1、Lufi- und Raumfahrt Blcke und GuBstcke aus Aluminium- und Magnesiumiegierungen Technische Lieferbedingungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen Deutsche Fassung EN 2076-1 : 1989 Diese Norm ist anerkannt durch das Bundesamt fr Wehrtechnik und Beschaffung und das Luftfahrt-Bundesamt. - DIN EN2076 Teil 1
2、Die Europische Norm EN 2076-1 : 1989 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort Die Europische Vereinigung der Hersteller von Luft- und Raumfahrtgert (AECMA) ist vom Europischen Komitee fr Normung (CEN) fr zustndig erklrt worden, Europische Normen (EN) fr das Gebiet der Luft- und Raumfa
3、hrt auszuarbeiten. Durch die Vereinbarung vom 3. Oktober 1986 wurde AECMA Assoziierte Organi- sation (ASB) des CEN. Somit gilt der organisatorische Ablauf fr die Erstellung von Normen der AECMA bis zur CEN-Schluabstimmung. Die CEN-Schluabstimmung wurde nach den Gemeinsamen CEN/CENELEC-Regeln durchge
4、fhrt. Die vorliegende Norm EN 2076-1 wurde von der AECMA-Kommission C 5 “Metallische Werkstoffe“ unter Mitwirkung des Arbeitsausschusses 2.1.3 “Leichtmetalle“ der Normenstelle Luftfahrt erarbeitet. Die Behrdenanerkennung wurde innerhalb des AECMA-Ablaufes eingeholt. Diese Norm ersetzt gemeinsam mit
5、DIN EN 2076 Teil 2 und DIN EN 2076 Teil 3 DIN 29 531, die ihrerseits gem Beschlu des o. g. Arbeitsausschusses mit dem Vermerk “Nicht fr Neukonstruktionen“ versehen wurde. Zitierte Normen - in der Deutschen Fassung: Siehe Abschnitt 3 - in den nationalen Ergnzungen DIN 29 531 Luft- und Raumfahrt; Gust
6、cke aus Aluminium- und Magnesium-Legierungen; Technische Lieferbedingungen; Nicht fr Neukonstruktionen DIN EN 2076 Teil 2 Luft- und Raumfahrt; Blcke und Gustcke aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen; Technische Lieferbedingungen; Teil 2: Blcke zum Umschmelzen; Deutsche Fassung EN 2076-2 : 1989 DIN
7、 EN 2076 Teil 3 Luft- und Raumfahrt; Blcke und Gustcke aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen; Technische Lieferbedingungen; Teil 3: Ausfallmuster und Seriengustcke; Deutsche Fassung EN 2076-3 : 1989 Internationale Patentklassifikation B 64 c 22 c 21/00 C 22 C 23/00 Fortsetzung 10 Seiten EN-Norm No
8、rmenstelle Luftfahrt (NL) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. - 139 31.1 Alleinverkauf der Nomen durch Beuth Verlag GmbH, BurggrafenstraEe 6. io00 Berlin 30 DIN EN 2076 Teil 7 Sep 7990 neiSgr. 8 09.90 Vertr.-Nr. 3108 DINL DIN EN 207b TEIL L 90 = 2794442 OL22YL3 TTB EUROPISCHE NORM EUROPEAN ST
9、ANDARD NORME EUROPEENNE EN 2076 Teil 1 November 1989 DK 669.715-4 : 669.721.5-4 : 620.1 : 629.7 Deskriptoren: Luftfahrtindustrie, Gustck, Block, Aluminiumlegierung, Magnesiumlegierung, Anforderung, Fer- tigung, Prfung, Kontrolle Deutsche Fassung Luft- und Raumfahrt Blcke und Gustcke aus Aluminium- u
10、nd Magnesiumlegierungen Technische Lieferbedingungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen Aerospace series Aluminium and magnesium alloy ingots and castings Part 1: General requirements Technical specification Srie arospatiale Lingots et pices moules en alliages daluminium et de magnsium Spcification te
11、chnique Partie 1: Exigences gnrales Diese Europische Norm wurde von CEN am 1988-07-20 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die For- derungen der CEN-Geschftsordnung zu erfllen, in denen die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede Anderung der Status einer
12、nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim CEN-Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen.Fassungen (Deutsch, Englisch, Fran
13、zsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in die Landessprache gemacht und dem CEN-Zentralsekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normenorga
14、nisationen von Belgien, Dnemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Osterreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Knigreich. CEN Europisches Komitee fr Normung European Committee for Standardization Comit
15、 Europen de Normalisation Zentralsekretariat: rue Brderode 2, 8-1000 Brssel Q CEN 1989 Das Copyright ist allen CEN-Mitgliedern vorbehalten Ref. Nr EN 2076-1 : 1989 D Entstehungsgeschichte Diese Europische Norm wurde vom Verband der europischen Luft- und Raumfahrt- industrie (AECMA) erstellt. Nachdem
16、 berprfungen und Abstimmungen entsprechend den Regeln dieses Verbandes durchgefhrt wurden, hat die Norm der Reihe nach die Zustimmung der nationalen Verbnde und Behrden der Mitgliedslnder der AECMA erhalten, bevor sie CEN vor- gelegt wurde. Entsprechend den Gemeinsamen CEN/CENELEC-Regeln sind folgen
17、de Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,., Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Osterreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und das Vereinigte Knigreich. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Inhal
18、t Zweck Anwendungsbereich Verweisungen auf andere Normen Definitionen Fertigungsbedingungen Rckverfolgbarkeit Fehlerfreiheit Prf ungen Kennzeichnung Abnahme Abnahmeprfzeugnis Korrosionsschutz Verpackupg Angaben bei Auftragserteilung DIN1 DIN EN 2076 TEIL II 90 2794442 OL22YL5 870 EN 2076 Teil 1 Seit
19、e 3 1 Zweck Oiese Norm legt die allgemeinen Anforderungen an die Fertigung und Prfung von Blcken und Gustcken aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen fest. Oie besonderen Anforderungen fr Blcke und GuRstcke sind in EN 2076-2 bzw. EN 2076-3 festgelegt. Wenn in der Zeichnung, Bestellung oder Prfanweis
20、ung nichts anderes angegeben ist, bedeutet die Verweisung auf EN 2076 eine Qualittslage, die in Tabelle 1 der EN 2076-3 als Qualittslage 3 festgelegt ist. 2 Anwendungsbereich Wenn in der Zeichnung, Bestellung oder Prfanweisung nichts anderes angegeben ist, ist die vorliegende Norm anzuwenden, wenn i
21、n der anwendbaren Werkstoff-Norm auf sie Bezug genommen wird. Sie kann auch bei anderen, nicht in EN-Norm festgelegten Werkstoffen oder Lieferzustnden nach Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller Anwendung finden. Dann ist in der Zeichnung, Bestellung oder Prfanweisung auf diese Norm zu verwe
22、isen. 3 Verweisungen auf andere Normen EN 2076-1 Luft- und Raumfahrt - Blcke und Gustcke aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen - Technische Lieferbedingungen - Teil 2 - Blcke zum Umschmelzen 0 EN 2076-3 Luft- und Raumfahrt - Blcke und Gustcke aus Aluminium- und Magnesiumlegierungen - Technische Li
23、eferbedingungen - Teil 3 - Ausfallmuster und SerienguBstcke EN 2078 Luft- und Raumfahrt - Fertigungsplane, Prfanweisungen und Abnahmeprfzeugnisse - Allgemeine Definitionen DIN1 DIN EN 207b TEIL L 90 2794442 01224Lb i07 EN 2076 Teil 1 Serte 4 4 efinitionen 4.1 Block Halbzeug zum Erschmelzen, erha ten
24、 durch Erstarren von flssigem Meta 4.2 Vorschmelze (fr Blcke verwendeter Begriff) 1 aus einer Vorschmelze. 4.2.1 gleichen Ofen oder Tiegel gemischt wurde. Metall, das aus dem gleichen Ofen oder Tiegel oder aus mehreren fen stammt, und vor dem Gieen im 4.2.2 Bei einem kontinuierlichen Schmelzverfahre
25、n kann eine Vorschmelze definiert werden als das Metall aus einem Ofen vor seiner nchsten Beschickung. 4.3 Schmelze (fr Gu6stcke verwendeter Bagriff) Metall, das aus dem gleichen Ofen oder Tiegel oder aus mehreren fen stammt, und vor dem Gieen im gleichen Ofen oder Tiegel gemischt wurde. 4.4 Los Ein
26、 Los besteht aus Blcken zum Umschmelzen oder Gustcken: - gleicher Form und von gleichem Nennma oder gleicher Zeichnungsnummer, - aus der gleichen Vorschmelze fr Blcke oder Schmelze fr Gustcke, und - aus der gleichen Warmebehandlungscharge. 4.5 Zugelassener Schrott Zugelassener Schrott ist definiert
27、als der in der Eigenproduktion des Gustckherstellers anfallende Schrott aus Material, das ausgesondert und mit Sicherheit identifiziert wurde. Oazu knnen gehren Speiser, Angsse und schwerer Putzabfall, nicht aber kleine Teilchen. 4.6 FeinguBstcke Nach dem Ausschmelzverfahren mit Wachsmodellen oder e
28、inem hnlichen Verfahren hergestellte Gustcke. Wachsausschmelzverfahren: Verfahren bei dem die Gieformen mit Hilfe von Wachsmodellen hergestellt wurden. DIN1 DIN EN 2076 TEIL L 90 = 2794442 0122417 b43 EN 2076 Teil 1 Seite 5 4.7 Sandguastcke - Gustcke, die nach einem Verfahren hergestellt werden, bei
29、 dem ein Modell in einem geeigneten Formsand ab- geformt wird. 4.8 Kokillengu0stck (DauerformguBstcke) Gustcke, die durch Eingieen von geschmolzenem Metall nach dem Schwerkraftprinzip oder unter niedrigem Druck in eine Metallform hergestellt werden. 4.9 Ausfallmuster GuRstcke, die nach einer bestimm
30、ten Konstruktionsvorgabe hergestellt wurden, um das Herstellungsverfahren und den Formaufbau zu qualifizieren und nachzuweisen, da die Forderungen des Bestellers erfllt werden knnen. 4.10 Prfanweisung Siehe EN 2078. 4.11 Fertigungsplan Siehe EN 2078. 0 4.12 Abnahmeprfzeugnis Siehe EN 2078. 4.13 “Bef
31、higungsklausel“ Bestimmte Prfanforderungen knnen auf der Grundlage der “Befhigungsklausel“ erfllt werden. “Befhigungsklausel“ besagt: Bei den in Frage kommenden Eigenschaften kann der Nachweis, da die in der be- treffenden Norm festgelegten Anforderungen erfllt werden, mit einem reduzierten Prfumfan
32、g, sofern eine ausreichende statistische Basis vorhanden ist, erbracht werden. Die Verpflichtungen des Herstellers, alle Anforderungen zu erfllen, bleibt auf jeden Fall bestehen. Wird bei spteren Prfungen festgestellt, da ein Erzeugnis den Anforderungen nicht entspricht, mu das Los zurckgewiesen wer
33、den. DIN1 DIN EN 207b TEIL 1 90 2794442 0122418 58T = EN 2076 Teil 1 Seite 6 5 Fertigungsbedingungen 5.1 Gustcke mssen aus Blcken gefertigt werden, die der zugehrigen Werkstoffnorm und EN 2076-2 ent- sprechen. 5.2 Falls nicht anders festgelegt, bleibt die Wahl der Fertigungstechnik dem Hersteller be
34、rlassen. 5.3 Die bereinstimmung mit den Anforderungen des Bestellers mu durch die Fertigung und Prfung von Aus- fallmustern nach EN 2076-3 nachgewiesen werden. 5.4 Die Erzeugnisse sind in dem in der Werkstoffnorm angegebenen Warmebehandlungszustand zu liefern. Falls anders vereinbart oder wenn in de
35、r Werkstoffnorm mehr als ein Wrmebehandlungszustand angegeben ist, mu der Lieferzustand in der Bestellung oder der Zeichnung festgelegt werden. Wenn eine bestimmte Warmebehandlungstemperatur (Wert und Toleranz) angegeben ist, so ist diese Angabe bin- dend. Wenn ein Temperaturbereich fr die Wrmebehan
36、dlung angegeben ist, so ist dieser um die Ofentoleranz zu ver- mindern und aus diesem Bereich eine Temperatur zu whlen, um alle Eigenschaften ZU erzielen. Falls nicht anders festgelegt, mu die Charge fr die angegebene Zeit auf dieser Temperatur mit einer Tole- ranz von i 5 C gehalten werden. 6 Rckve
37、rfolgbarkeit Jedes Erzeugnis mu in allen Fertigungs- und Lieferphasen bis zur Vorschmelze und Schmelze sowie, wenn zu- treffend, zum Warmebehandlungslos rckverfolgbar bleiben. 7 Fehlerfreiheit Die Erzeugnisse drfen keine sich auf den spteren Gebrauch nachteilig auswirkenden Fehler aufweisen. Unge- a
38、chtet der vorherigen Abnahme von Erzeugnissen nach diesen Technischen Lieferbedingungen kann jedes Erreug- nis, bei dem zu einem spteren Zeitpunkt derartige Fehler festgestellt werden; Zurckgewiesen werden. DINI DIN EN 207b TEIL I 90 m 2794442 OL224I 4Lb EN 2076 Teil 1 Seite 7 8 Prfungen Die in der
39、Werkstoffnorm, der Bestellung oder der Prfanweisung geforderten Prfungen sind nach der jeweili- gen Prfnorm durchzufhren. Ist eine solche Prfnorm nicht vorhanden, so mu das anzuwendende Prfverfahren zwischen Hersteller und Besteller vereinbart werden. Die Hufigkeit der Probenahme mu den Angaben in E
40、N 2076-2 oder EN 2076-3 entsprechen, falls nichts anderes in der Zeichnung, der Bestellung oder Prfanweisung angegeben ist. Die Lage der Proben mu auf der Zeichnung oder in der Prfanweisung angegeben sein. Proben und zugehrige Prfstcke mssen so gekennzeichnet sein, da ihre Lage und Zugehrigkeit zum
41、jeweili- gen Erzeugnis und Los feststellbar bleiben. 8.1 Chemische Zusammensetzung 8.1.1 Die chemische Zusammensetzung des gelieferten Erzeugnisses mu mit den Anforderungen der jeweiligen Werkstoffnorm bereinstimmen. 8.1.2 Die chemische Zusammensetzung jeder Schmelze und Vorschmelze mu bestimmt werd
42、en. Die fr die Analyse entnommenen Proben mssen fr die Schmelze und Vorschmelze reprsentativ sein. Das Analyseverfahren wird vom Hersteller gewhlt. Im Streitfall ist das in der entsprechenden ISO-Norm festgelegte Verfahren anzuwenden. Gibt es keine ISO-Norm, ist ein grundlegendes Analyseverfahren an
43、zuwenden. 8.1.3 Elemente, die in der Werkstoffnorm nicht aufgefhrt sind, drfen ohne Zustimmung des Bestellers nicht vorsatzl ich der Legierung beigegeben werden, ausgenommen zur Schmelzebehandlung oder Entgasung. Angemessene Vorsichtsmanahmen sind zu treffen, um ihre Aufnahme whrend der Herstellung
44、und um Verunreinigung zu vermeiden. Fb besondere Anwendungsfl le kann der Beste1 ler im Einvernehmen mit dem Herstel ler den Antei 1 eines oder mehrerer solcher Elemente begrenzen und die Angabe dieses Anteils auf der Werksbescheinigung verlangen. 8.1.4 Nach Entnahme der letzten Analyseprobe drfen k
45、eine weiteren Zustze der Vorschmelze oder Schmelze beigegeben werden. DIN3 DIN EN 2076 TEIL 3 90 = 2794442 0322420 338 EN 2076 Teil 1 Seite 8 8.2 Mechanische Prfungen Siehe EN 2076-3. 9 Kennzeichnung Blcke mssen nach EN 2076-2 und Gustcke nach EN 2076-3 gekennzeichnet werden. 10 Abnahme Falls in der
46、 Bestellung gefordert, mu der Hersteller den Besteller oder seinen Beauftragten ber das vor- aussichtliche Datum der Probenahme und Abnahmeprfungen in Kenntnis setzen, damit er bei diesen Vorgngen anwesend sein kann. 11 Abnahmeprfzeugnis Der Hersteller mu jeder Lieferung eine Bescheinigung nach EN 2
47、078 mit den folgenden Angaben beifgen: - Name und Anschrift des Herstellers, - Nummer des Vertrages und/oder der Bestellung, - Nummer der Werkstoffnorm, - Lieferzustand des Werkstoffes, - Beschreibung der Lieferungen einschlielich Zeichnungsnummer oder Teilenummer, - Menge, - Nummer der Schmelze ode
48、r Vorschmelze und des Loses, - Verfahren, nach dem die Gustcke gefertigt wurden, z. B. Sand- oder Feingustcke, - gegebenenfalls Einzelheiten der Warmebehandlung des Loses, e DIN3 DIN EN 207b TEIL II 70 2774442 0322423 074 EN 2076 Teil 1 Seite 9 - Darstellungen der Reparaturschweiung durch Zeichnung,
49、 Skizze, Photo oder Rntgenaufnahme, - Prfstempel, - Ergebnisse der Pflichtprfungen sowie gegebenenfalls der Wiederholungsprfungen, - Eine Bescheinigung, die vom Hersteller oder im Namen des Herstellers unterzeichnet ist. Sie mu den fol- genden Wortlaut aufweisen: “ES wird bescheinigt, da alle hierin aufgefhrten Lieferungen geprft wurden un