1、Februar 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINPreisgruppe 14DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 73.020!$RFQ“1473546www.din.deDDIN 21913-2Bergmn
2、nisches Risswerk Tiefbau Teil 2: Abbau, Versatz und EinlagerungMine plans Deep mining Part 2: Extraction, stowage and depositPlans de mines Exploitation souterraine Partie 2: Extraction, remblayage et dptMit DIN 21913-3:2008-02 Ersatz fr DIN 21913-2:1989-05;Ersatz fr DIN 21913-5:1991-12 und DIN 2191
3、3-13:1988-04Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatzvermerksiehe untenwww.beuth.deErsatzvermerkGesamtumfang 26 Seiten2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen 5 3 Begriffe . 5 4 Allgemeine Regeln. 7 5 5.1 Allgemeingltige Darstellungen. 8 5.
4、2 Langfrontartiger Abbau. 9 5.5 Geraubte Grubenbaue. 13 5.6 Abbaukanten 13 6 Versatz und Einlagerung. 14 6.1 Versatz 14 6.2 Einlagerung 17 6.2.1 Darstellung des Einlagerungsbetriebes 17 6.2.2 Einlagerung in Grubenbaue 18 6.2.3 Einlagerung durch bzw. in Bohrlcher 19 6.3 Versatz- und Abfallstoffe 20 L
5、iteraturhinweise 23 Stichwortverzeichnis 24 Verzeichnis der Kurzformen, geordnet nach Begriffen . 25 Verzeichnis der Kurzformen, geordnet nach Kurzformen . 26 Tabellen Tabelle 1 Abbau, Abbaurichtung, Abbaustnde. 8 Tabelle 2 Darstellung von Versatzstand und Versatzgrenze. 14 Tabelle 3 Darstellung des
6、 Versatzgrades 15 Tabelle 4 Darstellung von Versatzmethoden 15 Tabelle 5 Kurzzeichen fr Versatzmethoden. 16 Tabelle 6 Darstellung des Einlagerungsbetriebes 18 Tabelle 7 Darstellung der Einlagerung 18 Tabelle 8 Darstellung des Einlagerungsstandes 19 Tabelle 9 Kurzzeichen fr Versatz- und Abfallstoffe
7、21 Tabelle 10 Aggregatzustand der eingelagerten Stoffe.22 DIN 21913-2:2009-02 5.4 rterbau 12 Abbau und Hohlraumherstellung. 8 5.3 Kammerartiger Abbau. 11 3 DIN 21913-2:2009-02 Vorwort Dieses Dokument wurde als Teil der Normenreihe Bergmnnisches Risswerk“ vom Arbeitsausschuss Markscheidewesen des Nor
8、menausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet und ersetzt DIN 21913-2:1989-05, DIN 21913-5:1991-12 und DIN 21913-13:1988-04. Ferner wird das Bergbau-Betriebsblatt BB 21913-13/A1:1993-12 durch dieses Dokument ersetzt. Dabei wurden die Inhalte hinsichtlich der aktuellen Abbau- und Versatzverfahren, aber
9、auch in Bezug auf die mittlerweile bliche Nomenklatur der im Bergbau verwendeten Stoffe zur Hohlraumverfllung berarbeitet. Nach der Verordnung ber markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberflche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessun
10、gstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Bundesberggesetz hierzu zhlen u. a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberflche die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide- u
11、nd Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen Bergmnnisches Risswerk“ beachtet werden. DIN 21913 Bergmnnisches Risswerk Tiefbau besteht aus: Teil 1: Grubenbaue Teil 1 Bbl 1: Grubenbaue Erluternde Angaben Teil 2: Abbau, Versatz und Einlagerung Teil 3:
12、Abschluss von Grubenbauen Teil 4: Gefahren- und Schutzbereiche Teil 6: Verwahrung bergmnnisch hergestellter Hohlrume Teil 11: Geometrische Gren im Grubengebude Ein weiterer Normteil ber das Schachtbild ist in Vorbereitung. nderungen Gegenber DIN 21913-2:1989-05 wurden folgende nderungen vorgenommen:
13、 a) Beispiele berarbeitet und den heutigen Bedingungen angepasst; b) Begriffsdefinitionen aufgenommen; c) Darstellung von Gewinnungsbohrungen (Augermining) entfallen; d) Handvollversatz und Kastenversatz gestrichen, Behlterstapelung und Behlterversturz neu auf-genommen; e) Darstellungsregeln fr Mehr
14、scheibenabbau entfallen; f) Darstellungsregeln von wieder aufgewltigten Grubenbauen sowie aufgewltigte und erneut versetzte Grubenbaue entfallen; g) fr Abbauflchen in kleinmastblichen Darstellungen Rasterdarstellung generell zugelassen; h) Abschnitt Abschluss von Grubenbauen“ in DIN 21913-3 verlager
15、t. 4 DIN 21913-2:2009-02 Gegenber DIN 21913-5:1991-12 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) fr das Einbringen von Reststoffen im Sinne einer Einlagerung ein neues Zeichen (Schraffur, Schraffenabstand, Farbe) eingefhrt; b) Doppelschraffuren fr die Darstellung des Versatzes von Reststoffen durch K
16、urzzeichen in Verbindung mit einfacher Schraffur ersetzt; c) Darstellung von zeitlich getrenntem Einbringen von Reststoffen (kleinmastbliche Darstellung) ent-fallen; d) Darstellung von Abbaukanten den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Gegenber DIN 21913-13:1988-04 wurden folgende nderungen vorgenom
17、men: a) Bezeichnung der eingelagerten Stoffe sowie die Darstellungsbeispiele aktualisiert; b) Zeichen fr die Darstellung eines Einlagerungsbetriebes gendert (Farbe Orange statt Rot); c) Zeichen fr Verfllstand des Grubenbaues bei Einlagerung mit zustzlichem Versatzmaterial“ ge-ndert (Schraffur Hellor
18、ange statt Dunkelgrau); d) Zeichen fr Verfllstand des Grubenbaues bei Einlagerung ohne zustzliches Versatzmaterial“ ge-ndert (Schraffur Hellorange statt Chromgrn); e) Zeichen fr die Beendigung der Verfllung (rotes Zeichen) entfallen; f) Darstellungsregeln fr die Rckholungen von eingelagerten Stoffen
19、 entfallen; g) Einlagerung in bzw. durch Bohrlcher berarbeitet. Dabei wird jetzt unterschieden zwischen Bohrungen, in die eingelagert wird, und Bohrungen, durch die in andere Grubenbaue eingelagert wird; h) Beispiele berarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Frhere Ausgaben DIN Berg 190
20、0 bis 1940: 1936-03, 1939-12 DIN 21900: 1951-08 DIN 21913-2: 1989-05 DIN 21913-5: 1991-12 1 Anwendungsbereich Die Festlegungen dieser Norm gelten fr die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmnnischen Risswerkes. Die Norm enthlt die Zeichen, Begriffe und Kurzformen, die fr die Darstellung von Abbau,
21、 Versatz und Einlagerung im Tiefbau zu verwenden sind. Die Norm enthlt auch Festlegungen, die sich auf die Einlagerung durch bzw. in Bohrlcher beziehen. Diese Norm gilt nicht fr die Darstellung der Einlagerung in Porenspeicher. Fr die Darstellung der Einlagerung in Kavernen ist DIN 21914-2 anzuwende
22、n. Fr die Darstellung der Versatzeinbringung im Zusammenhang mit Verwahrungsmanahmen im Altbergbau ist DIN 21913-6 anzuwenden. Die Festlegungen dieser Norm knnen fr die Ausgestaltung des Bestandsplans nach der TA Abfall verwendet werden. DIN 21913-13: 1988-04 5 DIN 21913-2:2009-02 2 Normative Verwei
23、sungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 21904, Bergmnn
24、isches Risswerk Schriften DIN 21905, Bergmnnisches Risswerk Zeichnerische Grundlagen DIN 21908, Bergmnnisches Risswerk Farben DIN 21910:2002-06, Bergmnnisches Risswerk Rechte und Grenzen DIN 21913-6, Bergmnnisches Risswerk Tiefbau Teil 6: Verwahrung bergmnnisch hergestellter Hohlrume DIN 21914-1, Be
25、rgmnnisches Risswerk Bohrungen und Kavernen Teil 1: Bohrungen DIN 21914-2, Bergmnnisches Risswerk Bohrungen und Kavernen Teil 2: Kavernen DIN 21918-2, Bergmnnisches Risswerk Lagersttten Teil 2: Mchtigkeiten Verordnung zur Umsetzung des Europischen Abfallverzeichnisses (Artikel 1 Verordnung ber das E
26、uro-pische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Abbau bergmnnische Ttigkeit zur Gewinnung von Bodenschtzen bzw. der bei der Gewinnung von Boden-schtzen entstehende Grubenbau 3.2 Einlagerung planmiges Einb
27、ringen von Stoffen in einen Grubenbau oder in ein Bohrloch zum Zweck der Speicherung, Deponierung oder Endlagerung inklusive der vor- und nachgeschalteten bergmnnischen Ttigkeiten 3.3 Deponierung Einlagerung von Abfllen zur Beseitigung fr unbegrenzte Zeit 3.4 Endlagerung Einlagerung von radioaktiven
28、 Abfllen zur Beseitigung fr unbegrenzte Zeit 3.5 Speicherung Einlagerung von Stoffen fr begrenzte Zeit 6 3.8 Einlagerungsbetrieb Endlagerbetrieb Ablagerungsbetrieb Deponieabschnitt Speicherbetrieb Betriebspunkt, in dem die Einlagerung vorgenommen wird 3.9 Versatz Einbringen von Versatzstoffen zur Ho
29、hlraumverringerung bzw. Verfllung eines Grubenbaues zu berg-technischen oder bergsicherheitlichen Zwecken 3.10 Versatzart Versatzart wird beschrieben durch die Angabe von Versatzgrad, Versatzmethode und Versatzstoff 3.11 Versatzverfahren Versatzverfahren wird beschrieben durch die Angabe von Versatz
30、grad und Versatzmethode 3.12 Versatzgrad Anteil der Verfllung eines Grubenbaus, hier nur unterschieden nach Teil- und Vollversatz 3.13 Vollversatz mglichst vollstndige Verfllung eines Grubenbaus 3.14 Teilversatz teilweise Verfllung eines Grubenbaus 3.15 Versatzmethode technisches Verfahren zum Einbr
31、ingen von Versatz 3.16 Versatzstoffe Stoffe, die unter Nutzung ihrer bauphysikalischen Eigenschaften zu bergtechnischen oder berg-sicherheitlichen Zwecken unter Tage eingesetzt werden DIN 21913-2:2009-02 3.6 Einlagerungsbereich Speicherbereich Bereich, der die zur Speicherung bzw. Einlagerung festge
32、legten Teile eines Bergwerkes (Grubenbaue und gegebenenfalls Gebirgskrper) umfasst; er kann mehrere Einlagerungs- bzw. Speicherbetriebe umfassen 3.7 Endlagerbereich Ablagerungsbereich Deponiebereich Bereich, in dem Abflle zeitlich unbegrenzt eingebracht werden (umfasst gegebenenfalls mehrere End-lag
33、erungsbetriebe, Ablagerungsbetriebe oder Deponieabschnitte) 7 3.17 Versatzgrenze Trennlinie zwischen Bereichen mit nderung der Versatzmethode und/oder des eingebrachten Versatzstoffs und/oder des Versatzgrads 4 Allgemeine Regeln Alle Zeichen und Beschriftungen sind grundstzlich in der Farbe Schwarz
34、(Farbzeichen N : 0 : 7,5) auszu-fhren, soweit nicht ausdrcklich abweichende Festlegungen getroffen sind. Sollen in einer unbunten Darstellung Gegebenheiten farbig hervorgehoben werden, so ist die in der bunten Darstellung vorgesehene Farbe zu verwenden. Die Farbangaben beziehen sich auf DIN 21908. D
35、ie in den Beispielen hellgrau gedruckten Gegebenheiten sind in dieser Norm nicht festgelegt. Fr Linienbreiten und Linienarten gilt DIN 21905. Bei Schraffuren in Grundrissen und Horizontalschnitten sind die Schraffen unter 50 gon gegen Gitternord, in Seigerrissen, vertikalen Schnittrissen und Flachri
36、ssen unter 50 gon gegen die Horizontale zu zeichnen. Wenn darstellungstechnisch notwendig, sind die Schraffen unter 50 gon gegen die obere Stolinie eines Grubenbaus zu zeichnen. Der Schraffenabstand muss bei Abbauen 5 mm, bei anderen Grubenbauen sowie bei der Einlagerung 2,5 mm betragen. Ist aus zei
37、chentechnischen Grnden das Anbringen einer Schraffur in dem angegebenen Abstand nicht mglich, so sind engere Schraffuren zu verwenden oder auch nur Kurzzeichen beizuschreiben (siehe Beispiel in 5.1). Die Art und Gre der Schriften ist nach DIN 21904 auszufhren. Soweit in dieser Norm Linienbreiten, Sc
38、hrift- und Zeichengren angegeben sind, gelten sie fr Darstel-lungen in Mastben 1 : 5 000. Bei anderen Mastben sind sie erforderlichenfalls anzupassen. Fr Planungen wird, sofern nicht anders vorgeschrieben, in der unbunten Darstellung die jeweils fr den Bestand vorgeschriebene durchgezogene Linienart
39、 oder Zeichenkombination weit gestrichelt (siehe Bei-spiele in 5.3 und 5.4). Ist fr den Bestand eine Strichlinie vorgeschrieben, so ist diese punktiert darzustellen (siehe Beispiel 2 in 5.2). Soll die Planung besonders hervorgehoben werden, kann die Linienbreite variiert werden. Bei der Darstellung
40、der Versatzart tritt an die Stelle des Zeichens die Kurzform (siehe Beispiel 2 in 5.2). In der bunten Darstellung von Planungen ist das Zeichen oder die Linienart in der Farbe Zinnober (Farbzeichen 7 : 7 : 2) auszufhren (siehe Beispiele a) und c) in 5.3). Bei Datumsangaben sind die Jahreszahlen voll
41、stndig (vierstellig) anzugeben. Sind auf Quartal oder Monat reduzierte Datumsangaben erforderlich, ist das Quartal in rmischen bzw. der Monat in arabischen Ziffern anzugeben und von der Jahreszahl durch einen Schrgstrich zu trennen. Die Angabe der Hhe eines Abbaus ist mit einem nachgestellten h, die
42、 Angabe der Versatzhhe bei Teilversatz mit einem nachgestellten hV zu kennzeichnen (z. B. 15,4h, 12,6hV). DIN 21913-2:2009-02 8 5 Abbau und Hohlraumherstellung 5.1 Allgemeingltige Darstellungen Die Abbauflche ist, soweit sie nicht durch andere Grubenbaue oder Linien nach Tabelle 1 begrenzt wird, mit
43、 Volllinien in Linienbreite St 3 zu umranden. Fr die Darstellung abgebauter Lagerstttenteile ohne Versatz sind die Zeichen nach Tabelle 1 zu verwenden. Nicht versetzte, verlassene (abgeworfene) Grubenbaue erhalten dieselbe Signatur wie Abbaue ohne Versatz (siehe Tabelle 1). Abbaustnde falls notwendi
44、g auch die Abbaurichtung sind nach Tabelle 1 darzustellen. Tabelle 1 Abbau, Abbaurichtung, Abbaustnde Abbau (ohne Versatz) N : 0 : 6 Dunkelgrau St 3 Abbaurichtung N : 0 : 7,5 Schwarz St 3 Abbaustnde Endstand, Jahres- oder Quartalsstand N : 0 : 7,5 Schwarz St 4 Monatsstand N : 0 : 7,5 Schwarz St 3 na
45、ch Angabe aufgetragen N : 0 : 7,5 Schwarz St 2 Bei kleinmastblichen Darstellungen ( 1 : 5 000) ist es zulssig, die abgebauten Lagerstttenteile durch Hellgrau (Farbzeichen N : 0 : 2) oder Punktraster zu kennzeichnen. Die Rasterdichte ist den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Die Jahresstnde sind d
46、ann mit Volllinien in Linienbreite St 4 darzustellen, und das Jahr des Abbaus ist als Jahreszahl beizuschreiben (siehe Beispiel 1). DIN 21913-2:2009-02 Darstellung unbunt bunt Benennung Zeichen Zeichen FarbzeichenT : S : D Farbname Linienbreite 9 BEISPIEL 1 Riss in kleinmastblicher Darstellung, lang
47、frontartiger Abbau in den Jahren 2000 und 2001, Voll-Sofern nicht aus dem jeweiligen Riss ersichtlich, ist der Name des darzustellenden Lagerstttenkrpers anzugeben. a) b) 5.2 Langfrontartiger Abbau Bei Monatsstnden und beim Endstand ist das Datum jenseits der abgebauten Flche in Abbaurichtung lesbar
48、 beizuschreiben. Quartals- und Jahresangaben sind zentral in die abgebaute Flche einzutragen (siehe Beispiel 1). Wird ein Betrieb gestundet, so ist der Stand als Endstand darzustellen. Vor oder ber das Datum ist dann gestundet“ zu schreiben. Die Mchtigkeit ist nach DIN 21918-2 anzugeben. DIN 21913-2
49、:2009-02 versatz. BEISPIEL 2 Schnittrissliche Darstellung: a) Flz Dieter, abgebaut im 3. Quartal 1961, ohne Versatz, aus darstellungstechnischen Grnden ohne Abbauschraffur; b) Flz Stefan, abgebaut im 4. Quartal 1963, Blasversatz mit Bergen, aus darstellungstechnischen Grnden ohne Abbauschraffur; unbunte