 77226:2013-12 6 Fr produktbezogene technische Normen ist dies seit langem anerkannt. Im Rahmen der 631 ff. BGB geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich der Werkunternehmer, sofern nicht ein anderer Standard oder eine andere Aus
41、fhrung vereinbart ist, stillschweigend zur Beachtung der anerkannten Regeln der Technik verpflichtet hat. Dabei besteht eine widerlegbare Vermutung dafr, dass die einschlgigen DIN-Normen diese anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln. Dies hat Auswirkungen auf die Beweislast im Prozess: Fr den W
42、erkunternehmer, der seine Leistung normgem erbringt, streitet die Vermutung ordnungsgemer Arbeit. Umgekehrt spricht ein Beweis des ersten Anscheins fr eine mangelhafte Ausfhrung, wenn der Unternehmer die Vorgaben der einschlgigen DIN-Norm nicht einhlt. Betrachtet man Dienstleistungsnormen ebenfalls
43、als eine Kodifizierung“ anerkannter Qualittsstandards, so lsst sich die skizzierte Argumentation bertragen. Auch bei der ergnzenden Vertragsauslegung knnen Dienstleistungsnormen eine Orientierungshilfe bieten. Einen Anknpfungspunkt bietet 157 BGB, der als besonderes Kriterium der Vertragsauslegung d
44、ie Verkehrssitte nennt. Dienstleistungsnormen, die innerhalb einer bestimmten Branche verbreitet sind, knnten dabei als schriftliche Fixierung der Verkehrssitte betrachtet werden. Zu betonen ist, dass die einschlgige Dienstleistungsnorm lediglich eine Konkretisierungsofferte“ darstellt. Der Richter
45、ist bei der Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nicht an die Vorgaben der einschlgigen Dienstleistungsnorm gebunden. Hat sich die einschlgige Norm als faktischer Branchenstandard durchgesetzt, so ist eine Auseinandersetzungspflicht“ des Richters denkbar, d. h. das Gericht hat sich mit
46、der Frage auseinanderzusetzen, ob die Norm als Konkretisierungsinstrument heranzuziehen ist. 3 Ausgestaltung von Dienstleistungsnormen 3.1 Begriffsdefinitionen Dienstleistungsnormen enthalten in der Regel einen Katalog von Begriffsdefinitionen. Whrend die meisten Begriffe eher technischer Natur sind
47、 und den Inhalt der Dienstleistung umschreiben, finden sich in den Normen auch eine Reihe strker rechtlich geprgter Begriffe (z. B. Vertrag, Fehler, Mangel, Preis, Rechnungslegung). Ein mglichst reibungsloses Zusammenspiel von Dienstleistungsnormung und Dienstleistungsrecht setzt voraus, dass dienst
48、leistungsbezogene Normen vor dem Hintergrund der einschlgigen Rechtsregeln formuliert werden. Terminologische Differenzen zwischen Rechtsvorschriften und Dienstleistungsnormen knnen fr die Anwender eine Quelle der Rechtsunsicherheit bilden. Die Begriffsbildung in Dienstleistungsnormen sollte sich da
49、her an der juristischen Terminologie orientieren. 3.2 Qualifikationsanforderungen Zahlreiche Dienstleistungsnormen formulieren Anforderungen an die Qualifikation des Dienstleistungserbringers und enthalten Kataloge beruflicher Kompetenzen (z. B. DIN EN 15038:2006-08 (bersetzungsdienstleistungen), DIN 77200:2008-05 (Sicherungsdienstleistungen), E DIN EN 16372:2