1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEUREDokumentation in der Technischen Gebudeausrstung Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausfhrungs- und Revisionsunterlagen Documentation in the building services Contents and format of planning, execution and review documents VDI 6026Blatt 1 / Part 1Ausg. deutsch/englis
2、chIssue German/EnglishVDI-Gesellschaft Technische GebudeausrstungVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 1: Elektrotechnik VDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 2: Raumlufttechnik VDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 3: Sanitrtechnik VDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Ba
3、nd 4: Wrme-/Heiztechnik VDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 5: Aufzugstechnik VDI-RICHTLINIENZu beziehen durch / Available at Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2008Vervielfltigung auchfr innerbetrieblic
4、he Zwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permittedICS 91.140.01 Mai 2008May 2008Frhere Ausgabe: VDI6026:2007-03 EntwurfFormer edition: VDI6026:2007-03 DraftDie deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich. The German version of this guideline shall be taken as authori
5、ta-tive. No guarantee can be given with respect to the English trans-lation. Inhalt SeiteVorbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . 32Begriffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Abkrz
6、ungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Aufbau der Planungsmatrix . . . . . . . . . . 74.1 Grundlagenermittlung (Tabelle 1). . . . . 74.2 Vorplanung (Tabelle 2) . . . . . . . . . . 74.3 Entwurfsplanung (Tabelle 3) . . . . . . . 84.4 Genehmigungsplanung (Tabelle 4) . . . . 94.5 Ausfhrungsplanung
7、(Tabelle 5) . . . . . 94.6 Montageplanung (Tabelle 6) . . . . . . . 94.7 Revisionsunterlagen (Tabelle 7). . . . . . 105 Planungsmatrix . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Anforderungen aus dem Facility Management (FM) . . . . . . . . . . . . . . . 117 Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8、 147.1 Grundlagenermittlung . . . . . . . . . . . 147.2 Vorplanung . . . . . . . . . . . . . . . . 167.3 Entwurfsplanung . . . . . . . . . . . . . 187.4 Genehmigungsplanung . . . . . . . . . . 267.5 Ausfhrungsplanung . . . . . . . . . . . 287.6 Montageplanung. . . . . . . . . . . . . . 347.7 Revisio
9、nsunterlagen . . . . . . . . . . . . 38Schrifttum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Introduction . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Scope. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Terms and definitions . . . . .
10、. . . . . . . . 43 Abbreviations. . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Structure of planning matrix . . . . . . . . . . 74.1 Basic evaluation (Table 1) . . . . . . . . . 74.2 Preliminary planning (Table 2) . . . . . . 74.3 Design planning (Table 3) . . . . . . . . . 84.4 Approval planning (Table 4)
11、. . . . . . . . 94.5 Execution planning (Table 5) . . . . . . . 94.6 Installation planning (Table 6) . . . . . . . 94.7 Review documents (Table 7). . . . . . . 105 Planning matrix. . . . . . . . . . . . . . . . 106 Facility Management (FM) requirements . . 117 Tables. . . . . . . . . . . . . . . . .
12、 . . . . 147.1 Basic evaluation . . . . . . . . . . . . . 147.2 Preliminary planning . . . . . . . . . . . 407.3 Design planning . . . . . . . . . . . . . 427.4 Approval planning . . . . . . . . . . . . 507.5 Execution planning. . . . . . . . . . . . 527.6 Installation planning . . . . . . . . . . .
13、 587.7 Review documents . . . . . . . . . . . . 62Bibliography . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2008 2 VDI 6026 Blatt 1 / Part 1VorbemerkungDer Inhalt dieser Ric
14、htlinie ist entstanden unter Be-achtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie VDI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, derFotokopie, der elektronischen Verwendung und derbersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig,sind vorbehalten.Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unte
15、r Wahrungdes Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in denVDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieserVDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.EinleitungDer Anteil der Technischen Gebudeausrstung(TGA) im H
16、ochbau betrgt je nach Gebudeart zwi-schen 25 % und 60 % der Gesamtbaukosten.Die steigende Komplexitt der Projekte, die oft ge-forderte rumliche Integritt“ der eingebauten Sys-teme und Komponenten in Verbindung mit demWunsch der Kunden und Nutzer nach Betriebseffizi-enz und individueller Regelbarkeit
17、 bedingen zudem,dass die ingenieurtechnische Bearbeitung der Einzel-gewerke viel umfassender und die Koordination derEinzelgewerke mit den anderen am Bau beteiligtenPlanern und Gewerken viel frhzeitiger einsetzenmuss als bisher meist praktiziert.Der aufgrund der Verflechtung der TGA-Gewerkenotwendig
18、e Koordinierungs- und Abstimmungsbe-darf zusammengefasst unter der sogenannten inte-gralen Planung“ steigt rapide an und bedingt einklares Schnittstellenmanagement“.Mit der vorliegenden Richtlinie werden diese Um-stnde bercksichtigt und es wird beschrieben, inwelcher Phase des Projektverlaufs die ve
19、rschiedenenUnterlagen (Plne, Zeichnungen, Berechnungen, Si-mulationen etc.) zu erstellen sind, welche Informati-onen sie enthalten und wie sie inhaltlich beschaffensein mssen, um den Gesamterfolg einer Bauma-nahme zu gewhrleisten.Der Inhalt der erstellten Planungsmatrix umfasstmehr als die in der HO
20、AI formulierten Grundleistun-gen bzw. in VOB/C formulierten Vertragsinhalte.Eine neue vertragliche Verpflichtung zur Erstellungvon Unterlagen (Plnen, Zeichnungen, Berechnun-gen etc.) der in der jeweiligen Planungs- oder Aus-fhrungsphase betroffenen Beteiligten wird durchdiese Richtlinie nicht gescha
21、ffen. Preliminary noteThe content of this guideline has been developed instrict accordance with the requirements and recom-mendations of the guideline VDI 1000.All rights are reserved, including those of reprinting,reproduction (photocopying, micro copying), storagein data processing systems and tra
22、nslation, either ofthe full text or of extracts.The use of this guideline without infringement of copy-right is permitted subject to the licensing conditionsspecified in the VDI notices (www.vdi-richtlinien.de). We wish to express our gratitude to all honorary con-tributors to this guideline.Introdu
23、ctionBuilding services (BS) in structural engineering ac-count for 25 % to 60 % of the total construction cost,depending on the type of building.The increasing complexity of the projects, the oftenrequired “spatial integrity” of the built-in systems andcomponents, and the customers and users request
24、sfor operational efficiency and individual controllabil-ity furthermore require engineering services to han-dle the individual trades much more comprehen-sively, and the coordination of the individual tradeswith the other planners and trades involved in theconstruction to set on much earlier, than h
25、as beencommon practice up to now.The need for coordination and agreement, due to theinterdependence of the BS trades, subsumed underthe so-called “integral planning”, grows rapidly andcalls for a well-defined “interface management”. Taking into account the above circumstances, thisguideline describe
26、s at which project stages to draftthe various documents (plans, drawings, calculations,simulations, etc.), the information to be included inthem and the content format to be chosen in order toensure the overall success of a construction project. The content of the planning matrix comprises morethan
27、the basic services stated in the HOAI (OfficialScale of Fees for Services by Architects and Engi-neers) or than the contract contents specified in theVOB/C (German Construction Contract Procedures,Part C). This guideline does not stipulate a new con-tractual obligation for the parties involved in a
28、partic-ular planning or execution phase to draft documents(plans, drawings, calculations, etc.).B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2008 VDI 6026 Blatt 1 / Part 1 3 Vielmehr setzt diese Richtlinie vor
29、aus, dass Art undUmfang der zu erstellenden Unterlagen vertraglichzu regeln sind.Bezglich der in der Bearbeitung eines Projektes zuerstellenden Unterlagen fr die Technische Gebu-deausrstung lehnt sich diese Richtlinie hinsichtlichder Terminologie und Begrifflichkeiten dem Sprach-gebrauch der Praxis
30、folgend vor allem an die HOAI,die VOB und die DIN 276 an.In diesem Zusammenhang ist zu bercksichtigen,dass die Inhalte der HOAI und VOB/B bzw. VOB/Cuntereinander nicht koordiniert sind.Die Festlegung der vom Auftraggeber gegenber denausfhrenden Unternehmen geschuldeten Unterlagenwird mit der HOAI ni
31、cht getroffen; dort besteht einUnterschied hinsichtlich der Fortschreibung der Aus-fhrungsplanung: Whrend der Architekt in seinemHOAI-Leistungsbild die Fortschreibung (Weiterent-wicklung) seiner Plne whrend der gesamten Bau-ausfhrung beauftragt hat, beinhaltet die Ausfh-rungsplanung durch den TGA-Fa
32、chplaner nur dieFortschreibung auf den Stand der Ausschreibungser-gebnisse.Sofern sich zwischen der Ausfhrungsplanung durchden Fachplaner und der weitergefhrten Werkpla-nung des Objektplaners (Architekt) Abweichungenergeben, die fr die Ausfhrung und somit fr dieMontage- und Werkstattplanung durch de
33、n Auftrag-nehmer mageblich sind, sind die hierfr erforderli-chen zustzlichen Ausfhrungsplanungen keine Re-gelleistungen und daher gesondert zu beauftragen.Dabei knnen sowohl der Fachplaner als auch dasausfhrende Unternehmen mit der notwendigen Fort-schreibung der Ausfhrungsplanung beauftragt wer-den
34、.1 AnwendungsbereichDiese Richtlinie stellt die Anforderungen an die in-haltliche Beschaffenheit der Unterlagen dar, die imRahmen der Abwicklung eines TGA-Projekts (Pla-nung, Ausfhrung oder Betreiben einer TGA-An-lage) zu erstellen sind.Es wird verdeutlicht, wie die im Rahmen der Projekt-abwicklung
35、jeweils zu erstellenden Unterlagen frdie beteiligten Kreise (Bauherrn/Auftraggeber, Ar-chitekten, Fachplaner, ausfhrende Firmen, Betreiberetc.) inhaltlich beschaffen sein mssen.Dabei werden keine neuen Begriffe eingefhrt, son-dern diese Richtlinie knpft an die vorhandenen, vorallem in der VOB oder H
36、OAI bereits enthaltenen,aber meist nicht weiter definierten Begriffe im Zu-sammenhang mit der Erstellung von Unterlagen an.Rather, this guideline assumes that the type and scopeof documents to be drafted are to be agreed upon con-tractually.Regarding the documents to be drafted for the build-ing ser
37、vices in the course of project processing, thisguideline follows the practical usage of terminologyand concepts and is based in particular on the HOAI,the VOB and on DIN 276. In this conjunction, take into account that the con-tents of HOAI and VOB/B or VOB/C have not beenharmonized.The HOAI does no
38、t specify the documents to be pro-vided by the orderer to the contractors; the updatingof the execution planning is specified differentlythere: Whereas according to the HOAI servicescheme, the architect shall update (further develop)his plans throughout the entire construction execu-tion, the execut
39、ion planning by the BS specialist plan-ner ends with the tender results. Where the execution planning by the specialist plan-ner and the continued execution planning of thebuilding planner (architect) diverge in a way relevantto the execution and, thus, to the installation andworkshop planning by th
40、e contractor, the resultantadditional execution planning services required arenot standard services and are to be ordered separately.Both the specialist planner and the contractor can becommissioned to carry out the necessary updating ofthe execution planning. 1ScopeThis guideline describes the requ
41、irements, in terms ofcontents and format, to be met by the documents thatare to be drafted in the course of the processing of aBS project (planning, execution or operation of a BSsystem). The required contents and format of the documents tobe drafted in the course of project processing for thereleva
42、nt parties involved (building owners/orderers,architects, specialist planners, contractors, operators,etc.) are pointed out.Rather than introducing new terminology in the con-text of the drafting of documents, this guidelinemakes use of the existing terms, already used partic-ularly in the VOB or th
43、e HOAI, although these termsare mostly not defined in greater detail.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2008 4 VDI 6026 Blatt 1 / Part 1Durch diese Richtlinie werden keine eigenstndigen,neuen Verpflichtu
44、ngen zur Erstellung der Unterlagengeschaffen.Diese Richtlinie beschreibt allerdings nicht nur denInformationsgehalt und die Beschaffenheit der Un-terlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstel-lungsphase, also in vertikaler Hinsicht, sondern zeigtinsoweit auch die Schnittstellen zwischen den j
45、ewei-ligen Gewerken der TGA untereinander in horizonta-ler Hinsicht auf. Folgende TGA-Gewerke werdenvon der Richtlinie umfasst:Abwasser-, Wasser-, GasanlagenWrmeversorgungsanlagenRaumlufttechnische AnlagenKlteanlagenStarkstromanlagenFernmelde- und informationstechnische AnlagenFrderanlagenGebudeauto
46、mation (GA) Anmerkung: gem DIN 276 und DIN 18386 sind die funktionaleigenstndigen MSR-Anlagen den einzelnen Gewerken zugeord-net. Die Planung inklusive der zugehrigen Beschreibungist durch den Auftraggeber zum Abschluss jeder Pla-nungsphase auf bereinstimmung mit seinen funkti-onalen Planungsvorgabe
47、n zu prfen, zu genehmigenund abzunehmen.2BegriffeFr die Anwendung dieser Richtlinie gelten die fol-genden Begriffe: Druck bestimmende StrngeRohrleitungsstrang, der die Frderhhe der Pumpebestimmt (z.B. in Heizungsanlagen in der Regel dervon der Pumpe entfernteste Heizkrper).Einpolige DarstellungEinst
48、richdarstellung eines elektrischen Schaltplanes,bei der die einzelnen Leiter (drei Phasen, Null- undSchutzleiter) nicht unterschieden werden.Facility Management (FM)Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Be-wirtschaften von Gebuden. FunktionsschemataGewerke: Gas-, Wasser, Abwasser- und sanitr
49、tech-nische Anlagen, Heizungsanlagen, ElektroThis guideline does not stipulate independent, newobligations to draft the documents. However, this guideline does not merely describe theinformation content and format of the documents ineach planning or execution phase, i.e. from a verticalperspective, but it also shows the interfaces betweenthe respective BS trades from a horizontal perspec-tive. The following BS trades are considered by