1、DVS, Ausschuss fr Technik, Arbeitsgruppe Qualittssicherung beim Schweien“Nachdruck und Kopie,auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des HerausgebersDVS DEUTSCHER VERBANDFR SCHWEISSEN UNDVERWANDTE VERFAHREN E.V.Bezug: DVS Media GmbH, Postfach 10 19 65, 40010 Dsseldorf, Telefon (02 11) 15 91- 0, Telef
2、ax (02 11) 15 91- 150Diese Verffentlichung wurde von einer Gruppe erfahrener Fachleute in ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit erstellt und wird als eine wichtige Erkenntnisquelle zur Beachtung empfohlen. Der Anwender muss jeweils prfen, wie weit der Inhalt auf seinen speziellen Fall anwendbar und ob
3、die ihm vorliegende Fassung noch gltig ist. Eine Haftung des DVS und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.Inhalt:1 Einleitung2 Begriffe3 Anforderungen an den Hersteller3.1 Allgemeines3.2 Voraussetzung zur Anerkennung3.3 Durchfhrung der Anerkennung3.4 Gltigkeit und
4、Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Gltigkeit4 Eintrag der Anerkennung5 Rechte und Pflichten der Beteiligten6 Verlust der Anerkennung der Berechtigung zur Durchfhrung von betriebseigenen Schweier- und/oder BedienerprfungenAnhang:Protokoll ber die Anerkennung zur Durchfhrung von betriebs-eigenen
5、Schweier- und/oder Bedienerprfungen1 EinleitungAuf Grundlage der Anforderungen an die Wettbewerbsgleichheit wurde es notwendig, dass die im nationalen Vorwort der Normen fr die Schweierprfungen aufgefhrten Festlegungen darber entfallen, wer in der Bundesrepublik Deutschland als Prfer oder Prfstelle
6、Schweierprfungen durchfhren und die Prfungsbe-scheinigungen ausstellen darf.Mit dem Erscheinen der DIN EN 287-1:2011-11 wurde dieser Forderung bereits Rechnung getragen.In der DIN EN ISO 9606-2:2005-03 sind im nationalen Vorwort zwar noch die Prfer oder die Prfstelle genannt, es ist jedoch davon aus
7、zugehen, dass diese Festlegungen kurzfristig entfallen werden. Bei der DIN EN 1418:1998-01 finden sich weder im nationalen Vorwort noch in der Norm Hinweise auf diese Prfer oder Prf-stellen.Die Berechtigung zur Durchfhrung von Bedienerprfungen durch die Schweiaufsichtspersonen ergab sich aus der Reg
8、e-lung der DIN 18800-7:2008-11 in Verbindung mit der Richtlinie DVS 1704:2004-05 sowie der DIN EN 15085-2:2008-01.Mit Beendigung der Koexistenz-Phase, welche fr die Normen DIN 18800-7:2008-11 und DIN EN 1090-2:2008:2011-10 sowie der DIN V 4113-3:2003-11 und der DIN EN 1090-3:2008-09 gilt, entfllt da
9、nn auch die aus den beiden deutschen Normen bekannteRegelung, dass Schweiaufsichtspersonen berechtigt werden knnen, betriebseigene Schweier- und Bedienerprfungen durch-fhren und die Prfungsbescheinigungen ausstellen zu drfen.Auf einer auerordentlichen Sitzung beim DIN in Berlin wurde am 04. Oktober
10、2011 von dem dort vertretenden Fachgremium fol-gende Empfehlung fr die zuknftige Vorgehensweise fr Prf-stellen und Prfer nach DIN EN 287-1:2011-11 ausgesprochen: Prfstellen sind Stellen, die nach europischen Richtlinien, Rechtsvorschriften oder Anwendungsnormen zur Personal-zertifizierung zugelassen
11、 sind oder ber eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die Durchfhrung von Schwei-erprfungen nachweisen.Prfer sind Beauftragte der Prfstellen Schweiaufsichtspersonen, die aufgrund der magebenden Anwendungsnormen fr die Durchfhrung von Schweier-prfungen von betriebseigenen Schweiern auf Beschei
12、ni-gungen oder Zertifikaten benannt sind. Diese Benennung zur Prfung betriebseigener Schweier ist im Rahmen einer Herstellerzertifizierung gegenber der Zertifizierungsstelle, z. B. entsprechend DIN EN 1090-1 (Tabelle B.1), DIN EN 15085-2 usw., nachzuweisen und im Zertifikat zu besttigen.Akkreditiert
13、e Konformittsbewertungsstellen (frher: akkreditierte Prfstellen) fr die Schweierprfung sind auf der DAkkS-Home-page (www.dakks.de) zu finden.Mit dieser Regelung kann der Hersteller durch den Eintrag der Anerkennung zur Durchfhrung von betriebseigenen Schweier- und/oder Bedienerprfungen durch die Sch
14、weiaufsichtsperson/engegenber Dritten nachweisen, dass er der vorbezeichneten Empfehlung folgt, sich freiwillig an die in dieser Vereinbarung auf-gefhrten Regeln hlt und sich in regelmigen Abstnden, die sich aus den Vorgaben der jeweiligen Fachnormen und Audit-ergebnissen ergeben, berprfen lsst. 2Be
15、grifeAkkreditierung:Besttigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformittsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformittsbewertungsaufgaben durchzufhren.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Akkreditierungsstelle:Befugte Stelle, die Akkreditierungen durchfhrt.DIN EN ISO/IE
16、C 17000:2005-03Benennung:Hoheitliche Ermchtigung einer Konformittsbewertungsstelle, festgelegte Konformittsbewertungsttigkeiten durchzufhren.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Benennende Behrde:Staatliche Stelle oder staatlich ermchtigte Stelle, die Konformi-ttsbewertungsstellen benennt, ihre Benennung aus
17、setzt oder widerruft oder die Aussetzung aufhebt.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Konformittsbewertung:Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfllt sind.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Konformittsbewertungsstelle (KBS) /Conf
18、ormity Assessment Body (CAB):Stelle, die Konformittsbewertungen durchfhrt.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Prfstelle:Unabhngige Organisation, die in der Lage ist, geeignete Prfein-richtungen und/oder ausgebildetes Personal fr Konformitts-bewertungen (-prfungen) zur Verfgung zu stellen.DIN EN 60870-5-6:20
19、09-11Voraussetzungenzum Erwerb der Berechtigung,betriebseigene Schweier- und/oder Bedienerprfungsbescheinigungenals Hersteller auszustellenSeptember 2013MerkblattDVS 0700B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand
20、2016-11Seite 2 zu DVS 0700Zertifizierung:Besttigung durch eine dritte Seite, bezogen auf Produkte, Pro-zesse, Systeme oder Personen.DIN EN ISO/IEC 17000:2005-03Die Akkreditierung ist Bestandteil eines Gesamtsystems, zu dem die Konformittsbewertung und die Marktberwachung gehren, und dessen Zweck in
21、der Bewertung und Gewhrleistung der Konformitt mit den geltenden Anforderungen besteht.Benennen (Notifizieren) einer bereits akkreditierten Konformitts-bewertungsstelle zur Durchfhrung von Konformittsbewertungs-verfahren nach einer EU-Richtlinie diese nennt man Benannte Stelle.Nachfolgend wird von d
22、er akkreditierten Konformittsbewertungs-stelle gesprochen, welche im blichen Sprachgebrauch als aner-kannte Stelle, akkreditierte Stelle, notifizierte Stelle oder Notified Body etc. bezeichnet wird.3 Anforderungen an den Hersteller3.1 AllgemeinesDurch das Ausstellen der Prfungsbescheinigung wird bes
23、ttigt, dass der jeweilige betriebseigene Schweier oder Bediener von Schweieinrichtungen bzw. Einrichter fr das Widerstandsschwei-en, nachfolgend als schweitechnisches Personal bezeichnet, die Prfung erfolgreich bestanden hat.Damit wird gleichzeitig auch besttigt, dass dieses schweitech-nische Person
24、al mndlichen oder schriftlichen Anweisungen folgenkann und die handwerkliche Fertigkeit besitzt, in der geforderten Qualitt Schweiverbindungen herzustellen.3.2 Voraussetzung zur Anerkennung 3.2.1 PrferAls Prfer des Herstellers knnen Personen ttig werden, die berfolgende Voraussetzungen verfgen:1. Sc
25、hweiaufsichtspersonen, mit Zeugnissen nach Richtlinie DVS-IIW/EWF 1170 als International Welding Engineer“ (SFI /EWE / IWE), International Welding Technologist“ (ST / EWT / IWT) oder International Welding Specialist“ (SFM / EWS / IWS) sowie Erfahrungen in den zu beaufsichtigenden Schweiarbei-ten wie
26、 in DIN EN ISO 14731 festgelegt verfgen.2. Die Nachweise ber folgende Lehrgnge (incl. Prfungen) mssen vorliegen:a) Sichtprfung Stufe 2 (min. VT 2 geschweite Produkte w) undb) Filmauswertung Stufe 2 Schweinhte (RT 2 Filmauswer-tung FI)3. Der Nachweis der ausreichenden Sehfhigkeit durch einen Augenarz
27、t, Augenoptiker oder eine sonstige medizinisch aner-kannte Person muss vorliegen. Folgende Kriterien, gem den Anforderungen an die Sehfhigkeit der DIN EN ISO 9712, sinddabei nachzuweisen:a) die Nahsehfhigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Num-mer-1-Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleich-wert
28、ige Sehzeichen (mit einer Hhe von 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu knnen;b) das Farbsehvermgen muss ausreichend sein, dass der Kan-didat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennen und unterscheiden kann,
29、die bei den betreffen-den ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber festgelegt, benutzt werden.Der Nachweis der Sehfhigkeit muss mindestens einmal jhrlich erbracht und dokumentiert werden. 3.2.2 HerstellerDer Hersteller muss folgende Voraussetzungen fr die Anerken-nung schaffen: schriftliche Benennung der/
30、des Prfer(s) durch die Geschfts-leitung, schriftliche Darlegung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse der/des Prfer(s), Nachweis, dass das schweitechnische Personal eine ent-sprechende Ausbildung erhalten hat und/oder ber nachge-wiesene Praxiserfahrung verfgt, Aufbewahrungsmglichkeiten fr die Prob
31、en/Prfstcke und dieZfP-Dokumentation, Vorliegen der erforderlichen Schweianweisungen, Vorliegen von Verfahrensanweisungen fr das Durchfhren, Prfen und Bewerten der betriebseigenen Schweier- und Bedienerprfung, Durchfhren der fachkundlichen Prfung, Vorliegen gltiger Qualifikationsnachweise, z. B: Sch
32、weizertifikat nach DIN EN 1090-1, Tabelle B.1 in Ver-bindung mit DIN EN 1090-2 und -3, Zertifikat nach DIN EN ISO 3834-2 oder -3, Zertifikat nach DIN EN 15085-2, Bescheinigung der Herstellerqualifikation nach DIN 2303usw.3.3 Durchfhren der AnerkennungBei der erstmaligen Anerkennung als Prfer mssen d
33、ie Schwei-aufsichtspersonen anhand geeigneter Prfstcke und/oder Pro-ben wie in DIN EN 287-1, DIN EN ISO 9606-2, DIN EN 1418 usw. gefordert gegenber dem Mitarbeiter der notifizierten Stellenachweisen, dass sie Unregelmigkeiten in der Schweinaht erkennen und Manahmen zur Vermeidung von unzulssigen Unr
34、egelmigkeiten treffen knnen.Mit den jeweils beantragten Schweiprozessen sind nach den Vorgaben der Normen mit den in der Fertigung vorkommenden schwierigsten Schweipositionen Prfstcke herzustellen, zu prfen und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu bewerten.Erfolgt die Bewertung zustzlich anhand vo
35、n Durchstrahlungs-bildern/Ultraschall-Prfprotokollen, so muss der Prfer nachweisen,dass er die Dokumente und die darin aufgefhrten Ergebnisse bewerten kann.Die Bewertung der Probestcke und Proben hat nach der jeweils gltigen Angabe der DIN EN 287-1 bzw. DIN EN ISO 9606-2 oder DIN EN 1418 etc. zu erf
36、olgen.Folgende Anzahl von Prfstcken ist im Rahmen der Anerken-nung vorzubereiten: Schweierprfungen: mindestens 2 Prfstcke, 1-mal als Stumpf-naht und 1-mal als Kehlnaht, Bedienerprfungen: 1 Prfstck; kann in Verbindung mit einer Verfahrensprfung nach DIN EN ISO 15614-1, -2 oder Arbeits-prfung nach DIN
37、 EN ISO 15613 erfolgen. Alternativ besteht auch die Mglichkeit, dies an Originalschweinhten nachzu-weisen.Der Prfer muss unterschiedliche prozessbezogene Fragebgen mit mindestens 20 Fragen incl. Auswertung vorlegen. Ein Teil der 20 Fragen muss den Bereich der Arbeitssicherheit fr den jeweili-gen Pro
38、zess abdecken. Der Fragebogen gilt als bestanden, wennvom Prfungsteilnehmer mindestens 60% je Prfungsfragebogenrichtig beantwortet sind und die Fragen zur Arbeitssicherheit aus-nahmslos fehlerfrei beantwortet sind.Anmerkung: Informationen zur Fachkunde finden Sie im Anhang Cder DIN EN 287-1 oder bei
39、 DVS Media im Prfungsfragenkatalogfr den Schweier“ (Artikelnummer: 600081).Die Prfstelle fhrt ber die Anerkennung ein Protokoll gem Anhang.3.4 Gltigkeit und Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Gltigkeit Je Schweiprozess ist eine Mindestanzahl von 5 Schweierpr-fungen und/oder 2 Bedienerprfungen i
40、n einem Zeitraum von einem Jahr durchzufhren. B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Seite 3 zu DVS 0700Die Prfstcke oder die Proben und die Durchstrahlungsbilder/Ultraschall-Prfprotokolle sofern nach d
41、en Normen zugelassen ausschlielich zerstrungsfrei geprft worden ist sind wie folgt zu handhaben: eindeutige Kennzeichnung unter Angabe der Jahreszahl, so-dass eine Zuordnung zu der dazugehrenden Prfungsbe-scheinigung und dem Bewertungsbogen mglich ist, Aufbewahrung mindestens im Zeitraum der Gltigke
42、itsdauer derPrfung bzw. bis zum nchsten Audittermin.Die Prfungsbgen der Fachkundeprfung sind zusammen mit den Bewertungsbgen bis zur Ungltigkeit der Prfung aufzube-wahren.4 Eintrag der Anerkennung Der Eintrag der Anerkennung wird in das Zertifikat aufgenommen.Dabei ist eine der folgenden Formulierun
43、gen zu verwenden:a) Die Anerkennung zur Ausstellung von betriebseigenen Schwei-erprfungen fr den/die Prozess(e) . und die Werkstoff-gruppe(n) . nach CEN ISO/TR 15608 liegt vor frHerrn / Frau (Name, Vorname) .b) Die Anerkennung zur Ausstellung von betriebseigenen Bedie-nerprfungen fr den/die Prozess(
44、e) . und die Werkstoff-gruppe(n) . nach CEN ISO/TR 15608 liegt vor frHerrn / Frau (Name, Vorname) .c) Die Anerkennung zur Ausstellung von betriebseigenen Schwei-er- und Bedienerprfungen fr den/die Prozess(e) . und die Werkstoffgruppe(n) . nach CEN ISO/TR 15608 liegt vor frHerrn / Frau (Name, Vorname
45、) .5 Rechte und Pflichten der Beteiligten Die akkreditierte Konformittsbewertungsstelle verpflichtet sich zu folgenden Punkten: Die den Hersteller betreuende akkreditierte Konformittsbe-wertungsstelle hat nach Prfung aller Unterlagen dem Herstel-ler mit Eintrag der Anerkennung in die Bescheinigung s
46、chriftlich erklrt, dass dieser das Recht hat, betriebseigene Schweier- und/oder Bedienerprfungen in Eigenverantwortungdurchzufhren. Die gewhrte Anerkennung zur Durchfhrung von betriebs-eigenen Schweier- und/oder Bedienerprfungen kann nicht an Dritte bertragen werden. Die akkreditierte Konformittsbew
47、ertungsstelle behlt sich das Recht vor, die Einhaltung der zuvor bezeichneten Vorausset-zungen jederzeit zu berprfen. Zu diesem Zweck ist den Mit-arbeitern der akkreditierten Konformittsbewertungsstelle die Einsichtnahme in smtliche mglicherweise prfungsrelevan-ten Unterlagen zu gewhren, mit den Bet
48、riebsmitteln des Her-stellers oder in deren Beisein an einem anderen Ort Kopien von Auszgen anzufertigen und zu den Akten zu nehmen. Der Hersteller verpflichtet sich, nderungen der Voraussetzungder akkreditierten Konformittsbewertungsstelle unaufgefordert und unverzglich mitzuteilen.Hersteller, die ber eine gltige Anerkennung zur Durchfhrung von betriebseigenen Schweier- und/oder Bedienerprfungen verfgen, sind berechtigt, unter Angabe der Zertifikatsnummer des Herstellersbetriebseigene Schweie