1、Dezember 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Medizin (NAMed) im DINNormenausschuss Bauwesen (NABau) im DINNormenausschuss Lichttechnik (FNL) im DINPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Nor
2、mung e.V., Berlin, gestattet.ICS 11.180.30!$ZP“1552945www.din.deDDIN 32975Gestaltung visueller Informationen im ffentlichen Raum zurbarrierefreien NutzungDesigning visual information in the public area for accessible useConception des informations visuelles dans lespace public pour lutilisation acce
3、ssibleAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 24 SeitenDIN 32975:2009-12 Inhalt Seite Vorwort . 3 Einleitung 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 5 4 Anforderungen 6 4.1 Allgemeines. 6 4.2 Gestaltungsanforderungen 7 4.2.1 Allg
4、emeines. 7 4.2.2 Kontrast . 7 4.2.3 Beleuchtung 8 4.2.4 Farbkombinationen. 8 4.2.5 Zeichengren 8 4.3 Anbringung und Bestndigkeit visueller Informationen 10 4.3.1 Allgemeines. 10 4.3.2 Anbringung 10 4.3.3 Bestndigkeit kontrastierender Kennzeichnungen. 10 4.4 Informationselemente 10 4.4.1 Allgemeines.
5、 10 4.4.2 Grundanforderungen 10 4.4.3 Wahl der Schriften und Bildzeichen . 11 4.4.4 Beschilderungen. 11 4.4.5 Anzeigen 12 4.4.6 Aushanginformationen 12 4.5 Kennzeichnung von Hindernissen 13 4.6 Kennzeichnung von Bedienelementen. 13 4.7 Kennzeichnung von Niveauwechseln. 13 4.8 Kennzeichnung von unges
6、icherten Absturzkanten 14 4.9 Kennzeichnung von bergangsbereichen. 14 4.9.1 Allgemeines. 14 4.9.2 Straenraum 14 4.9.3 Verkehrsmittel. 14 Anhang A (normativ) Mindest-Zeichenhhe . 15 Anhang B (normativ) Effektiver Kontrast 22 Literaturhinweise . 24 2 DIN 32975:2009-12 Vorwort Diese Norm wurde vom NA 0
7、63-06-04 AA Kommunikations- und Orientierungshilfen fr Blinde und Sehbehinderte“ des Normenausschuss Medizin (NAMed) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. erarbeitet. Einleitung Barrierefreiheit Der im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), 4 verbindlich definierte Begriff der Ba
8、rriere-freiheit umfasst auch den Zugang zu visuellen Informationen. Barrierefrei ist dieser Zugang dann, wenn er in der allgemein blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundstzlich ohne fremde Hilfe mglich ist. Demnach muss Barrierefreiheit primr dadurch hergestellt werden, dass Informatione
9、n in einer Weise angeboten werden, mit der ein mglichst groer Personenkreis mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Sonderlsungen sind, wenn mglich, zu vermeiden: Verbesserungen fr sehbehinderte Menschen erhhen im Allgemeinen auch den Komfort und die Sicherheit von Nichtsehbehinderten. Die in dies
10、er Norm fixierten Anforderungen an visuelle Informationen zur Nutzung des ffentlichen Raumes sollen diese Vorgaben konkretisieren. Wie alle Regelungen zur Barrierefreiheit dienen sie insbesondere der Sicherheit und Mobilitt nicht nur Sehbehinderter im gesamten ffentlichen Bereich. Sehen und Sehbehin
11、derung Informationen aus unserer Umwelt werden berwiegend ber das Auge aufgenommen, daher wird ein Groteil relevanter Informationen optisch angeboten. Das Sehen bzw. die visuelle Wahrnehmung ist ein komplexer Vorgang und umfasst die Farbwahrnehmung, rumliches Sehen, Dmmerungssehen, Anpassung an wech
12、selnde Helligkeiten, Wahrnehmung bewegter Sehobjekte usw. Die Wahrnehmung einer Information ist insbesondere abhngig von ihrem Leuchtdichtekon-trast, ihrer Beleuchtung, ihrem Standort und der Gre der Informationselemente. Sehbehinderung im enge-ren Sinne ist nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO
13、) definiert durch eine Reduzierung der Sehschrfe (Visus) auf maximal 0,3 (Stufe 1) bzw. auf maximal 0,1 (Stufe 2). Dieser Wert wird mit der bestmglichen Korrektur (Brille, Kontaktlinse) ermittelt. Die Verwendung zustzlicher Hilfsmittel kann das Sehvermgen eines sehbehinderten Menschen zwar erweitern
14、, jedoch nicht bis zu einem Niveau, das dem eines Normalsichtigen vergleichbar wre. Es wird daher dieser Norm eine Sehschrfe von 0,1 zu Grunde gelegt. Bei der Optimierung visueller Informationen ist zu beachten, dass es eine groe Zahl von Menschen (mit steigender Tendenz aufgrund der zunehmenden Alt
15、erung der Bevlkerung) gibt, die nicht unter diese Definition fallen, jedoch ebenfalls Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung visueller Informationen haben, z. B. wegen Farbfehlsichtigkeiten, Blendempfindlichkeit oder altersbedingt nachlassender Anpassungsfhigkeit. Solche Einschrnkungen fhren in der Reg
16、el nicht zu Sehbehinderung, aber zu Einschrnkungen in einzelnen Situationen. Personen mit gleicher Sehschrfe (Visus) knnen sehr unterschiedliche Sehbeeintrchtigungen haben, die unterschiedliche Kompensationsleistungen erfordern, z. B. Betrachten eines Sehobjekts aus nchster Nhe, hellere Beleuchtung,
17、 Ausschaltung von Blendquellen, Einsatz von vergrernden Sehhilfen wie Lupen und Monokulare. Als blind eingestufte Menschen haben zum Teil visuelle Wahrnehmungen. Auch diese Personengruppe kann sich durch gute Beleuchtung und Kontraste besser orientieren. 3 DIN 32975:2009-12 1 Anwendungsbereich Diese
18、 Norm legt Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen fr den Straenraum, fr ffentlich zugngliche Gebude bzw. Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und -anlagen fest, um damit die Sicherheit, Orientierung und Mobilitt fr Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu verbessern. Diese Norm trifft
19、Aussagen ber Grenzwerte fr Leuchtdichtekontraste, Beleuchtung und Gre von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhltnis, in dem diese Werte stehen mssen, um eine mglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. Informationen im ffentlichen Raum im Sinne dieser Norm sind z. B.: Verkehrs- un
20、d Wegeleitungsinformationen (Fahrplan, Linien-, Tarif-, Standort- und Wegbeschreibungen als statische oder dynamische Anzeigen, Beschilderung, Wegeleitsystem, Bodenmarkierungen); Kennzeichnung von Absperrungen, Hindernissen, Gefahrenstellen, einschlielich Niveauwechseln; Bedienelemente technischer A
21、nlagen (Automaten, Trffner, WC-Anlagen, Aufzge usw.). Diese Norm regelt nicht: die Gestaltung von Sicherheitskennzeichen in ffentlichen Bereichen nach DIN 4844-1; die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ fr Arbeitssttten nach Arbeitsstttenregel ASR A1.3. 2 Normative Verweisungen Die folg
22、enden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 1450:1993-07, Schriften, Lese
23、rlichkeit DIN 1451-2, Schriften Serifenlose Linear-Antiqua Teil 2: Verkehrsschrift DIN 1451-3, Schriften Serifenlose Linear-Antiqua Teil 3: Druckschriften fr Beschriftungen DIN 4844-1, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 1: Gestaltungsgrund-lagen fr Sicherheitszeichen zu
24、r Anwendung in Arbeitssttten und in ffentlichen Bereichen DIN 5036-3:1998-07, Strahlungsphysikalische und lichttechnische Eigenschaften von Materialien Meverfahren fr lichttechnische und spektrale strahlungsphysikalische Kennzahlen DIN 18024-1, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straen, Pltze, Wege, ffent
25、liche Verkehrs- und Grnanlagen sowie Spielpltze Planungsgrundlagen DIN 18024-2, Barrierefreies Bauen Teil 2: ffentlich zugngige Gebude und Arbeitssttten Planungs-grundlagen DIN 32984, Bodenindikatoren im ffentlichen Verkehrsraum DIN 67523-1, Beleuchtung von Fugngerberwegen (Zeichen 293 StVO) mit Zus
26、atzbeleuchtung Teil 1: Allgemeine Gtemerkmale und Richtwerte 4 DIN 32975:2009-12 DIN 67523-2, Beleuchtung von Fugngerberwegen (Zeichen 293 StVO) mit Zusatzbeleuchtung Teil 2: Berechnung und Messung DIN EN 81-70:2005-09, Sicherheitsregeln fr die Konstruktion und den Einbau von Aufzgen Besondere Anwen
27、dungen fr Personen- und Lastenaufzge Teil 70: Zugnglichkeit von Aufzgen fr Personen einschlielich Personen mit Behinderungen DIN EN 115, Sicherheitsregeln fr die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen BGV A8, BG-Vorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbei
28、tsplatz1)RSA, Richtlinien fr die Sicherung von Arbeitsstellen an Straen, Fassung 1995-02, Verkehrsblattdokument Nr B 57072)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Sehobjekt visuell zu erfassender Gegenstand oder visuell zu erfassendes Zeichen, wahrzunehmen auf
29、grund seines Kontrastes zu seinem unmittelbaren Umfeld sowie seiner Farbe, Form und Gre 3.2 Leuchtdichte lichttechnische Gre, die der Helligkeit einer selbst leuchtenden oder einer angeleuchteten Flche annhernd entspricht ANMERKUNG Ausfhrliche Definition siehe DIN 5031-3:1982-03. 3.3 Leuchtdichtekon
30、trast im Weiteren als Kontrast bezeichnet, ein relativer Leuchtdichteunterschied benachbarter Flchen; die Kontrastwahrnehmung kann durch Farbgebung untersttzt werden 3.4 Sehwinkel der Winkel, unter dem ein Sehobjekt gesehen wird 3.5 bergangsbereich ein Bereich mit mglichen Gefahrenstellen, zu dessen
31、 berwindung geeignete Markierungen mit aus-reichendem visuellen Kontrast erforderlich sind 3.6 Reflexionsgrad Verhltnis des reflektierten Lichtstroms zum einfallenden Lichtstrom DIN 5036-1:1778-07, 6.1 1) Zu beziehen durch: Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Strae 449, 50939 Kln 2) Zu beziehen d
32、urch: Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Strae 449, 50939 Kln 5 DIN 32975:2009-12 3.7 Beleuchtungsstrke Quotient aus dem auf eine Flche auftreffenden Lichtstrom und der Gre dieser Flche DIN 5031-3:1982-03, 3.1 3.8 Lesbarkeit Eigenschaft erkennbarer Zeichen und leserlich angeordneter Zeichenfolge
33、n, die es ermglicht, die Information zweifelsfrei zu verstehen DIN 1450:1993-07, 2.3 3.9 Umfeld Umgebung eines Sehobjekts DIN 5340:1998-05, 3.428 3.10 visuelle Wahrnehmung auf visuellen Empfindungen aufgebaute hhere Stufe der Informationsverarbeitung, die zwischen Empfindung und Erkennen liegt DIN 5
34、340:1998-04, 3.462 3.11 Sehschrfe Schwellenwert der Fhigkeit, feine Details eines Objektes wahrzunehmen, deren Erkennbarkeit vom Sehwinkel abhngt DIN 5340:1998-04, 372 3.12. Farbkombination nebeneinander liegende Farbflchen, die sich in Farbton und/oder in Farbsttigung unterscheiden 4 Anforderungen
35、4.1 Allgemeines Fr Personen mit eingeschrnktem Sehvermgen tritt eine Gefhrdung im ffentlichen Bereich besonders bei bergngen mit unterschiedlichen Verkehrsstrmen, zu Gebuden, Haltestellen und Verkehrsmitteln sowie mit unterschiedlichen Beleuchtungssituationen auf. Aus diesem Grunde fordert DIN 18024
36、-1 fr Wege, Straen und Pltze ausreichend dimensionierte hindernisfreie Bewegungsflchen und Rume. In ffentlich zugnglichen Gebuden drfen nach DIN 18024-2 keine Hindernisse in Gehflchen hineinragen. Dennoch gibt es auch in diesen Bereichen Gefhrdungspotentiale, z. B. Niveauwechsel oder Glastren, die e
37、iner kontrastreichen Kennzeichnung bedrfen. Kontraste knnen dazu beitragen, die Orientierung zu erleichtern, Service- und Noteinrichtungen sicher aufzufinden und unvermeidbaren Hindernissen durch rechtzeitiges Erkennen auszuweichen. Bei der Gestaltung visueller Sehobjekte (z. B. Warnstreifen, Bild-
38、oder Schriftzeichen) ist zu beachten, dass sich Sehbehinderte vornehmlich im Nahbereich orientieren (3 m bis 4 m). Einfache Formen sind anzustreben, weil diese die Aufflligkeit und Erkennbarkeit untersttzen. 6 DIN 32975:2009-12 Auf geschlossene Informationsketten ist zu achten. Der Standort einer In
39、formation muss durch Wegeleitung, sinnfllige Anordnung und gegebenenfalls durch Beleuchtung gut auffindbar sein. Die rumliche Orientierung und Wahrnehmbarkeit wichtiger Informationen darf nicht durch andere Faktoren wie Werbung gestrt werden. Deshalb ist z. B. ein Aufbringen bzw. eine Projektion von
40、 Werbung auf Fubden zu vermeiden und in Gefahrenbereichen auszuschlieen. In dieser Norm wird eine Sehschrfe von 0,1 als Referenzwert zu Grunde gelegt. Visuelle Informationen sollten fr Personen mit dieser Sehschrfe in der Regel ohne Hilfsmittel wahrnehmbar sein. Damit kann eine groe Anzahl sehbehind
41、erter Menschen erreicht werden. 4.2 Gestaltungsanforderungen 4.2.1 Allgemeines Grundstzlich sollte eine Optimierung der Kontraste im Vordergrund stehen. Gut nutzbare visuelle Kontraste werden erzielt durch geeignete Kombinationen von Sehobjekt und Umfeld (z. B. dunkles Schriftzeichen auf hellem Grun
42、d). Dabei sind die Farbkombinationen sorgfltig auszuwhlen. Einer optimierten Beleuchtung (ausreichende Intensitt bei gleichmiger Ausleuchtung) kommt eine hohe Bedeutung zu; sie wird in dieser Norm ber die Leuchtdichte der Sehobjekt-Umfeld-Kombination definiert. Als weitere Kenngre der Anforderungen
43、ist die Gre der Sehobjekte festgelegt. Diese formalen Gestaltungsanforderungen und deren Zusammenspiel entscheiden ber die Aufflligkeit und Erkennbarkeit des Sehobjektes; sie sind somit ausschlaggebend fr die visuelle Wahrnehmbarkeit und deshalb Gegenstand dieser Norm. Stilistische Anforderungen (z.
44、 B. knstlerisches Design) werden hier nicht betrachtet. Die Erfllung der Anforderungen an Kontrast, Leuchtdichte und Sehobjektgre muss messtechnisch berprft bzw. entsprechend den nachfolgenden Regelungen nachgewiesen sein. 4.2.2 Kontrast Kontrast ist der relative Leuchtdichteunterschied zwischen ben
45、achbarten Feldern, hier dem Sehobjekt und dem Umfeld. Dieser Norm liegt der Kontrast nach einer Formel von Michelson zu Grunde. UOUOLLLLK+= Dabei ist K der Kontrast (blicherweise als Michelson-Kontrast bezeichnet); LOdie Leuchtdichte des Sehobjektes; LUdie Leuchtdichte des Umfeldes. Nach dieser Glei
46、chung ergeben sich fr den Kontrast Werte zwischen 1 und +1, wobei das Vorzeichen bestimmt, ob es sich um einen Positivkontrast oder um einen Negativkontrast handelt. Ein Negativkontrast liegt vor, wenn das Sehobjekt eine geringere Leuchtdichte als das Umfeld aufweist (dunkles Sehobjekt vor hellem Um
47、feld), whrend ein helles Sehobjekt vor dunklem Umfeld einen Positivkontrast ergibt. Die vorliegende Norm verwendet nur den Betrag des Kontrasts. Zur Ermittlung des Kontrasts dient die Messung der Leuchtdichtefaktoren nach DIN 5036-3. Die Messung der Leuchtdichten erfolgt dabei bei diffuser Beleuchtu
48、ng mit der Lichtart, die in der Anwendung vorgesehen ist, mindestens unter dem Messwinkel 0 (senkrecht zur Oberflche) und gegebenenfalls zustzlich unter praxisrelevanten Beobachtungswinkeln. 7 DIN 32975:2009-12 Fr die Kennzeichnung von Bedienelementen an Hilfs- und Notrufeinrichtungen, die Markierun
49、g von Hinder-nissen und Absperrungen sowie fr die Darstellung von Informationen bestehend aus Schrift- und Bildzeichen, wie z. B. Fahrplne, Schilder oder Informationstafeln, ist ein Kontrast von mindestens 0,7 einzu-halten. Fr Schwarz-Wei-Darstellungen sind Kontraste von mindestens 0,8 anzustreben. Zur Kennzeichnung von B