1、DEUTSCHE NORM Juni 2003Medizinische GammabestrahlungsanlagenTeil 2: Strahlenschutzregeln fr die Errichtung6846-2ICS 11.040.50 ; 13.280Medical teletherapy systems with gamma-emitting sources Part 2: Radiation safety requirements for installationAppareils de gammathrapie de fins de radiothrapie Partie
2、 2: Prescriptions de scurit radiologique pour installationErsatz frDIN 6846-2:1983-09;Mit DIN EN 60601-2-11(VDE 0750 Teil 2-11):2003-06Ersatz fr DIN 6846-3:1990-02InhaltSeite1 Anwendungsbereich22 Normative Verweisungen 33 Begriffe 34 Dosis- und Dosisleistungsangaben.35 Grenzwerte der Krperdosen36 An
3、forderungen an die Rume.47 Angaben des Herstellers und des Betreibers .58 Betriebsdaten 69 Fr die Bemessung der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen zugrunde zu legendeOrtsdosis in der Woche.810 Bemessung von baulichen Strahlenschutzvorkehrungen.811 Strahlenschutzbauzeichnung16Anhang A (informativ)
4、Berechnungsbeispiel .22Literaturhinweise 29Fortsetzung Seite 2 bis 29Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 6846-2:2003-06nur mit Genehmigung des DIN Deutsches I
5、nstitut fr Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 13 Vertr.-Nr. 0013Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDIN 6846-2:2003-062VorwortDiese Norm wurde vom Normenausschuss Radiologie im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. inArbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Rntgenges
6、ellschaft und in Zusammenarbeit mit der DeutschenGesellschaft fr Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft fr Nuklearmedizin sowie der DeutschenGesellschaft fr Radioonkologie erarbeitet. Auer den Regeln dieser Norm sind die geltenden gesetzlichenVorschriften und behrdlichen Richtlinien zu beac
7、hten. Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Fest-legungen im Sinne der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlung (Strahlen-schutzverordnung StrlSchV).Fr den Anwendungsbereich dieser Norm bestehen keine regionalen oder internationalen Normen.DIN 6846 Medizinische Gammabestra
8、hlungsanlagen“ besteht aus:Gbe Teil 1: Strahlenschutzanforderungen an die Einrichtungen;Gbe Teil 2: Strahlenschutzregeln fr die Errichtung;Gbe Teil 5: Konstanzprfungen apparativer Qualittsmerkmale.nderungenGegenber DIN 6846-2:1983-09 und DIN 6846-3:1990-02 wurden folgende nderungen vorgenommen:DIN 6
9、846-2:1983-09a) der Abschnitt Begriffe“ wurde eingefgt;b) Anpassung an die Anforderungen nach DIN EN 60601-2-11(VDE 0750 Teil 2-11);c) nderungen von Zahlenwerten und Einheiten, insbesondere bei den Anforderungen in Abschnitt 5 undAbschnitt 9 sowie im Berechnungsbeispiel, einschlielich der Tabellen.D
10、IN 6846-3:1990-02a) Die Prfung des baulichen Strahlenschutzes entfllt.Frhere AusgabenDIN 6846-2: 1983-09DIN 6846: 1963-06, 1969-03DIN 6846-3: 1990-021 AnwendungsbereichDiese Norm gilt fr die Errichtung von Gammabestrahlungsanlagen zur medizinischen Anwendung um-schlossener Cobalt-60- und Csium-137-S
11、trahlungsquellen.Sie setzt voraus, dass die Gammabestrahlungseinrichtungen den Regeln nach DIN EN 60601-2-11(VDE 0750 Teil 2-11) entsprechen. Fr Gammabestrahlungsanlagen auerhalb des medizinischen Anwen-dungsbereiches, z. B. fr wissenschaftliche Untersuchungen, knnen von dieser Norm abweichende Stra
12、hlen-schutzmanahmen und Sicherheitsvorkehrungen notwendig sein.DIN 6846-2:2003-0632 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publika
13、tionen sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungendieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Beiundatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (eins
14、chlielichnderungen).DIN 6814 (alle Teile), Begriffe in der radiologischen Technik.DIN 25400, Zeichen fr ionisierende Strahlung.DIN EN 60601-2-11, Medizinische elektrische Gerte Teil 2-11: Besondere Festlegungen fr die Sicherheitvon Gamma-Bestrahlungsanlagen (IEC 60601-2-11:1997); Deutsche Fassung EN
15、 60601-2-11:1997.3 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die in den Normen der Reihe DIN 6814, insbesondere in DIN 6814-3und DIN 6814-5, angegebenen und die folgenden Begriffe.3.1KenndosisMaximalwert der Wasser-Energiedosis, gemessen auf dem Zentralstrahl in einem quasi-unendlichen Wasser-oder
16、 wasserquivalenten Phantom bei 100 cm Fokus-Messort-Abstand und einer geometrischen Feldgrevon 10 cm x 10 cm in 100 cm Fokus-Abstand.4 Dosis- und DosisleistungsangabenDosis- und Dosisleistungsangaben zur Charakterisierung des therapeutischen Nutzstrahlenbndels erfolgenin dieser Norm als Wasser-Energ
17、iedosis(-leistung) in Wasser im Dosismaximum. Ortsdosis(-leistungen)werden als Umgebungs-quivalentdosis(-leistung) und die Krperdosis wird als effektive Dosis angegeben.5 Grenzwerte der Krperdosen5.1 Die Regeln nach 5.2 und 5.3 haben Vorrang vor allen brigen Regeln dieser Norm. Sie sind abgeleitetvo
18、n den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten fr die Krperdosis von Personen, zu deren Schutz diebaulichen Strahlenschutzvorkehrungen dienen.5.2 An den Aufenthaltspltzen von Personen auerhalb des Kontrollbereiches ist fr die Bemessung desStrahlenschutzes eine effektive Dosis von 6 mSv im Jahr als Gr
19、enzwert zugrunde zu legen.5.3 An Aufenthaltspltzen fr Einzelpersonen der Bevlkerung ist fr die Bemessung des Strahlenschutzeseine effektive Dosis von 1 mSv im Jahr als Grenzwert zugrunde zu legen.DIN 6846-2:2003-0646 Anforderungen an die RumeANMERKUNG Der Betrieb einer Gammabestrahlungsanlage macht
20、es erforderlich, dass Strahlenschutzbereicheeingerichtet werden, in denen der Aufenthalt von Personen mglich ist, ohne dass die Grenzwerte der Krperdosen nachAbschnitt 5 berschritten werden. Fr solche Strahlenschutzbereiche bestehen, je nachdem, wie hoch die effektive Dosisvon Personen in diesen Ber
21、eichen werden darf, Aufenthalts- und Zutrittsbeschrnkungen. Der Betriebsablauf sowohlinnerhalb des Strahlenbetriebs als auch im Rahmen der Organisation der brigen Betriebe sollte dadurch mglichst weniggestrt werden.6.1 Fr die Gammabestrahlungsanlage sind auer den Rumen, die fr den sonstigen klinisch
22、en undtechnisch-physikalischen Arbeitsablauf bentigt werden, mindestens ein Bestrahlungsraum und ein davongetrennter Bedienungsraum erforderlich.6.2 Sperrbereich ist der Bestrahlungsraum, wenn sich die Gammabestrahlungsanlage in einem Betriebs-zustand befindet, bei dem in dem Bestrahlungsraum hhere
23、Ortsdosisleistungen als 3 mSv/h auftreten.6.3 Kontrollbereich ist der Bestrahlungsraum, auch wenn sich die Bestrahlungseinrichtung in Ruhestellungbefindet, und erforderlichenfalls Rume, die nach Angaben des Betreibers als Kontrollbereich vorgesehensind.6.4 Fr die Errichtung von Gammabestrahlungsanla
24、gen ist vorauszusetzen, dass sich in Rumen, diewhrend der Bestrahlungszeit Sperrbereiche sind, niemand aufhlt, ausgenommen der Patient imBestrahlungsraum. Das Betreten und Verlassen dieser Rume muss jederzeit mglich sein.6.5 Der Zugang zu jedem Raum, der whrend der Bestrahlungszeit Sperrbereich ist,
25、 muss mit einer Vor-richtung versehen sein, die durch ffnen eines Schaltkontaktes im Verriegelungssystem die Strahlungsquellein Ruhestellung bringt, wenn jemand einen solchen Raum whrend der Bestrahlungszeit betritt.6.6 In jedem zugnglichen Raum, der whrend der Bestrahlungszeit Sperrbereich ist, mus
26、s mindestens einSchalter angebracht sein, mit dem durch ffnen eines Schaltkontaktes im Verriegelungssystem die Strahlungabgeschaltet und der bergang in die Einschaltbereitschaft so lange blockiert werden kann, bis dieBlockierung von dieser Stelle aus aufgehoben wird.6.7 In jedem zugnglichen Raum, de
27、r Kontrollbereich oder whrend der Bestrahlungszeit Sperrbereich ist,muss deutlich erkennbar sein, ob sich die Strahlungsquelle in Bestrahlungsstellung befindet.6.8 An allen Zugngen zu Rumen, die whrend der Bestrahlungszeit Sperrbereich oder Kontrollbereichsind, muss der Betriebszustand Einschaltbere
28、itschaft“ und Strahlung eingeschaltet“ deutlich erkennbar sein.6.9 Der Kontrollbereich muss an den Zugngen mit einem Warnschild fr den Kontrollbereich nachDIN 25400 gekennzeichnet sein.6.10 Der Sperrbereich muss an den Zugngen whrend der Bestrahlungszeit mit einem Warnschild fr denSperrbereich nach
29、DIN 25400 gekennzeichnet sein, das nur whrend der Bestrahlung eingeschaltet wird.6.11 Der Bestrahlungsplatz muss vom Bedienungsplatz aus beobachtet werden knnen. Zwischen beidenPltzen muss eine Sprechverbindung vorhanden sein. Auch bei abgeschalteter Sprechverbindung muss derPatient das Bedienungspe
30、rsonal auf sich aufmerksam machen knnen.DIN 6846-2:2003-0657 Angaben des Herstellers und des Betreibers7.1 Angaben des Herstellers7.1.1 Der Hersteller der Bestrahlungseinrichtung muss dem Errichter ausfhrliche technische Unterlagenzur Verfgung stellen, die mindestens die Angaben nach 7.1.2 bis 7.1.5
31、 enthalten.7.1.2 Mabltter, aus denen zu entnehmen sind:a) die Mae der Bestrahlungseinrichtung;b) die Lage der Strahlungsquelle bezogen auf eine am Strahlerkopf von auen zugngliche Stelle;c) die Mae fr alle Einstell- und Bewegungsmglichkeiten der Bestrahlungseinrichtung;d) die Angabe des normalen Bes
32、trahlungsabstandes.7.1.3 Die maximal mgliche Wasser-Energiedosisleistung fr den grten Nutzstrahlenbndelquerschnittim Bezugsabstand a0= 100 cm von der Strahlungsquelle.7.1.4 Der grte Nutzstrahlenbndelquerschnitt im Bezugsabstand a0= 100 cm von der Strahlungsquelle.ANMERKUNG Fr die Zwecke dieser Norm
33、wird angenommen, dass die Dosisleistung und der Nutzstrahlenbndel-querschnitt im Bezugsabstand a0= 100 cm auf grere Abstnde nach dem Abstandsquadratgesetz umgerechnet werdenknnen.7.1.5 Anweisungen fr die Aufstellung und den Anschluss der Bestrahlungseinrichtung und der brigen zurAnlage gehrenden Ein
34、richtungen, aus denen zu entnehmen ist:a) welche Manahmen getroffen werden mssen, damit die gertetechnischen Strahlenschutzvorkehrungennach DIN EN 60601-2-11 (VDE 0750 Teil 2-11) in ihrer Wirksamkeit nicht beeintrchtigt werden;b) welche Einrichtungen bei eingeschalteter Strahlung stndig oder gelegen
35、tlich zugnglich sein mssenund daher auerhalb des Sperrbereichs anzuordnen sind;c) wie die vom Errichter nach 6.5 bis 6.10 vorzusehenden Schalt- und Anzeigevorrichtungen anzuschlieensind.7.2 Angaben des Betreibers7.2.1 Der Betreiber der Gammabestrahlungsanlage muss dem Errichter ausfhrliche Unterlage
36、n zur Ver-fgung stellen, in denen die fr die Errichtung wesentlichen Angaben ber den vorgesehenen Betrieb ent-halten sind. Mindestens sind die Angaben nach 7.2.2 bis 7.2.10 erforderlich.7.2.2 Zeichnungen der zum Strahlenbetrieb gehrenden Bereiche, sonstiger der Verfgungsgewalt desBetreibers unterlie
37、gende Bereiche und der benachbarten Bereiche (Gebude, Rume, Verkehrsflchen undAuenanlagen), aus denen die fr die Strahlenschutzberechnungen bentigten Mae und Abstndeentnommen werden knnen.7.2.3 Die Aufteilung der Rume innerhalb des Strahlenbetriebs und deren Benutzung (siehe Abschnitt 6).7.2.4 Zu sc
38、htzende Aufenthaltspltze von Personen innerhalb des Strahlenbetriebs; gegebenenfallsAngaben, in welchen Bereichen Beschrnkungen der Aufenthaltsdauer eingehalten werden knnen.7.2.5 Angaben ber die vorgesehene Ausdehnung und Abgrenzung von Kontroll- und Sperrbereichen(siehe Abschnitt 6).7.2.6 Art und
39、Nutzung von Bereichen auerhalb des Strahlenbetriebs.DIN 6846-2:2003-0667.2.7 Die maximal vorgesehene Wasser-Energiedosisleistung fr den grten Nutzstrahlenbndelquer-schnitt im Bezugsabstand a0= 100 cm von der Strahlungsquelle.7.2.8 Angaben ber die beabsichtigte Betriebsweise (Richtung der Nutzstrahle
40、nachse, Bestrahlungsmodus)und ihrer Hufigkeit, gegebenenfalls Angaben, fr welche Betriebsweise Betriebsbeschrnkungen eingehaltenwerden knnen.7.2.9 Die maximale Anzahl der in der Woche beabsichtigten Einzelbestrahlungen und deren mittlere Dosisbezogen auf den Abstand a0= 100 cm von der Strahlungsquel
41、le.7.2.10 Bei Schichtbetrieb die Anzahl der Einzelbestrahlungen fr jede Schicht.8 Betriebsdaten8.1 Betriebsbelastung8.1.1 Die Betriebsbelastung WAgibt den Umfang der Auslastung einer Gammabestrahlungsanlage an. Sieist gleich dem Produkt aus der Anzahl der Einzelbestrahlungen der Woche und der Kenndo
42、sis.ANMERKUNG Die Auslastung einer Gammabestrahlungsanlage lsst sich nicht beliebig erhhen, da sie durch dieVorbereitungszeiten bei Patientenwechsel begrenzt ist. Daher wird durch unterschiedliche Belastung der Gamma-bestrahlungsanlage die Betriebsbelastung nicht wesentlich beeinflusst.8.1.2 Sofern
43、8.1.4 nichts anderes bestimmt, sind fr die Betriebsbelastung folgende Werte anzusetzen:a) Cobalt-60-BestrahlungsgerteWA= 1 103Gy in einer Woche bezog auf a0= 100 cm Quellenabstand;b) Csium-137-BestrahlungsgerteWA= 1 102Gy in einer Woche bezog auf a0= 100 cm Quellenabstand.8.1.3 Wenn an einer Gammabe
44、strahlungsanlage in mehreren Schichten gearbeitet wird, so ist fr jedeArbeitsschicht mit dem jeweiligen Wert WAnach 8.1.2 zu rechnen.Fr die Bemessung der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen geht die Summe der sich aus dem Schicht-betrieb ergebenden Betriebsbelastungen in die Berechnung ein. Nur fr
45、Aufenthaltspltze, an denensichergestellt ist, dass sich je Tag niemand lnger aufhlt als fr die Dauer einer Schicht, darf fr dieBemessung der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen der Wert von WAfr eine Arbeitsschicht benutztwerden.8.1.4 Ergeben sich aus den Angaben des Betreibers nach 7.2.9 hhere Bet
46、riebsbelastungen WAals nach8.1.3, so muss die Bemessung der baulichen Strahlenschutzvorkehrungen darauf abgestellt werden.Geringere Betriebsbelastungen drfen nur bercksichtigt werden, wenn nach Art des Betriebs eine Zunahmevon WAnicht zu erwarten ist.8.2 Richtungsfaktor8.2.1 Der Richtungsfaktor U be
47、rcksichtigt die Richtung des Nutzstrahlenbndels in Bezug auf die zubemessende bauliche Strahlenschutzvorkehrung. Dafr sind alle Richtungen magebend, die bei derbeabsichtigten Betriebsweise im Bereich des Nutzstrahlenbndels liegen knnen, zuzglich einem Rand-bereich von 10 auerhalb des Nutzstrahlenbnd
48、els.Es sind die Zahlenfaktoren nach 8.2.2 bis 8.2.5 zu verwenden.DIN 6846-2:2003-0678.2.2 Fr den Schutz gegen Nutzstrahlung U = 1, wenn die regelmige Benutzung des Nutzstrahlen-bndels in Richtung auf den zu schtzenden Platz beabsichtigt ist, mindestens jedoch in Richtung auf denFuboden und eine Seit
49、enwand des Bestrahlungsraumes, soweit das Nutzstrahlenbndel dorthin gerichtetwerden kann;U = 0,1, wenn das Nutzstrahlenbndel in hchstens 10 % der zugrunde gelegten Betriebsbelastung oder nurim Fall der Bewegungsbestrahlung auf den zu schtzenden Platz gerichtet wird;Wenn das Nutzstrahlenbndel nicht auf den zu schtzenden Platz gerichtet werden kann, sind ke