1、November 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINNormenausschuss Maschinenbau (NAM) im DINPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 73.120
2、!,o“9765627www.din.deDDIN 23011-4Steinkohlenaufbereitung Aufbereitungsanlagen Teil 4: Technische Vereinbarungen im Rahmen der Festlegung vonGewhrleistungenPreparation of hard coal Preparation plants Part 4: Technical agreements with regard to the fixation of guarantiesPrparation de la houille Instal
3、lations de prparation Partie 4: Dclarations techniques dans le cadre de dfinition de garantiesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 23011-4:1985-01www.beuth.deGesamtumfang 10 SeitenDIN 23011-4:2006-11 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-11-01. Daneben
4、darf DIN 23011-4:1985-01 noch bis zum 2007-11-01 angewendet werden. Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 5 4 Technische Vereinbarungen 7 4.1 Grundlagen 7 4.2 Geltungsbereich 7 4.3 Nachweis . 7 5 Nachweis der Erfllung der technischen Vereinbarungen 7 5
5、.1 Allgemeines. 7 5.2 Abnahmeprfung 8 5.3 Nichterfllung der technischen Vereinbarungen 8 6 Durchfhrung der Abnahme 8 Literaturhinweise . 10 DIN 23011-4:2006-11 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss Rohstoffuntersuchungen/Steinkohlenaufbereitung des Normen-ausschusses Bergbau (FABERG) berar
6、beitet und ersetzt DIN 23011-4:1985-01 Steinkohlenaufbereitung Aufbereitungsanlagen Technische Vereinbarungen im Rahmen der Festlegung von Gewhrleistungen. DIN 23011 Steinkohlenaufbereitung Aufbereitungsanlagen besteht aus: Teil 1: Planung Teil 2: Fliebilder Teil 3: Graphische Symbole fr Fliebilder
7、Teil 4: Technische Vereinbarungen im Rahmen der Festlegung von Gewhrleistungen Teil 5: Verfahrenstechnische berwachung Teil 6: Einrichtung und Betrieb eines Betriebslabors Teil 7: Maschinentechnische berwachung Teil 7 Beiblatt 1: Maschinentechnische berwachung; Anwendungshilfen zur Norm Teil 8: Verf
8、ahrenstechnische Anforderungen an Aufbereitungseinrichtungen nderungen Gegenber DIN 23011-4:1985-01 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Begriffe und Definitionen z. T. gendert; b) Muster eines Prfplans erweitert; c) Norm redaktionell berarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Frhere Ausg
9、aben DIN 23011: 1954-09 DIN 23011-4: 1985-01 DIN 23011-4:2006-11 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr technische Vereinbarungen im Rahmen der Festlegung von Gewhrleistungen. Bei der Erteilung von Auftrgen auf Erstellung von kompletten Aufbereitungsanlagen, Teilanlagen oder Anlagenteilen treffen
10、die Vertragspartner im Rahmen der Festlegung von Gewhrleistungen im Allgemeinen gesonderte Vereinbarungen ber Durchsatz und Aufbereitungserfolg Umfang der technischen Einrichtungen Gte der verwendeten Werkstoffe sowie die hierfr magebenden Voraussetzungen den Nachweis der Erfllung der technischen Ve
11、reinbarungen die Abnahme. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einsch
12、lielich aller nderungen). DIN 1319-1, Grundlagen der Messtechnik Teil 1: Grundbegriffe DIN 19246, Messen, Steuern, Regeln Abwicklung von Projekten Begriffe DIN 22005-2, Rohstoffuntersuchungen im Steinkohlenbergbau Teil 2: Rohstoffliche Begriffe DIN 23004-2, Steinkohlenaufbereitung Teil 2: Verfahrens
13、technische Begriffe DIN 23006-2, Steinkohlenaufbereitung Beurteilung von Aufbereitungseinrichtungen und -verfahren Teil 2: Klassierung DIN 23006-3, Steinkohlenaufbereitung Beurteilung von Aufbereitungseinrichtungen und -verfahren Teil 3: Sortierung DIN 23006-4, Steinkohlenaufbereitung Beurteilung vo
14、n Aufbereitungseinrichtungen und -verfahren Teil 4: Feststoff-Wasser-Trennung DIN 23011-2, Steinkohlenaufbereitung Aufbereitungsanlagen Teil 2: Fliebilder DIN 32541:1977, Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln Begriffe fr Ttigkeiten DIN 40200, Nennwert, Grenzwert, Beme
15、ssungswert, Bemessungsdaten Begriffe DIN 69905, Projektwirtschaft Projektabwicklung Begriffe DIN 23011-4:2006-11 5 DIN EN 45020:1988, Normung und damit zusammenhngende Ttigkeiten Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2:1996); Dreisprachige Fassung EN 45020:1998/Achtung: Vorgesehener Ersatz durch DIN EN
16、 ISO/IEC 17000 DIN EN ISO 10628:2001, Flieschemata fr verfahrenstechnische Anlagen Allgemeine Regeln (ISO 10628:1997); Deutsche Fassung EN ISO 10628:2000 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die rohstofflichen Begriffe nach DIN 22005-2, die verfahrenstechnischen Begriffe der Steinkohl
17、enaufbereitung nach DIN 23004-2, die Begriffe fr das Betreiben von Maschinen nach DIN 32541 und die folgenden Begriffe nach Tabelle 1. ANMERKUNG Die englischen (en) und franzsischen (fr) Benennungen sind nicht Inhalt dieser Norm; sie erleichtern das bersetzen. Trotz aufgewendeter Sorgfalt bernimmt d
18、as DIN fr die Richtigkeit der bersetzungen keine Gewhr. Tabelle 1 Begriffe und Definitionen Nr Benennung Definition 3.1 Steinkohlenaufbereitungs-anlage en: hard coal preparation plant fr: lavoir charbon Gesamtheit aller notwendigen sowie in Reserve stehenden Ein-richtungen zur Aufbereitung von Stein
19、kohle, soweit sie den Prozess betreffen 3.2 Teilanlage en: plant unit; plant section fr: section de linstallation Teil einer verfahrenstechnischen Anlage, der zumindest zeitweise selbstndig betrieben werden kann DIN EN ISO 10628:2001 3.3 Anlageteil en: equipment; item fr: matriel technisches Ausrstu
20、ngsteil einer verfahrenstechnischen Anlage, wie z. B. Maschine, Apparat, Gert (siehe auch DIN EN ISO 10628) 3.4 Betreiben en: operate fr: marcher Gesamtheit aller Ttigkeiten, die an Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln von der bernahme bis zur Ausmusterung ausgebt werden DIN 32541
21、:1977 3.5 Probelauf en: no load testfr: marche dessai videNutzung einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage bzw. von Anlageteilen nach Beendigung der Montage ohne Belastung mit Aufgabegut, jedoch mit allen notwendigen Betriebsmitteln, z. B. Wasser, Schwertrbe, Luft; der Probelauf endet
22、mit der Meldung der Betriebsbereitschaft 3.6 Betriebsbereitschaft en: readiness to operation fr: disposition mettre en marche Status einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage bzw. von Anlageteilen nach erfolgreicher Beendigung des Probelaufes DIN 23011-4:2006-11 6 Tabelle 1 (fortgesetzt
23、) Nr Benennung Definition 3.7 Probebetrieb en: test run fr: marche dessai Nutzung einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage bzw. von Anlageteilen nach Beendigung des Probelaufes mit Belastung durch Aufgabegut zur Grobeinstellung; der Probebetrieb endet mit der bernahme durch den Auftrag
24、geber 3.8 bernahme en: receiving; taking over fr: mettre en service bergang einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage bzw. von Anlageteilen an den Auftraggeber gegebenenfalls in Verbindung mit einem Nachprfen auf Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen, z. B. Beschaffenheit, Leistung, S
25、icherheit (siehe auch DIN 32541, DIN 19246 und DIN 69905) ANMERKUNG bernahme ist nicht zu verwechseln mit dem aus dem rechtlich-kaufmnnischen Bereich stammenden Begriff Abnahme. 3.9 Einfahrzeit en: running-in-time fr: priode de rodage Betreiben einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage
26、bzw. von Anlageteilen nach der betrieblichen bernahme mit Belastung durch Aufgabegut zur Einstellung der Anlageteile zur Erfllung der gesonderten technischen Vereinbarungen; die Einfahrzeit endet mit der Abnahme 3.10 Prfung en: test fr: essai; contrle technischer Vorgang, der aus dem Ermitteln eines
27、 oder mehrerer Merkmale eines Produkts, eines Prozesses oder einer Dienstleistung nach einem festgelegten Verfahren besteht DIN EN 45020:1988 (siehe auch DIN 1319-1) 3.11 Abnahmeprfung en: acceptance test fr: essai de rception Prfung einer kompletten Aufbereitungsanlage, einer Teilanlage bzw. von An
28、lageteilen zum Nachweis der Erfllung der Gewhrleistungen 3.12 Nenndurchsatz en: nominal throughput fr: dbit nominale geeigneter Wert (Nennwert) fr den Durchsatz einer Aufbereitungsanlage (3.1), einer Teilanlage (3.2) bzw. eines Anlageteiles (3.3), fr den diese geplant oder gebaut sind (siehe auch DI
29、N 40200) ANMERKUNG Der Nenndurchsatz gilt auch als Bemessungswert fr die verfahrenstechnischen Gewhrleistungen (siehe 3.13 und 3.14). 3.13 Garantiedurchsatz en: guarantee throughput fr: dbit de garantie Wert fr den Durchsatz einer kompletten Aufbereitungsanlage (3.1), einer Teilanlage (3.2) bzw. von
30、 Anlageteilen (3.3), bis zu dem die verfahrenstechnischen Gewhrleistungen eingehalten werden mssen 3.14 Maximaldurchsatz en: maximum throughput fr: dbit maximale oberer Grenzwert des Durchsatzes, bis zu welchem der Aufbereitungsbetrieb ohne Unterbrechung arbeitet; dabei brauchen die verfahrenstechni
31、schen Gewhrleistungen nicht eingehalten zu werden 3.15 Fliebild; Stammbaum en: flow sheet fr: schma de traitement zeichnerische Darstellung des Ablaufs, Aufbaus und der Funktion einer Aufbereitungsanlage (3.1) bzw. einer Teilanlage (3.2) mit Hilfe von graphischen Symbolen und Schriftzeichen (siehe a
32、uch DIN 23011-2 und DIN EN ISO 10628). DIN 23011-4:2006-11 7 4 Technische Vereinbarungen 4.1 Grundlagen Als Grundlagen der technischen Vereinbarungen knnen gelten die Ergebnisse von Rohkohlenuntersuchungen und/oder Aufbereitungsversuchen sowie die vom Auftraggeber zur Verfgung gestellten Unterlagen
33、ber die Beschaffenheit der Rohkohlen oder des Aufgabegutes von Aufbereitungseinrichtungen unter Angabe bestimmter Schwankungsbreiten; die Anforderungen, die der Auftraggeber bezglich der in der kompletten Aufbereitungsanlage, Teilanlage oder in Anlageteilen herzustellenden Erzeugnisse und deren Eige
34、nschaften, wie z. B. Korngren-verteilung, Asche-, Schwefel- und Wassergehalt stellt; die Projektzeichnungen und die zugehrigen Fliebilder. 4.2 Geltungsbereich der technischen Vereinbarungen Die technischen Vereinbarungen fr komplette Aufbereitungsanlagen, Teilanlagen sowie Anlageteile gelten fr den
35、Nenndurchsatz. Unvermeidliche kurzzeitige Schwankungen der Aufgaberate bis zu 10 % des Nenndurchsatzes sind hierbei zulssig. Bei berlastung ber 10 % des Nenndurchsatzes hinaus gelten die verfahrenstechnischen Gewhrleistungen nicht. Die Einrichtungen sollten den Maximaldurchsatz, der bis zu 20 % ber
36、dem Nenndurchsatz liegen darf, aufnehmen knnen. 4.3 Vereinbarung des Nachweisverfahrens Die Durchfhrung des zur Erfllung der technischen Vereinbarungen zu erbringenden Nachweises sollte vertraglich festgelegt werden. Hierin knnen in einem Prfplan nach Tabelle 2 u. a. enthalten sein: Probenahmestelle
37、n; Einsatz von Probenahmegerten; Prfdauer; Art und Umfang der Probenahme, Probenverarbeitung und Auswertung. Dem Anwender dieses Formblattes ist dessen Vervielfltigung gestattet. 5 Nachweis der Erfllung der technischen Vereinbarungen 5.1 Allgemeines Der Nachweis wird im Allgemeinen durch Abnahmeprfu
38、ngen gefhrt. Die festgelegten Gewhrleistungen knnen auch mit Zustimmung beider Parteien auf Grund der laufenden Betriebsuntersuchungen ganz oder teilweise als erfllt angesehen werden, wenn sie im Durchschnitt einer vereinbarten Dauer erreicht worden sind. Der Nachweis der Erfllung der technischen Ve
39、reinbarungen sollte, wenn nicht anders vereinbart, nicht spter als zwei Monate nach der betrieblichen bernahme der kompletten Anlage oder Teilanlage oder der Anlageteile durchgefhrt werden, wobei diese Frist fr das Einfahren zur Verfgung steht. Vom Zeitpunkt der bernahme wird die komplette Anlage, T
40、eilanlage sowie Anlageteile vom Auftraggeber betrieben. Fr die Einstellung der Maschinen und Apparate whrend der Einfahrzeit ist der Auftragnehmer DIN 23011-4:2006-11 8 zustndig. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer gem der vertraglichen Vereinbarung Personal zur Verfgung. Der Auftragnehmer hat
41、 dafr Sorge zu tragen, dass das Personal entsprechend den Betriebs-erfordernissen eingewiesen wird. Lsst sich der Nachweis der Erfllung der technischen Vereinbarungen ganz oder zum Teil nicht innerhalb eines Jahres nach der bernahme der kompletten Anlage oder Teilanlage oder der Anlageteile durchfhr
42、en, so kommen Vereinbarungen, die fr diesen Fall getroffen worden sind, zur Anwendung. 5.2 Abnahmeprfung 5.2.1 Durchfhrung Bei der Abnahmeprfung ist der Nenndurchsatz einzuhalten. Unvermeidliche Schwankungen bis zum Garantiedurchsatz sind zulssig. Bei darber hinausgehenden Durchsatzschwankungen ist
43、die Probenahme so lange zu unterbrechen, bis der Nenndurchsatz wieder erreicht ist und der Unter- oder berlastungssto hat hinreichend auslaufen knnen. Im Allgemeinen werden die Abnahmeprfungen an einem Tag whrend der Hauptfrderzeit und ununterbrochen durchgefhrt. Bei stark schwankenden Betriebsverhl
44、tnissen kann es zweckmig sein, die Abnahmeprfungen an mehreren Tagen auf die gleiche Weise vorzunehmen. Eine Unterteilung nach trennbaren Anlageteilen kann vorgenommen werden. Bei mehrtgigen Abnahmeprfungen sollten die Proben eines jeden Tages vor einer neuen Probenahme verarbeitet werden. Die Unter
45、suchung der Proben wird vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam durchgefhrt. Einwendungen gegen die Durchfhrung der Prfung sind sofort zu erheben. Von allen wichtigen Proben ist nach Mglichkeit eine Reserveprobe in gleicher Menge wie die zur Untersuchung gelangende Probe unter Verschluss so lan
46、ge aufzubewahren, bis von den Vertragspartnern die Ergebnisse der Untersuchung anerkannt sind. Es ist nicht zulssig, ausgefallene oder verworfene Proben durch eine Probenahme in verkrzten Zeitabstnden nachzuholen. Bei technischen Strungen und ungewhnlichen, ber die vereinbarten Schwankungen hinausge
47、henden nderungen in der Beschaffenheit des Aufgabegutes werden so lange keine Proben entnommen bzw. untersucht, wie die Beeintrchtigung der Arbeitsweise des betreffenden Anlageteiles offensichtlich anhlt. 5.3 Nichterfllung der technischen Vereinbarungen Werden die technischen Vereinbarungen bei der
48、Abnahmeprfung nicht erfllt, so wird eine angemessene Frist zur Behebung der festgestellten Mngel vereinbart und danach die Abnahmeprfung wiederholt. Werden die technischen Vereinbarungen auch dann nicht erfllt, so kommen Vereinbarungen, die fr diesen Fall getroffen sind, zur Anwendung, z. B. Minderung; Pnale (Vertragsstrafe); Rckgabe der betroffenen Einrichtungen. 6 Durchfhrung der Abnahme Im Anschluss an den Nachweis der Erfllung der technischen Vereinbarungen wird vom Auftraggeber die Abnahme erklrt. DIN 23011-4:2006-11 9 Tabelle 2 Muster eines Prfplanes mit Beispielen