1、DEUTSCHE NORM Entwurf September 2000 DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinRef. Nr. DIN 6827-1 : 2000-09P
2、reisgr. 14 Vertr.-Nr. 0014Protokollierung bei der medizinischenAnwendung ionisierender StrahlungTeil 1: Therapie mit Elektronenbeschleunigern sowieRntgen- und Gammabestrahlungseinrichtungen6827-1DFICS 11.040.50Recording in medical application of ionizing radiation Part 1: Therapy with electron accel
3、erators as well as X-ray and gamma-ray therapysystemsComptes-rendus des applications mdicales des rayonnements ionisants Partie 1: Traitement avec installations de radiologie, rayonnements gamma etacclrateurs dlectronsErsatz fr DIN 6827-1 : 1993-04Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN Deutsches In
4、stitut fr Normung e.V.InhaltSeiteVorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Normative Verweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5、. . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bestrahlungsprotokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.1 Strahlentherapeutische Verordnung . . . . . . . . . . . . 44.2 Bestrahlungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.3 Strahlentherapeutischer Bericht . . . . . . . . . . . . . .
6、 . 95 Allgemeine Regeln zur Festlegung desReferenz-Dosispunktes bei Anwendung vonPhotonenstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95.1 Allgemeine Regeln zur Festlegung des0.0 Referenz-Dosispunktes bei Anwendung von0.0 ultraharter Photonenstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . 9
7、5.2 Allgemeine Regeln zur Festlegung des0.0 Referenz-Dosispunktes bei Anwendung weicher0.0 und harter Photonenstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Protokollierungsstufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106.1 Protokollierungsstufe 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10S
8、eite6.2 Protokollierungsstufe 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106.3 Protokollierungsstufe 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Dosisangaben bei Strahlenbehandlungen:Spezielle Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107.1 Dosisangaben fr das Planungs-Zielvo
9、lumen . . . . 107.2 Dosisangabe fr Risikobereiche . . . . . . . . . . . . . . . 117.3 Angabe von Dosisspitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Bestrahlungsliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Anhang A (informativ) Erluterungen und BeispieleAnhang A zu den Regeln zur
10、 Festlegung desAnhang A Referenz-Dosispunktes . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Anhang B (informativ) Begrndung fr dieAnhang B Empfehlung eines einheitlichen VorgehensAnhang B bei der Dosisspezifikation in allen TeilenAnhang B des Bestrahlungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . 19Anhang C (info
11、rmativ) bergang von anderenAnhang C Verfahren zur Dosisspezifikation zu denAnhang C in der vorliegenden Norm festgelegtenAnhang C Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Anhang D (informativ) Literaturhinweise . . . . . . . . . . . 20Stichwortverzeichnis . . . . . . . . .
12、 . . . . . . . . . . . . . . . . . 21VorwortIn der Richtlinie fr den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugungionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin“ 1 ist zum Schutz des Patien-ten eine Aufzeich
13、nungspflicht ber die Durchfhrung von Behandlungsmanahmen im Geltungsbereich dieser Richtlinie fest-gelegt. Hierbei wird der Umfang der Aufzeichnungen beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung IONISIERENDER STRAHLEN undBESTRAHLUNGSEINRICHTUNGEN mit radioaktiven Quellen in der Medizin bei Anwendung in de
14、r STRAHLENTHERAPIE dann alsausreichend angesehen, wenn die in DIN 6827-1 aufgestellten Regeln befolgt werden. Zweck dieser Norm ist es, die erforder-lichen Regeln bereitzustellen. Da hinsichtlich der Anwendung auf den lebenden Menschen kein grundstzlicher Unterschiedzwischen BESTRAHLUNGSEINRICHTUNGE
15、N besteht, fr deren Betrieb die Strahlenschutzverordnung 2 oder die Rntgenverord-nung 3 zur Anwendung kommt, erstreckt sich der Anwendungsbereich der aufgestellten Regeln auch auf den Geltungsbe-reich der Rntgenverordnung.Fortsetzung Seite 2 bis 25Seite 2DIN 6827-1 : 2000-09Die Norm enthlt auerdem R
16、egeln zur Dosisspezifikation fr den STRAHLENTHERAPEUTISCHEN BERICHT und Regeln zur Fest-legung des REFERENZ-DOSISPUNKTES. Diese Regeln dienen einer Reihe von Zwecken (vgl. 4); sie sollen die Radioonkologen in die Lage versetzen, innerhalb einer Abteilung eine konsistente Behandlungsstrategie verfolg
17、en unddiese verbessern zu knnen, wenn es nach den gewonnenen Erfahrungen erforderlich erscheint, den Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Abteilungen dadurch ermglichen und erleichtern, dass Dosisangaben ingleicher Weise gewonnen sind und dass ihre Zuverlssigkeit sowie ihre Reprsentanz eingesc
18、htzt werden knnen, sichern, dass fr multizentrische Studien wichtige Parameter der Behandlungsstrategien ausreichend gut definiert und repro-duziert werden knnen.Mit den Regeln zur Dosisspezifikation und zur Festlegung des REFERENZ-DOSISPUNKTES bei Anwendung ULTRAHARTER PHOTO-NENSTRAHLUNG folgt die
19、vorliegende Norm weitgehend dem ICRU Report 50 Prescribing, Recording, and Reporting PhotonBeam Therapy“ 4. Die im ICRU Report 50 nicht enthaltenen Regeln fr HARTE und WEICHE PHOTONENSTRAHLUNG sind hinzu-gefgt. Die Norm enthlt keine Regeln fr die Dosisspezifikation bei der Anwendung ENERGIEREICHER E
20、LEKTRONENSTRAHLUNG;hierzu ist die internationale Diskussion noch nicht abgeschlossen. Die Protokollierung bei der medizinischen Anwendung IONISIERENDER STRAHLUNG in der BRACHYTHERAPIE mit UMSCHLOSSENENRADIOAKTIVEN STOFFEN und bei zeitlich begrenzter Anwendung ist in DIN 6827-3 geregelt.Die in der No
21、rm gegebenen Regeln zur Dosisspezifikation fr den STRAHLENTHERAPEUTISCHEN BERICHT und fr die Festlegungdes REFERENZ-DOSISPUNKTES mssen nicht zwingend auf die STRAHLENTHERAPEUTISCHE VERORDNUNG und auf den BESTRAH-LUNGSNACHWEIS bertragen werden, obwohl dieses Vorgehen empfohlen und in den Regeln zur P
22、rotokollierung in dieser Normvorausgesetzt wird. Im Anhang B wird diese Empfehlung begrndet. Anhang C enthlt eine Anleitung, wie von anderen Verfah-ren der Dosisspezifikation auf die in der Norm gegebenen Regeln bergegangen werden kann, ohne dass strahlentherapeuti-sche Erfahrungen verlorengehen. Di
23、e in der Norm gegebenen Regeln legen den Inhalt, nicht die uere Form der Protokolle fest. nderungenGegenber DIN 6827-1 : 1993-04 wurden folgende nderungen vorgenommen:a) Die Begriffe an DIN 6814-8 angepasst.b) Der STRAHLENTHERAPEUTISCHE BERICHT als Teil des BESTRAHLUNGSPROTOKOLLS hinzugefgt.c) Regel
24、n fr die Festlegung des REFERENZ-DOSISPUNKTES aufgenommen.d) Die PROTOKOLLIERUNGSSTUFEN“ und Regeln fr ihre Anwendung aufgenommen.e) Regeln fr die Angabe der REFERENZDOSIS und fr die Angabe der ENERGIEDOSIS in RISIKOBEREICHEN aufgenommen.f) Ein Stichwortverzeichnis hinzugefgt.g) Erluterungen hinzuge
25、fgt, die die Anwendung der Norm erleichtern sollen.Frhere AusgabenDIN 6827-1: 1969-10, 1980-05, 1993-04Seite 3DIN 6827-1 : 2000-091 AnwendungsbereichDie Norm gilt fr die Protokollierung der Anwendung vonSTRAHLENFELDERN in der STRAHLENTHERAPIE, sofern dieSTRAHLUNG mit ELEKTRONENBESCHLEUNIGERN oder RN
26、TGEN-oder GAMMABESTRAHLUNGSEINRICHTUNGEN erzeugt wurde.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Ver-weisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diesenormativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen imText zitiert, und die Publikationen sind nachstehend auf
27、-gefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nde-rungen oder berarbeitungen dieser Publikationen nur zudieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitungeingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt dieletzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.DIN 6814-2Begriffe in der radi
28、ologischen Technik StrahlungsphysikDIN 6814-3Begriffe in der radiologischen Technik Dosisgren undDosiseinheitenDIN 6814-4Begriffe und Benennungen in der radiologischen Technik RadioaktivittDIN 6814-8Begriffe in der radiologischen Technik StrahlentherapieDIN EN 61217Strahlentherapie Einrichtungen Koo
29、rdinaten, Bewe-gungen und Skalen (IEC 61217 : 1996); Deutsche Fas-sung EN 61217 : 1996IEC 60050-393International Electrotechnical Vocabulary, Chapter 393,Nuclear instrumentation: Physical phenomena and basicconcepts“, International Electrotechnical Commission,Publication 60050-393 : 1996, Bureau Cen
30、tral de la Com-mission Electrotechnique Internationale, 3, rue de Varam,Genve, SuisseIEC 60601-1Medical electrical equipment, Part 1: General require-ments for safety“, International Electrotechnical Com-mission, IEC Standard, Publication 60601-1 : 1988,Bureau Central de la Commission Electrotechniq
31、ue Inter-nationale, 3, rue de Varam, Genve, SuisseIEC 60788Medical electrical equipment Medical radiology Ter-minology“, International Electrotechnical Commission,Publication 60788 : 1984, Bureau Central de la Commis-sion Electrotechnique Internationale, 3, rue de Varam,Genve, SuisseIEC 60976Medical
32、 electron accelerators; Functional performancecharacteristics“, International Electrotechnical Com-mission, Publication 60976 : 1989, Bureau Central de laCommission Electrotechnique Internationale, 3, rue deVaram, Genve, Suisse3BegrifeFr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Defi-nitionen:A
33、NMERKUNG: Begriffe, die an anderen Stellen genormtsind, sind in Kapitlchen geschrieben. Im Stichwortver-zeichnis wird auf die Fundstelle fr die entsprechendenDefinitionen verwiesen.3.1 Planungs-Zielvolumen; ZielvolumenVolumen, das unter Bercksichtigung rumlicher Verlagerungen des KLINISCHEN ZIELVOLU
34、MENS,z. B. durch Atmung, Peristaltik oder Gewichtsabnahme, von Grennderungen des tumortragenden Organsoder Gewebes, z. B. durch verschiedene Fllungs-zustnde der Blase oder bei dematsen Reaktionen, der begrenzten Reproduzierbarkeit der LAGERUNG undder POSITIONIERUNG des Patienten und der BESTRAH-LUNG
35、SPARAMETERdas KLINISCHE ZIELVOLUMEN enthlt. DIN 6814-83.2 RisikobereichNormalgewebe innerhalb des BESTRAHLTEN VOLUMENS, frdas die durch die BESTRAHLUNG induzierten Risiken vonNebenwirkungen oder Sptfolgen unter Bercksichtigungdes Zieles der STRAHLENBEHANDLUNG und mglicher Interak-tionen mit anderen
36、Behandlungsmaahmen und des Allge-meinzustandes des Patienten beachtet werden mssen.Wenn der RISIKOBEREICH einem Organ entspricht, wirddieses als Risikoorgan bezeichnet. DIN 6814-83.3 BestrahlungsplanungAusarbeitung eines individuellen BESTRAHLUNGSPLANES.DIN 6814-8ANMERKUNG: Im Rahmen dieser Ausarbei
37、tung wirdzwischen einem rztlichen und einem medizinphysika-lischen Verantwortungsbereich unterschieden (sieheRichtlinie Strahlenschutz in der Medizin“) 1.3.4 BestrahlungsplanTeil der STRAHLENTHERAPEUTISCHEN VERORDNUNG, in demalle Unterlagen und Anweisungen fr die Durchfhrung dergeplanten BESTRAHLUNG
38、EN zusammengestellt sind.DIN 6814-83.5 IsodosenplanISODOSENDIAGRAMM in der BESTRAHLUNGSPLANUNG.DIN 6814-83.6 FraktionierungUnterteilung der VERORDNETEN REFERENZDOSIS in EINZEL-REFERENZDOSEN, die nach einem festgelegten zeitlichenPlan appliziert werden sollen, einschlielich dieses Planes.DIN 6814-83.
39、7 Dosis im Risikobereich DLMaximalwert der ENERGIEDOSIS in einem RISIKOBEREICH.DIN 6814-8ANMERKUNG: Der Maximalwert wurde aus Sicherheits-grnden gewhlt. Die Abschtzung und Bewertung einesRisikos erfordern im allgemeinen die Kenntnis sowohlvon DOSIS-VOLUMEN-HISTOGRAMMEN als auch der zeit-lichen Energ
40、iedosisverteilung.3.8 Dosisspitze DhsMaximalwert der ENERGIEDOSIS im BESTRAHLTEN VOLUMEN,jedoch auerhalb des PLANUNGS-ZIELVOLUMENS, soferndieser Wert grer ist als die REFERENZDOSIS.DIN 6814-83.9 FeldgreBeschreibung der Gre eine STRAHLENFELDES durchAngabe einer charakteristischen Flche in einer besti
41、mmtenFELDEBENE. DIN 6814-8ANMERKUNG 1: Da eine FELDEBENE stets durch ihrenAbstand vom FOKUS spezifiziert werden muss, wird durchdie FELDGRSSE die rumliche Ausdehnung einesSTRAHLENFELDES eindeutig beschrieben.Seite 4DIN 6827-1 : 2000-09ANMERKUNG 2: Die FELDEBENE ist vorwiegend diejenige imNORMALEN BE
42、STRAHLUNGSABSTAND.ANMERKUNG 3: Bei rechteckiger STRAHLENFELD-FLCHE istdie FELDGRSSE durch die Abstnde der jeweilsgegenberliegenden Begrenzungen, bei kreisfrmigerSTRAHLENFELD-FLCHE durch den Durchmeser der charak-teristischen Flche gegeben.ANMERKUNG 4: Bei LAMELLENBLENDEN kann auch die FELD-GRSSE bez
43、glich jeweils gegenberliegender Lamellenangegeben werden.ANMERKUNG 5: Wenn mglich, wird die charakteristischeFlche unter Verwendung der Positionen X1, X2, Y1, Y2der BLENDENBLCKE im BLENDEN-KOORDINATENSYSTEMb“ angegeben.3.10 Feld-VerifikationVERIFIKATION der Gre und Lage von STRAHLENFELDERN inBezug z
44、um Patienten mittels bildgebender Verfahren, wobeials STRAHLUNGSQUELLE die des BESTRAHLUNGSGERTESangewendet wird und der Bildempfnger im STRAHLENFELDhinter dem Patienten angeordnet ist. Die STRAHLUNGSQUALI-TT kann bei der FELD-VERIFIKATION von der STRAHLUNGS-QUALITT des zu verifizierenden STRAHLENFE
45、LDES abweichen,sofern die Lage der FOKUSSE bei den betrachteten STRAH-LUNGSQUALITTEN in gengender Nherung bereinstimmt.DIN 6814-83.11 ProtokollierungsstufeAngabe, aus der fr einen individuellen Fall hervorgeht,wie die BESTRAHLUNGSZEIT-VORWAHL bzw. die DOSIS-MONITORVORWAHL ermittelt wird und auf welc
46、he Weise die Dosisangaben fr die Protokol-lierung strahlentherapeutischer Manahmen gewonnenwerden.ANMERKUNG: Die PROTOKOLLIERUNGSSTUFEN unterschei-den sich durch den Umfang und die Genauigkeit dergewonnenen Informationen. Hierbei erfllt die PROTO-KOLLIERUNGSSTUFE 1 die niedrigsten, die PROTO-KOLLIER
47、UNGSSTUFE 3 die hchsten Anforderungen.DIN 6814-84 BestrahlungsprotokollDas BESTRAHLUNGSPROTOKOLL ist ein Dokument.ANMERKUNG: Unter Dokument“ wird in diesem Zusam-menhang ein Schriftstck verstanden, das den gesetzli-chen Aufbewahrungspflichten unterliegt und in dem jedevorgenommene nderung als solche
48、 erkennbar ist.Die Benutzung des BESTRAHLUNGSPROTOKOLLS setzt diegleichzeitige Verfgbarkeit von rztlichen Aufzeichnungenber den Patienten und seine Erkrankung voraus. DasBESTRAHLUNGSPROTOKOLL besteht ausa) der STRAHLENTHERAPEUTISCHEN VERORDNUNG, in der dieErkrankung des Patienten sowie die durchzufh
49、rendeSTRAHLENBEHANDLUNG beschrieben sind (siehe 4.1),b) Aufzeichnungen ber die Aufklrung des Patientenbetreffend Wirkungen, Nebenwirkungen und Sptfolgender Behandlung,c) den BESTRAHLUNGSNACHWEIS, in dem die Durchfhrungjeder einzelnen Bestrahlung protokolliert wird (siehe 4.2),d) dem STRAHLENTHERAPEUTISCHEN BERICHT (siehe 4.3).Bei der Aufteilung des BESTRAHLUNGSPROTOKOLL