1、DIN1 DIN 55350 TEIL 16 A? = 2734442 0092007 519 DK 658.562 : 519.2 : 620.1 : 001.4 DEUTSCHE NORM Juli 1987 Beg riff e de r- Qu al it t ss i c h e ru n g u nd- Stat ist i k Begriffe zu Bescheinigungen Qualittsprf-Zertifikate ber die Ergebnisse von Qualittsprfungen - c - m R: v: a: a c - c o a c 3 E z
2、 - t - “ C v U .c - 2 c z a f E a c E T C C .c c U c C a a E 2 a L 5 a C E C “ - * - a a a K d T1 a a DIN 55 350 Teil 18 1 Anwendungsbereich und Zweck Diese Norm dient wie alle Teile von DIN 55 350 dazu, Benennungen und Definitionen der in der Qualittssicherung und Statistik verwendeten Begriffe zu
3、verein heitlichen. Die Teile von DIN 55 350 sollen nach Mglichkeit alle an der Normung interessierten Anwen- dungsbereiche bercksichtigen. Sie drfen deshalb ihre Definitionen nicht so eng fassen, da sie nur fr spezielle Bereiche gelten (Technik, Landwirtschaft, Medizin u. a.). Diese Norm gilt fr Beg
4、riffe zu Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Lieferung von mate- riellen oder immateriellen Produkten, mit denen die Ergebnisse von Qualittsprfungen best- tigt werden. Qualittsprf-Zertifikate sind spezielle Qualittsnachweise. Die Vereinbarung von Bescheinigungen ber die Ergebnisse von Qualittspr
5、fungen an einem Produkt ist unabhngig von einer Vereinbarung ber einen Qualittssicherungs-Nachweis. Weiterhin ist ein Qualittsprf-Zertifikat nach dieser Norm nicht gleichbedeutend mit einem die Qualifikation*) einer Einheit*) befreffenden Zertifikat z. B. nach ISOIIEC Guide 2. Zweck dieser Norm ist
6、es, die Begriffe zu den Qualittsprf-Zertifikaten unter Bercksichtigung der Prfbeauftragten zu vereinheitlichen. Festlegungen ber die Prfverantwortlichkeit sowie ber Art, Form und anwendungspezifischen Inhalt von Qualittsprf-Zertifikaten sind nicht Gegenstand dieser Norm. Sie sind jeweils den entspre
7、chenden Regelwerken bzw.vertraglichen Vereinbarungen vorbehalten. Qualittsprf-Zertifikate entbinden den weiterverarbeitenden Abnehmer der Produkte nicht von seiner Qualittsverantwortung (siehe l). Diese Norm betrifft nicht Qualittsprf-Zertifikate durch einen Produkthndler. Sind im Sonder- fall hierb
8、er Vereinbarungen zu treffen, so sollen sie auf der sinngemen Anwendung dieser Norm beruhen. 2 Bezeichnung Bezeichnung eines Qualittsprf-Zertifikates nach Nr 4.1.2: Qualittsprf-Zertifikat DIN 55 350- 18-4.1.2 Anmerkung: Neben dieser Norm-Bezeichnung darf dieses Qualittsprf-Zertifikat auch wie folgt
9、benannt werden: ,Herstellerzertifikat M nach DIN 55 350 Teil 18“ *) Siehe DIN 55 350 Teil 11 Fortsetzung Seite 2 bis 5 Ausschu Qualittssicherung und angewandte Statistik (AQS) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V leinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH. Burggrafenstrae 6, 1000 Berlin 30
10、DIN 55 350 Teil 18 Jul 1987 Preisgr. i 07.87 Verir.-Nr. 0007 DIN1 DIN 55350 TEIL 18 83 2794442 0092008 455 Seite 2 DIN 55 350 Teil 18 3 Begriffe Die in Klammern angegebenen Nummern sind Hinweise auf die Nummern der in dieser Norm enthaltenen Begriffe. 2 2.1 2.: Benennung Qualittsprf-Zertifikat Prfbe
11、auftragter Hersteller-Prfbeauftragter Abnehmer-Prfbeauftragter Definition Bescheinigung ber das Ergebnis einer Qualittsprfung*), das gegen- ber dem Abnehmer oder Auftraggeber als Nachweis ber die Qualitt*) eines Produkts dient. Anmerkung 1 : Ein Qualittsprf-Zertifikat enthlt Angaben ber - Aussteller
12、 des Qualittsprf-ZertifikatslDatum - HerstellerlAuftragnehmer (Lieferer), - AbnehmerlAuftraggeberlBestellerlBetreiber, - Auftrags-/Bestell-Nummer, - Liefergegenstand, Stckzahl usw., - Qualittsforderung*) (z. B. techn. Lieferbedingungen), - Prfspezifikationen*) - Art des Qualittsprf-Zertifikats, z. B
13、. ,Herstellerzertifikat M nach DIN 55 350 Teil 18, - gegebenenfalls spezielle Qualittsmerkmale (3.1), - Prfergebnisse (3.2). und gegebenenfalls weitere Angaben und Vereinbarungen. Anmerkung 2: Auch die Bescheinigungen ber Materialprfungen nach DIN 50 049 sind Quaiittsprf-Zertifikate (siehe Erluterun
14、gen). Zur Beurteilng der Prfergebnisse (3.2, 3.3) Befhigter, der die Erfl- lung der Qualittsforderung*) im Hinblick auf die speziellen Qualitts- merkmale (3.1) feststellt und besttigt. Anmerkung 1: Die genannte Befhigung schliet ein, da der Prfbeauf- tragte die Verfahren und Ergebnisse der Qualittsp
15、rfungen*) im Hinblick auf die Quaiittsforderung*) und die Prfspezifika- tionen*) in bezug auf die speziellen Qualittsmerkmale (3.1) beurteilen kann. - ein Hersteller-Prfbeauftragter (2.1) - ein Abnehmer-Prfbeauftragter (2.2) - ein durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen vorge- Anmerkung 2: Pr
16、fbeauftrager kann sein sehener Sachverstndiger. Von der Unternehmensleitung des Herstellers benannter, in ihrem Auftrag handelnder und in seinen Qualittsfeststellungen unabhngiger Prfbeauftragter. Anmerkung 1 : Hersteller-Prfbeauftragter kann auch der Unternehmer selbst oder der Prfende selbst sein,
17、 aber auch ein Angehriger einer externen Stelle. Anmerkung 2: In greren Unternehmen kann der Hersteller-Prfbeauf- tragte auch von einer Fhrungsstelle im Qualittswesen*) benannt sein. Vom Abnehmer oder Auftraggeber benannter und in seinem Auftrag handelnder Prfbeauftragter. Anmerkung: Der Abnehmer-Pr
18、fbeauftragte ist ein Mitarbeiter des AbnehmerslAuftraggebers oder einer externen Stelle, jedoch nicht des Herstellers. 3 Hilfsbegriffe zu Grundlagen der QualittspNf-Zertifikate I l 3.1 Spezielle Qualittsmerkmale Im Sinne dieser Norm diejenigen Qualittsmerkmale*) der Qualittsfor- derung, zu denen das
19、 Qualittsprf-Zertifikat quantitative undloder qualitative Merkmalswerte enthalten soll. Anmerkung: Siehe Erluterungen I I *) Siehe Seite 1 DIN1 DIN 55350 TEIL L 7 D 2794442 O092009 391 = DIN 55 350 Teil 18 Seite 3 Nr Benennung Definition 3.2 Nichtauftragsbezogenes Prfergebnis Im Sinne dieser Norm Pr
20、fergebnis, erzielt an Produkten, die unter glei- chen Bedingungen entstanden sind wie die Produkte, die zum Auftrag gehren. Anmerkung: Ein auf dieser Grundlage ausgestelltes Qualittsprf-Zerti- fikat heiBt Herstellerzertifikat (4.1). 3.3 Auftragsbezogenes Prfergebnis Im Sinne dieser Norm Prfergebnis,
21、 erzielt an Produkten, die zum Auftrag gehren. Anmerkung 1: Im Fall einer zerstrenden Prfung gilt das Prfergebnis auch dann noch als auftragsbezogen,wenn die Prfung an Mate- rial erfolgt, das unter denselben Bedingungen hergestellt wurde. Anmerkung 2: Ein auf dieser Grundlage ausgestelltes Qualittsp
22、rf-Zer- tif kat heit Herstellerprfzertifikat (4.2) oder Abnahrneprfzerti- fikat (4.3). 4 Begriffe zu Arien von Qualittsprf-Zertifikaten 4.1 Herstellerzertifikat Qualittsprf-Zertifikat (1) anhand eines nichtauftragsbezogenen Prf- ergebnisses (3.2), ausgestellt vom Hersteller-Prfbeauftragten (2.1). 4.
23、1.1 4.1.2 Herstellerzertifikat O Herstellerzertifikat ohne Angabe von festgestellten Merkmalswerten. Herstellerzertifikat M Hertellerzertifikat mit Angabe von festgestellten Merkmalswerten zu den speziellen Qualittsmerkmalen (3.1). 4.2 Herstellerprfzertifikat Qualittsprf-Zertifikat (1) anhand eines
24、auftragsbezogenen Prfergeb- nisses (3.3), ausgestellt vom Hersteller-Prfbeauftragten (2.1). 4.2.1 Herstellerprfzertifikat O Herstellerprfzertifikat ohne Angabe von festgestellten Merkmals- werten. Herstellerprfzertifikat mit Angabe von festgestellten Merkmalswerten zu den speziellen Qualittsmerkmale
25、n (3.1 .). Herstellerprfzertifikat M 4.2.2 4.3 Quaiittsprf-Zertifikat (1) an hand eines auftragsbezogenen Prfergeb- nisses (3.3), ausgestellt von einem Prfbeauftragten (2), der vorn Hersteller unabhngig ist. Abnahmeprfzertifi kat 4.3.1 Abnahmeprfzertifikat O Abnahrneprfzertifikat ohne Angabe von fes
26、tgestellten Merkmalswer- ten, wobei der Prfbeauftragte ein Abnehmer-Prfbeauftragter (2.2) ist. Abnahmeprfzertifikat ohne Angabe von festgestellten Merkmals- werten, wobei der Prfbeauftragte ein Sachverstndiger (siehe Anrner- kung 2 zu 2) ist. 4.3.2 Abnahmeprfzertifikat OS 4.3.3 Abnahmeprfzertifikat
27、M Abnahmeprfzertifikat mit Angabe von festgestellten Merkrnalswerten zu den speziellen Qualittsmerkmalen (3.1), wobei der Prfbeauftragte ein Abnehmer-Prfbeauftragter (2.2) ist. 4.3.4 Abnahmeprfzertifikat mit Angabe von festgestellten Merkrnalswerten zu den speziellen Qualittsrnerkmalen (3.1), wobei
28、der Prfbeauftragte ein Sachverstndiger (siehe Anmerkung 2 zu 2) ist. Abnahmeprfzertifikat MS *) Siehe Seite 1 DIN1 DIN 55350 TEIL LB 87 m 2794442 0092010 003 Prfbeauftragter (2) Qualittsprf- Grundlage Angabe fest- Hertsteller- Abnehmer- Sachver- Zertifikat des Qualitts- gestellter Prufbeauf- prufbea
29、uf- stndiger*) prf-Zerti- Merkmals- tragter (2.1) tragter (2.2) fikats werte O nichtauftrags- nein X Herstellerzertifikat . bezogene nach DIN 55350 - Prfergeb- . Teil 18 M nisse (3.2) ja X X Herstellerprf- O nein Zertifikat _ nach DIN 55350 - Teil 18 M ja X 0 auftragsbe- nein X zogene Prf- ergebniss
30、e - Abnahmeprf- os (3.3) nein X Zertifikat nach DIN 55 350 Teil 18 M ia X - - X MS ja *) Siehe Abschnitt 3, Anmerkung 2 zu Nr 2 Normbezeichnung Qualitatsprf-Zertifikat DIN 55350-18-4.1.1 ualittsprf-Zertifikat DIN 55 350-18-4.1.2 Qualitatsprf-Zertifikat DIN 55 350-18-4.2.1 Qualittsprf-Zertifikat DIN
31、55 350-18-4.2.2 Qualittsprf-Zertifikat DIN 55350-18-4.3.1 ualitatsprf-Zertifikat DIN 55350-18-4.3.2 Qualitatsprf-Zertifikat DIN 55 350-18-4.3.3 Qualittsprf-Zertifikat DIN 55 350-18-4.3.4 Zitierte Normen und andere Unterlagen DIN 50 049 DIN 55 350 Teil 11 ISO/IEC Guide 2 l Bescheinigungen ber Materia
32、lprfungen Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Grundbegriffe der Qualittssicherung General terms and their definitions concerning standardization and related activities E. Sattler: ,Werkstatteste“ und Produkthaftung, DIN-Mitteilungen 63. 1984, Nr 10, S. 556 und 557 Weitere Normen DIN 55 350
33、 Teil 12 (z. 2. Entwurf) Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Merkmalsbezogene Begriffe DIN 55 350 Teil 13 DIN 55 350 Teil 14 DIN 55 350 Teil 15 DIN 55 350 Teil 16 DIN 55 350 Teil 17 DIN 55 350 Teil 21 DIN 55 350 Teil 22 DIN 55 350 Teil 23 DIN 55 350 Teil 24 DIN 55350 Teil 31 Begriffe der Q
34、ualitatssicherung und Statistik; Begriffe der Genauigkeit von Ermittlungsverfahren und Ermittlungsergebnissen Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Begriffe der Probenahme Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Begriffe zu Mustern (z. Z. Entwurf) Begriffe der Qualittssicherung und Sta
35、tistik; Begriffe der Qualittssicherung; Begriffe zu Qualittssicherungssystemen Begriffe der Qualitatssicherung und Statistik; Bergriffe der Qualittsprfungsarten Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Begriffe der Statistik; Zufallsgren und Wahrscheinlichkeits- Verteilungen Begriffe der Qualit
36、atssicherung und Statistik; Begriffe der Statistik; Spezielle Wahrscheinlichkeitsver- teilungen Begriffe der Qualittssicherung und Statistik; Begriffe der Statistik; Beschreibende Statistik Begriffe der Qualitatssicherung und Statistik; Begriffe der Statistik; Schlieende Statistik Begriffe der Quali
37、ttssicherung und Statistik; Begriffe der Annahmestichprobenprfung DIN1 DIN 55350 TEIL L 87 Erluterungen Im Rahmen der Qualittssicherung haben Qualittsprf- Zertifikate eine zunehmende Bedeutung. Qualittsprf-Zerti- fikate kommen in allen Branchen vor. Sie knnen sich auf materielle und immaterielle Pro
38、dukte beziehen. Die analoge Anwendung auf Ttigkeiten ist mglich. Erst in den letzten Jahren hat die bergeordnete Begriffsnor- mung fr das Gesamtgebiet der Qualittssicherung (Quali- ttslehre) wesentliche Grundbegriffe zur Verfgung gestellt. In der vorliegenden Norm soll die Anwendung dieser Begriffe
39、auf Qualittsprf-Zertifikate auf beliebigem Gebiet geklrt werden. Fr ein spezielles Fachgebiet besteht fr Qualittsprf- Zertifikate bereits eine Norm, nmlich DIN 50 049 ,Bescheini- gungen ber Materialprfungen”. Sie entstand lange vor Schaffung der Grundnormen fr Begriffe der Qualittssiche- rung. Ihr S
40、pezialgebiet waren zunchst Werkstoffprfungen. Mit der Ausgabe Juli 1982wurde die Norm auf Materialprfun- gen erweitert. Heute liegt sie in der Ausgabe August 1986 vor. In ihr wird betont, da diese Bescheinigungen ,zum Nachweis der Qualitt“ dienen. Diese Norm wurde und wird wegen des groen Bedarfs an
41、 Qualittsprf-Zertifikaten mangels norma- tiver Festlegungen dazu auf anderen Gebieten im In- und Ausland weit ber ihren Anwendungsbereich hinaus ange- wendet. Entsprechend gro ist ihr Anerkennungs- und Bekanntheitsgrad. Im Interesse mglichst weitgehender Vereinheitlichung ist es nicht vertretbar, we
42、gen des groen Bedarfs entsprechende Normen zu Bescheinigungen ber die betreffenden Pr- fungen fr jedes Fachgebiet getrennt zu schaffen. Auerdem mte dazu auf diesen Gebieten ein Zustand herbeigefhrt werden, der sich bei den Werkstoff- bzw. Materialprfungen in vielen Jahren entwickelt hat, nmlich eine
43、 immer inten- sivere Wechselbeziehung zwischen DIN 50 049 und Liefer- normen. Sie besteht darin, da letztere Normen vielfach die technischen Lieferbedingungen enthalten, ber die eine Bescheinigung nach DIN 50 049 vereinbart werden kann. Die vorliegende Norm bercksichtigt, da diese Voraussetzung auf
44、anderen Gebieten nicht besteht. Diese Grnde lieen es dem Ausschu Qualittssicherung und angewandte Statistik (AQS) im Einvernehmen mit dem Normenausschu Materialprfung (NMP) geraten erschei- Stichwortverzeichnis (Benennung in deutscher Sprache) = 2794442 0092OLl T4T m DIN 55 350 Teil 18 Seite 5 nen,
45、im Rahmen der Normenreihe DIN 55 350 fr alle Arten von Produkten auch eine Norm ber Begriffe zu Qualitts- prf-Zertifikaten zu erstellen. Diese wurde so abgefat, da die Anwendung der bewhrten und bekannten DIN 50 049 in keiner Weise beeintrchtigt wird. Eine sachlich vollstndige Zuordnung einzelner Be
46、scheinigungen nach DIN 55 350 Teil 18 zu einzelnen Bescheinigungen nach DIN 50049 ist allerdings nicht mglich. Deshalb wurde Wert darauf gelegt, unterschiedliche Benennungen fr die Bescheinigungen nach beiden Normen festzulegen. Die Unterschiede sind im einzelnen den Normentexten zu entnehmen. Zur V
47、ermeidung von Schwierigkeiten legt der AQS lediglich eine Begriffsnorm ber Qualittsprf-Zertifikate vor. Deshalb gibt es in der vorliegenden Norm auch keine Festlegungen ber Verantwortlichkeiten oder ber die Qualifikation der bei- zuziehenden Prfbeauftragten. Das bleibt vertraglichen oder gesetzliche
48、n Regelungen vorbehalten. Was aber geklrt werden mute, sind einige Grundbegriffe zu Qualittsprf-Zertifikaten. An einem Beispiel sei dies erlu- tert: Bei der Vereinbarung eines Qualittsprf-Zertifikats mu die Mglichkeit bestehen, die Qualittsforderung an das Produkt zu unterteilen. Es mu also klargestellt werden, da sich das Qualittsprf-Zertifikat entweder auf die ganze Qualittsforderung an das Produkt beziehen kann oder auf zu vereinbarende Einzelforderungen im Rahmen der Qualittsforde- rung. Ein solcher Teil der Qualittsforderung heit ,spezielle Qualit