1、Juni 2003VornormVereinbarungen fr die Anerkennung und die bernahmevon Ergebnissen der Konformittsbewertung(ISO/IEC Guide 68:2002)V55391ICS 03.120.20Arrangements for the recognition and acceptance of conformityassessment results (ISO/IEC Guide 68:2002)Accords concernant la reconnaissance et lacceptat
2、ion des rsultatsdvaluation de la conformit (ISO/IEC Guide 68:2002)Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oderwegen des gegenber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Normherausgegeben wird.Zur vorliegenden Vornor
3、m wurde kein Entwurf verffentlicht.Erfahrungen mit dieser Vornorm sind erbeten an den Normenausschuss Qualittsmanagement, Statistikund Zertifizierungsgrundlagen (NQSZ) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., 10772 Berlin(Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin).Nationales VorwortDiese Vorn
4、orm wurde vom NQSZ-3-11 Multilaterales Agreement“ auf der Grundlage desISO/IEC Guide 68:2002 erarbeitet.Das internationale Schriftstck ISO/IEC Guide 68:2002 Arrangements for the recognition and acceptanceof conformity assessment results“ ist unverndert in diese Vornorm bernommen worden.Fr die im Tex
5、t zitierten Internationalen Normen und Schriftstcke wird im Folgenden auf dieentsprechenden Deutschen Normen verwiesen:ISO 9001:2000 siehe DIN EN ISO 9001ISO/IEC TR 17010:1998 siehe DIN V 55390ISO/IEC 17020:1998 siehe DIN EN 45004ISO/IEC 17025:1999 siehe DIN EN ISO/IEC 17025ISO/IEC Guide 2:1996 sieh
6、e DIN EN 45020ISO/IEC Guide 58:1993 siehe DIN EN 45003ISO/IEC Guide 61:1996 siehe DIN EN 45010ISO/IEC Guide 62:1996 siehe DIN EN 45012ISO/IEC Guide 65:1996 siehe DIN EN 45011Fortsetzung Seite 2 bis 13Normenausschuss Qualittsmanagement, Statistik und Zertifizierungsgrundlagen (NQSZ)im DIN Deutsches I
7、nstitut fr Normung e.V.DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN V 55391:2003-06nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, ges
8、tattet. Preisgr. 10 Vertr.-Nr. 0010Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinVornormDIN V 55391:2003-062Nationaler Anhang NA(informativ)LiteraturhinweiseDIN V 55390, Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Inspektionsstellen akkreditieren(ISO/IEC TR 17010:1998).DIN EN 45003, Akk
9、reditierungssysteme fr Kalibrier- und Prflaboratorien Allgemeine Anforderungen frBetrieb und Anerkennung (ISO/IEC-Leitfaden 58:1993); Dreisprachige Fassung EN 45003:1995.DIN EN 45004, Allgemeine Kriterien fr den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionendurchfhren; Dreisprachige Fassu
10、ng EN 45004:1995.DIN EN 45010, Allgemeine Anforderungen an die Begutachtung und Akkreditierung von Zertifizierungs-stellen (ISO/IEC Guide 61:1996); Dreisprachige Fassung EN 45010:1998.DIN EN 45011, Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben(ISO/IEC Guide 65:1996
11、); Dreisprachige Fassung EN 45011:1998.DIN EN 45012, Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Qualittsmanagementsysteme begutachten undzertifizieren (ISO/IEC Guide 62:1996); Dreisprachige Fassung EN 45012:1998.DIN EN 45020, Normung und damit zusammenhngende Ttigkeiten Allgemeine Begriffe(ISO/IEC Gui
12、de 2:1996); Dreisprachige Fassung EN 45020:1998.DIN EN ISO 9001, Qualittsmanagementsysteme Anforderungen (ISO 9001:2000); DreisprachigeFassung EN ISO 9001:2000.DIN EN ISO/IEC 17025, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prf- und Kalibrierlaboratorien(ISO/IEC 17025:1999); Dreisprachige Fassun
13、g EN ISO/IEC 17025:2000.Vornorm DIN V 55391:2003-063InhaltSeiteVorwort.4Einleitung.41 Anwendungsbereich52 Normative Verweisungen 53 Begriffe54 Bestandteile eines Abkommens .64.1 Allgemeines 64.2 Titel64.3 Einleitung64.4 Unterzeichner .64.5 Geltungsbereich.64.6 Bedingungen fr die Berechtigung 64.7 In
14、dividuelle Verpflichtungen der Unterzeichner74.8 Gemeinsame Verpflichtungen der Unterzeichner.74.9 Beziehungen mit anderen Abkommensgruppen.74.10 Dauer des Abkommens .84.11 Kontaktpersonen84.12 Formelle Unterzeichnung 84.13 Bedingungen fr einen Zusatz85 Bilden der Abkommensgruppe.85.1 Darlegen der K
15、onformitt mit international anerkannten Anforderungen85.2 Verfahren, um Konformitt darzulegen85.2.1 Direktes Verfahren .85.2.2 Indirektes Verfahren.95.2.3 Andere Verfahren .95.3 International anerkannte Prinzipien und Anforderungen.9Anhang A (informativ) Beispiele von bereits in der Anwendung befind
16、lichen Vereinbarungen .11A.1 Allgemeines 11A.2 Vereinbarungen zwischen Akkreditierungsstellen .11A.2.1 International11A.2.2 Regional 11A.2.3 Internetseiten11A.3 Vereinbarungen zwischen Zertifizierungsstellen12A.3.1 bernahme von Prfberichten12A.3.2 Anerkennung von Ergebnissen der Zertifizierung12A.3.
17、3 Internetseiten12Literaturhinweise.13Vornorm DIN V 55391:2003-064Deutsche bersetzungVereinbarungen fr die Anerkennung und die bernahme von Ergebnissender KonformittsbewertungVorwortDie ISO (Internationale Organisation fr Normung) ist die weltweite Vereinigung nationaler Normungs-institute (ISO-Mitg
18、liedskrperschaften). Die Erarbeitung Internationaler Normen obliegt den TechnischenKomitees der ISO. Jede Mitgliedskrperschaft, die sich fr ein Thema interessiert, fr das ein TechnischesKomitee eingesetzt wurde, ist berechtigt, in diesem Komitee mitzuarbeiten. Internationale (staatliche undnichtstaa
19、tliche) Organisationen, die mit der ISO in Verbindung stehen, sind an den Arbeiten ebenfallsbeteiligt. Die ISO arbeitet bei allen Angelegenheiten der elektrotechnischen Normung eng mit derInternationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zusammen.Guides werden in bereinstimmung mit den Regeln der
20、ISO/IEC-Direktiven, Teil 2, erarbeitet.Die von den Technischen Komitees verabschiedeten Entwrfe fr Guides werden den Mitglieds-krperschaften zur Abstimmung vorgelegt. Die Verffentlichung als Guide erfordert Zustimmung vonmindestens 75 % der abstimmenden Krperschaften.Es wird auf die Mglichkeit hinge
21、wiesen, dass einige Elemente dieses Dokumentes Gegenstand vonPatenten sind. ISO und IEC sind nicht zustndig und verantwortlich fr die Identifizierung irgendwelcheroder aller relevanten Patente.ISO/IEC Guide 68 wurde vom ISO Committee on conformity assessment (CASCO) erarbeitet.EinleitungDas Hauptzie
22、l der Konformittsbewertung ist es, Verbrauchern das Vertrauen zu vermitteln, dass die frProdukte, Dienstleistungen und Systeme zutreffenden Anforderungen erfllt wurden. Solches Vertrauen(das sich auch auf behrdlich festgestellte bereinstimmung grnden kann), trgt wiederum direkt zurAkzeptanz dieser P
23、rodukte, Dienstleistungen und Systeme am Markt bei.Einer der Grnde, warum international gehandelte Gter und Dienstleistungen sich stndig wiederholendenKonformittsbewertungen unterworfen sind, ist das fehlende Vertrauen der Nutzer vonKonformittsbewertungen eines Landes in die Kompetenz von Stellen, d
24、ie Konformittsbewertungen inanderen Lndern durchfhren. Darum ist fr private und ffentliche Verbraucher, behrdliche Stellen undandere Anwender Vertrauen in die Ttigkeit der Konformittsbewertungsstellen und Akkreditierungsstellenunbedingt erforderlich.Solch ein Anwendervertrauen kann durch Zusammenarb
25、eit zwischen Konformittsbewertungsstellenund/oder Akkreditierungsstellen geschaffen werden, was ber alle Grenzen hinweg zu gegenseitigerAnerkennung und Frderung der Arbeit eines jeden Teilnehmers fhrt.Die bisher fr die Errichtung und Aufrechterhaltung solcher Zusammenarbeit verwendeten und fr prakti
26、scherachteten Elemente und Verfahren sind in diesem Leitfaden beschrieben.Vornorm DIN V 55391:2003-0651 AnwendungsbereichDieser Leitfaden gibt eine Einfhrung fr die Entwicklung, die Ausstellung und das Betreiben vonVereinbarungen fr die Anerkennung und bernahme von Ergebnissen von Stellen, die eine
27、gleichartigeKonformittsbewertung und verwandte Ttigkeiten durchfhren. Die Ttigkeiten, die dieser Leitfadenumfasst, sind solche, die mit dem freien Warenverkehr zusammenhngen, der sich ber Grenzen hinwegvon Land zu Land erstreckt. Obwohl Abkommen zwischen Staaten, die den nicht freien Verkehr von War
28、enund Dienstleistungen betreffen, von den in diesem Leitfaden beschriebenen Abkommen Gebrauch machenknnen, ist zu beachten, dass die hier vorgestellte Leitlinie erluternd und allgemein gehalten ist und dahernicht ausdrcklich besondere Anforderungen, die staatliche Abkommen bedingen knnen, anspricht.
29、Einige Lnder knnen besorgt sein, ob sie die notwendigen personellen und institutionellen Mittelhinsichtlich der Infrastrukturen bei der Konformittsbewertung besitzen, die ihnen den Zugang zu solchenVereinbarungen erlauben wrde. Leitlinien fr den Erwerb und die Entwicklung solcher Mittel sind nichtGe
30、genstand des Anwendungsbereiches dieses Leitfadens.2 Normative VerweisungenDie folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzteAusgabe des in Bezug genomm
31、enen Dokuments (einschlielich aller nderungen).ISO/IEC Guide 2:1996, Standardization and related activities General vocabulary.3 BegriffeFr die Anwendung dieses Leitfadens gelten die im ISO/IEC Guide 2 angegebenen und die folgendenBegriffe.ANMERKUNG Die Abschnitte 12 bis 17 (fr die Konformittsbewert
32、ung) des ISO/IEC Guide 2:1996 sind alsISO/IEC 17000 in berarbeitung.3.1AnerkennungsvereinbarungVereinbarung, bei der beteiligte Stellen gegenseitig anerkennen, dass die Ergebnisse derKonformittsbewertung der beteiligten Stellen mit quivalenten, kompetent angewandten Verfahren erzieltwurden3.2bernahm
33、evereinbarungVereinbarung, bei der beteiligte Stellen die Ergebnisse der Konformittsbewertung von anderen beteiligtenStellen dann bernehmen, wenn anerkannt wurde, dass diese mit quivalenten, kompetent angewandtenVerfahren erzielt wurden3.3AbkommensgruppeStellen, die Unterzeichner des Abkommens sind,
34、 auf das sich die Vereinbarung grndet3.4Begutachtung unter GleichrangigenEvaluierung einer Stelle durch Vertreter anderer Stellen in einer Abkommensgruppe oder Kandidaten freine Abkommensgruppe gegenber festgelegten AnforderungenANMERKUNG In diesem Leitfaden bezieht sich Abkommen“ auf das Dokument,
35、das von den Beteiligten einerAbkommensgruppe unterzeichnet wurde.Vornorm DIN V 55391:2003-0664 Bestandteile eines Abkommens4.1 AllgemeinesEine umfassende Liste der Teile von Abkommen, die mit Ergebnissen der Konformittsbewertung inVerbindung stehen, ist in 4.2 bis 4.12 enthalten. Im Allgemeinen werd
36、en eine Vielzahl dieser Teile in einemAbkommen angesprochen.4.2 TitelDie Benennung Gegenseitiges Anerkennungsabkommen“ (mutual recognition agreement, MRA) wirdmanchmal verwendet, wenn das Abkommen eine gesetzliche Bindung aufweist, wie ein gegenseitigesAnerkennungsabkommen im geregelten Bereich zwis
37、chen staatlichen Behrden unterschiedlicher Lnder.Um die freiwillige Anwendung von den staatlichen Abkommen zu unterscheiden, wird GegenseitigeAnerkennungsvereinbarung“ (multilateral recognition arrangement, MLA) hufig bei freiwilliger Anwendungbenutzt, wie bei der Akkreditierung und bei Zertifizieru
38、ngssystemen.4.3 EinleitungAllgemein ist eine Einleitung oder eine Prambel vorhanden, die kurz den Grund fr das Abkommen, dieGeschichte seines Entstehens und Einzelheiten ber Ziele, denen das Abkommen dienen soll (z. B.Frderung des Handels oder Reduzierung von Mehrfachttigkeiten bei der Konformittsbe
39、wertung),darstellt.4.4 UnterzeichnerDie Organisationen oder Organisationsarten, die die Abkommensgruppe bilden, sind festgelegt,eingeschlossen, wenn angemessen, Einzelheiten bezglich ihrer rechtlichen Stellung sowie rtliche oderandere in Frage kommende Bedingungen.4.5 GeltungsbereichDieser Abschnitt
40、 legt blicherweise die vom Abkommen erfassten Produktarten und/oder -bereiche sowieTtigkeiten der Konformittsbewertung fest.4.6 Bedingungen fr die BerechtigungFr den Zugang von berechtigten Stellen zu einer Abkommensgruppe legen die Abkommen imAllgemeinen eine Reihe von Bedingungen fest. Allgemein h
41、aben diese Bedingungen ihre Grundlage inDokumenten (siehe Literaturverzeichnis) und beinhalten zu ihrer zufrieden stellenden Erfllung Folgendes:a) Konformitt mit den Anforderungen der relevanten Dokumente, anwendbar auf berechtigte Stellen;b) Verfahren, die im Geltungsbereich des Abkommens kompetent
42、 durchgefhrte Begutachtungenermglichen;c) Vorhandensein von Mitteln, den Pflichten nachzukommen, und die Fhigkeit, die gegenber derAbkommensgruppe bernommenen Verpflichtungen zu erfllen.Vornorm DIN V 55391:2003-0674.7 Individuelle Verpflichtungen der UnterzeichnerEin sehr bedeutender Teil des Abkomm
43、ens ist die Feststellung, auf welche bernahme von Pflichten sichdie Unterzeichner geeinigt oder zu welchen anderen Anforderungen sie sich selbst verpflichtet haben.Typische Punkte von in existierenden Abkommen enthaltenen Verpflichtungen sind die folgenden:a) Anerkennen der quivalenz der Durchfhrung
44、 von Ttigkeiten innerhalb des Anwendungsbereichesdes Abkommens durch seine Unterzeichner;b) bernahme der durch andere Unterzeichner erzielten anwendbaren Ergebnisse innerhalb desGeltungsbereiches des Abkommens;c) Frdern der ffentlichen Wahrnehmung hinsichtlich der quivalenz von Leistungen und, sofer
45、nmglich, von Ergebnissen, die von den Abkommensunterzeichnern erzielt werden;d) Wahren der Vertraulichkeit der gekennzeichneten Informationen mit Rcksicht auf andereUnterzeichner;e) bernahme von rechtlichen und Haftungsverantwortungen sowie der Verantwortung fr dieBenachrichtigung anderer Unterzeich
46、ner bei bedeutenden nderungen des Status.ANMERKUNG Die Dauer von Abkommen variiert hinsichtlich der Anerkennung von Ergebnissen durch dieUnterzeichner. Einige Abkommen beinhalten keine Anforderungen fr die bernahme von Ergebnissen, whrendandere Abkommen nur einen Unterzeichner erfordern, um die durc
47、h andere Unterzeichner erzielten Ergebnisse in ihrerGesamtheit nutzen zu knnen. So wird berflssige Arbeit durch Unterzeichner im Entscheidungsprozess vermieden.4.8 Gemeinsame Verpflichtungen der UnterzeichnerEin anderer sehr bedeutender Teil des Abkommens ist die Feststellung auf bernahme von Pflich
48、ten, aufdie sich die Unterzeichner gemeinsam geeinigt haben. Gegenstnde gemeinsamer Verantwortung, die oftin Abkommen erscheinen, sind unter den folgenden Bedingungen erarbeitet worden:a) Beurteilen von Beschwerden und Beschlsse dazu, abhngig vom Betreiben des Abkommens;b) Aufrechterhalten und Betre
49、iben eines laufenden Systems der berwachung und/oder eine regel-mige Wiederholungsbegutachtung;c) Bearbeiten und Entscheiden von Streitfragen, die sich in der Gruppe und innerhalb des Geltungs-bereiches des Abkommens ergeben;d) Anwendung eines Logos und/oder Dokument durch die Unterzeichner, sofern beschlossen.ANMERKUNG Vor dem Akzeptieren der Nutzung eines allgemeinen Logos knnen die Unterzeichner desA