1、DEUTSCHE NORM April 2002PackmittelDruckgaspackungenZur Mehrfachverwendung mit nicht zur Abtrennungvorgesehener Ausrstung6111ICS 55.130Packaging High-pressure packages Reusable, with non-removabledispensing facilityEmballages Emballages gaz sous pression rutilisables, pourvus dedispositifs de prlveme
2、nt ntant pas destins tre dtachsFortsetzung Seite 2 bis 8Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 6111:2002-04nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut
3、fr Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 07 Vertr.-Nr. 0007Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDIN 6111:2002-042InhaltVorwort . 31 Anwendungsbereich 32 Normative Verweisungen. 33 Begriffe 44 Anforderungen 54.1 Werkstoff . 54.2 Behlter 54.3 Ausrstung 64.4 Fllung. 64.5 W
4、iederbefllung 65 Prfung 76 Kennzeichnung . 77 Gebrauchsanleitung . 8DIN 6111:2002-043VorwortDiese Norm wurde im Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp), Arbeitsausschuss 2.2 Metall-verpackung aus Feinstblech und Aluminium erarbeitet.Es ist vorgesehen, den Inhalt dieser Norm als europisches Normungsv
5、orhaben einzureichen.1 AnwendungsbereichDiese Norm gilt fr Druckgaspackungen, welche im Herstellungsbetrieb mit einem Produkt befllt und miteinem Treibmittel versehen werden. Das Entnahmeventil ist durch Clinchen mit dem Behlter fest verbun-den und ist whrend des Produktionsprozesses dazu bestimmt,
6、auf dem Behlter unlsbar zu verbleibenfr die gesamte Lebensdauer der Packung.Diese Norm gilt nicht fr Druckbehlter, die mit einem separaten Ventil versehen sind, das ausschlielichfr die Wiederbefllung des Treibmittels und nicht fr die Entnahme des Behlterinhalts bestimmt ist. Siegilt nicht fr Druckbe
7、hlter, deren Ventil nicht durch Clinchen, sondern durch einen lsbaren Schraub-verschluss mit dem Behlter verbunden ist. Diese Druckbehlter werden aufgrund ihrer technischen Beson-derheiten in gesonderten Regelungen erfasst.Diese Norm gilt fr begrenzt wiederbefllbare Druckgasbehlter bis zu einem Prfb
8、erdruck von maximal18 bar, deren Ausrstung durch Clinchen fest mit dem Behlter verbunden ist. Sie legt Anforderungen andie Werkstoffe, Ausrstung und Befllung, Prfung und Kennzeichnung fest.Diese Norm beschrnkt den Vorgang der Beschaffung, Fllung, Rcknahme und Wiederbefllung auf einengeschlossenen Kr
9、eislauf. Die Behlter werden ausschlielich durch den gleichen Herstellungsbetriebwiederbefllt, der die Erstbefllung vorgenommen hat.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den je
10、weiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungennur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatiertenVerweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug
11、genommenen Publikation (einschlielich nderungen).Richtlinie 67/548/EWG, Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- undVerwaltungsvorschriften fr die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefhrlicher Stoffe.1)Richtlinie 75/324/EWG, Richtlinie des Rates vom 20. Mai 1975 zur
12、Angleichung der Rechtsvorschriften derMitgliedstaaten ber Aerosolpackungen.1)1) Zu beziehen durch: Deutsches Informationszentrum fr technische Regeln (DITR) im DIN (Hausanschrift:Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin)DIN 6111:2002-0443 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.3.1
13、begrenzt wiederbefllbarer DruckgasbehlterDruckgasbehlter, der zur mehrmaligen Verwendung bestimmt ist, entwickelt und hergestellt fr den mehr-fachen Gebrauch, einschlielich seiner Fllung und seiner Ausrstung (Ventil)3.2begrenzte Wiederbefllungmaximal 9-malige Wiederbefllung nach erfolgter Erstbefllu
14、ng innerhalb von 3 Jahren (siehe 4.5.4, 4.5.5)3.3Ausrstungumfasst das Ventil, den zur Herstellung der Verbindung mit dem Behlter notwendigen Ventiltrger, dasSteigrohr und die erforderlichen Dichtungen3.4GesamtfassungsraumRandvoll-Volumen des offenen DruckgasbehltersANMERKUNG Der Gesamtfassungsraum w
15、ird in Milliliter ausgedrckt.3.5NettofassungsraumVolumen des verschlossenen und ausgersteten BehltersANMERKUNG Der Nettofassungsraum wird in Milliliter ausgedrckt.3.6Volumen der flssigen PhaseVolumen des Druckgasbehlters, das in der verschlossenen und ausgersteten Druckgaspackung von dernicht gasfrm
16、igen Phase eingenommen wird. Feststoffe werden der flssigen Phase zugerechnet3.7brennbare Bestandteile der FllungStoffe und Zubereitungen, die den fr die Kategorien hochentzndlich, leicht entzndlich und entznd-lich nach Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG festgelegten Kriterien entsprechenANMERKUNG
17、Die Verfahren zur Bestimmung der Entzndungseigenschaften sind in Anhang V, Teil A der Richtlinie67/548/EWG enthalten.3.8PrfberdruckDruck, dem der leere Druckgasbehlter whrend 25 Sekunden ausgesetzt werden kann, ohne dassUndichtigkeiten auftreten oder dass der Behlter bleibende sichtbare Verformungen
18、 aufweist, ausge-nommen geringfgige symmetrische Verformungen des Bodens oder des Profils der BehlterwandungDIN 6111:2002-0453.9giftige Bestandteile der FllungBestandteile der Fllung, die als sehr giftig oder giftig gem Richtlinie 67/548/EWG eingestuft sindANMERKUNG Kennzeichnung sehr giftig oder gi
19、ftig erfolgt gem Richtlinie 67/548/EWG. Im Fall von Gasen istKennzeichnung sehr giftig oder giftig entsprechend der Richtlinie 67/548/EWG erforderlich.3.10Loseine Anzahl von Behltern des gleichen Produktionsdatums und der gleichen Art der Fllung3.11beschdigtbedeutet jede Art von Beschdigung des Behl
20、ters oder der Ausrstung (des Ventils), die zu Fehlfunktionoder Gefhrdung fhren kann3.12nicht lsbare/lschbare Codierungbedeutet Codierung mittels Laserdruckverfahren angebrachter Barcode oder vergleichbar, z. B. Data MatrixCode ECC 2004 Anforderungen4.1 WerkstoffBehlter fr begrenzt wiederbefllbare Dr
21、uckgaspackungen mssen aus metallischen Werkstoffenhergestellt sein. Die Werkstoffe des Behlters, der Ausrstung, einer etwaigen inneren Schutzschicht sowieder Dichtungen mssen mit der Fllung des Behlters vertrglich sein und den mechanischen, thermischenund chemischen Beanspruchungen standhalten, die
22、beim blichen Betrieb auftreten knnen.4.2 Behlter4.2.1 Der Gesamtfassungsraum einer wiederbefllbaren Druckgaspackung darf nicht grer als 1 000 mlsein.4.2.2 Prfberdrucka) Fr Behlter, deren Inhalt einen Druck von weniger als 6,7 bar bei 50 C aufweist, ist ein Prfdruck vonmindestens 10 bar anzuwenden.b)
23、 Fr Behlter, deren Inhalt einen Druck von 6,7 bar oder darber bei 50 C aufweist, ist ein Prfdruckanzuwenden, der 50 % ber dem tatschlichen Druck der Fllung bei 50 C liegt.4.2.3 Behlter fr begrenzt wiederbefllbare Druckgaspackungen mssen so beschaffen und ausgefhrtsein, dass sie:a) beim Prfdruck wede
24、r sichtbare bleibende Verformungen noch Undichtigkeit zeigen. Geringfgigesymmetrische Verformungen des Bodens oder des Profils der Behlterwandung sind zulssig;b) beim 1,5fachen Prfdruck nicht bersten, das heit weder eine Leckage noch einen Riss aufweisen.4.2.4 Der Behlter fr eine begrenzt wiederbefl
25、lbare Druckgaspackung muss fr die Mehrfachbefllunggeeignet sein. Der Behlter einschlielich seiner Ausrstung muss so beschaffen und ausgelegt sein, dasser den erhhten Beanspruchungen durch die Mehrfachbefllung sicher widersteht und einen dichtenVerschluss sicherstellt. Diese Anforderung gilt als erfl
26、lt, wenn nachgewiesen wird, dass der Behltereinschlielich seiner Ausrstung einer 30-maligen Wiederbefllung standhlt und ber einen Zeitraum von4 Jahren eine einwandfreie und sichere Funktion sicherstellt.DIN 6111:2002-0464.3 Ausrstung4.3.1 Ausrstungen, die nur durch den Innendruck der Behlter schliee
27、n, drfen nicht verwendetwerden.4.3.2 Die Ausrstung muss gegen unbeabsichtigte Bettigung sowie gegen Beschdigung geschtztsein, z. B. durch eine Schutzkappe.4.3.3 Die Ausrstung muss fr die Fllung geeignet sein. Sie muss fr die Mehrfachbefllung geeignetsein und den erhhten Beanspruchungen durch die Meh
28、rfachbefllung sicher widerstehen und einendichten Verschluss sicherstellen.4.4 Fllung4.4.1 Die Fllung muss nach Art, Menge und Eigenschaften ihrer Komponenten festgelegt sein.4.4.2 Die Komponenten drfen bei den unter blichen Betriebsbedingungen auftretenden Temperaturen(hchstens 70 C) und Drcken nic
29、ht in gefhrlicher Weise miteinander reagieren.4.4.3 Die Fllung darf den Behlterwerkstoff oder, sofern die Innenwand des Behlters mit einerSchutzschicht berzogen ist, die Schutzschicht sowie die Ventil- und Dichtwerkstoffe nicht in gefhrlicherWeise angreifen.4.4.4 Die Fllung darf bei einer Temperatur
30、 von 50 C einen Druck von 12 bar nicht berschreiten unabhngig von der Art des verwendeten Treibmittels.4.4.5 Das Volumen der flssigen Phase der Fllung darf bei 50 C 90 % des Nettofassungsraumes desBehlters nicht berschreiten.4.5 Wiederbefllung4.5.1 Druckgasbehlter, die das Konformittszeichen 3 (umge
31、kehrtes Epsilon) tragen, drfen nichtwiederbefllt werden.4.5.2 Jede Wiederbefllung eines Druckbehlters muss durch den Abfller erfolgen, der die Erstbefllungder Druckgaspackung durchgefhrt hat.4.5.3 Die Wiederbefllung muss ausschlielich mit der der Erstbefllung und jeder weiterenvorangegangenen Befllu
32、ng der identischen Rezeptur durchgefhrt werden.4.5.4 Jede begrenzt wiederbefllbare Druckgaspackung darf maximal 9-mal wiederbefllt werden.4.5.5 Druckgaspackungen, deren Erstbefllung lnger als 3 Jahre zurckliegt, drfen nicht wiederbeflltwerden.4.5.6 Die Behlter und Ausrstungen drfen vor der erneuten
33、Befllung keine Auenkorrosion oderBeschdigung aufweisen. Die Behlter sind stichprobenartig auf Innenkorrosion zu prfen.4.5.7 Die Ausrstungen der Behlter sind vor der Wiederbefllung stichprobenartig auf einwandfreie undsichere Funktion zu prfen.4.5.8 Vor jeder Wiederbefllung ist die Druckgaspackung ei
34、ner Druckprfung von 10 bar zu unterziehen.Behlter, die bei dieser Prfung Verformungen nach 4.2.3 aufweisen, sind auszusondern, drfen nicht zurWiederbefllung verwendet werden und sind zu vernichten.4.5.9 Fehlerhafte Behlter und Behlter mit fehlerhafter Ausrstung sind auszusondern und zuvernichten. Do
35、sen mit nicht erkennbarer Codierung mssen vor Wiederbefllung sicher aus dem Verfahrenausgesondert und vernichtet werden.DIN 6111:2002-0474.5.10 Vor jeder Wiederbefllung ist jeder Behlter vollstndig zu entleeren und auf 1 bar absolut zuentgasen.4.5.11 Die Wiederbefllung muss ausschlielich durch das V
36、entil erfolgen.5 Prfung5.1 Die Prfung der Wiederbefllbarkeit der Behlter und der Mehrfachverwendung der Ausrstungen istdurch den fr die Befllung verantwortlichen Betrieb durchzufhren. Die Eignung fr die Mehrfachbefllungder Behlter ist anhand geeigneter Versuchsreihen nachzuweisen.5.2 Die Prfung auf
37、Innenkorrosion der Behlter erfolgt (nach 6.2.1 des Anhangs der Richtlinie75/342/EWG) anhand von fnf Behltern, die wahlweise einem Los von 2 500 Behltern entnommenwerden. Vor der Prfung auf Innenkorrosion ist bei diesen fnf Behltern das Leergewicht zu ermitteln.5.3 Die Ausrstung der Behlter ist vor d
38、er Wiederbefllung auf ihre einwandfreie und sichere Funktionzu prfen. Dazu sind fnf Behlter mit deren Ausrstung aus einem Los von 2 500 ausgersteten Behlternzu entnehmen.5.4 Die Prfung auf Dichtheit erfolgt bei einem Prfdruck von 12 bar, der 25 Sekunden gehalten wird.Anschlieend wird der Druck auf d
39、as 1,5fache des Prfdruckes erhht und die Behlter auf Vernderungenvisuell begutachtet. Behlter, die den Anforderungen nach 4.2.3 nicht entsprechen, sind fr dieWiederbefllung nicht geeignet und auszusondern.5.5 Die wiederbefllten Druckgaspackungen sind einzeln zu prfen auf:a) die Einhaltung der vorges
40、chriebenen Fllmenge mittels Inline-Checkweigher;b) Dichtheit: Dabei ist jede fertige Druckgaspackung in ein Wasserbad zu tauchen. Die Temperatur desWassers und die Verweilzeit der Druckgaspackungen im Wasserbad sind so einzurichten:Gbe dass der Inhalt der Druckgaspackung die einheitliche Temperatur
41、von 50 C erreicht oderGbe dass der Druck der Druckgaspackung den vom Inhalt bei einer einheitlichen Temperatur von50 C ausgebten Druck erreicht.ANMERKUNG Anstelle der Wasserbadprfung kann der Inverkehrbringer jedoch auf seine Verantwortung einanderes Prfverfahren anwenden, das Ergebnisse liefert, di
42、e der Wasserbadprfung gleichwertig sind, soweit derEinsatz eines solchen Systems gem der Richtlinie 75/324/EWG auch fr die dort geregelten Aerosolpackungenzulssig wre. Bei dieser Prfung drfen sich keine Undichtheiten oder sichtbare Verformungen zeigen.6 KennzeichnungAuf jeder wiederbefllten Druckgas
43、packung sind folgende Angaben anzubringen:a) Eine nicht lsbare/nicht lschbare Codierung, aus der die Produktart und das Abflldatum zuentnehmen ist,b) Name und Anschrift oder eingetragenes Warenzeichen derjenigen Firma oder Person, die fr dasInverkehrbringen der Druckgaspackungen verantwortlich ist,c
44、) Angaben zur Identifizierung des Abfllers (ggf. codiert),d) Angaben zur Identifizierung des Tages der Erstbefllung und der erfolgten Wiederbefllungen,e) Nettovolumen des Inhaltes der flssigen Phase in Milliliter,f) eine Codierung, aus der die Zahl der erfolgten Widerbefllungen zu erkennen ist.DIN 6
45、111:2002-048g) Es ist nicht gestattet, wiederbefllbare Druckgasbehlter mit dem Konformittszeichen 3 (umge-kehrtes Epsilon) zu versehen. Der Gebrauch von Symbolen, die mit dem Konformittszeichen 3verwechselt werden knnen, ist nicht gestattet.h) Jede begrenzt wiederbefllbare Druckgaspackung oder die V
46、erpackung der einzelnen Druckgas-packung muss mit folgenden Hinweisen versehen werden:Gbe Unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie ber die Einstufung, Verpackung undKennzeichnung gefhrlicher Stoffe und Zubereitungen, insbesondere hinsichtlich Gefahren fr dieGesundheit und/oder Umwelt, muss jede D
47、ruckgaspackung gut sichtbar, gut leserlich undunauslschlich mit folgenden Angaben versehen sein:Gbe Unabhngig vom Inhalt: Behlter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturber 50 C schtzen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam ffnen oder verbrennen.Gbe Im Fall brennbarer Bestandteile im S
48、inne von Nummer 3.7: gegebenenfalls das Gefahren-symbol, die Gefahrenbezeichnung, die auf leichte Entzndbarkeit der Stoffe und/oderZubereitungen, die in der Druckgaspackung einschlielich des Treibmittels enthalten sind,hinweisen, sowie die entsprechenden R-Stze gem den Kriterien der Ziffern 2.2.3, 2.2.4oder 2.2.5 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548/EWG. Das Gefahrensymbol und dieGefahrenbezeichnung entsprechend den Bestimmungen des Anhangs II dieser Richtlinie.Gbe Unbeschadet der Bestimmung de