1、Oktober 2005Preisgruppe 23DIN Deutsches Institut f r Normung e.V. Jede Art der Vervielf ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut f r Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 67.120.30G 8 9652050www.din.deXDIN-Fachbericht 145R ckverfolgbarkeit von FischereiproduktenTrace
2、ability of fishery productsTra abilit des produits halieutiquesAlleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 87 SeitenB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 145:2005-10 2 Nationales Vorwort Der vorliegende DIN-Fachbericht en
3、thlt die deutsche bersetzung der CEN Workshops Agreements CWA 14659 Traceability of fishery products Specification of the information to be recorded in farmed fish distribution chains und CWA 14660 Traceability of fishery products Specification on the information to be recorded in captured fish dist
4、ribution chains. Die im Rahmen eines CEN-Workshop vereinbarten CWAs stehen in Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundstze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europisch
5、en Behrde fr Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. In 18 der EG-Verordnung ist die Verpflichtung enthalten, die Rckverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu be
6、stimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Im Rahmen eines CEN-Workshops wurde von den beteiligten Kreisen ein System entwickelt, um im Bereich de
7、r Fischwirtschaft die Rckverfolgbarkeit fr Lebensmittel, die aus Farmfisch oder Fangfisch hergestellt wurden, ber alle Stufen zu ermglichen. Die bersetzung wurde fachlich abgestimmt vom Arbeitskreis Rckverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette des Arbeitsausschusses Lebensmittelhygiene im DIN Deutsche
8、s Institut fr Normung e.V. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 145:2005-10 3 Teil 1 Festlegungen ber die in Lieferketten fr aus Farmen stammenden Fisch aufzuzeichnenden Angaben B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fac
9、hbericht 145:2005-10 4 Inhalt Seite Nationales Vorwort 2 Vorwort . 5 Einleitung. 5 1 Anwendungsbereich. 8 2 Normative Verweisungen . 8 3 Begriffe . 8 4 Symbole und Abkrzungen 9 5 Informationsanforderungen fr aus Farmen stammenden Fisch . 9 5.1 Identittsvergabe fr die gehandelten Produkteinheiten 9 5
10、.2 Registrierung der Angaben. 10 5.3 Zchter . 10 5.4 Brutbetriebe 13 5.5 Fischfarmen 16 5.6 Transporteure von Lebendfisch 19 5.7 Fischverarbeitungsbetriebe 22 5.8 Transport- und Lagerungsunternehmen. 26 5.9 Hndler und Grohndler. 27 5.10 Einzelhandels- und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe 30 5.11 He
11、rstellung von Fisch-Futtermittel 31 5.12 Einbringen von Lieferungen von auerhalb des Tracefish-Bereichs 35 Anhang A (informativ) Der Hintergrund zur Entwicklung des Tracefish-Schemas 309 A.1 Der Begriff der Rckverfolgbarkeit . 39 A.2 Umgang mit der Vielfalt und Komplexitt der Lieferketten fr Fangfis
12、ch 39 A.3 Die erforderlichen Arten der Angaben und ihre Vorrangeinstufung 41 A.4 Die zu identifizierenden und rckzuverfolgenden Einheiten. 43 A.5 Behandlung fehlender Angaben. 44 A.6 Fragen der Sicherheit, der Zugangsrechte und der Lieferung von Angaben . 44 Literaturhinweise . 46 B55EB1B3E14C22109E
13、918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 145:2005-10 5 Vorwort Das CEN-Workshop-Agreement (CWA) wurde durch einen Arbeitskreis von Vertretern interessierter Kreise am 8. November 2002 erstellt und beschlossen; die Bildung des Arbeitskreises wurde nach der ffentlichen Aufford
14、erung zur Teilnahme vom 8. Mrz 2002 von CEN untersttzt. Eine Liste der Einzelpersnlichkeiten und Organisationen, die den technischen Konsens, vertreten durch dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA), untersttzten, ist fr Erwerbungswillige im CEN-Management-Zentrum verfgbar. Diese Organisationen entstamme
15、n der folgenden unvollstndigen Aufstellung von Wirtschaftszweigen: Fischereiindustrie, Fischfarmindustrie, IT-Industrie, Forschungsinstitute, Nichtregierungs-organisationen, Handel, Aufsichtsbehrden, EU-Kommission. Das durch den Arbeitskreis verfolgte Verfahren in der Entwicklung dieses CEN-Workshop
16、-Agreement (CWA) wurde von den nationalen Mitgliedern von CEN angenommen. Es knnen jedoch weder die nationalen Mitglieder von CEN noch das CEN-Management-Zentrum fr den technischen Inhalt dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA) oder mgliche Widersprche zu Normen oder Gesetzen verantwortlich gemacht werd
17、en. Dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA) kann in keiner Weise als eine von CEN und seinen Mitgliedern entwickelte offizielle Norm betrachtet werden. Dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA) ist als Referenzdokument bei den nationalen Mitgliedern von CEN ffentlich verfgbar: AENOR, AFNOR, BSI, COSMT, DIN, D
18、S, ELOT, IBN, IPQ, IST, MSA, MSNT, MSZT, NEN, NSAI, NSF, ON, SEE, SIS, SFS, SNV, SUTN, UNI. Kommentare oder Vorschlge von Anwendern dieses CEN-Workshop-Agreement (CWA) sind willkommen und sollten an das CEN-Management-Zentrum gesandt werden. Einleitung Es besteht eine steigende Nachfrage nach detail
19、lierten Angaben ber die Art und die Herkunft von Lebensmitteln. Die Rckverfolgbarkeit wird damit zu einer gesetzlichen und kommerziellen Notwendigkeit. Die physische Weiterleitung aller erforderlichen Angaben zusammen mit den Produkten wre in vielen Fllen nicht praktikabel, daher sollte vorzugsweise
20、 auf die Informationstechnologie zurckgegriffen werden. Nach ISO ist unter dem Begriff Rckverfolgbarkeit die Mglichkeit zu verstehen, Werdegang, Verwendung oder Ort der betreffenden Einheit zu verfolgen, und bei Endprodukten kann dies die Herkunft von Material und Teilen sowie die Verarbeitungsgesch
21、ichte betreffen. Die Rckverfolgbarkeit umfasst nicht nur die grundlegende Anforderungen, dass Produkte durch die Lieferkette vom Ursprung bis zum Bestimmungsort, und umgekehrt, physisch rckverfolgt werden knnen, sondern auch die Mglichkeit, Angaben darber machen zu knnen, woraus sie hergestellt sind
22、 und was mit ihnen erfolgt ist. Diese weiteren Gesichtspunkte der Rckverfolgbarkeit sind wichtig im Hinblick auf die Sicherheit, Qualitt und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Das Tracefish-Konzept ist ein elektronisches System einer Kettenrckverfolgbarkeit. Es wurde unter der Schirmherrschaft der Eur
23、opischen Kommission in ihrer Konzertierten Aktion QLK1-2000-00164 entwickelt. Die Teilnahme am Tracefish-Schema ist freiwillig, aber damit es funktioniert, mssen fr das System vereinbarte Arbeitsvorschriften vorhanden sein. Zu diesem Zweck wurden drei Festlegungen entwickelt: eine Informationsfestle
24、gung fr Lieferketten von Fangfisch, d. h., welche Angaben sollten durch Lebensmittelunternehmen erzeugt und gefhrt werden; eine hnliche Informationsfestlegung fr Lieferketten von in Farmen erzeugtem Fisch; und eine technische Festlegung fr die elektronische Kodierung der Daten. Die Informationsfestl
25、egungen sind CEN-Workshop-Agreements (CWAs) und die technischen Festlegungen auf Internet-Basis sind unter www.tracefish.org verffentlicht. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 145:2005-10 6 Der Schlssel fr den Betrieb des Tracefish-Schemas liegt in der
26、 Kennzeichnung jeder gehandelten Wareneinheit, gleich ob von Rohmaterial oder Endprodukten, mit einem nur einmal vergebenen ID-Kode. Dies ist durch das Lebensmittelunternehmen durchzufhren, das jede Einheit erzeugt. Unternehmen, die Einheiten umwandeln, wie Verarbeitungsfirmen, die die gelieferten E
27、inheiten des Rohmaterials in die weiter vertriebenen Produkte umwandeln, erzeugen neue Einheiten und mssen ihnen neue ID-Kodes geben. Jedes Lebensmittelunternehmen in der gesamten Lieferkette, vom Fnger bis zum Einzelhndler oder Gastronom, das solche Einheiten erzeugt oder physisch mit ihnen handelt
28、, muss die fr die Rckverfolgbarkeit erforderlichen Angaben gewinnen und fhren. Die Angaben mssen in Computer-Datenbanken gefhrt werden, die auf die ID-Kodes der Einheiten verschlsselt sind. Die Angaben verbleiben im Eigentum des Lebensmittelunternehmens, das sie erzeugt hat, sind jedoch verfgbar, we
29、nn es durch gesetzliche Bestimmungen zum Zweck der Rckverfolgbarkeit gefordert wird (im Fall eines Problems der Lebensmittelsicherheit) oder durch geschftliche Vereinbarungen zwischen den einzelnen Unternehmen. Die Mittel der Informationsmitteilung sind genormt, so dass die Informationen bei Erforde
30、rnis von Unternehmen zu Unternehmen innerhalb der Lieferketten leicht zugnglich sind. Dies ist eine Entwicklung ber die bevorstehenden gesetzlichen Anforderungen der EU hinaus, die am 1. Januar 2005 in Kraft treten, dass jedes Lebensmittelunternehmen unabhngig ber die Lieferquellen und Bestimmungsor
31、te von Lebensmitteln Aufzeichnungen fhren muss, sie baut sich aber auf dieser Grundlage auf. Innerhalb der Lieferketten sollen kommerzielle Abmachungen von Unternehmen zur Mitteilung von Angaben angeregt werden, besonders fr die Angaben, von denen der Handel wnscht, dass sie an den verschiedenen Ums
32、chlagpunkten innerhalb der Ketten sichtbar werden, dies ist aber nicht Gegenstand dieses Dokuments. Grundlage des Verfahrens der Identifizierung der gehandelten Wareneinheiten ist das EAN.UCC-System, das bereits auf der ganzen Welt verwendet wird. Die Angaben werden als nur einmal vergebene ID-Kodes
33、 verschlsselt, die den einzelnen Handelseinheiten (z. B. Ksten mit Fisch oder Kisten mit Produkten) zugeteilt werden, aber das Schema deckt auch den Handel mit Transporteinheiten ab, die aus einer Anzahl an Handelseinheiten bestehen (z. B. Paletten mit Ksten oder Kisten). Unternehmen, die Transporte
34、inheiten erzeugen, mssen sie mit einem ID-Kode fr die Transporteinheit kennzeichnen und auch die ID-Kodes der Handelseinheiten aufzeichnen, aus denen sich diese zusammensetzen. Das Tracefish-Schema verlangt keine vollstndige Rckverfolgbarkeit, d. h., dass ein bestimmtes Einzelhandelsprodukt vom Ursp
35、rung bis zum endgltigen Bestimmungsort oder umgekehrt auf ein einzelnes Fangschiff, eine einzelne Fischfarm oder eine einzelne Herkunftscharge rckverfolgbar sein sollte. Von der Sache her wird anerkannt, dass eine Vermischung von Einheiten auf einer Anzahl von Stufen der Lieferketten mit Wahrscheinl
36、ichkeit auftritt, z. B. bei der Einstufung auf Auktionsmrkten vor dem Verkauf und bei der Verarbeitung von Rohmaterialien zu Endprodukten. Wo eine solche Vermischung auftritt, wandelt das Lebensmittelunternehmen die Handelseinheiten um. Die Anforderung der Rckverfolgbarkeit bedeutet, dass das Untern
37、ehmen die ID-Kodes der gelieferten Handelseinheiten festhlt, die die Eingabe fr jede neu geschaffene Handelseinheit sein knnen und umgekehrt. Das bestimmte Produkt ist dann auf eine endliche Anzahl von Herkunftsfangschiffen, -fischfarmen und -chargen rckverfolgbar und umgekehrt. Zum Gegenstand der A
38、ngaben in den Festlegungen zur Aufzeichnung durch die Lebensmittelunternehmen gehren: die grundlegenden Angaben, die fr die Identifizierung und physische Rckverfolgbarkeit der Produkte erforderlich sind, ber die Aufzeichnungen zu fhren sind; spezifische durch die Gesetzgebung geforderte Angaben im H
39、inblick auf die Sicherheit, Qualitt und Kennzeichnung von Lebensmitteln, zusammen mit wichtigen Elementen kommerziell wnschenswerter Angaben hinsichtlich dieser Gesichtspunkte, ber die Aufzeichnungen gefhrt werden sollten; weitere spezifische und handelsbliche Angaben, die fr wichtig genug erachtet
40、werden, um in die Festlegungen aufgenommen zu werden, die aufgezeichnet werden knnen. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 145:2005-10 7 Unter Bercksichtigung der riesigen Vielfalt von Fischereiprodukten und deren Lieferketten, die innerhalb und zwische
41、n unterschiedlichen Lndern bestehen, sowie der voneinander abweichenden gesetzlichen Anforde-rungen knnen die Informationsfestlegungen nicht alle Angaben auffhren, die in den unterschiedlichen Situationen erforderlich sein knnten. Die Festlegungen liefern eine generische Grundlage fr die Rckverfolgb
42、arkeit. Die Unternehmen haben die Mglichkeit zur Flexibilitt, in ihren eigenen nicht genormten Dateien weitere Angaben aufzuzeichnen, die jedoch nach den ID-Kodes der Einheiten verschlsselt sind. Obgleich praktisch jede Lieferkette unterschiedlich ist, scheinen sie alle aus einer Anzahl charakterist
43、ischer Bestandteile oder Bausteine zusammengesetzt zu sein. Die Unternehmenstypen, die in diesem Dokument fr Lieferketten fr aus Farmen stammendem Fisch behandelt werden, sind: Zchter; Brutbetriebe; Fischfarmen; Transporteure von Lebendfisch; Fischverarbeitungsbetriebe; Transport- und Lagerungsunter
44、nehmen; Einzelhandelsbetriebe und Hersteller von Fisch-Futtermittel. Jede gegebene Lieferkette fr aus Farmen stammendem Fisch kann sich aus allen oder einigen dieser Bestandteile zusammensetzen, aber nicht unbedingt in der angegebenen Reihenfolge. Die Festlegungen zu den Angaben erfassen tabellarisc
45、h getrennt die von jedem dieser Unternehmenstypen zu erfassenden Angaben. Einige Unternehmen knnen die Funktionen von mehr als einem der aufgefhrten Typen ausfhren, zum Beispiel knnen Lieferbetriebe als Grohndler und als Transporteure wirken, wobei in diesem Fall diese Unternehmen die einschlgigen g
46、eforderten Angaben fr jede der durchgefhrten Funktionen aufzeichnen mssen. Es gibt Begrenzungen fr diese Herangehensweise, sie passt zum Beispiel nicht fr die spezialisierten Anforderungen fr Lieferketten von lebenden zweischaligen Muscheln, so dass diese anfngliche Informationsfestlegung in ihrem A
47、nwendungsbereich auf die Lieferkette von Fisch-Futtermitteln und den menschlichen Verzehr von aus Farmen stammendem Fisch und Produkten aus diesem begrenzt ist. Die Informationsfestlegungen fr Fangfisch und fr aus Farmen stammenden Fisch sind ab der Verarbeitung im Wesentlichen die Gleichen. Es wird
48、 als Tatsache anerkannt, dass einige Lieferungen von Fischprodukten, Zutaten usw. von auerhalb des Tracefish-Bereiches kommen und dass bei ihnen die geforderten ID-Kodes und aufgezeichneten Angaben fehlen knnen. Um dies zu kompensieren, wird von einem Unternehmen, das Fisch und weitere Materialien v
49、on auerhalb des Tracefish-Bereiches einfhrt, gefordert, die fr die Rckverfolgbarkeit der eingebrachten Einheiten erforderlichen Schlsselinformationen zu erarbeiten und zu fhren und diese Einheiten mit den erforderlichen ID-Kodes zu kennzeichnen, wenn sie im Handel weitergegeben werden sollen. CEN-Workshop-Agreements (CWAs) sind keine Steintafeln. Sie knnen berarbeitet, verndert und erwei