1、Mrz 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DINDKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr
2、 Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.220.20!,ei“9667098www.din.deDDIN EN 54-11/A1Brandmeldeanlagen Teil 11: Handfeuermelder;Deutsche Fassung EN 54-11/A1:2005Fire detection and fire alarm systems Part 11: Manual call points;German version EN 54-11/A1:2005Systmes de dtection et dalarme incendie Par
3、tie 11: Dclencheurs manuels dalarme;Version allemande EN 54-11/A1:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinnderung vonDIN EN 54-11:2001-10www.beuth.deGesamtumfang 16 SeitenDIN EN 54-11/A1:2006-03 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-03-01. Die CE-Kennzeichnung von
4、Bauprodukten in Deutschland kann erst nach Verffentlichung der Fundstelle dieser DIN-EN-Norm im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen. Nationales Vorwort Diese Europische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 Brandmelde- und Feueralarman-lagen (Sekretariat: BSI, Grobritanni
5、en) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss Brandmelde- und Feueralarmanlagen (NA 031-02-01 AA) des FNFW betreut. In der Produktnorm DIN EN 54-11:2001-10 sind die Gerteanforderungen fr Handfeuermelder festgelegt, die als Bestandteile von Brandmeldesystemen (BMS) verwendet und i
6、n fest installierten Brandmeldeanlagen (BMA) in Gebuden betrieben werden. Mit der nderung A1 wird der Bezug der Produktnorm zur EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG hergestellt. Die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Prfungen in DIN EN 54-11:2001-10 bleiben unverndert. nderungen Gegenbe
7、r DIN EN 54-11:2001-10 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Ergnzung des Anhangs ZA (Zusammenhang mit den Anforderungen der EG-Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG) b) Ergnzung der Literaturhinweise. EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 54-11:2001/A1 November 2005 ICS 13.220.20 D
8、eutsche Fassung Brandmeldeanlagen Teil 11: Handfeuermelder Fire detection and fire alarm systems Part 11: Manual call points Systmes de dtection et dalarme incendie Partie 11: Dclencheurs manuels dalarme Diese nderung A1 modifiziert die Europische Norm EN 54-11:2001. Sie wurde vom CEN am 14. Oktober
9、 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendiese nderung in der betreffenden nationalen Norm, ohne jede nderung, einzufgen ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen diesernationalen Normen mit
10、 ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese nderung besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die voneinem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch berset
11、zung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Irland, Island, Italien, Le
12、ttland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, derSchweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUR
13、OPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 54-11:2001/A1:2005 DEN 54-11:2001/A1:2005 (D) 2 Inhalt Seite Anhan
14、g ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen.5 ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte .5 ZA.2 Verfahren fr die Bescheinigung der Konformitt von Handfeuermeldern nach dieser Norm6 ZA.2.1 System der Bescheinigung der Konformitt 6 ZA.2.2
15、 Konformittsbewertung 7 ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation .11 ZA.4 EG-Konformittszertifikat und Konformittserklrung12 Literaturhinweise 14 EN 54-11:2001/A1:2005 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 54-11:2001/A1:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 Brandmelde- u
16、nd Feueralarmanlagen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese nderung zur Europischen Norm EN 54-11:2001 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2006, und etwaige entgegenstehende natio
17、nale Normen mssen bis August 2007 zurckgezogen werden. Diese nderung zu EN 54-11:2001 wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und die Europische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinie (89/106/EWG). Zum Zusammenhan
18、g mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
19、 Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 54-11:2001/A1:2005 (D) 4 Inhalt Am Ende des Inhaltsverz
20、eichnisses ist Folgendes zu ergnzen: Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen Literaturhinweise Neu: Anhang ZA und Literaturhinweise Nach dem vorhandenen Anhang C sind der Anhang ZA und Literaturhinweise wie folgt zu ergnzen: EN 54-11:
21、2001/A1:2005 (D) 5 Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte Diese Europische Norm wurde im Rahmen des Mandates M/109 erarbeitet, das dem CEN von der Europischen Kommission und der Europi
22、schen Freihandelszone erteilt wurde. Die in diesem Anhang dieser Europischen Norm aufgefhrten Abschnitte entsprechen den im Mandat gestellten Anforderungen, das unter der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) erteilt wurde. Die bereinstimmung mit diesen Abschnitten berechtigt zur Vermutung (wie dur
23、ch die Bauproduktenrichtlinie festgelegt), dass das von diesem Anhang abgedeckte Bauprodukt fr den vorgesehenen Verwendungszweck nach Abschnitt 1 (Anwendungsbereich) geeignet ist; es muss auf die die CE-Kennzeichnung begleitenden Informationen verwiesen werden. WARNUNG Andere Anforderungen und ander
24、e EU-Richtlinien knnen fr die Produkte zutreffen, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen. ANMERKUNG Zustzlich zu irgendwelchen spezifischen Abschnitten in dieser Norm, die sich auf gefhrliche Substanzen beziehen, kann es noch andere Anforderungen an die Produkte geben, die unter ihren An
25、wendungsbereich fallen (z. B. umgesetzte europische Rechtsvorschriften und nationale Gesetze, Rechts- und Verwaltungsbestimmungen). Diese besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, sind ebenfalls einzuhalten. Eine Informations-Datenbank ber europische und nationale Bestimmungen ber gefhrli
26、che Stoffe ist verfgbar innerhalb der Kommissionswebsite EUROPA (Zugang ber http:/europa.eu.int). Dieser Anhang ZA entspricht dem in Abschnitt 1 definierten Anwendungsbereich. Dieser Anhang legt die Bedingungen fr die CE-Kennzeichnung von Handfeuermeldern fest, die fr den unten genannten Verwendungs
27、zweck vorgesehen sind, und benennt die betreffenden Abschnitte. Bauprodukt: Handfeuermelder Vorgesehene Verwendung(en): Brandschutz EN 54-11:2001/A1:2005 (D) 6 Tabelle ZA.1 Betroffene Abschnitte Wesentliche Eigenschaften Abschnitte dieser Europischen Norm Mandatierte Leistungs-stufen Bemerkungen Nen
28、nansprechbedingungen/ Nennansprechempfindlichkeit und Leistungscharakteristik im Brandfall 4.3.2, 4.4, 4.7.1, 4.7.4, 5.2, 5.3 Betriebszuverlssigkeit 4.2, 4.3.1, 4.5, 4.6, 4.7.2, 4.7.3, 4.7.5, 4.8, 5.4, 5.5 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Temperatur 5.7, 5.8*, 5.9 * nur fr Gerte fr die Anwendun
29、g auerhalb von Gebuden Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Schwingen 5.14 bis 5.17 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Luftfeuchte 5.10, 5.11*, 5.12, 5.19* * nur fr Gerte fr die Anwendung auerhalb von Gebuden Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Korrosion 5.11, 5.13 Stabilitt der Betriebszuverl
30、ssigkeit; elektrische Stabilitt 5.6, 5.18keine nur fr Gerte mit aktiven elektronischen Bauelementen ZA.2 Verfahren fr die Bescheinigung der Konformitt von Handfeuermeldern nach dieser Norm ZA.2.1 System der Bescheinigung der Konformitt Das Mandat fordert, dass das anzuwendende System der Konformitts
31、bescheinung dem in Tabelle ZA.2 angegebenen entsprechen muss. Tabelle ZA.2 System der Konformittsbescheinigung Produkt Vorgesehene Verwendung Leistungsstufe(n) oder Klasse(n) Verfahren fr die Bescheinigung der Konformitt Brandmeldung/ Feueralarmierung; Handfeuermelder Brandschutz keine 1 Verfahren 1
32、: Siehe Bauproduktenrichtlinie Anhang III.2.(i), ohne Stichprobenprfung durch die notifizierte Stelle EN 54-11:2001/A1:2005 (D) 7 ZA.2.2 Konformittsbewertung ZA.2.2.1 Allgemeines Die bereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen dieser Europischen Norm muss nachgewiesen werden durch: a) vom Hers
33、teller zu erbringende Leistungen: Werkseigene Produktionskontrolle; Stichprobenprfung nach einem vorgegebenen Prfplan b) Leistungen, die unter der Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle zu erbringen sind: Typprfung; Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionsko
34、ntrolle; Regelmig wiederkehrende berwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle. ANMERKUNG Der Hersteller ist eine natrliche oder juristische Person, die das Produkt in eigenem Namen auf den Markt bringt. Der Hersteller entwickelt und produziert das Produkt blicherweis
35、e selbst. Er darf das Produkt alternativ durch einen Unterauftragnehmer entwickeln, herstellen, zusammenbauen, verpacken, verarbeiten oder etikettieren lassen. Als zweite Alternative darf er Fertigerzeugnisse zusammenbauen, verpacken, verarbeiten oder etikettieren. Der Hersteller muss sicherstellen:
36、 dass die Typprfung in bereinstimmung mit dieser Europischen Norm begonnen und unter der Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgefhrt wird; und dass das Produkt stets den Prfmustern der Typprfung entspricht, deren bereinstimmung mit dieser Europischen Norm nachgewiesen wu
37、rde. Er muss immer die Oberaufsicht behalten und die ntige Kompetenz besitzen, um die Verantwortung fr das Produkt bernehmen zu knnen. Der Hersteller ist verantwortlich fr die bereinstimmung des Produktes mit allen vorgeschriebenen Anforderungen. ZA.2.2.2 Typprfung ZA.2.2.2.1 Zum Nachweis der Konfor
38、mitt mit dieser Europischen Norm muss eine Typprfung durchgefhrt werden. Gegenstand der Typprfung mssen mit den Ausnahmen nach ZA.2.2.2.2 und ZA.2.2.2.3 alle in Tabelle ZA.1 genannten Eigenschaften sein. ZA.2.2.2.2 Bereits frher durchgefhrte Prfungen, z. B. Prfungen zur Produktzertifizierung, knnen
39、bercksichtigt werden, vorausgesetzt, sie wurden mit dem gleichen Produkt oder mit Produkten hnlicher Ausfhrung, Konstruktion und Funktion und mit den gleichen oder schrferen Prfverfahren unter dem gleichen System zur Bescheinigung der Konformitt, wie in dieser Norm gefordert, durchgefhrt, so dass di
40、ese Ergebnisse auf das in Frage kommende Produkt bertragen werden knnen. ANMERKUNG Das gleiche System zur Bescheinigung der Konformitt“ bedeutet Prfung durch eine unabhngige dritte Stelle unter der Verantwortung einer Produktzertifizierungsstelle, die jetzt eine notifizierte Produktzertifizierungsst
41、elle ist. ZA.2.2.2.3 Wenn eine oder mehrere Eigenschaften bei Produkten hnlicher Ausfhrung, Konstruktion und Funktion gleich sind, dann knnen die Ergebnisse der Prfungen dieser Eigenschaften auf die anderen hnlichen Produkte bertragen werden. EN 54-11:2001/A1:2005 (D) 8 ZA.2.2.2.4 Prfmuster mssen di
42、e bliche Produktion reprsentieren. Sind die Prfmuster Prototypen, so mssen sie die geplante zuknftige Produktion reprsentieren und vom Hersteller ausgesucht werden. ANMERKUNG Im Falle von Prototypen und Zertifizierung durch eine unabhngige dritte Stelle bedeutet dies, dass der Hersteller und nicht d
43、ie Produktzertifizierungsstelle fr die Auswahl der Muster verantwortlich ist. Bei der Erst-Inspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle (siehe ZA.2.2.3.4) wird berprft, ob die Prfmuster die laufende Produktion reprsentieren. ZA.2.2.2.5 Jede Typprfung und ihre Ergebnisse mssen in e
44、inem Prfbericht dokumentiert werden. Alle Prfberichte mssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Datum der Produktion des betreffenden Produktes vom Hersteller aufbewahrt werden. ZA.2.2.3 Werkseigene Produktionskontrolle ZA.2.2.3.1 Allgemeines Die werkseigene Produktionskontrolle ist eine stndige in
45、terne Produktionskontrolle, die vom Hersteller durchgefhrt wird. Alle vom Hersteller vorgesehenen Bestandteile, Anforderungen und Manahmen der werkseigenen Produktionskontrolle sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Diese Dokumentation des Systems d
46、er werkseigenen Produktionskontrolle muss ein gemeinsames Verstndnis der Konformittsbewertung sicherstellen und es ermglichen, die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der Produkte sowie das wirksame Funktionieren der Produktionskontrolle zu berprfen. Die werkseigene Produktionskontrolle verbind
47、et daher Verfahrenstechniken und alle Manahmen, welche die Aufrechterhaltung und Kontrolle der Konformitt des Produktes mit seinen technischen Spezifikationen erlauben. Ihre Durchfhrung kann erreicht werden durch Kontrollen und Prfungen von Messeinrichtungen, Rohstoffen und Bestandteilen, Verfahren,
48、 Maschinen und Produktionseinrichtungen und fertigen Produkten einschlielich Materialeigenschaften der Bauteile und durch Auswertung der auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse. ANMERKUNG Das System der werkseigenen Produktionskontrolle kann Bestandteil eines Qualittsmanagement- systems z. B. nach EN
49、ISO 9001:2000 sein. ZA.2.2.3.2 Allgemeine Anforderungen Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrecherhalten, um sicherzustellen, dass die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, den angegebenen Leistungseigenschaften und den Produkten entsprechen, die der Typprfung