DIN 10523-2016 Food hygiene - Pest control in the food area《食品卫生 食品领域内的病虫害防治》.pdf

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1、September 2016DEUTSCHE NORM Preisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 67.020!%XWH“2535237www.din.deDIN 10523Lebensmittelhygiene Schdlingsbekmpfung im Le

2、bensmittelbereichFood hygiene Pest control in the food areaHygine alimentaire Lutte antiparasitaire dans le secteur alimentaireAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 10523:2012-10www.beuth.deGesamtumfang 21 SeitenDDIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaf

3、tliche Produkte (NAL)DIN 10523:2016-09 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich . 5 2 Normative Verweisungen . 5 3 Begriffe 5 4 Allgemeine Anforderungen 7 4.1 Schdlingsbekmpfung . 7 4.2 Bekmpfungsmanahmen bei chemischen Verfahren . 14 5 Abstimmung von Schdlingsbekmpfungsmanahmen mit

4、 Reinigungs- und Desinfektionsmanahmen . 15 6 Zustzliche Anforderungen 15 6.1 Handhabung und Lagerung von Mitteln zur Schdlingsbekmpfung 15 6.2 Reinigung nach Schdlingsbekmpfungsmanahmen 16 7 Erstellen von Plnen fr die Schdlingsbekmpfung . 16 (informativ) Beispiel fr einen Schdlingsbekmpfungsplan 17

5、 Anhang A(informativ) Beispiele fr Schadnager- und Schabenbekmpfung . 18 Anhang BLiteraturhinweise . 20 DIN 10523:2016-09 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-14 AK Schdlingsbekmpfung im Lebensmittelbereich“ des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA Lebensmittelhygiene“ im DIN-Norme

6、nausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte“ (NAL) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. DIN und/oder DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderunge

7、n: Gegenber DIN 10523:2012-10 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und die zitierten Rechtsvorschriften dem neuesten Stand angepasst; b) in Abschnitt 3.2, 3.5 und Abschnitt 4.1.4.3 wurden Rechtszitate ergnzt bzw. aktualisiert; c) in Abschnitt 3.3

8、Betriebssttte“ wurde die Definition des Begriffes um die Lagerung erweitert; d) in Abschnitt 4.1.1 Allgemeines“ wurden Anforderungen zur Gebrauchsanweisung der eingesetzten Biozidprodukte ergnzt, die Teil der Zulassung ist; e) in Abschnitt 4.1.2.2 und 4.1.2.3.2 wurden Anforderungen zu Nagetierbekmpf

9、ungsmanahmen als Prvention ergnzt; f) in Abschnitt 6.1.1 Handhabung“ wurden Anforderungen hinsichtlich der Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Schdlingsbekmpfungsmittel ergnzt; g) in Anhang B wurden Hinweise auf die Dokumentation und die einzuhaltenden Bestimmungen der Gebrauchsanweisung der Biozi

10、dprodukte aufgenommen; h) die Norm wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln fr Normen angepasst. Frhere Ausgaben DIN 10523: 2005-07, 2012-10 DIN 10523:2016-09 4 Einleitung Die vorliegende Norm steht im Zusammenhang mit den rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene, so der VO

11、 (EG) Nr. 852/2004, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Auch in produktspezifischen Regelungen werden Hinweise zur Schdlingsbekmpfung gegeben. Die Norm dient zur Orientierung und hat zum Ziel, die Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingu

12、ngen beim Umgang mit Lebensmitteln zu erleichtern. Fr die Schdlingsbekmpfung in der Betriebssttte ist der jeweilige Lebensmittelunternehmer verantwortlich. In diesem Sinne ist die Norm zur Thematik Schdlingsbekmpfung“ als Handlungsanleitung zu verstehen, der Verpflichtung zur Schdlingsbekmpfung nach

13、zukommen. Sie dient dazu, den Umfang und die Inhalte angemessener Manahmen zur Kontrolle und Bekmpfung zu erkennen, einzuleiten und zu vollziehen. Die Norm ist allgemein fr alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft formuliert. Schdlingsbekmpfungs-manahmen sind jedoch ganz auf die jeweiligen betriebli

14、chen Gegebenheiten und die jeweiligen Schdlinge sowie die Art der Produkte und Prozesse abzustellen. Diese Norm kann dabei Hilfestellung geben. DIN 10523:2016-09 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr die Schdlingsbekmpfung in Betriebssttten des Lebensmittelbereiches und soll als eine Hilfestellun

15、g bei der Auswahl und Durchfhrung geeigneter und angemessener Manahmen zur Schdlingsbekmpfung dienen. Sie gibt eine Anleitung fr die Prophylaxe, Einfhrung geeigneter Kontrollsysteme und Durchfhrung der Schdlingsbekmpfungsmanahmen beim Herstellen, Behandeln und In-Verkehr-Bringen von Lebensmitteln. 2

16、 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug

17、 genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 10503, Lebensmittelhygiene Begriffe Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 ber die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, ABl EU, 2012, Nr. L 167, S. 1-123 (in der

18、 jeweils gltigen Fassung)1)Tierschutzgesetz (TierSchG) vom 18. Mai 2006 BGBl I, 2006, Nr. 25, S. 1206-1222 (in der jeweils gltigen Fassung)1)Verordnung ber Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung LMHV) vom 8. Augu

19、st 2007, BGBl I, 2007, Nr. 39, S. 1817-1827 (in der jeweils gltigen Fassung)1)Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur nderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen (Artikel 1 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV); Artikel 2 nderung der Zweiten

20、Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Artikel 3 nderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz; Artikel 4 nderung der Beschussverordnung; Artikel 5 Folgenderungen) vom 26. November 2010, BGBl I, 2010, Nr. 59, S. 1643-1692 (in der jeweils gltigen Fassung)1)TRGS 523, Schdlingsbekmpfung mit sehr gifti

21、gen, giftigen und gesundheitsschdlichen Stoffen und Zubereitungen vom Mrz 1996, BArbBl, 1996, Nr. 3, S. 79-83 (in der jeweils gltigen Fassung)1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieser Norm gelten die Begriffe nach DIN 10503 unter Bercksichtigung des Anforderungsprofils dieser Norm und die folgenden Begri

22、ffe. 3.1 Schdlingsbekmpfung Gesamtheit der Manahmen, durch die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel durch Schdlinge vermieden wird 1)Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN-Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. DIN 10523:2016-09 6 Anmerkung 1 zum Begriff: Die

23、ses schliet ein geeignetes Konzept mit ein. Die Schdlingsbekmpfung im Sinne dieser Norm umfasst die Prvention, Befallsermittlung, Bekmpfung und Dokumentation. Die Prvention umfasst geeignete Manahmen, um Schdlinge fernzuhalten, abzuwehren, ihnen Lebensgrundlagen zu entziehen oder um die Befallserken

24、nung zu erleichtern. Die Befallsermittlung dient zur Feststellung der mglichen Befallsorte, der Befallsausbreitung, der Befallsstrke, gegebenenfalls der Befallsart oder der Feststellung Kein Befall“. Auch die berprfung auf Schdlingsbefall bei der Wareneingangskontrolle gehrt zur Befallsermittlung. D

25、ie Bekmpfung umfasst alle geeigneten Manahmen, um die Ausbreitung und Vermehrung von Schdlingen in einer Betriebssttte zu reduzieren bzw. einen Befall zu tilgen. Die Dokumentation besteht aus Durchfhrungsbesttigungen (Verantwortlichkeit, Buchhaltung), Mittel- und Manahmenhinweisen (Inhalt) und bei e

26、inem Befall eine lokalisierte Befallsfeststellung (Statistik, Kontrollberwachung). Anmerkung 2 zum Begriff: Manahmen zur Bekmpfung knnen chemischer, physikalischer und biologischer Art sein. 3.2 Schdlingsbekmpfungsmittel Stoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten und in de

27、r Form, in der sie zum Verwender gelangen, dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Lebensmittel nachteilig beeinflussende Schadorganismen abzuschrecken, unschdlich zu machen, Schdigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekmpfen oder zu kontrollieren Anmerkung 1

28、 zum Begriff: Schdlingsbekmpfungsmittel sind insbesondere Biozid-Produkte gem Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. 3.3 Betriebssttte Einrichtungen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden, einschlielich ortsvernderlicher oder nichtstndiger Ei

29、nrichtungen wie Verkaufszelten, Marktstnden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsfahrzeugen sowie Verkaufsautomaten, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden Anmerkung 1 zum Begriff: Im Sinne dieser Norm kann unter Betriebssttte ergnzend verstanden werden:

30、gesamte betriebliche Anlage, bestehend aus dem Gelnde, dem umbauten Raum mit Ausrstung und Einrichtung, innerbetrieblichen Transportmitteln, gegebenenfalls Verkehrsflchen und sonstigen Freiflchen, soweit sie zum Verantwortungsbereich des Betriebes gehren und eine nachteilige Beeinflussung von dort a

31、usgehen kann. 3.4 Umfeld das die Betriebssttte umgebende Gebiet, von dem Einflsse oder Auswirkungen auf die Betriebssttte ausgehen knnen, die nicht zum Verantwortungsbereich des Betriebes gehren 3.5 Schdling jedes lebende oder tote Tier, das durch seine Anwesenheit, durch Teile seines Krpers, durch

32、seine Ausscheidungen oder von ihm bertragene Organismen und Agenzien (z. B. Prionen, Viren, Bakterien, Hefen, Schimmelpilze, tierische Einzeller, Wrmer und ihre Dauerformen, Algen) Lebensmittel nachteilig beeinflussen kann Anmerkung 1 zum Begriff: Zu den Schdlingen gehren insbesondere kriechende Gli

33、edertiere, fliegende Gliedertiere, Wirbeltiere. Anmerkung 2 zum Begriff: Schdlinge sind auch Schadorganismen im Sinne der VO (EU) Nr. 528/2012. DIN 10523:2016-09 7 3.6 Monitoring kontinuierliche, geeignete und dem Betrieb angepasste Verfahren, die in der Lage sind, das Auftreten von Schdlingen und d

34、ie jeweilige Befallssituation zu erkennen 3.7 Monitoring-System nach Art des Systems und des Zielorganismus differenzierte, durchnummerierte und in einem Lageplan gekennzeichnete Platzierung von Kder-, Klebe-, Licht-, Pheromon-, Ttungs- oder Lebendfallen an befallsrelevanten Stellen und deren regelm

35、ige Kontrolle und Erneuerung BEISPIEL NK 1 = Nagerkderstelle 1; MPH 1 = Mottenpheromonfalle 1; IKL 1 = Insektenklebefalle 1; FL 1 = Fluginsektenlichtfalle 1. 3.8 Mittelausbringung sachgerechte Anwendung des Mittels am Zielort 3.9 Einwirkzeit Zeit, die im Anschluss an die Mittelausbringung erforderli

36、ch ist, um eine wirksame Schdlingsbekmpfung zu erzielen 3.10 Dekontamination weitgehende Beseitigung versehentlich oder in falscher Dosierung verwendeter Schdlingsbekmpfungsmittel 4 Allgemeine Anforderungen 4.1 Schdlingsbekmpfung 4.1.1 Allgemeines Die Schdlingsbekmpfungsverfahren sind so durchzufhre

37、n, dass Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt werden. Die Art der Schdlingsbekmpfung ist fachkundig und sachgerecht auszuwhlen und durchzufhren und auf die Art der betrieblichen Gegebenheiten, der Schdlinge sowie die Art der Produkte und Prozesse abzustellen. Die

38、einschlgigen Vorgaben und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zum Lebensmittelrecht sind zu beachten (z. B. LFGB, ChemG, LMHV, GefStoffV und TRGS 523, siehe Abschnitt 2 bzw. Literaturhinweise). Hierzu kann im Einzelfall eine fachkundige Beratung sinnvoll sein. Einen Hinweis zum Umgang mit chemischen

39、Schdlingsbekmpfungsmitteln gibt beispielsweise die TRGS 523. Die mit dem eingesetzten Biozidprodukt ausgelieferte Gebrauchsanweisung ist Teil der Zulassung und daher einzuhalten. ANMERKUNG Weitere Hinweise enthalten z. B.: die TRNS vom Deutschen Schdlingsbekmpferverband e. V. Bei der Durchfhrung der

40、 Schdlingsbekmpfungsverfahren sind die einschlgigen tierschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere drfen Vorrichtungen oder Stoffe nicht zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren angewendet werden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schden fr Wirb

41、eltiere verbunden ist. DIN 10523:2016-09 8 In jedem Fall muss die Person, die Wirbeltiere ttet, die dazu notwendigen Kenntnisse und Fhigkeiten haben. Darber hinaus bedarf derjenige, der gewerbsmig Wirbeltiere bekmpft, gem 11 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes der Erlaubnis der zustndigen Behrde (z

42、. B. Veterinramt). 4.1.2 Prvention 4.1.2.1 Hygiene Wichtigste prventive Manahme zur Verhinderung eines Schdlingsbefalls ist die Einhaltung allgemeiner Ordnung und Sauberkeit. Dabei sind die einschlgigen hygienerechtlichen Vorschriften (insbesondere die der EU-Verordnungen ber Lebensmittelhygiene und

43、 die der Lebensmittelhygiene-Verordnung) zu beachten. Die prventiven Manahmen sind dabei insbesondere darauf gerichtet, mglichen Schdlingen die Nahrungsquellen zu entziehen sowie Rckzugsmglichkeiten auszuschlieen. Hierzu gehren die ordnungsgeme Lagerung von Rohwaren, Zwischenprodukten, Fertigware un

44、d Verpackungsmaterialien, eine geregelte Abfallentsorgung und der hygienische Umgang mit unverpackten Lebensmitteln. Gegebenenfalls sind die Art und Gestaltung der Verpackung zu beachten. 4.1.2.2 Organisatorische Manahmen Auswahl geeigneter Standorte fr die Betriebssttte; Baugestaltung und Auswahl g

45、eeigneter Materialien (z. B. Farbgebung); Wareneingangskontrolle im Hinblick auf mglichen Schdlingsbefall; Entzug der Nahrungsquellen; Einflussnahme auf die Bepflanzung (z. B. Bodendecker klein halten); Einflussnahme auf das Entsorgungsmanagement; Erarbeiten organisatorischer Lsungen (z. B. Verweild

46、auer gefhrdeter Gter im Auenbereich); Schulungen der Mitarbeiter; flchendeckendes Schdlingsmonitoring sowie regelmige Sichtinspektionen als Prvention; Nagetierbekmpfungsmanahmen als Prvention unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. 4.1.2.3 Bauliche Absicherung 4.1.2.3.1 Allgemeines Die bau

47、liche Absicherung untergliedert sich, sofern im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Betriebes, in die Teilaspekte Auen- und Innenabsicherung. Je nach Gegebenheit kann zustzlich das Umfeld einer besonderen Beachtung bedrfen. Nicht in jedem Fall sind die exemplarisch aufgezhlten Manahmen technisch

48、 mglich oder sinnvoll. 4.1.2.3.2 Auenabsicherung Zur Auenabsicherung einer Betriebssttte gegen Zulauf oder Zuflug von Schadorganismen sind je nach Art der Betriebssttte folgende Mglichkeiten beispielhaft gegeben: DIN 10523:2016-09 9 Technische Manahmen Absicherung von Fenstern durch Fliegengitter gegen Insektenflug; Absicherung von Trspalten durch bodenbndige Brsten gegen Zulauf von Nagetieren und kriechenden Insekten; Absicherung von Hallentoren durch Lamellentren gegen Zuflug von Insekten und Vgeln; Absicherung von Eingangsbereichen durch Schleusen gegen Zulauf und Zuflug;

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