1、Juni 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 17DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 13.280; 11.040.50!$T“1959449www.din.deDDIN 6812M
2、edizinische Rntgenanlagen bis 300 kV Regeln fr die Auslegung des baulichen StrahlenschutzesMedical X-ray equipment up to 300 kV Rules of construction for structural radiation protectionInstallations mdicales radiologiques jusqu 300 kV Rgles pour la conception structurelle de la radioprotectionAllein
3、verkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 6812:2010-02www.beuth.deGesamtumfang 43 SeitenDIN 6812:2013-06 2 Inhalt Seite Vorwort . 5 1 Anwendungsbereich 6 2 Normative Verweisungen . 6 3 Begriffe 6 4 Allgemeine Regeln fr die Planung von Rntgenanlagen . 8 4.1 Strahlenschutzbe
4、reiche . 8 4.2 Sonstige Bereiche. 8 4.3 Rume 8 4.4 Aufenthaltspltze 9 4.5 Rumliche Anordnung . 10 5 Bemessung der erforderlichen Abschirmungen . 10 5.1 Mae der abzuschirmenden Bereiche 10 5.1.1 Gegen Nutzstrahlung abzuschirmende Bereiche 10 5.1.2 Gegen Strstrahlung abzuschirmende Bereiche 10 5.1.3 A
5、n Rntgenrume angrenzende Bereiche . 10 5.2 Dicke der Schutzschicht aus Blei . 11 5.3 Dicke der Schutzschicht aus verschiedenen Baustoffen . 21 6 Prfung der Abschirmung durch Messung der Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung 26 7 Zustzliche bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen . 26 8 Kennzeichnung . 2
6、6 9 Strahlenschutzdokumente . 26 Anhang A (normativ) Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Abschirmung . 27 A.1 Bereiche . 27 A.2 Schwchungsfaktor 28 A.3 Betriebsbelastung. 28 A.4 Ermittlung des nominellen Schwchungsfaktors F128 A.5 Berechnung der Schutzschicht gegen Nutzstrahlung 31 A.5.1 Ber
7、echnung des Schwchungsfaktors fr Nutzstrahlung . 31 A.5.2 Schutzschicht zur Abschirmung gegen Nutzstrahlung 31 A.6 Berechnung der Schutzschichtdicken gegen Strstrahlung . 32 A.6.1 Allgemeines . 32 A.6.2 Berechnung des Schwchungsfaktors fr Streustrahlung 32 A.6.3 Bercksichtigung der Gehusedurchlassst
8、rahlung . 32 A.6.4 Bercksichtigung von Zutritts- und Aufenthaltsbeschrnkungen 32 A.6.5 Schutzschichtdicke der Abschirmung gegen Strstrahlung fr Blei . 32 A.7 Schutzschichten aus verschiedenen Baustoffen 32 A.8 Gleichungen und Diagramme zur Berechnung des Schwchungsfaktors. 33 Anhang B (informativ) E
9、rluterungen . 40 Literaturhinweise . 42 Stichwortverzeichnis . 43 DIN 6812:2013-06 3 Bilder Bild A.1 Umgebungs-quivalentdosisausbeute von Rntgenrhren mit Wolframanode und Gesamtfilterung von 2,5 mm Al und zwischen 0,5 mm Cu und 3,0 mm Cu, gemessen 1 m Brennfleckabstand in Luft 39 Bild A.2 Nomineller
10、 Schwchungsfaktor F1in Abhngigkeit von der Betriebsbelastung W fr verschiedene Umgebungs-quivalentdosisausbeuten HA.139 Tabellen Tabelle 1 Kategorien verschiedener zu schtzender Aufenthaltspltze 9 Tabelle 2 Bleischichtdicken gegen Nutzstrahlung bei Aufnahmebetrieb (90 kV, W = 400 mA min/Woche (= 24
11、000 mAs/Woche) 11 Tabelle 3 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung bei Aufnahmebetrieb (90 kV, W = 400 mA min/Woche (= 24 000 mAs/Woche) 12 Tabelle 4 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung bei Durchleuchtungsbetrieb einschlielich Therapiesimulatoren (90 kV, W = 1 200 mA min/Woche (= 72 000 mAs/Woche) fr
12、 Untertischstrahler, W = 3 000 mA min/Woche (= 180 000 mAs/Woche) fr Obertischstrahler, W = 1 000 mA min/Woche (= 60 000 mAs/Woche) fr Therapiesimulatoren) . 12 Tabelle 5 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung bei Betrieb von DSA-Anlagen fr Herzkatheter und Kardangiographie (90 kV, W = 4 000 mA min/Wo
13、che (= 240 000 mAs/Woche) . 13 Tabelle 6 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung bei Durchleuchtungsbetrieb mit chirurgischem Bildverstrker (80 kV, Bildverstrkerfeld 90 kV (100 kV, W = 50 mA min/Woche (= 3 000 mAs/Woche) 16 Tabelle 13 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung beim Betrieb von Computertomogr
14、aphen (120 kV, W = 20 000 mA min/Woche (= 1 200 000 mAs/Woche; Brennfleck-Isozentrum-Abstand: 0,5 m) 17 DIN 6812:2013-06 4 Tabelle 14 Bleischichtdicken gegen Nutzstrahlung bei Therapie-Betrieb (W = 1 500 mA min/Woche bei U 100 kV; W = 6 000 mA min/Woche bei U 100 kV) 18 Tabelle 15 Bleischichtdicken
15、gegen Strstrahlung bezglich aller mglichen Nutzstrahlrichtungen im vorderen Halbraum (W = 6 000 mA min/Woche bei U 100 kV) und im gesamten Raum (W = 1 500 mA min/Woche bei U 100 kV) . 19 Tabelle 16 Bleischichtdicken gegen Strstrahlung bezglich aller mglichen Nutzstrahlrichtungen im rckwrtigen Halbra
16、um bei Therapiebetrieb (W = 6 000 mA min/Woche bei U 100 kV) . 20 Tabelle 17 Bleischichtdicken gegen Nutzstrahlung bei Therapie-Betrieb (IORT mit Applikatordurchmesser 5 cm, Absorberdicke 10 cm gewebequivalent, Aufpunkthhe: Brusthhe etwa 1,3 m) (W = 5 mA min/Woche bei 60 kV) . 21 Tabelle 18 Konstant
17、en zur Gleichung (1) . 22 Tabelle 19 Schutzschichtdicken bei verschiedenen Baustoffen . 23 Tabelle 20 Werte zur Beurteilung ausreichender Schichtdicken aufgrund von Messungen der Ortsdosis H*(10) bzw. Ortsdosisleistung :(10)*H(10)*H bzw. (10)*Hdrfen bei ausreichenden Schichtdicken die aufgefhrten We
18、rte max(10)*H bzw. max(10)*Hnicht berschreiten 26 Tabelle A.1 Im ortsbezogenen Strahlenschutz geltende Grenzwerte fr die Krperdosis (effektive Dosis) von Personen an zu schtzenden Aufenthaltspltzen (siehe auch Tabelle 1) . 27 Tabelle A.2 Betriebsbelastung, Rntgenrhrenspannung, Filterung, Brennfleck-
19、Isozentrum/Streukrpermitte-Abstand a, Umgebungs-quivalentdosisausbeute in 1 m Abstand und daraus resultierender nomineller Schwchungsfaktor fr Nutzstrahlung 29 Tabelle A.3 Aufenthaltsfaktor fT31 Tabelle A.4 Schwchungsfaktor fr die Abschirmung von Nutzstrahlung und Strstrahlung durch Bleischichtdicke
20、n (Dicke Pb) in der Diagnostik . 34 Tabelle A.5 Schwchungsfaktor fr die Abschirmung von Nutzstrahlung und Strstrahlung durch Bleischichtdicken (Dicke Pb) in der Therapie 35 Tabelle A.6 Schwchungsfaktor fr die Abschirmung von Nutz- und Strstrahlung durch Bleischichtdicken (Dicke Pb) in der Mammograph
21、ie 37 Tabelle A.7 Ausbeutekoeffizient fkfr Streustrahlung 37 Tabelle A.8 Faktor fD. 38 DIN 6812:2013-06 5 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA Strahlenschutz“ des Normenausschusses Radiologie im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen
22、 Rntgen-gesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft fr Medizinische Physik e. V. (DGMP), der Deutschen Gesellschaft fr Nuklearmedizin e. V. (DGN) sowie der Deutschen Gesellschaft fr Radio-onkologie e. V. (DEGRO) erarbeitet. Diese Norm enthlt in den Abschnitten 6 bis 8 und Anhan
23、g A strahlenschutztechnische Festlegungen im Sinne der Verordnung ber den Schutz vor Schden durch Rntgenstrahlen (Rntgenverordnung RV). In bereinstimmung mit dem Verfahren in Publikationen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) wurden Benennungen von Begriffen in KAPITLCHEN gedruckt
24、. Ein Stichwortverzeichnis am Ende der Norm enthlt alle definierten Begriffe einschlielich Quellenangabe und englischer bersetzung. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezgl
25、ichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 6812:2010-02 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Ergnzung von Anforderungen an die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes fr die intraoperative Strahlentherapie (IORT); b) redaktionelle berarbeitung. Frhere Ausgaben DIN RNT2: 1930-
26、01, 1933-07 DIN 6812: 1943-05, 1955-02, 1959-07, 1962-01, 1976-01, 1985-05, 1996-04, 2002-06, 2010-02 DIN 6812 Berichtigung 1: 2003-01 DIN 6812 Berichtigung 2: 2004-02 DIN 6812:2013-06 6 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr die Errichtung von RNTGENANLAGEN zur medizinischen Anwendung mit Nennspann
27、ungen bis 300 kV. Alle den bautechnischen STRAHLENSCHUTZ betreffenden nderungen an bestehenden RNTGEN-ANLAGEN unterliegen ebenfalls dieser Norm. Insbesondere gilt sie fr die Bemessung von bautechnischen Strahlenschutzvorkehrungen im Rahmen des ortsbezogenen STRAHLENSCHUTZES fr Personen, die sich whr
28、end des Betriebs der RNTGENEINRICHTUNG im Rntgenraum oder in benachbarten Bereichen aufhalten. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur d
29、ie in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 105-100, Mauerziegel Teil 100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften DIN 6814-5, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 5: Strahlenschutz
30、 DIN 6815, Medizinische Rntgenanlagen bis 300 kV Regeln fr die Prfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und wesentlicher nderung Verordnung ber den Schutz vor Schden durch Rntgenstrahlen (Rntgenverordnung RV) vom 8. Januar 1987 (BGBl. Teil I S. 114), in der Fassung der Bekanntmach
31、ung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die im Stichwortverzeichnis aufgefhrten und die folgenden Begriffe. 3.1 Strahlenschutzbereich Bereich, der bei genehmigungs- und anzeigebedrftigen Ttigkeiten nach der Rntgenverordnung (RV) oder der Strahlensc
32、hutzverordnung (StrlSchV) einzurichten ist und der je nach der mglichen Hhe der Strahlen-exposition in BERWACHUNGSBEREICH und KONTROLLBEREICH unterschieden wird Anmerkung 1 zum Begriff: Ein STRAHLENSCHUTZBEREICH besteht fr eine RNTGENEINRICHTUNG oder eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
33、, soweit mit dieser keine radioaktiven Stoffe erzeugt werden knnen, nur whrend der Zeit, in der durch deren Betrieb eine Strahlenexposition von Personen unter den angegebenen Bedingungen auftreten kann. Quelle: DIN 6814-5:2008-12 3.2 Kontrollbereich Bereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine EFFE
34、KTIVE DOSIS von mehr als 6 mSv oder hhere Organ-dosen als 45 mSv fr die Augenlinse oder 150 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten knnen Anmerkung 1 zum Begriff: In der Umgebung von ortsvernderlich betriebenen RNTGENEINRICHTUNGEN entstehen auch ortsvernderliche KONTROLL
35、BEREICHE. Anmerkung 2 zum Begriff: Nach RV und StrlSchV 1. Quelle: DIN 6814-5:2008-12 DIN 6812:2013-06 7 3.3 berwachungsbereich nicht zum KONTROLLBEREICH gehrender, betrieblicher Bereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine EFFEKTIVE DOSIS von mehr als 1 mSv oder hhere Organdosen als 15 mSv fr die
36、Augenlinse oder 50 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten knnen Anmerkung 1 zum Begriff: Nach RV und StrlSchV 1. Quelle: DIN 6814-5:2008-12 3.4 Betriebsbelastung W Produkt aus mittlerer Rhrenstromstrke und Einschaltzeit der RNTGENEINRICHTUNG bezogen auf den Zeitraum ein
37、er Woche W = (I tE)/t Anmerkung 1 zum Begriff: I ist die Rhrenstromstrke in mA und tEdie Einschaltzeit der RNTGENEINRICHTUNG in min je Zeitspanne t in Wochen. Anmerkung 2 zum Begriff: Einheit der BETRIEBSBELASTUNG: mA min/Woche oder mAs/Woche. Anmerkung 3 zum Begriff: Siehe A.3 und Tabelle A.2. 3.5
38、Aufenthaltsfaktor fTQuotient aus voraussichtlich tatschlicher Aufenthaltszeit einer Person an einem zu schtzenden Aufenthalts-platz zur maximal mglichen Aufenthaltszeit in einer Woche Anmerkung 1 zum Begriff: Der AUFENTHALTSFAKTOR ist dimensionslos. Anmerkung 2 zum Begriff: Die AUFENTHALTSFAKTOREN f
39、T(siehe Tabelle A.3) bercksichtigen die verschiedenen Nutzungsmglichkeiten der zu schtzenden Aufenthaltspltze (siehe Beispiel). BEISPIEL Arbeitspltze auerhalb des KONTROLLBEREICHES fr BERUFLICH STRAHLENEXPONIERTE PERSONEN der Kategorie A oder B“ bedeutet nach Tabelle A.3: fT= 0,2. Das bedeutet: Divi
40、sion des auf den nominellen SCHWCHUNGS-FAKTOR bezogenen Grenzwertes von WH= 0,02 mSv/Woche durch den Wert 0,2; dies ergibt 0,1 mSv/Woche bzw. auf das Kalenderjahr bezogen 5 mSv/a (Grenzwert: 6 mSv/a; Kategorie II des zu schtzenden Aufenthaltsplatzes, siehe Tabelle A.1). 3.6 Schwchungsfaktor F Quotie
41、nt aus der UMGEBUNGS-QUIVALENTDOSISLEISTUNG )10(*0Hohne Abschirmung und der UMGEBUNGS-QUIVALENTDOSISLEISTUNG )10(*Hmit Abschirmung (jeweils fr den gleichen Ort) )10()10(*0HHF= Quelle: DIN 6844-3:2006-12 Anmerkung 1 zum Begriff: Besteht eine Abschirmung aus mehreren hintereinander liegenden Teilabsch
42、irmungen mit den SCHWCHUNGSFAKTOREN F1, F2, ., so ist der gesamte SCHWCHUNGSFAKTOR F nherungsweise gleich dem Produkt aus den einzelnen SCHWCHUNGSFAKTOREN F = F1 F2 .Fn. DIN 6812:2013-06 8 3.7 Umgebungs-quivalentdosisausbeute HA,1Quotient aus der Umgebungs-quivalentdosis in 1 m Fokusabstand auf dem
43、Zentralstrahl und dem diese Dosis erzeugenden Rntgenrhrenstrom-Zeit-Produkt HA,1 = H*(10)/(IR.t) Anmerkung 1 zum Begriff: Der Index 1 kennzeichnet den Bezugsabstand 1 m. Anmerkung 2 zum Begriff: Einheit der UMGEBUNGS-QUIVALENTDOSISAUSBEUTE: mSv/mA min. 3.8 Ausbeutekoeffizient fkQuotient aus SCHWCHUN
44、GSFAKTOR fr STREUSTRAHLUNG und SCHWCHUNGSFAKTOR fr NUTZSTRAHLUNG in einem bestimmten Abstand zwischen dem Mittelpunkt eines Streukrpers und dem Brennfleck des RNTGEN-STRAHLERS 4 Allgemeine Regeln fr die Planung von Rntgenanlagen 4.1 Strahlenschutzbereiche Vor Aufnahme des Betriebs einer RNTGENEINRIC
45、HTUNG mssen STRAHLENSCHUTZBEREICHE eingerichtet und abgegrenzt werden, so dass in diesen Bereichen Zutritts- und Aufenthaltsbeschrnkungen wirksam werden, wenn der RNTGENSTRAHLER in Betrieb gesetzt wird. Strahlenschutzbereiche sind: a) der KONTROLLBEREICH, in dem der RNTGENSTRAHLER betrieben wird (Rn
46、tgenraum“), b) der BERWACHUNGSBEREICH, der ein zum Betrieb gehrender Bereich ist und der Verfgungsgewalt des BETREIBERS unterliegt. 4.2 Sonstige Bereiche Sonstige Bereiche sind alle Arbeits- und Aufenthaltsbereiche, die nicht STRAHLENSCHUTZBEREICHE sind. Dazu gehren sowohl Bereiche, die der Verfgung
47、sgewalt des BETREIBERS unterliegen (z. B. Bros, Werksttten, Laboratorien, Wartezimmer, Bettenstation, Umkleidekabinen) als auch Bereiche, die nicht der Verfgungs-gewalt des BETREIBERS unterliegen (z. B. Verkehrsflchen auerhalb des Strahlenbetriebs, Wohnungen). 4.3 Rume Rume mssen entsprechend ihrer
48、Nutzung den STRAHLENSCHUTZBEREICHEN, oder, wenn die Nutzung keine Einschrnkung des Zutritts oder des Aufenthalts erlaubt, dem sonstigen Bereich zugeordnet werden. Die Grenzen der STRAHLENSCHUTZBEREICHE sollten mit den Raumgrenzen bereinstimmen. Rume sind in diesem Zusammenhang der Raum, in dem sich der RNTGENSTRAHLER befindet (Rntgenraum), die Rume, die fr den Betrieb der RNTGENEINRICHTUNGEN erforderlich sind, die Rume, die zur Vorbereitung und Durchfhrung der medizinischen Anwendung gebraucht werden einschlielich Warterumen und Umkl