1、November 2017 Dieses Dokument wurde durch die im Vorwort genannten Verfasser erarbeitet und verabschiedet.Preisgruppe 15DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.0
2、80.99Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen verschiedene Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer PAS erstellt.!%m“2749092www.din.deDIN SPEC 33452Rahmenbedingungen und Anforderungskriterien fr die Erbringung gewerblicher privater Ermittlungsdi
3、enstleistungenCode of practice for the provision of commercial private investigative servicesProcdure-cadre pour la fourniture des services dinvestigation commerciaux privsAlleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 35 SeitenDDIN SPEC 33452:2017-1
4、1 2 Inhalt Seite Vorwort 4 Einleitung 5 1 Anwendungsbereich . 6 2 Normative Verweisungen . 6 3 Begriffe 6 4 Ermittlungsdienstleister . 9 4.1 Allgemeine Grundstze . 9 4.2 Betriebsstruktur 9 4.3 Gewerbliche Organisation 9 4.4 Datenschutz . 10 4.4.1 Allgemeines . 10 4.4.2 Umsetzung einer angemessenen O
5、rganisation 10 4.4.3 Sicherstellung der Persnlichkeitsrechte 10 4.4.4 Ergreifung ausreichender Schutzmanahmen . 10 4.4.5 Klrung der Zulssigkeit von Ermittlungsmanahmen 10 4.5 Qualittssicherung 11 4.6 Bonitt . 11 4.7 Versicherung . 11 4.8 Beauftragung . 11 4.9 Innerbetriebliche Verhaltensregeln . 11
6、4.9.1 Allgemeine Anforderungen 11 4.9.2 Verschwiegenheit 12 4.9.3 Interessenkonflikte 12 4.9.4 Verhalten gegenber dem Auftraggeber 12 4.9.5 Verhalten gegenber Gerichten und Behrden . 13 4.10 Nachauftragnehmer 13 5 Ressourcen . 13 5.1 Auswahl und berprfung . 13 5.1.1 Personal 13 5.1.2 Nachauftragnehm
7、er 13 5.1.3 Informationspflichten 13 5.2 Gesundheit . 13 5.3 Qualifikationsnachweise 14 5.4 Ausbildung und Qualifikation . 14 5.4.1 Berufliche Fortbildung 14 5.4.2 Kompetenznachweis 14 5.4.3 Bestndigkeit beruflicher Fortbildung 15 5.5 Geschftsrume 15 5.6 Ausrstung . 15 6 Ermittlungsdienstleistung 15
8、 6.1 Umfang . 15 6.2 Geschftsmige Sorgfalt . 15 6.2.1 Interessenkonflikt . 15 6.2.2 Identitt des Auftraggebers . 15 6.2.3 Umgang mit Daten . 16 6.2.4 Preisgestaltung . 16 6.2.5 Kostentransparenz . 16 6.3 Organisation 17 6.3.1 Planung 17 6.3.2 Durchfhrung 17 6.3.3 Analyse und berprfung 17 6.3.4 Absch
9、luss 17 DIN SPEC 33452:2017-11 3 (informativ) Ttigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungsdienstleistungen . 18 Anhang A(informativ) Modellrichtlinie EU konformer Datenschutz fr den Bereich privater Anhang BErmittlungsdienstleister . 20 (informativ) Verhaltensregeln (Kodex) und Berufsordnung 26 Anhang
10、 C(informativ) Hauptinhalte der beruflichen Aus- und Weiterbildung fr private Anhang DErmittlungsdienstleister . 27 (informativ) Beispiel fr Prfschema und Planungsdetails 29 Anhang E(informativ) Informationenserarbeitung . 30 Anhang F(informativ) Beispiel fr Gliederung eines Schlussberichtes . 33 An
11、hang GLiteraturhinweise . 35 DIN SPEC 33452:2017-11 4 Vorwort Diese DIN SPEC wurde nach dem PAS-Verfahren erarbeitet. Die Erarbeitung von DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren erfolgt in Workshops und nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dok
12、uments erfolgten durch die nachfolgend genannten Initiator(en) und Verfasser: Stiftung Gesellschaft und Recht e. V. Andreas Heim Bund Internationaler Detektive e. V. (BID) Engin Akbag Deutscher-Detektiv-Verband e. V. (DDV) Klaus-Dieter Baier GRADAN Unternehmensentwicklung GmbH Daniel Graf Internatio
13、nale Kommission der Detektiv-Verbnde (IKD), Wien (AT) Georg Hirtl Zentralstelle fr die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD GmbH Ren Michael Bund Internationaler Detektive e. V. (BID) Bastian Moritz iD-intertrace Lothar Mller CEMES Solutions GmbH Dr. Lothar Muschter TV Nord CERT GmbH Steffen Roberg Ber
14、atungsgesellschaft VERDATA Datenschutz GmbH b) die in Unternehmen Leistungen erbringen, die einer Ermittlungsdienstleistung entsprechen. Neben prozessbergreifenden Anforderungen sollen allgemeine und spezifische Anforderungen zur Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen formuliert, aber auch ethis
15、che Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter zur Erbringung qualitativ hochwertiger Ermittlungsdienstleistungen festgelegt werden. Durch eine transparente, anbieterbergreifende und standardisierte Vorgehensweise der Erbringung von privaten gewerblichen Ermittlungsdienstleistungen mittels einheit
16、licher Terminologien fllt es dem Verbraucher (Kunde) bzw. Dienstleistungsnutzenden leichter Ermittlungsdienstleistungen zu vergleichen und letztlich fr sich eine geeignete Wahl (zur Beauftragung) zu treffen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als
17、Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). ISO 29993, Learning services outside
18、 formal education Service requirements 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Abwgung Vergleich zweier oder mehrerer zu entscheidender Fragestellungen durch Gegenberstellung der Vor- und Nachteile 3.2 Auftraggeber natrliche oder juristische Person, die auf ve
19、rtraglicher Grundlage eine Ermittlungsdienstleistung in Auftrag gibt und/oder ein Angebot empfngt und entscheiden kann, ob dieses Angebot mit dem darauf gerichteten Bedarf bereinstimmt 3.3 Auftragnehmer Vertragspartner, der sich zur Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen gegenber dem Auftraggebe
20、r verpflichtet 3.4 berechtigtes Interesse rechtliches, wirtschaftliches oder natrliches Interesse eines Dritten, das entsprechend den Grundrechten als schutzwrdig anzusehen ist, aus denen ein Anspruch auf eine rechtmige, angemessene, verhltnismige private Ermittlungsdienstleistung erwachsen kann DIN
21、 SPEC 33452:2017-11 7 3.5 Betriebssttte gewerberechtlich registrierte Geschftssttte, die dem Betrieb eines Unternehmens dient Anmerkung 1 zum Begriff: Als Betriebssttten gelten Sttten, an denen sich die Geschftsleitung befindet und/oder Zweigniederlassungen und sonstige Geschftseinrichtungen, die de
22、m Unternehmer oder Mitunternehmer oder seinem stndigen Vertreter (z. B. einem Prokuristen) zur Ausbung des Gewerbes dienen. 3.6 Bericht schriftliche Darlegung des Verlaufs der Ermittlung sowie der Erkenntnisse, Informationen und Beweismittel zu der vertraglich beauftragten Ermittlungsdienstleistung
23、gegenber dem Auftraggeber 3.7 Berichterstattung auftragsbezogener Nachweis der eigenverantwortlichen vertragsgemen Leistungspflicht des privaten Ermittlungsdienstleisters gegenber dem Auftraggeber 3.8 Daten Einzelangaben aus Registern und ffentlichen Quellen ber persnliche oder sachliche Verhltnisse
24、 einer bestimmten oder bestimmbaren natrlichen oder juristischen Person 3.9 Erfllungsgehilfe Mitarbeiter eines Ermittlungsdienstleisters, der im weisungsgebundenen arbeitsvertraglichen Angestelltenverhltnis steht 3.10 Erhebung systematische und gezielte Aktivitt zur Beschaffung und Auswertung von In
25、formationen und Daten zum Zweck der Untersuchung eines speziellen Sachverhalts (Aspekt) im Auftrag Dritter auf vertraglicher Grundlage 3.11 Ermittlung Manahmen zur gezielten Erarbeitung von Informationen, die in ihrer Gesamtheit auf die Aufdeckung und Aufklrung von relevanten Ereignissen, Handlungen
26、, Situationen und Vorgngen um Personen und Objekte ausgerichtet sind Anmerkung 1 zum Begriff: Die Ermittlung umfasst die rechtlich zulssigen Mittel, Methoden und Mglichkeiten fr eine entsprechende Aufdeckung und Rekonstruktion der Ereignisse. Sie zielt auf einen objektiven, wahrheitsgemen und beweis
27、mittelkrftigen Informationswert ab. 3.12 Ermittlungsdienstleister natrliche oder juristische Person, die zur Durchsetzung berechtigter und rechtlicher Interessen gewerbsmig Informationen erarbeitet, darber Auskunft erteilt und ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat BEISPIEL Privatermittler/Detekt
28、ive, forensisch ttige Wirtschaftsprfer und Revisoren, Schadensermittler und Sachverstndiger. DIN SPEC 33452:2017-11 8 3.13 Ermittlungsdienstleistung kriminalistisches Handeln in Wahrnehmung fremder Interessen auf vertraglicher Grundlage zum Zweck a) Informationen und/oder Beweise ber eine bestimmte
29、Person oder die Aktivitten oder den Verbleib einer bestimmten Person, b) Informationen und/oder Beweise ber die Umstnde oder die Art und Weise wie Eigentum abhandengekommen ist oder beschdigt wurde, zu erhalten Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Anhang A Ttigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungsdienstl
30、eistungen“. Anmerkung 2 zum Begriff: Person umfasst die Einzelperson (das Individuum) und juristische Personen, als Zusammenschluss oder anderweitig. 3.14 Information komplexe Erkenntnisse, die durch operative Manahmen erarbeitet werden Anmerkung 1 zum Begriff: Operative Manahmen sind z. B. Gesprchs
31、fhrung, Observation oder Fallanalyse. 3.15 Kompetenz Anwendung von Fhigkeit, Wissen und Fertigkeiten, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen 3.16 lege artis Grundsatz, der einer vertraglichen Leistungspflicht entsprechend rechtlicher und allgemein anerkannter Regeln und Normen bei der Wahrnehmung f
32、remder Interessen unter Einsatz der krperlichen und geistigen Fhigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erfllt 3.17 Nachauftragnehmer Subunternehmer im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers eingesetzter externer Dritter zur Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen 3.18 Observation Beobachtung
33、zielgerichtetes, planmiges, systematisches und unaufflliges Beobachten von Personen, Objekten, Sachen und Vorgngen als spezifischer Teil der Ermittlungsdienstleistung zur Beschaffung von Beweisen, Ermittlungshinweisen und grundlegenden oder ergnzenden Erkenntnissen zur Klrung von Sachverhalten Anmer
34、kung 1 zum Begriff: Observation umfasst keine berwachung im datenschutzrechtlichen Sinn. 3.19 Qualifikation jede Form der dargelegten fachlichen Kompetenz Anmerkung 1 zum Begriff: Kompetenzen knnen durch Nachweis von Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung dargelegt werden. DIN SPEC 33452:2017-11
35、 9 3.20 Risikobeurteilung eigenverantwortlicher Abwgungsprozess des Ermittlungsdienstleisters, ob das Risiko, das von einer Ermittlungsdienstleistung ausgeht, unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen akzeptabel ist und eventuelle Restrisiken vertretbar sind 3.21 Verhltnismigkeit Abwgung, ob
36、 der Zweck einer Entscheidung bzw. Manahme in Bezug auf die Ermittlungsdienstleistung legitim, geeignet, erforderlich und angemessen ist 4 Ermittlungsdienstleister 4.1 Allgemeine Grundstze Selbststndige gewerbetreibende Ermittlungsdienstleister mssen ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Ermittlungsd
37、ienstleister unterliegen der behrdlichen Zuverlssigkeitsprfung. Sie mssen ihre Gewerbettigkeit als Auftragnehmer unabhngig, persnlich eigenverantwortlich sowie ordnungsgem mit berufsblicher Sorgfalt und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausfhren (sieh
38、e Literaturhinweis 4). 4.2 Betriebsstruktur Der gewerblich selbststndige Ermittlungsdienstleister muss als Gewerbetreibender die Ermittlungsdienstleistung eigenverantwortlich selbst ausfhren oder bei der Inanspruchnahme von Erfllungsgehilfen, diese als arbeitsvertraglich gebundene Angestellte in sei
39、nem Unternehmen beschftigen. 4.3 Gewerbliche Organisation Der gewerblich selbststndige Ermittlungsdienstleister muss ber eine plausible Darstellung der Unternehmensfhrung und der Betriebsstruktur verfgen, die erkennen lassen, dass das Unternehmen auf die Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen ge
40、richtet ist. Ermittlungsdienstleister mit vertraglich gebundenen Angestellten mssen eine Organisationseinheit strukturieren, die die Aufgaben der Vorbereitung, Fhrung, Sicherstellung und Nachbereitung des Einsatzes von Personal zu Ermittlungsdienstleistungen regelt. Der Ermittlungsdienstleister muss
41、 ber ein Organigramm sowie die dazugehrigen Stellenbeschreibungen verfgen. DIN SPEC 33452:2017-11 10 4.4 Datenschutz 4.4.1 Allgemeines Jeder private Ermittlungsdienstleister, unabhngig davon ob als natrliche oder juristische Person gefhrt, muss Mindest-Datenschutzvorgaben beachten (siehe Anhang B).
42、4.4.2 Umsetzung einer angemessenen Organisation Fr den ordnungsgemen Betrieb eines Ermittlungsdienstleistungsunternehmens, mssen folgende Datenschutzanforderungen in der betrieblichen Organisation umgesetzt werden. Der private Ermittlungsdienstleister muss sicherstellen, dass Daten ber Personen auss
43、chlielich in Wahrnehmung der Interessen Dritter (Auftraggeber) zur Erfllung des Ermittlungsauftrages verwendet werden. Eine Zweit- und Drittverwertung muss ausgeschlossen werden (Zweckbindung). gegenber unbeteiligten Dritten ber seine Erkenntnisse zu einzelnen Personen Stillschweigen wahren (Verschw
44、iegenheit). Daten ber Personen getrennt nach Auftraggeber halten (Trennungsgebot). seine Verarbeitungsvorgnge in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden bersicht dokumentieren (Verfahrensbersicht). 4.4.3 Sicherstellung der Persnlichkeitsrechte Der Ermittlungsdienstleister muss die gesetz
45、lichen Regeln zum Schutz des Persnlichkeitsrechtes in Bezug auf Auskunftsrechte und Transparenz der Verarbeitung erfllen und nachweisen. 4.4.4 Ergreifung ausreichender Schutzmanahmen Der Ermittlungsdienstleister muss ausreichende Schutzmanahmen ergreifen, um eine zweckfremde Nutzung der Daten zu ver
46、hindern und die Daten vor Risiken fr die Vertraulichkeit, die Verfgbarkeit und die Integritt (Richtigkeit) der Daten zu minimieren: Smtliche Daten, unabhngig davon in welchem Format und auf welchem Datentrger, mssen vor Zugriffen unbefugter Dritter (Personen) geschtzt gespeichert werden. Sind durch
47、den Ermittlungsdienstleister externe spezielle Dienstleister eingebunden (z. B. IT-Dienstleister), mssen diese externen Dienstleister der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, haben keine oder nur beschrnkte Zugriffsmglichkeiten auf Daten und sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben vertraglich einge
48、bunden. 4.4.5 Klrung der Zulssigkeit von Ermittlungsmanahmen Der Ermittlungsdienstleister muss bei jeder Ermittlungsmanahme klren, ob die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten jeweils zulssig ist: Vor jeder Ermittlungsmanahme muss nachweislich geprft werden, ob diese rechtlich zulssi
49、g, angemessen und verhltnismig ist (Abwgungsprinzip). Als unzulssig qualifizierte Ermittlungsmanahmen mssen unterbleiben. Aufzeichnungen jeglicher Art mssen nach Ablauf der Archivierungsfristen gelscht werden. Stellt sich whrend der zu erbringenden Ermittlungsdienstleistung heraus, dass eine Ermittlungsmanahme unzulssig war, muss die be