DIN SPEC 79600-2011 Safety requirements for the operation of adventure activities《冒险活动的操作用安全性要求》.pdf

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1、Mrz 2011 Normenausschuss Sport- und Freizeitgert (NASport) im DINPreisgruppe 14DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 97.200.99; 97.220.01Zur Erstellung einer DIN

2、SPEC knnen verschiedene Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln eines Fachberichts erstellt.!$mQ6“1744619www.din.deDDIN SPEC 79600Sicherheitsrelevante Anforderungen an die Durchfhrung vonErlebnisaktivittenSafety requirements for the operation of

3、 adventure activitiesExigences de scurite pour lexcution des activits daventureAlleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 29 SeitenDIN SPEC 79600:2011-03 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 3 2 Begriffe. 3 3 Anforderungen. 5 3.1 Allgemei

4、nes . 5 3.2 Anforderungen an den Anbieter 5 3.2.1 Allgemeines . 5 3.2.2 Hinweise zur Beschreibung von Erlebnisaktivitten . 6 3.3 Anforderungen an den Betreuer 6 3.4 Anforderungen an die Teilnehmer .7 3.4.1 Allgemeines . 7 3.4.2 Gesundheitszustand . 7 3.5 Ausrstung und Erste-Hilfe-Material .7 4 Siche

5、rheitsrelevante Manahmen . 8 4.1 Risikobeurteilung 8 4.2 Aufklrung, Einweisungen und Anleitungen 9 4.3 Schutzmanahmen 9 4.4 Sicherung gegen Missbrauch 10 4.5 Umgang mit ernstzunehmenden Vorfllen und Unfllen. 10 4.6 Dokumentation 10 4.6.1 Technische Dokumentation 10 4.6.2 Organisatorische Dokumentati

6、on 11 4.6.3 Personaldokumentation 11 4.7 Notfallmanagement . 11 5 Natur- und Umweltschutz . 12 5.1 Allgemeines . 12 5.2 Schutz von sensiblen Naturbereichen 13 5.3 Schutz von Baum und Wurzelbereich . 13 5.4 Anschlagen von Last- und Sicherungsseilen an Bumen. 13 6 Auswahl geeigneter Materialien und Ba

7、uteile 13 6.1 Allgemeines . 13 6.2 Lastannahmen . 14 6.3 Tchtigkeitsnachweis zweckentfremdeter Bauteile in Sicherungseinrichtungen 14 6.4 Belastungstest. 14 Anhang A (informativ) Iteratives Verfahren von Risikobeurteilung und Risikominderung nach DIN 820-120 16 Anhang B (informativ) Risikoanalyse 19

8、 Anhang C (informativ) Beispiele eines Manahmenkataloges zur Risikominderung 22 Anhang D (normativ) Gesundheitszustand - Risikobeurteilung und Risikominderung. 23 Anhang E (informativ) Auswahl der Kleidung 24 Anhang F (informativ) Europischer Qualifikationsrahmen fr lebenslanges Lernen. 25 Anhang G

9、(informativ) Anforderungen an die Teilnehmer 28 Anhang H (informativ) Umgang mit ernstzunehmenden Vorfllen und Unfllen 29 2 DIN SPEC 79600:2011-03 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-07-06 AA Sicherheitssysteme fr Erlebnisaktivitten“ im Normenausschuss Sport- und Freizeitgert (

10、NASport) im DIN erarbeitet. Zur vorliegenden DIN SPEC wurde kein Entwurf verffentlicht. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. 1 Anwe

11、ndungsbereich Dieses Dokument legt sicherheitsrelevante Anforderungen an die Durchfhrung von Erlebnisaktivitten fest, bei denen aufgrund einer hohen Gefhrdung Risiken auftreten knnen, welche die Einbindung von organisatorischen und/oder materiellen Schutzmanahmen erforderlich machen. Dieses Dokument

12、 gilt nicht fr Erlebnisaktivitten, die von Personen durchgefhrt werden, welche nach den allgemein anerkannten Regeln von Berufs- und Fachverbnden ausgebildet wurden und deren Regeln anwenden. ANMERKUNG 1 Fachverbnde sind z. B. Verband deutscher Berg- und Skifhrer, Deutscher Alpenverein, Deutscher Ka

13、nuverband, Verband der deutschen Hhlen- und Karstforscher, Internationaler Berufsverband professioneller Canyonfhrer, European Ropes Course Association, Bundesverband Individual- und Erlebnispdagogik. Dieses Dokument gilt auch nicht fr Erlebnisaktivitten, die von Personen durchgefhrt werden, die dur

14、ch Ablegung einer staatlich anerkannten Prfung nachgewiesen haben, dass sie ber die notwendigen Kenntnisse fr diese Erlebnisaktivitt verfgen. Dies gilt auch fr Personen in Ausbildung, die unter der Aufsicht ausgebildeter Personen stehen. ANMERKUNG 2 Personen mit staatlich anerkannter Ausbildung sind

15、 z. B. staatlich geprfte Berg- und Skifhrer. ANMERKUNG 3 Personen in Ausbildung sind z. B. Bergfhreranwrter. Dabei bedeutet Unter Aufsicht“ nicht, dass der Ausbilder stndig anwesend ist. Selbstndige Aktivitten gehren zur Ausbildung und werden vom Ausbilder fachlich begleitet und kontrolliert. 2 Begr

16、iffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Erlebnisaktivitt Aktivitt mit hohem Erlebniswert, die z. B. als Dienstleistung an einer oder mehreren Personen erbracht wird, welche ohne das Wissen und die Fhigkeiten des Anbieters nicht in der Lage wren, die Aktivitt ohne ve

17、rtretbares Risiko zu absolvieren ANMERKUNG 1 Pdagogische Ziele brauchen bei der Durchfhrung nicht verfolgt werden. ANMERKUNG 2 Der Anbieter kann seine Dienstleistung kostenlos, kostenneutral, auf Gewinn bedacht oder auf jede andere finanzielle Weise anbieten. ANMERKUNG 3 Das vertretbare Risiko kann

18、je nach Aktivitt und Personengruppe unterschiedlich sein. Krperliche und/oder psychische Beeintrchtigungen knnen zur Erlebnisaktivitt gehren. 3 DIN SPEC 79600:2011-03 2.2 Anbieter eine oder mehrere natrliche oder juristische Personen, welche die Erlebnisaktivitten verantworten und die Bedingungen fr

19、 deren Durchfhrung festlegen 2.3 Element Aktionseinheit einer Erlebnisaktivitt, welche den Teilnehmer einer Erlebnisaktivitt trgt oder bewegt und nicht Teil eines Sicherungssystems ist ANMERKUNG In der Regel sind Elemente technische Einrichtungen, welche den Teilnehmer einer Erlebnisaktivitt tragen

20、oder bewegen. BEISPIEL Elemente knnen unter anderem Seilbrcken, Klettertaue, Schaukeln, Wippen sein. 2.4 Schutzmanahme Mittel zur Verminderung des Risikos DIN 820-120:2008-09 ANMERKUNG Schutzmanahmen umfassen Risikoverminderung durch sicherheitsbezogene Konstruktion, Schutzeinrichtungen, Sicherungss

21、ysteme, persnliche Schutzausrstungen, Informationen ber Errichtung und Anwendung sowie Schulungsmanahmen. 2.5 Sicherungssystem Schutzmanahme in Form einer technischen Konstruktion 2.6 Hchstlast Einwirkung einer Kraft in einem Element oder Sicherungssystem, erzeugt durch die ungnstigste Belastung im

22、Betrieb ANMERKUNG Der Lastfall der Hchstlast ist in der Regel eine berlagerung von Eigengewicht zuzglich maximaler Verkehrslast an der ungnstigsten Stelle. uere Krfte (z. B. Wind, Schnee, Staudruck, usw.) werden in diesem Lastfall nicht bercksichtigt. 2.7 Risikoanalyse systematische Auswertung verfg

23、barer Informationen, um Gefhrdungen zu identifizieren und Risiken einzuschtzen 2.8 Risikobewertung auf der Risikoanalyse basierendes Verfahren, nach dem festgestellt wird, ob das vertretbare Risiko erreicht wurde DIN 820-120:2008-09 2.9 Risikobeurteilung Gesamtheit des Verfahrens, das Risikoanalyse

24、und Risikobewertung umfasst DIN 820-120:2008-09 4 DIN SPEC 79600:2011-03 2.10 generelle Risikobeurteilung Risikobeurteilung, welche zum Zeitpunkt der Planung der Erlebnisaktivitt durchgefhrt wird 2.11 situative Risikobeurteilung Risikobeurteilung, welche vor Beginn der Erlebnisaktivitt durchgefhrt w

25、ird und den aktuellen Stand der Gefhrdung identifiziert BEISPIEL EL Aktueller Wetterbericht oder vom festgestellten Schwierigkeitsgrad abweichender Wasserpegel. 2.12 kontinuierliche Risikobeurteilung Risikobeurteilung, welche whrend der Erlebnisaktivitt durchgefhrt wird und die Vernderung des Risiko

26、s whrend der Erlebnisaktivitt identifiziert BEISPIEL Risiken, die whrend einer Erlebnisaktivitt auftreten, knnen pltzliche Wetterverschlechterung, Vernderung des Wasserpegels, Ausfall eines technischen Gertes, Ermdung, Verletzung oder Ausfall eines Gruppenmitgliedes sein. 2.13 Risikominderung auf de

27、r Risikobeurteilung basierender Prozess in Form operativer oder technischer Schutzmanahmen zur Herabsetzung des festgestellten Risikos auf das vertretbare Risiko 2.14 vertretbares Risiko Risiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gltigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird

28、DIN 820-120:2008-09 2.15 Teilnehmer Person oder Gruppe, die an einer Erlebnisaktivitt aktiv und passiv beteiligt und nicht Betreuer ist 2.16 Betreuer Person, welche die Erlebnisaktivitt durchfhrt 3 Anforderungen 3.1 Allgemeines Die Dimensionen und der Schwierigkeitsgrad der Erlebnisaktivitten und El

29、emente sollten der vorgesehenen Teilnehmergruppe entsprechen. Die Erlebnisaktivitten und Elemente sollten so gestaltet sein, dass das Benutzungsrisiko fr den Teilnehmer einschtzbar ist. 3.2 Anforderungen an den Anbieter 3.2.1 Allgemeines Der Anbieter sollte ber die ntigen Kompetenzen zur Wahrnehmung

30、 der in seinem Aufgabenfeld liegenden Verantwortungs- und Ttigkeitsbereiche verfgen. 5 DIN SPEC 79600:2011-03 Diese Kompetenzen sollten sich am Europischen Qualifikationsrahmen (EQR) (en: European Qualifications Framework, EQF) orientieren (siehe Anhang F). Vor der Durchfhrung von Erlebnisaktivitten

31、 sind die Teilnehmer ber die allgemeinen Anforderungen, die die Aktivitten an sie stellen, aufzuklren. Dazu gehren die allgemeine Ausrstung (funktionelle Kleidung und Schuhwerk, Ausrstungsgegenstnde und Transportmittel), die speziellen Materialien (aktivittsspezifische Schutzausrstung), der allgemei

32、ne Gesundheitszustand, die spezifischen Anforderungen an die physische und psychische Konstitution sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Die Anforderungen sind je nach Erlebnisaktivitt, Teilnehmergruppe, Dauer, rtlichen und natrlichen Bedingungen und Fhigkeiten adressatengerecht schriftlich und/od

33、er mndlich zu formulieren. Bedingen die Anforderungen ein ber die bliche krperliche Belastungsfhigkeit und ein bliches Gesundheitsrisiko hinausgehendes Ma, ist eine medizinische Selbstauskunft bzw. ein Klrungs-gesprch/eine Teilnehmerinformation notwendig. Die Erlebnisaktivitten sind so durchzufhren,

34、 dass die Rechte Dritter nicht beeintrchtigt und Dritte nicht gefhrdet werden. 3.2.2 Hinweise zur Beschreibung von Erlebnisaktivitten Die Schwierigkeiten einer Erlebnisaktivitt sollten mit objektiven Kriterien beschrieben werden. Wenig aussagekrftige, subjektiv empfundene Schlagworte sollten vermied

35、en werden. BEISPIEL Subjektive Schlagworte sind gute Kondition, alpine Erfahrung, usw. Statt dessen sollten objektivierbare Kriterien verwendet werden: Dauer der Erlebnisaktivitt (z. B. zweistndige Dauer, Tages- oder Mehrtagesveranstaltung); Bewertung der Schwierigkeit entsprechend den anerk annten

36、Schwierigkeitsskalen (z. B. Wildwasser, UIAA Skala); rtlichkeit der Erlebnisaktivitt (z. B. Innenraum, Naturraum, zivilisationsentfernter Naturraum); Wetterbedingungen (z. B. Wetterlage, Temperatur, Feuchtigkeit, Sonne); rtliche Bedingungen (z. B. Felsen, Moore, Watt, Wald). Beschreibungen sollten k

37、eine beschnigenden Formulierungen wie z. B. sichere und leichte“, harmlose“, gefahrlose“ Erlebnisaktivitt enthalten. 3.3 Anforderungen an den Betreuer Der Betreuer muss folgende der Erlebnisaktivitt angemessene Kompetenzen aufweisen: a) fachliche Kompetenz (z. B. Risikobeurteilung, Schutzmanahmen, t

38、echnische Kompetenzen); b) soziale Kompetenz/Leitungskompetenz (z. B. Anleitungen, Aufklrung, Einweisungen); c) aktivittsspezifische Rettungskompetenz (z. B. Rettungsschwimmer, Erste Hilfe Manahmen, angemes-sene psychische Betreuung). Die fr den Erwerb und/oder Aktualisierung dieser Kompetenzen erfo

39、rderliche Qualifizierung sollte sich am Europischen Qualifikationsrahmen (EQR) orientieren (siehe Anhang F). 6 DIN SPEC 79600:2011-03 Der Betreuer muss in der Lage sein: 1) die Erlebnisaktivitt auf die Fhigkeiten der Teilnehmer abzustimmen; 2) zu prfen, ob die Teilnehmer die richtige Ausrstung verwe

40、nden und anwenden; 3) die psychische und physische Konstitution der Teilnehmer einzuschtzen. Dabei muss er in der Lage sein, typische Symptome fr Erschpfung, Angst, Dehydrierung, Sonnenstich, Unterkhlung, berhitzung oder hnliches zu erkennen. Er braucht nicht in der zu Lage sein, eine Erkrankung (z.

41、 B. Diabetes, Epilepsie) festzustellen, bzw. die Symptome zu erkennen; 4) Verletzungen mit den vorhandenen Erste-Hilfe-Materialien selbst zu versorgen; 5) sich ndernde Umgebungsbedingungen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Der Betreuer muss den Notfallplan kennen und die ntigen Manahmen ausfh

42、ren knnen. Eine Qualifikation als Ersthelfer muss vorhanden sein. Dies wird in der Regel durch eine Ersthelfer-Ausbildung und eine Fortbildung in einem Zeitabstand von maximal 2 Jahren nachgewiesen. 3.4 Anforderungen an die Teilnehmer 3.4.1 Allgemeines Bei der Vielzahl von unterschiedlichen Erlebnis

43、aktivitten ist es ntig, differenzierte Anforderungen an die Teilnehmer zu stellen. Die Anforderungen an die Teilnehmer von Erlebnisaktivitten knnen sich je nach Aktivitt und Teilnehmergruppe erheblich unterscheiden. Faktoren sind z. B. die: Dauer der Erlebnisaktivitt (z. B. zweistndige Dauer, Tages-

44、 oder Mehrtagesveranstaltung); rtlichkeit der Erlebnisaktivitt (z. B. Innenraum, Naturraum, zivilisationsentfernter Naturraum); Wetterbedingungen (z. B. Wetterlage, Temperatur, Feuchtigkeit, Sonne); rtliche Bedingungen (z. B. Felsen, Moore, Watt, Wald); Disposition der Teilnehmer (z. B. Behinderung,

45、 Kondition, psychische Verfassung, Hhenangst). ANMERKUNG Fr genauere Informationen siehe Anhang E und G. 3.4.2 Gesundheitszustand Bei Abweichungen von der blichen krperlichen Belastungsfhigkeit und einem besonderen Gesund-heitsrisiko muss der Gesundheitszustand besondere Bercksichtigung bei der Risi

46、kobeurteilung finden (siehe Anhang D). Fhigkeiten oder krperliche sowie geistige Einschrnkungen der Teilnehmer mssen bercksichtigt werden. 3.5 Ausrstung und Erste-Hilfe-Material Teilnehmer und Betreuer mssen mit der ntigen Schutzausrstung ausgestattet werden und eine zweckentsprechende Bekleidung tr

47、agen. ANMERKUNG Fr die Auswahl zweckentsprechender Bekleidung siehe Anhang E. 7 DIN SPEC 79600:2011-03 Der Betreuer muss folgende Ausrstungsgegenstnde stndig mitfhren: a) geeignetes Kommunikationsmittel; b) Erste-Hilfe-Ausrstung; c) weitere Notfallausrstung, wenn nach der Risikobeurteilung erforderl

48、ich. 4 Sicherheitsrelevante Manahmen 4.1 Risikobeurteilung Zielsetzung der Risikobeurteilung ist das Erreichen eines vertretbaren Risikos nach folgendem aufgefhrten Prozess (siehe auch Anhang A): Identifizierung der relevanten Gefhrdungen; Beurteilung der Gefhrdungen fr die Teilnehmer, externe Perso

49、nen oder Tiere, Umwelt oder Sachen; Erarbeitung von Schutzmanahmen, um die Gefhrdungen auf ein vertretbares Ma zu reduzieren; Umsetzung der Manahmen; Kontrolle der Wirksamkeit der Manahmen; vorhandene Erfahrungen flieen in zuknftige Risikobeurteilung ein. Mit der Planung von Erlebnisaktivitten muss ein

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