1、1DEUTSCHE NORM Dezember 2002Protokollierung bei der medizinischenAnwendung ionisierender StrahlungTeil 3: Brachytherapie mit umschlossenen Strahlungsquellen 6827-3ICS 11.040.50Recording in medical application of ionizing radiation Part 3: Brachytherapy with enclosed radiation sourcesComptes rendus d
2、ans lapplication mdicale des rayonnements ionisants Partie 3: Curiethrapie avec sources de rayonnement scellesErsatz frDIN 6827-3:1985-09InhaltSeiteVorwort 31 Anwendungsbereich .42 Normative Verweisungen .43 Begriffe .44BESTRAHLUNGSPROTOKOLL94.1 Allgemeines .94.2 STRAHLENTHERAPEUTISCHE VERORDNUNG 94
3、.2.1 Anamnestische Daten .104.2.2 Kurzbeschreibung der Erkrankung104.2.3 Behandlungsziel, STRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE und Behandlungskonzept 104.2.4 Beschreibung von ZIELVOLUMINA und RISIKOBEREICHEN104.2.5 PROTOKOLLIERUNGSSTUFE114.2.6 BESTRAHLUNGSPLAN.114.2.7 Anweisung zur berprfung der APPLIKATO
4、REN und zur Verifikation deren Lagen.134.2.8 Anweisungen zur dosimetrischen Kontrolle (In-vivo-Dosimetrie)134.2.9 Angaben ber Zusatzmanahmen134.2.10 Mitwirkende Personen.134.3 BESTRAHLUNGSNACHWEIS.134.3.1 Einmalige Angaben .134.3.2 Bei jeder BESTRAHLUNG zu protokollierende Angaben 134.4 STRAHLENTHER
5、APEUTISCHER BERICHT 14Fortsetzung Seite 2 bis 29Normenausschuss Radiologie (NAR) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 6827-3:2002-12nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.
6、V., Berlin, gestattet. Preisgr. 13 Vertr.-Nr. 0013Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDIN 6827-3:2002-122Seite5 Allgemeine Regeln zu Dosisangaben. 155.1 Allgemeine Regeln zu Dosisangaben bei der Anwendung von Gamma-Strahlungsquellen . 155.2 Allgemeine Regeln zu Dosisangaben
7、 bei der Anwendung von Beta-Strahlungsquellen. 165.3 Allgemeine Regeln zu Dosisangaben bei der Anwendung von Neutronenstrahlung. 166PROTOKOLLIERUNGSSTUFEN 166.1 PROTOKOLLIERUNGSSTUFE 1 166.2 PROTOKOLLIERUNGSSTUFE 2 166.3 PROTOKOLLIERUNGSSTUFE 3 167 Dosisangaben bei STRAHLENBEHANDLUNGEN: Spezielle Re
8、gelungen 167.1 Dosisangaben fr das PLANUNGS-ZIELVOLUMEN . 167.2 Dosisangabe fr RISIKOBEREICHE . 177.2.1 Angabe von DOSISSPITZEN 178BESTRAHLUNGSLISTE . 17Anhang A (informativ) Erluterungen und Beispiele zur Dosisspezifikation . 18A.1 Beschreibung von Dosisverteilung und Dosis 18A.2 Dosisangaben bei i
9、ntrakavitrer BRACHYTHERAPIE 18A.2.1 Intrakavitre BRACHYTHERAPIE an Bronchus und Oesophagus 18A.2.2 Intrakavitre BRACHYTHERAPIE des nicht operierten Collum-Karzinoms. 19A.2.3 Intrakavitre BRACHYTHERAPIE des nicht operierten Corpus-Karzinoms 20A.2.4 Intrakavitre BRACHYTHERAPIE des postoperativen Corpu
10、s- oder Cervix-Karzinoms undintrakavitre Therapie des Vaginal-Karzinoms. 20A.2.5 Intrakavitre BRACHYTHERAPIE anderer Volumina (Rectum, Nasopharynx u. a.) . 21A.3 Dosisangaben bei intraluminaler BRACHYTHERAPIE . 21A.3.1 Intraluminale Anwendungen mit einzelnen APPLIKATOREN. 21A.3.2 Intraluminale Anwen
11、dungen mit zwei APPLIKATOREN . 21A.4 Dosisangaben zur interstitiellen BRACHYTHERAPIE. 21A.5 Dosisangaben zur Kontakt-Brachytherapie. 22A.5.1 Ebene MOULAGEN (flabs) 22A.5.2 Individuelle MOULAGEN 22A.5.3 Oberflchentherapie mit Brachytherapiestrahlern22Literaturhinweise . 26Stichwortverzeichnis. 27DIN
12、6827-3:2002-123VorwortDiese Norm wurde vom Normenausschuss Radiologie im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. inArbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Rntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der DeutschenGesellschaft fr Medizinsche Physik und der Deutschen Gesellschaft fr Radioonkologie erarbe
13、itet.In der Richtlinie fr den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagenzur Erzeugung ionisierender Strahlen und BESTRAHLUNGSEINRICHTUNGEN mit radioaktiven Quellen in derMedizin 1 ist zum Schutz des PATIENTEN eine Aufzeichnungspflicht ber die Durchfhrung von Behan
14、d-lungsmanahmen im Geltungsbereich dieser Richtlinie festgelegt. Hierbei wird der Umfang der Aufzeich-nungen bei BESTRAHLUNGSEINRICHTUNGEN mit RADIOAKTIVEN STRAHLUNGSQUELLEN in der Medizin beiAnwendung in der BRACHYTHERAPIE (siehe Anwendungsbereich) dann als ausreichend angesehen, wenndie in DIN 682
15、7-3 aufgestellten Regeln befolgt werden. Zweck dieser Norm ist es, die erforderlichen Regelnbereitzustellen.Die Norm enthlt auerdem Regeln zu Dosisangaben. Diese Regeln dienen einer Reihe von Zwecken(siehe 4); sie sollen die Strahlentherapeuten in die Lage versetzen, innerhalb einer Abteilung eine k
16、onsistente Behand-lungsstrategie verfolgen und diese verbessern zu knnen, wenn es nach den gewonnenen Erfahrun-gen erforderlich erscheint; den Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Abteilungen dadurch ermglichen und erleichtern,dass Dosisangaben in gleicher Weise gewonnen sind, und dass ihre Zu
17、verlssigkeit sowie ihreReprsentanz eingeschtzt werden knnen; sichern, dass wichtige Parameter der Behandlungsstrategien fr multizentrische Studien ausreichendgut definiert und reproduziert werden knnen.Die in dieser Norm vorgestellten Regeln zu Dosisangaben erfolgen in Anlehnung an die Vorschlge des
18、ICRU-Report 50 Prescribing, Recording, and Reporting Photon Beam Therapy 4, des ICRU-Report 62Prescribing, Recording, and Reporting Photon Beam Therapy 5 sowie des ICRU-Report 38 Dose andVolume Specification for Reporting Intracavitary Therapy in Gynecology 6 und des ICRU-Report 58Dose and Volume Sp
19、ecification for Reporting Interstitial Therapy 8.Die in der Norm gegebenen Regeln zu Dosisangaben fr den STRAHLENTHERAPEUTISCHEN BERICHT solltenauch in der STRAHLENTHERAPEUTISCHEN VERORDNUNG und im BESTRAHLUNGSNACHWEIS angewendet werden.Im Anhang A wird diese Empfehlung mit Beispielen belegt. Die in
20、 der Norm gegebenen Regeln legen denInhalt, nicht die uere Form der Protokolle fest. Begriffe, die an anderer Stelle genormt sind, sind inKapitlchen geschrieben.DIN 6827, Protokollierung bei der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung, besteht aus: Teil 1: Therapie mit Elektronenbeschleunige
21、rn sowie Rntgen- und Gammabestrahlungseinrichtungen Teil 2: Diagnostik und Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen Teil 3: Brachytherapie mit umschlossenen Strahlungsquellen Teil 4: RntgendiagnostikDIN 6827-3:2002-124nderungenGegenber DIN 6827-3:1995-09 wurden folgende nderungen vorgenommen:a) neu
22、 aufgenommene Abschnitte betreffen allgemeine Regeln zu Dosisangaben, PROTOKOLLIE-RUNGSSTUFEN, spezielle Regelungen zu Dosisangaben bei STRAHLENBEHANDLUNGEN und denAnhang A ber Erklrungen und Beispiele zu Dosisangaben;b) Begriffe und Benennungen aus DIN 6814-2 und DIN 6814-8 werden verwendet;c) die
23、Regeln zu Dosisangaben erfolgten in Anlehnung an den ICRU-Report 38, den ICRU-Report 50,den ICRU-Report 58 und den ICRU-Report 62;d) Norm inhaltlich berarbeitet, wesentlich erweitert und neu gegliedert.Frhere AusgabenDIN 6827-3: 1985-091 AnwendungsbereichDie Norm regelt die Protokollierung der Anwen
24、dung von IONISIERENDER STRAHLUNG in der BRACHYTHERAPIE,sowohl bei der Verwendung von AFTERLOADING-TECHNIK mit 192-Iridium und 137-Caesium, als auch beimanueller Anwendung von STRAHLERN mit 137-Caesium und 226-Radium. Ausgenommen sind dieintravaskulre Brachytherapie, die Augentumorbrachytherapie, die
25、 interstitielle Brachytherapie mit Seedssowie eventuelle weitere Anwendungen.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikatione
26、n sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungendieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind.Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschlie
27、lichnderungen).DIN 6814-3, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 3: Dosisgren und Dosiseinheiten.DIN 6814-8, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 8: Strahlentherapie.3 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die in der Normenreihe DIN 6814, insbesondere DIN 6814-8angegebenen und die
28、 folgenden Begriffe.3.1 Dosisbegriffe3.1.1ENERGIEDOSIS DQuotient dWDdurch dm; dabei ist dWDdie Energie, die auf das Material in einem Volumenelement dVbertragen wird, und dm = rdV die Masse des Materials mit der Dichte r in diesem Volumenelement:VWmWdd1ddDD=rDEinheit: Gray (Einheitenzeichen Gy)DIN 6
29、827-3:2002-125kgJ1=Gy 1 DIN 6814-3ANMERKUNG Die Angabe einer ENERGIEDOSIS schliet die Nennung des Bezugsmaterials, das heit des Materialsvon dm, ein. Beispiele: Wasser-Energiedosis DW, Luft-Energiedosis Da.3.1.2ENERGIEDOSISLEISTUNG Ddabei ist dDRdie REFERENZDOSIS, die in der Zeit dt erzeugt wird:tDD
30、ddRR=1t Startzeitpunkt der Applikation;appl APPLIKATIONSDAUER.ANMERKUNG Bei PERMANENTER IMPLANTATION ist die APPLIKATIONSDAUER grundstzlich unendlich. Somit ist dieAngabe einer MITTLEREN REFERENZDOSISLEISTUNG nicht sinnvoll.3.1.6APPLIKATIONSDAUERZeitdauer einer BESTRAHLUNG mit UMSCHLOSSENEN STRAHLUN
31、GSQUELLENANMERKUNG 1 Bei Anwendung von AFTERLOADING-EINRICHTUNGEN mit schrittweise bewegtem STRAHLER gilt als Zeit-dauer der BESTRAHLUNG die BESTRAHLUNGSZEIT, das ist die Summe der Zeitintervalle, in denen sich in einem KANALSTRAHLER in einer vorgesehenen BESTRAHLUNGSPOSITION befinden, zuzglich gege
32、benenfalls der Summe derSCHRITTZEITEN; bei Anwendung mehrerer KANLE die Summe der BESTRAHLUNGSZEITEN fr jeden der KANLE (sieheDIN 6814-8).ANMERKUNG 2 Bei TEMPORRER IMPLANTATION von UMSCHLOSSENEN STRAHLUNGSQUELLEN gilt als APPLIKATIONSDAUERdas Zeitintervall, in dem die UMSCHLOSSENE(N) STRAHLUNGSQUELL
33、E(N) appliziert ist (sind) (siehe DIN 6814-8). BeiPERMANENTER IMPLANTATION ist aufgrund der unendlich langen Applikationsdauer die THERAPEUTISCH WIRKSAME ZEITanzugeben.3.1.7THERAPEUTISCH WIRKSAME ZEITZeit, die zum Erreichen der VERORDNETEN REFERENZDOSIS DR,Vbei PERMANENTER IMPLANTATION als notwen-di
34、g erachtet wird. Sie wird im Allgemeinen in Vielfachen der HALBWERTZEIT angegeben3.1.8FraktionierungUnterteilung der VERORDNETEN REFERENZDOSIS in EINZEL-REFERENZDOSEN, die nach einem festgelegtenzeitlichen Plan appliziert werden sollen, einschlielich dieses Planes DIN 6814-83.1.9DOSIS IM RISIKOBEREI
35、CH DLMaximalwert der ENERGIEDOSIS in einem RISIKOBEREICH DIN 6814-8ANMERKUNG Der Maximalwert wurde aus Sicherheitsgrnden gewhlt. Er kann nur in den PROTO-KOLLIERUNGSSTUFEN 2 und 3 angegeben werden. Bei gynkologischen Applikationen wird der Maximalwert an denREFERENZ-DOSISPUNKTEN nach ICRU 38 angegeb
36、en. Die Abschtzung und Bewertung eines Risikos erfordern imAllgemeinen die Kenntnis sowohl von Dosis-Volumen-Histogrammen als auch der zeitlichen Energiedosisverteilung.3.1.10DOSISSPITZE DhsMaximalwert der ENERGIEDOSIS im bestrahlten Krper, jedoch auerhalb des PLANUNGS-ZIELVOLUMENS,sofern dieser Wer
37、t grer ist als die REFERENZDOSIS DIN 6814-8ANMERKUNG Der Maximalwert wird nur in den PROTOKOLLIERUNGSSTUFEN 2 und 3 angegeben.3.1.11APPLIKATORin der BRACHYTHERAPIE mit UMSCHLOSSENEN STRAHLUNGSQUELLEN eine Vorrichtung, mit deren Hilfe ein odermehrere STRAHLER in die beabsichtigten Positionen im zu be
38、strahlenden Gewebe oder an dessen Ober-flche gebracht werden knnen. Gegebenenfalls angewendete Distanzkrper aus einem gewebequi-valenten Material oder Abschirmungen aus einem Material mit hoher Ordnungszahl zur Beeinflussung derrumlichen PHYSIKALISCHEN DOSISVERTEILUNG oder zum Strahlenschutz sind Te
39、ile des APPLIKATORSDIN 6814-8DIN 6827-3:2002-1273.1.12MOULAGEan die Form der Krperoberflche in der zu bestrahlenden Region individuell angepasster APPLIKATOR auseinem gewebequivalenten Material DIN 6814-83.2 STRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE3.2.1 STRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, deren Merkmal die Lage d
40、er STRAHLER in Bezug auf denKrper ist3.2.1.1 Intrakavitre TherapieSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, bei der ein STRAHLENFELD mit Hilfe eines BESTRAHLUNGSTUBUS odereine oder mehrere UMSCHLOSSENE STRAHLUNGSQUELLEN mit oder ohne Anwendung von APPLIKATOREN ineine prformierte Krperhhle eingefhrt werden DIN
41、 6814-8.ANMERKUNG Handelt es sich bei dieser prformierten Krperhhle um ein rhrenfrmig hohles Organ, spricht manvon einer intraluminalen Therapie. Als Sonderform der intraluminalen Therapie kann die intravasale Therapie ange-sehen werden.3.2.1.2 Interstitielle TherapieSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE,
42、bei welcher eine oder mehrere UMSCHLOSSENE STRAHLUNGSQUELLENdirekt in das Gewebe implantiert oder in APPLIKATOREN eingefhrt werden, die in das Gewebe implantiertwurden DIN 6814-8.3.2.1.3 KontakttherapieSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, bei der eine UMSCHLOSSENE STRAHLUNGSQUELLE oder ein APPLIKATORin K
43、ontakt mit einer ueren oder inneren Krperoberflche des PATIENTEN gebracht wird DIN 6814-8.3.2.2 STRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, deren Merkmal die zeitliche Dosisverteilung ist3.2.2.1 BESTRAHLUNG mit hoher Dosisleistung; HDR-BESTRAHLUNGSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, bei der die MITTLERE REFERENZDOSI
44、SLEISTUNG mehr als 12 Gy/hbetrgt DIN 6814-8.ANMERKUNG 1 12 Gy/h ist gleich 0,2 Gy/min.ANMERKUNG 2 Die Benennung HDR-BESTRAHLUNG ist von high-dose-rate-Bestrahlung abgeleitet.3.2.2.2 BESTRAHLUNG mit mittlerer Dosisleistung; MDR-BESTRAHLUNGSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, bei der die MITTLERE REFERENZD
45、OSISLEISTUNG zwischen 2 und12 Gy/h betrgt DIN 6814-8.ANMERKUNG 1 2 bis 12 Gy/h ist gleich 0,033 bis 0,2 Gy/min.ANMERKUNG 2 Die Benennung MDR-BESTRAHLUNG ist von medium-dose-rate-Bestrahlung abgeleitet.3.2.2.3 BESTRAHLUNG mit niedriger Dosisleistung; LDR-BESTRAHLUNGSTRAHLENTHERAPEUTISCHE METHODE, bei
46、 der die MITTLERE REFERENZDOSISLEISTUNG unter 2 Gy/h betrgtDIN 6814-8.ANMERKUNG 1 2 Gy/h ist gleich 0,033 Gy/min.ANMERKUNG 2 Die Benennung LDR-BESTRAHLUNG ist von low-dose-rate-Bestrahlung abgeleitet.DIN 6827-3:2002-1283.2.2.4 BESTRAHLUNG mit gepulster Dosisleistung; PDR-BESTRAHLUNGSTRAHLENTHERAPEUT
47、ISCHE METHODE, bei der durch starke FRAKTIONIERUNG eine ber den Behandlungszeit-raum gemittelte REFERENZDOSISLEISTUNG kleiner als 2 Gy/h erreicht wird, die ber eine FRAKTION (Puls)gemittelte REFERENZDOSISLEISTUNG jedoch grer als 2 Gy/h ist.ANMERKUNG 1 Die Pulsdauer liegt in der Grenordnung von Minut
48、en, die APPLIKATIONSDAUER jedoch von Stunden.ANMERKUNG 2 Die Benennung von PDR-BESTRAHLUNG ist von pulsed-dose-rate-Bestrahlung abgeleitet.3.3 BESTRAHLUNGSPLANUNGAusarbeitung eines individuellen BESTRAHLUNGSPLANES DIN 6814-8.ANMERKUNG Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird zwischen einem rztlichen und e
49、inem medizinphysikalischenVerantwortungsbereich unterschieden.3.3.1 BESTRAHLUNGSPLANTeil der STRAHLENTHERAPEUTISCHEN VERORDNUNG, in dem alle Unterlagen und Anweisungen fr die Durch-fhrung der geplanten BESTRAHLUNGEN zusammengestellt sind DIN 6814-8.3.3.2 ISODOSENPLANISODOSENDIAGRAMM in der klinischen BESTRAHLUNGSPLANUNG DIN 6814-8.3.3.3 PLANUNGS-ZIELVOLUMENVolumen, das unter Bercksic