1、April 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 91.060.20!,iH“9703792www.din.deDDIN EN 516Vorgefe
2、rtigte Zubehrteile fr Dacheindeckungen Einrichtungen zum Betreten des Daches Laufstege, Trittflchen und Einzeltritte;Deutsche Fassung EN 516:2006Prefabricated accessories for roofing Installations for roof access Walkways, treads and steps;German version EN 516:2006Accessoires prfabriqus pour couver
3、ture Installations pour accs du tot Passerelles, plans de marche et escabeaux;Version allemande EN 516:2006Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN EN 516:1995-08www.beuth.deGesamtumfang 23 SeitenDIN EN 516:2006-04 2 Beginn der Gltigkeit Diese DIN-EN-Norm ist voraus
4、sichtlich vom September 2006 an anwendbar. Die CE-Kenzeichnung von Bauprodukten in Deutschland kann erst nach der Verffentlichung der Fundstelle dieser DIN-EN-Norm im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen. Nationales Vorwort Diese Norm wurde vom CEN/TC 128 Dacheindeckungsprodukte
5、fr berlappende Verlegung und Produkte fr Auenwandbekleidungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von IBN (Belgien) gehalten wird. Deutschland war durch den NABau-Spiegelausschuss NA 005-02-07 AA Vorgefertigte Zubehrteile fr Dach-eindeckungen“ an der Erarbeitung beteiligt. nderungen Gegenber DIN EN 516:
6、1995-08 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN EN 516: 1995-08 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 516 Januar 2006 ICS 91.060.20 Ersatz fr EN 516:1995 Deutsche Fassung Vorgefertigte Zubehrteile fr Dachein
7、deckungen Einrichtungen zum Betreten des Daches Laufstege, Trittflchen und Einzeltritte Prefabricated accessories for roofing Installations for roof access Walkways, treads and steps Accessoires prfabriqus pour couverture Installations pour accs du tot Passerelles, plans de marche et escabeaux Diese
8、 Europische Norm wurde vom CEN am 7. Dezember 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten St
9、and befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die
10、von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Fi
11、nnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.EUROPISCH
12、ES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2006 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr.
13、 EN 516:2006 DEN 516:2006 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich .4 2 Normative Verweisungen4 3 Begriffe .4 4 Symbole 5 5 Werkstoffe 5 6 Mae und Konstruktionsanforderungen .5 6.1 Allgemeines5 6.2 Laufstege 5 6.3 Trittflchen .6 6.4 Einzeltritte.6 7 Anforderungen.9 7.1 Statische Festigkeit,
14、K1 und K2 .9 7.2 Schwingfestigkeit 10 7.3 Ausfhrung gegen uere Brandeinwirkung .10 8 Prfung .10 8.1 Prfung der statischen Festigkeit10 8.1.1 Anzahl der Proben .10 8.1.2 Prfung der Tritte.10 8.1.3 Prfung am Anschlagpunkt11 8.2 Prfung der Schwingfestigkeit.11 9 Konformittsbewertung 13 9.1 Allgemeines1
15、3 9.2 Typprfung.13 9.2.1 Allgemeines13 9.2.2 Prfbericht14 9.3 Werkseigene Produktionskontrolle .14 9.3.1 Allgemeines14 9.3.2 Gerte14 9.3.3 Ausgangsstoffe und Bauteile .14 9.3.4 Nicht konforme Produkte15 9.3.5 Konstruktionsprozess.15 10 Einbauanleitung und Wartung15 11 Bezeichnung.15 12 Kennzeichnung
16、 16 Anhang ZA (informativ) Abschnitte dieser Europischen Norm, die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie betreffen.17 ZA.1 Anwendungsbereich und relevante Eigenschaften .17 ZA.2 Verfahren der Konformittsbescheinigung von Laufstegen, Trittflchen und Einzeltritten18 ZA.2.1 System der Konformittsb
17、escheinigung 18 ZA.2.2 EG-Konformittserklrung19 ZA.3 CE-Kennzeichnung und Etikettierung .19 Literaturhinweise 21 EN 516:2006 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 516:2006) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 128 Dacheindeckungsprodukte fr berlappende Verlegung und Produkte fr Auenwandbekleidung“ erarb
18、eitet, dessen Sekretariat vom IBN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juli 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Juli 2006 zurckgezogen werden.
19、Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. CEN und/oder CENELEC sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommissi
20、on und die Europische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungs
21、institute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowake
22、i, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 516:2006 (D) 4 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument gilt fr Einrichtungen zum Betreten des Daches (Bauprodukte) auf geneigten Dchern, die mit der tragenden Konstruktion geneigter Dcher fest verbunden sind und z
23、um Zwecke der Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Anlagen oberhalb von Dachflchen betreten und begangen werden knnen. Es legt die wesentlichen Mae, die zu verwendenden Baustoffe sowie die Anforderungen an die Tragfhigkeit der an der Dachkonstruktion befestigten Einrichtung zum Betreten des Da
24、ches einschlielich ihrer Befestigungsmittel und den Umfang der Prfungen fest. Dieses Dokument gilt nicht fr fest auf geneigten Dachflchen angebrachte Leitern. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gi
25、lt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 364, Persnliche Schutzausrstung gegen Absturz Prfverfahren EN 795, Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtungen Anforderungen und Prfverfahr
26、en EN ISO 1140, Faserseile Polyamid 3-, 4- und 8-litzige Seile (ISO 1140:2004) EN ISO 1461, Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinkberzge (Stckverzinken) Anforderungen und Prfungen (ISO 1461:1999) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Einrichtung zu
27、m Betreten des Daches Bauprodukt, bestehend aus einer betretbaren oder begehbaren Plattform und einer oder mehreren Sttz-konstruktionen, das mit den zugehrigen Befestigungsmitteln mit tragenden Teilen des Daches verbunden wird ANMERKUNG 1 Siehe Bild 1. ANMERKUNG 2 In Abhngigkeit von der Gre der Plat
28、tform werden Einrichtungen zum Betreten des Daches als Laufstege (siehe Bild 2), Trittflchen (siehe Bild 3) oder Einzeltritte (siehe Bild 4) bezeichnet. 3.2 Befestigungssystem eine Kombination aus Bauelementen, mit denen Laufstege, Trittflchen oder Einzeltritte an der tragenden Dachkonstruktion befe
29、stigt werden 3.3 tragende Dachkonstruktion der Teil des Daches, der Lasten aufnehmen und in die Gebudekonstruktion ableiten kann EN 516:2006 (D) 5 4 Symbole b Breite l Lnge R Seil P Prfkraft Dachneigung 5 Werkstoffe Einrichtungen zum Betreten des Daches und ihre Befestigungssysteme mssen aus Metall
30、oder gleichwertigem Material bestehen und gegen Korrosion sowie atmosphrische und klimatische Einflsse widerstandsfhig sein. Die Werkstoffe mssen frei von Fehlern und Einschlssen sein, die ihre Leistungs-fhigkeit beeintrchtigen knnen. Die Korrosionsbestndigkeit muss mindestens der von Stahl mit eine
31、r Feuerverzinkung von 50 m Schicht-dicke entsprechen. Teile des Befestigungssystems unterhalb der Dachflche drfen aus Holz bestehen, sie mssen in diesem Fall gegen atmosphrische und klimatische Einflsse geschtzt sein. 6 Mae und Konstruktionsanforderungen 6.1 Allgemeines Einrichtungen zum Betreten de
32、s Daches mssen wie folgt bezeichnet werden: Klasse 1 (K1): Einrichtungen, die nicht als Anschlagpunkte fr Sicherheitsgeschirre verwendet werden drfen; Klasse 2 (K2): Einrichtungen, die als Anschlagpunkte fr Sicherheitsgeschirre verwendet werden drfen. Die Oberflche der Plattformen von Laufstegen, Tr
33、ittflchen und Einzeltritten muss so konstruiert sein, dass ein Ausgleiten von Personen und die Ansammlung von Wasser vermieden werden und gegebenenfalls die Ansammlung von Schnee minimiert wird. Scharfe Kanten und Ecken, die die persnliche Schutzausrstung gegen Absturz beschdigen knnten, mssen bei d
34、er Konstruktion vermieden werden. Zur Verwendung auf Dchern mit unterschiedlichen Neigungen mssen die Verbindungen zwischen Plattform und Sttzkonstruktion so konstruiert sein, dass sie nach dem Einbau gegen unbeabsichtigtes Lsen gesichert sind. Die Art und die Gre der Befestigungssysteme sind vom He
35、rsteller anzugeben. 6.2 Laufstege Laufstege werden nach der Breite ihrer Plattformen in die Typen A, B und C eingeteilt. Die Mindestbreite b der Plattform muss bei Typ A: 250 mm, Typ B: 350 mm und Typ C: 430 mm betragen. Die Lnge l der Plattformen muss bei allen Typen mindestens 500 mm betragen. EN
36、516:2006 (D) 6 Zum Schutz gegen das Abgleiten von Personen muss die Plattform von Laufstegen des Typs B an beiden Lngsseiten Aufkantungen oder Randleistungen aufweisen, die, von der Plattformoberflche gemessen, mindestens 20 mm hoch sein mssen. Die Sttzkonstruktionen der Laufstege mssen so ausgebild
37、et sein, dass nach der Befestigung an der Dachkonstruktion, die Plattform sowohl in Richtung der Breite b als auch in Richtung der Lnge l nicht mehr als 3 von der Waagerechten abweicht. 6.3 Trittflchen Die Plattform von Trittflchen muss eine Breite b von mindestens 250 mm aufweisen. Die Lnge l muss
38、mindestens 400 mm betragen. Die Sttzkonstruktionen von Trittflchen mssen so ausgebildet sein, dass nach der Befestigung an der Dachkonstruktion die Plattform sowohl in Richtung der Breite b als auch in Richtung der Lnge l nicht mehr als 3 von der Waagerechten abweicht. 6.4 Einzeltritte Die Plattform
39、 von Einzeltritten muss eine Gre b l von mindestens 130 mm 130 mm haben. Zum Schutz gegen das Abgleiten von Personen muss die Plattform an allen Seiten, mit Ausnahme der Vorder- und Rckseite, Aufkantungen oder Randleisten aufweisen, die, von der Plattformoberflche gemessen, mindestens 20 mm hoch sei
40、n mssen. Einzeltritte mssen ferner mit einem Haltegriff oder einem Griffloch in der Plattform versehen sein. Die Sttzkonstruktionen von Einzeltritten mssen so ausgebildet sein, dass nach der Befestigung an der Dachkonstruktion die Plattform sowohl in Richtung der Breite b als auch in Richtung der Ln
41、ge l nicht mehr als 3 von der Waagerechten abweicht. EN 516:2006 (D) 7 Legende 1 Sparren 2 Befestigungssysteme 3 Konterlattung 4 Dachlatte 5 Tragkonstruktion 6 Laufsteg, Trittflche, Einzeltritte 7 Dacheindeckung b Breite Bild 1 Einrichtung zum Betreten des Daches; Querschnitt, schematisch EN 516:200
42、6 (D) 8 Legende b Breite l Lnge Bild 2 Laufsteg Legende b Breite l Lnge Bild 3 Trittflche EN 516:2006 (D) 9 Legende b Breite l Lnge Bild 4 Einzeltritt 7 Anforderungen 7.1 Statische Festigkeit, K1 und K2 Einrichtungen zum Betreten des Daches der Klassen K1 und K2 einschlielich ihrer Befestigungen mss
43、en fr eine an der ungnstigsten Stelle einwirkende senkrechte Einzellast von p 1,5 kN bemessen sein. Die Einhaltung der Anforderungen ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Ist dieser Nachweis nicht mglich, ist das Erzeugnis nach Abschnitt 8 zu prfen. ANMERKUNG Fr weitere Berechnungen sieh
44、e ENV 1993 und ENV 1999. Die senkrechte Durchbiegung von Laufstegen und Trittflchen darf unter dieser Last nicht mehr als 1/100 der Sttzweite betragen. Die maximale Durchbiegung darf 15 mm nicht berschreiten. Die Abweichung der Ausgangslage von Trittflchen und Einzeltritten, an den Sttzen gemessen,
45、darf unter dieser Last nicht mehr als 9 mm betragen. Die Durchbiegungen und Maabweichungen gelten in Bezug auf die tragende Dachkonstruktion. Einrichtungen zum Betreten des Daches der Klasse K2 und ihre Befestigungssysteme mssen zustzlich fr eine in einem mglichen Anschlagpunkt in Benutzungsrichtung
46、 wirkende statische Einzellast von p1= 10 kN bemessen sein. Fr die Benutzung der Einrichtung zum Betreten des Daches der Klasse K2 von mehr als einer Person ist die Prfkraft nach EN 795 entsprechend zu erhhen. EN 516:2006 (D) 10 7.2 Schwingfestigkeit Einrichtungen zum Betreten des Daches der Klasse
47、K2 einschlielich ihrer Befestigungssysteme mssen so konstruiert sein, dass sie der dynamischen Kraft nach 8.2 an jedem Punkt, an dem ein Anschlagen von Sicherheitsgeschirren mglich ist, standhalten. 7.3 Ausfhrung gegen uere Brandeinwirkung Die in den Anwendungsbereich des vorliegenden Dokuments fall
48、enden Einrichtungen zum Betreten des Daches gehren ohne Prfung1)sowohl der Brandschutzklasse A1 an und gelten als den Anforderungen an die Ausfhrung gegen uere Brandeinwirkung entsprechend2). 8 Prfung 8.1 Prfung der statischen Festigkeit 8.1.1 Anzahl der Proben Jede Prfung ist jeweils einmal bei den unterschiedlichen Prfproben durchzufhren. Alle Proben mssen die Prfung bestehen. 8.1.2 Prfung der Tritte Die Prfproben sind, an einer Nachbildung der tragenden Dachkonstruktion befestigt, in den folgenden Anordnungen zu prfen (siehe Bild 5): a) bei der geringsten der mglichen Dachneigungen (