1、Kleine Wasserfahrzeuge Steueranlagen (IS0 8848 : 1990) Deutsche Fassung EN 28 848 : 1993 Diese Norm enthlt die deutsche bersetzung der Internationalen Norm I so 8848 DIN EN 28848 Small craft; Remote steering systems (IS0 8848 : 1990); German version EN 28 848 : 1993 Navires de plaisance; Appareils a
2、 gouverner commands a distance (IS0 8848 : 1990); Version allemande EN 28 848 : 1993 Die Europische Norm EN 28 848 : 1993 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales VorwoTf Diese Europische Norm ist im Komitee ISO/TC 188 WG 7 “Kleine Wasserfahrzeuge“ erar- beitet worden. Die Sekretariatsfhrung
3、dieses Technischen Komitees liegt bei Italien. Fr die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitskreis NSMT 8.1.7 der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN verantwortlich. Internationale Patentklassifikation B 63 H 025110 G O1 M 017/00 Fortsetzung 8 Seiten EN-Norm Normenstelle Schiffs- und Me
4、erestechnik (NSMT) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. BinVerkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin DIN EN 28 848 Okt 1993 Preisgr. 8 10.93 Verir.-Nr. 5208 EUROPmSCHE NORM EUROPEAN SCANDARD NORME EUROPGENNE EN 28848 August 1993 DK 629.125-519 Deskriptoren: Schiffbau, Yachten, St
5、euergerte, Lenkvorrichtungen, Fernsteuerung, Technische Spezifikation, Prfungen Deutsche Fassung Kleine Wasserfahrzeuge (IS0 8848 : 1990) S t eu eran lag en Small craft - Remote steering systems (IS0 8848 : 1990) Navires de plaisance -Appareils gouver- ner commands distance (IS0 8848 : 1990) Diese E
6、uropische Norm wurde von CEN am 1993-08-19 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CENICENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befi
7、ndliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliogra- phischen Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Fran- zsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von
8、einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentral- Sekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutsch- land, Finnland, F
9、rankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, sterreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Knig- reich. CEN EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG European Committee for Standardization Comit Europen de Normalisation Zentralsekretariat: rue de Sta
10、ssart 36, B-1050 Brssel O 1993. Das Copyright ist den CEN-Mitgliedern vorbehalten. Ref.-Nr. EN 28848 : 1993 D Seite 2 EN 28848 : 1993 vomrort Diese Europische Norm ist die Anerkennung von IS0 8848. Die Anerkennung von IS0 8848 wurde von CEN/BT/WG 69 “Small craft” empfohlen. Eine formelle Abstimmung
11、wurde gemacht und dieses Dokument wurde als EN angenommen. Diese Europische Norm mu6 den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Februar 1994, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Februar 1994 zurckg
12、ezogen werden. Die Norm wurde angenommen, und entsprechend der CENKENELEC Geschftsordnung sind folgende Lnder gehalten, die Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwe- gen, sterreich, Portuga
13、l, Schweden, Schweiz, Spanien und das Vereinigte Knigreich. Anerkennungsnotiz Der Text der Internationalen Norm IS0 8846 : 1990 wurde vom CEN als Europische Norm ohne irgendeine Abnderung ge- nehmigt. 1 Geltungsbereich Diese Internationale Norm legt Anforderungen und Prfungen fr Drahtseil-Steueranla
14、gen, die auf Zug/Druck arbeiten, und fr deren hauptschliche Bauteile fest,die in Wassersportfahr- zeugen fr Einzel- und Doppel-AuBenbordmotoren mit einer Leistung von mehr als 15 kW, alle Einbaumotoren, Z-Antriebe und Wasserstrahlantriebe Verwendung finden. 2 Begriffe Fr die Anwendung dieser Interna
15、tionalen Norm gelten fol- gende Definitionen: 2.1 Steueranlage Eine Anlage einschlieBlich aller notwendigen Bauteile, mit der manuelle Krfte ber eine Entfernung auf ein Ruder, einen AuBenbordmotor, einen Z-Antrieb oder einen Was- serstrahl-Antrieb bertragen werden. 2.2 Bootsseitige Steueranlage Eine
16、 Steueranlage, bei der das Ende des Steuerkabels am Boot befestigt ist. 2.3 Motorseitige Steueranlage Eine Steueranlage, bei der das Ende des Steuerkabels am Motor befestigt ist. 2.4 Gewindestange Vorrichtung an einer motorseitigen Steueranlage, durch die eine linear gerichtete Kraft eines Steuersei
17、lendes auf das Steuerjoch des Motors bertragen wird. 2.5 Steuerblock Eine Vorrichtung, nicht jedoch das Steuerrad oder ein anderes Hilfsmittel zur manuellen Ubertragung von Krften, durch die Steuerkrfte auf ein Steuerkabel oder andere Mittel der Kraftbertragung aufgebracht werden. 2.6 Mindestleistun
18、gsfhigkeit der Steueranlage Die Fhigkeit einer Anlage, nach Prfungen wenigstens 90% des Steuer-Ausschlages nach beiden Seiten zu er- reichen, wenn ber das Steuerrad oder eine andere Kon- troll-Vorrichtung ein Moment von nicht mehr als 27 Nm am Steuerblock aufgebracht wird. Dieses Kriterium definiert
19、 nicht die Leistungsfhigkeit der Steueranlage des in Fahrt befindlichen Bootes, sondern soll quantitative Grenzen fr Konstruktion und Prfungen erbringen. 3 Allgemeine Anforderungen 3.1 Werden Steueranlagen vom Bootshersteller ein- gebaut, mu6 die gesamte Anlage geliefert werden. Bei Booten mit Antri
20、eb durch AuSenbordmotor mu6 die Steuer- anlage komplett bis zur Kupplungsstelle am Ende der Ver- bindungsstange geliefert werden, wie in Bild 1 dargestellt. 3.2 dieser Internationalen Norm eingebaut werden. Die ausgewhlte Steueranlage mu6 entsprechend _ Mae in Millimeter ANMERKUNG: Rohr 0 15.75 2 0,
21、13 Mutter mit Gewinde 7/8-14 UNF-28 (Zusatzlieferung bei bootsseitiger Steueran-ge) Kupplungsstelle L Mindestausschlag: 100 mm beidseitig der mittleren Position Hchstausschlag: 11 5 mm beidseitig der mittleren Position c O +I m Lpi o: Bild 1: Verbindungsstange Seite 3 EN 28848 : 1993 MaBe in Millime
22、ter Die Achse des Gelenks mu einen Abstand von 102 -?s von der Vorkante der Befestigungsplatte haben (Motorwannen- und Spiegelmontage) ANMERKUNG: Wird das Gelenk seitlich in der Motorwanne installiert, mu die Wanne so ausgelegt sein, da6 ein Arbeitsweg von mindestens 380 mm zwischen Gelenk und Mitte
23、 Motor eingehalten wird. Gelenkachse mu max. 12 mm oberhalb der Anschlagplatte des Motors liegen (M.otorwannen- und Sp.iegelmontage) Motorseite der Anschlagplatte Gelenk und Mitte Motor Schwenkbereich 15 min. I380 mm Arbeitsweg zwischen Gelenk und Mitte Motor b) Spiegel-Montage a) Motorwannen-Montag
24、e ANMERKUNG: Arbeitcweg min.: 100 mm nach beiden Seiten Arbeitsweg max.: 115 mm nach beiden Seiten Bild 2: Bootsseitig installierte Steueranlage 3.3 Boote, die fr Doppel-AuBenbordmotor-Anlagen aus- gelegt sind, mssen als solche gekennzeichnet sein. Es mu6 angegeben sein, ob das Boot fr eine motorsei
25、tige oder bootsseitige Montage der Steueranlage oder fr bei- des ausgelegt ist. Ist das Boot fr eine bootsseitige Mon- tage ausgelegt, mu6 angegeben sein, ob es sich fr eine Befestigung der Steueranlage an der Motorwanne, am Spiegel oder an beiden eignet (siehe Bild 2). 3.4 Alle Befestigungen mit Ge
26、winde, die fr die sichere Funktion der Steueranlage von Bedeutung sind, mssen ber Sicherungen gegen Lsen verfgen. 3.5 Alle Befestigungen mit Gewinde, die fr die sichere Funktion der Steueranlage von Bedeutung sind und die, wenn die Steueranlage im Boot eingebaut wird, montiert oderjustiert werden, b
27、zw. die durch Einbau oder Justierung beeintrchtigt werden knnen, mssen mit einer Sicherung gesichert sein,fr die vollstndige Montagehinweise bereit- gestellt sind und die den Anforderungen nach Abschnitten 3.5.1 bis 3.5.3 entspricht. 3.5.1 Federringe, Befestigungen mit Gewinde mit selbstsicherndem m
28、etallischen Klemmteil und Kleber sind nicht zulssig. 3.5.2 Konter- oder Stellmuttern sind nicht zulssig, es sei denn, da6 sie zum Justieren dienen und so beschaffen sind, da6 ein vollstndiges Lsen von Teilen oder im Falle ihres Lsens der Verlust von Steuerkraf unmglich sind. ANMERKUNG: Bei Anlagen,
29、die fr den Einbau nicht auseinandergenommen werden mssen, whlt der Hersteller die Art der Sicherung. 3.5.3 Eine Sicherung gegen Lsen mu so beschaffen sein, da6 ihr Vorhandensein nach dem Einbau von einem Laien optisch oder durch Fhlen erkannt werden kann. 3.0 Verbindungsstcke einschlie6lich Schnell-
30、Verschls- sen, die durch Federkraft wirken, drfen nicht verwendet werden. i 4 Anforderungen an Auenbordmotore und 2-Antriebe 4.1 Die Steueranschlge am AuBenbordmotor mssen wenigstens eine Bewegung von 30 Grad nach beiden Seiten erlauben. 4.2 AuBenbordmotore mssen den zutreffenden Anfor- derungen hin
31、sichtlich der Ma6e nach Bild 3 und Bild 4 ent- sprechen. 4.3 Die Verbindungsteile fr die Befestigung von AuBen- bordmotor und Steuerstange nach Bild 1 mssen mit dem Au6enbordmotor geliefert werden. 4.4 Der AuBenbordmotor mu6 so ausgelegt sein, da es bei jeder mglichen Kombination von Schwenken und A
32、nkippen zu keiner Beschdigung des Motors, seiner Zube- hrteile und sowohl der bootsseitigen als auch der motor Seite 4 EN 28848 : 1993 seitigen Anlage kommt, sofern der Motor fr beide Anlagen ausgelegt ist. Deutliche schriftliche Informationen und Ein- bau-Hinweise mssen mitgeliefert werden, aus den
33、en klar hervorgeht, welche Anlage zur Anwendung kommen soll. 4.5 AuBenbordmotore mssen durch ihre Geometrie sicherstellen, da6 beim Aufbringen einer statischen Be- lastung von 3300 N, rechtwinklig zum Steuerhebel, auf die Verbindungsstelle von Steuerkabelende mit dem Steuer- hebe1 des Motors in sein
34、er normalen Arbeitsstellung, ber den gesamten Schwenkbereich das Steuerseilende nicht hher belastet wird als nach Abschnitt 7.2.1 festgelegt. 4.6 Der Steuerhebei eines AuBenbordmotors mu6 an der Verbindungsstelle mit einem 3/8-24 UNF-Gewinde oder einer glatten Bohrung von 9,65 mm bis 9,9 mm Durch- m
35、esser versehen sein. 4.7 Die Geometrie der Konstruktion von Z-Antrieben mu6 so beschaffen sein, da8 beim Aufbringen eines Dreh- momentes von 680 Nm auf die Achse der Abtriebseinheit keines der Bauteile hher belastet wird als in Abschnitt 12.1 festgelegt. 5 Anforderungen an die Steueranlage 5.1 Anfor
36、derungen nach Bild 1, Bild 3 und Bild 4 gengen. 5.2 Bootsseitig befestigte Steueranlagen fr AuBenbord- motore mssen hinsichtlich der Ma6e die Anforderungen nach Bild 1 und Bild 2 erfllen. Wenn die Verbindung, wie in Bild 2 dargestellt, durch eine Universalverbindung mit zwei Freiheitsgraden ersetzt
37、wird, mu die senkrecht zur Spie- gelplatte gerichtete Mittellinie O mm bis 13 mm ber der Oberkante der Motor-Befestigungsplatte liegen. Die zweite Mittellinie mu6 100 mm bis 115 mm von der Innenkante des Spiegels und nicht mehr als 28,5 mm von der ersten Mittel- linie in Richtung auf den Motor entfe
38、rnt sein. 5.3 Die Lnge des Steuerkabels mu6 an dem Ende, an das der Motor angeschlossen wird, angegeben werden. Diese Lnge muB gleich der Lnge zwischen Mitte Steuer- welle und Mitte Bohrung am Verbindungsstck in mittlerer Position sein. Motorseitig befestigte Steueranlagen mssen den 5.4 Die Einbauhi
39、nweise fr den Steuerblock mssen Hin- weise fr die Wahl des gr6ten zulssigen Steuerrad- Durchmessers und dessen grt3ten Abstand vom Anschlag nach Bild 5 enthalten. Diese beiden HchstmaBe mssen zustzlich auf dem Steuerblock dauerhaft und so gut les- bar angebracht sein, da8 sie sichtbar sind, wenn das
40、 Steuer- rad nicht montiert ist. 5.5 Steueranlagen und Bauteile mssen den Prfanfor- derungen nach Abschnitt 7 entsprechen. 5.6 Kunststoffe und Elastomere, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, mssen der Alterung durch UV-Bestrah- lung widerstehen knnen. 5.7 In Maschinenrumen eingebaute Kunststoffe un
41、d Elastomere mssen gegen Alterung durch Salzwasser- Atmosphre, Treibstoff, l und Wrme bestndig sein. 6 Einbau 6.1 .Es mssen entweder motorseitig oder bootsseitig einbaubare Steueranlagen verwendet werden, es sei denn, da6 Boot oder AuBenbordmotor besondere Konstruk- tionen erfordern. 6.2 Werden moto
42、rseitige Steueranlagen in Booten fr Au6enbordmotor-Antrieb eingebaut, mssen Steuerkabel oder andere Kraftbertragungselemente so beschaffen sein, da8 ihre Verbindungsstelle, nach Einbau und in mittle- rer Arbeitsstellung, mindestens 270 mm ber die Mittellinie des Motors reicht, wie in Bild 6 dargeste
43、llt. 6.3 Werden bootsseitige Steueranlagen in Booten fr Au- Benbordmotor-Antrieb eingebaut, mssen Steuerkabel oder andere Kraftbertragungselemente so beschaffen sein, da6 ihre Verbindungsstelle, nach Einbau und in mittle- rer Arbeitsstellung, mindestens bis Mitte Motor reicht. Das Steuerkabel mu6 so
44、 am Boot befestigt sein, da6 das Ge- lenk am Steuerseilende auf Mitte des am Spiegel montier- ten Motors liegt, wie in Bild 2 festgelegt. 6.4 Beim Einbau von Z-Antrieben oder Wasserstrahl-Antrie- ben drfen keine Schden am Z-Antrieb oder Wasserstrahl- Antrieb,an den Zubehrteilen des Antriebs oder an
45、Teilen des Bootes oder der Steueranlage verursacht werden, und zwar bei allen ausfhrbaren Kombinationen von Schwenken und Ankippen des Antriebs. 6.5 Steuerkabel sollen mit mglichst wenig Krmmun- gen eingebaut werden. Der Krmmungsradius soll so groB wie mglich gewhlt werden und darf das vom Herstelle
46、r angegebene MindestmaB nicht unterschreiten. 6.6 Steuerrder und Steuerwellen ,.mssen in ihren Maen aufeinander abgestimmt sein. Ubliche Ausfhrun- gen sind in Bild 7 dargestellt. 6.7 Nach dem Einbau mssen Steueranlagen und ihre Bau- teile den Prfanforderungen nach Abschnitt Z1 entsprechen. 6.8 Wird
47、das Steuerkabel seitlich durch die Motorwanne des in Ruhestellung befindlichen Bootes unterhalb der Wasserlinie gefhrt, mu8 der DurchlaB ausreichend abge- dichtet werden. 7 Prfanforderungen 7.1 Prfungen nach Einbau Diese Prfungen dienen dem Nachweis der Systemfestig- keit nach Einbau im Boot bis zur
48、 Verbindung mit dem AuBenbordmotor. 7.1.1 Steueranlagen mssen einer statischen Belastung von 3300 N widerstehen, die auf die Kupplungsstelle der Verbindungsstange in Achsenrichtung wahlweise in beiden Richtungen aufgebracht wird, ohne da8 sich die Verbin- dungsstange soweit plastisch verformt, daB d
49、ie Steuer- Wirkung beeintrchtigt wird oder da8 die Verformung oberhalb der in Bild 2 angegebenen Toleranzen liegt. Die bleibende Verformung in Achsrichtung der Verbindungs- stange darf 6,35 mm nicht berschreiten. 7.1.2 Steueranlagen mssen einer einzelnen tangentialen Belastung von 450 N In beiden Richtungen standhalten,die je nach Bauweise der Anlage an folgenden Punkten auf- gebracht wird: - an einem beli