1、September 2011DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINNormenausschuss Medizin (NAMed) im DINPreisgruppe 15DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 11.18
2、0.01; 91.010.99!$sAT“1803049www.din.deDDIN 18040-2Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 2: WohnungenConstruction of accessible buildings Design principles Part 2: DwellingsConstruction de btiments accessibles Principes de planification Partie 2: LogementsAlleinverkauf der Normen durch Beuth V
3、erlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN EN 81-70:2005-09Ersatz frDIN 18025-1:1992-12 undDIN 18025-2:1992-12www.beuth.deGesamtumfang 34 Seitena DIN 18040-2:2011-09 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 5 3 Begriffe 5 4 Infrastruktur. 7 4.1 Allgemeines. 7 4.2 uere Erschlieun
4、g auf dem Grundstck . 9 4.2.1 Gehwege, Verkehrsflchen 9 4.2.2 PKW-Stellpltze. 10 4.2.3 Zugangs- und Eingangsbereiche 10 4.3 Innere Erschlieung des Gebudes 10 4.3.1 Allgemeines. 10 4.3.2 Flure und sonstige Verkehrsflchen. 11 4.3.3 Tren 11 4.3.4 Bodenbelge . 15 4.3.5 Aufzugsanlagen 15 4.3.6 Treppen 15
5、 4.3.7 Rampen 17 4.3.8 Rollstuhlabstellpltze. 19 4.4 Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten 20 4.4.1 Allgemeines. 20 4.4.2 Visuell 21 4.4.3 Auditiv 21 4.4.4 Taktil. 21 4.5 Bedienelemente, Kommunikationsanlagen sowie Ausstattungselemente 21 4.5.1 Allgemeines. 21 4.5.2 Bedienelemente 22 4.5.3 Kommunika
6、tionsanlagen . 23 4.5.4 Ausstattungselemente . 23 5 Rume in Wohnungen 24 5.1 Allgemeines. 24 5.2 Flure innerhalb von Wohnungen. 25 5.3 Tren, Fenster. 25 5.3.1 Tren 25 5.3.2 Fenster . 26 5.4 Wohn-, Schlafrume und Kchen . 26 5.5 Sanitrrume. 27 5.5.1 Allgemeines. 27 5.5.2 Bewegungsflchen . 27 5.5.3 WC-
7、Becken 30 5.5.4 Waschpltze 31 5.5.5 Duschpltze. 32 5.5.6 Badewannen 33 5.5.7 Zustzlicher Sanitrraum. 33 5.6 Freisitz . 33 Literaturhinweise . 34 2 DIN 18040-2:2011-09 Vorwort Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Ziel dieser N
8、orm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie fr Menschen mit Behinderungen in der allgemein blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundstzlich ohne fremde Hilfe zugnglich und nutzbar sind (nach 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz 1). Die Norm stellt dar, unter welchen technis
9、chen Voraussetzungen bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie bercksichtigt dabei insbesondere die Bedrfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hrbehinderung (Gehrlose, Ertaubte und Schwerhrige) oder motorischen Einschrnkungen sowie von Personen, die Mobilittshilfen und Rollsthle benutzen.
10、Auch fr andere Personengruppen wie z. B. gro- oder kleinwchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschrnkungen, ltere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepck fhren einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungs-erleichterung. Auf die Einbeziehung Betroffener und die Umsetzun
11、g ihrer Erfahrungen in bauliche Anforderungen wurde besonders Wert gelegt. Dieser Teil der Norm DIN 18040 ersetzt DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlic
12、h, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 18025-1:1992-12 und DIN 18025-2:1992-12 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Zusammenfassung der Anforderungen aus DIN 18025-1 und DIN 18025-2 in einer Norm; b) Inhalte vorgenannter Normen grundlegend bera
13、rbeitet und umstrukturiert; c) sensorische Anforderungen neu aufgenommen; d) Schutzziele aufgenommen. Frhere Ausgaben DIN 18025-1: 1972-01, 1992-12 DIN 18025-2: 1974-07, 1992-12 3 DIN 18040-2:2011-09 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Norm gilt fr die barrierefreie Planung, Ausfhrung und Ausstattun
14、g von Wohnungen sowie Gebuden mit Wohnungen und deren Auenanlagen, die der Erschlieung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebude mit Wohnungen bercksichtigen grundstzlich auch die uneingeschrnkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb der Wohnungen wird unters
15、chieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschrnkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen R. ANMERKUNG Uneingeschrnkte Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl bezieht sich auf die geometrischen Anforderungen, die sich aus den zugrunde gelegten Abmessungen von Standardrollsthl
16、en (maximale Breite 70 cm und maximale Lnge 120 cm, siehe Bild 1) ergeben. Die zustzlichen oder weitergehenden Anforderungen an Wohnungen fr eine barrierefreie und uneinge-schrnkte Rollstuhlnutzung sind mit einem R kenntlich gemacht. Fr Wohnanlagen fr spezielle Nutzergruppen sowie Wohnungen fr spezi
17、elle Nutzer knnen zustzliche oder andere Anforderungen notwendig sein. Die Norm gilt fr Neubauten. Sie kann sinngem fr die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele knnen auch auf andere Weise als in der Norm festg
18、elegt erfllt werden. ANMERKUNG In der Regel nennen die einzelnen Abschnitte zunchst jeweils zu erreichende Schutzziele als Voraussetzung fr die Barrierefreiheit. Danach wird aufgezeigt, wie das Schutzziel erreicht werden kann, ggf. differenziert nach den unterschiedlichen Bedrfnissen verschiedener P
19、ersonengruppen. Alle Mae sind Fertigmae. Abweichungen in der Ausfhrung knnen nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird. 4 DIN 18040-2:2011-09 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datier
20、ten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 18040-1:2010-10, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: ffentlich zugngliche Gebude DIN 18650-1, Automatische
21、 Trsyste Teil 1: Produktanforderungen und Prfverfahren DIN 18650-2, Automatische Trsysteme Teil 2: Sicherheit an automatischen Trsystemen DIN 32976, Blindenschrift Anforderungen und Mae DIN EN 81-70:2005-09, Sicherheitsregeln fr die Konstruktion und den Einbau von Aufzgen Besondere Anwendungen fr Pe
22、rsonen- und Lastenaufzge Teil 70: Zugnglichkeit von Aufzgen fr Personen einschlielich Personen mit Behinderungen; Deutsche Fassung EN 81-70:2003 + A1:2004 DIN EN 1154, Schlsser und Baubeschlge Trschliemittel mit kontrolliertem Schlieablauf Anforderungen und Prfverfahren DIN EN 12217:2004-05, Tren Be
23、dienungskrfte Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 13115:2001-11, Fenster Klassifizierung mechanischer Eigenschaften Vertikallasten, Verwindung und Bedienkrfte BGR 1811)BG-Regel Fubden in Arbeitsrumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr GUV-I 85272)GUV-Informationen Bodenbelge fr nassbelastete
24、 Barfubereiche 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Bedienelement berwiegend mit der Hand zu bettigende Griffe, Drcker, Schalter, Tastaturen, Knpfe, Geldeinwrfe, Kartenschlitze u. . DIN 18040-1:2010-10, 3.1 3.2 Bewegungsflche erforderliche Flche zur Nutzung
25、 eines Gebudes und einer baulichen Anlage, unter Bercksichtigung der rumlichen Erfordernisse z. B. von Rollsthlen, Gehhilfen, Rollatoren DIN 18040-1:2010-10, 3.2 1) Herausgegeben durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV unter www.arbeitssicherheit.de, zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag
26、 GmbH, Luxemburger Str. 449, 50839 Kln. 2) zu beziehen bei: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV unter www.arbeitssicherheit.de 5 DIN 18040-2:2011-09 3.3 Blindheit vollstndiger Ausfall des Sehvermgens oder eine so minimale Lichtwahrnehmung, dass sich der Betroffene primr taktil und akustisch
27、 orientieren und informieren muss und sich in der Regel mit Hilfe des Blindenstocks oder Blindenfhrhundes bewegt DIN 18040-1:2010-10, 3.3 3.4 Hrbehinderung Ausfall des Hrvermgens oder erheblich eingeschrnktes Hrvermgen DIN 18040-1:2010-10, 3.4 3.5 Leuchtdichtekontrast im Weiteren als Kontrast bezeic
28、hnet, ein relativer Leuchtdichteunterschied benachbarter Flchen; die Kon-trastwahrnehmung kann durch Farbgebung untersttzt werden DIN 32975:2009-12, 3.3 3.6 motorische Einschrnkung Einschrnkung des Bewegungsvermgens, insbesondere der Arme, Beine und Hnde; kann die Nutzung von Mobilittshilfen oder Ro
29、llsthlen erfordern DIN 18040-1:2010-10, 3.6 3.7 Orientierungshilfe Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschrnkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt untersttzt DIN 18040-1:2010-10, 3.7 3.8 Sehbehinderung erhebliche Einschrnkung des Sehvermgens, wobei sich der
30、Betroffene noch in hohem Mae visuell orientieren und informieren kann DIN 18040-1:2010-10, 3.8 3.9 sensorische Einschrnkung z. B. Einschrnkung des Hrsinnes oder des Sehsinnes DIN 18040-1:2010-10, 3.9 3.10 Zwei-Sinne-Prinzip gleichzeitige Vermittlung von Informationen fr zwei Sinne BEISPIEL Neben der
31、 visuellen Wahrnehmung (Sehen) wird auch die taktile (Fhlen, Tasten z. B. mit Hnden, Fen) oder auditive (Hren) Wahrnehmung genutzt. DIN 18040-1:2010-10, 3.10 6 DIN 18040-2:2011-09 4 Infrastruktur 4.1 Allgemeines Unter Infrastruktur versteht die Norm die Bereiche eines Gebudes mit barrierefreien Wohn
32、ungen, die einschlielich ihrer Bauteile und technischen Einrichtungen seiner Erschlieung von der ffentlichen Verkehrsflche aus bis zum Eingang der barrierefreien Wohnungen dienen (Zugangsbereich, Eingangs-bereich, Aufzge, Flure, Treppen usw.). Wesentliche Elemente der Infrastruktur sind die Verkehrs
33、- und Bewegungsflchen. Sie mssen fr die Personen, die je nach Situation den grten Flchenbedarf haben, in der Regel Nutzer von Rollsthlen oder Gehhilfen, so bemessen sein, dass die Infrastruktur des Gebudes barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. Die Bewegungsflche muss ausreichend gro fr die geradl
34、inige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie fr den Richtungswechsel sein. Ausreichend gro ist eine Flche von 180 cm Breite und 180 cm Lnge fr die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer; 150 cm Breite und 150 cm Lnge fr die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen; 150 cm Breite und 150 cm Ln
35、ge fr Richtungswechsel und Rangiervorgnge; Ausreichend gro ist eine Flche von 120 cm Breite und geringer Lnge, wenn eine Richtungsnderung und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist , z. B. fr Flurabschnitte und Rampenabschnitte; 90 cm Breite und geringer Lnge, z. B. fr Trffnungen (sieh
36、e Tabelle 1) und Durchgnge. Die Bewegungsflchen werden beispielhaft in Bild 1 und Bild 2 dargestellt. Sie sind fr die Bemessung von Verkehrsflchen zugrunde zu legen, soweit nicht in nachfolgenden Abschnitten andere Mae genannt werden oder nutzungsbedingt erforderlich sind. 7 DIN 18040-2:2011-09 Mae
37、in Zentimeter Mae in Zentimeter Bild 1 Platzbedarf und Bewegungsflchen ohne Richtungsnderung Bild 2 Platzbedarf und Bewegungsflchen mit Richtungsnderung und Begegnung Die erforderlichen Bewegungsflchen drfen in ihrer Funktion durch hineinragende Bauteile oder Ausstat-tungselemente, z. B. Briefksten,
38、 nicht eingeschrnkt werden. Bauteile oder einzelne Ausstattungselemente, die in begehbare Flchen ragen, wie z. B. ein Treppenlauf in einer Eingangshalle, mssen auch fr blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein, siehe Bild 3. Zur Erkennbarkeit von einzelnen Ausstattungselementen siehe 4.5.4.
39、 8 DIN 18040-2:2011-09 Legende 1 abzusichernder Bereich 2 Gehbereich Bild 3 Abzusichernder Bereich von Bauteilen am Beispiel Treppen Zur Verkehrssicherheit, auch fr growchsige Menschen, darf die nutzbare Hhe ber Verkehrsflchen 220 cm nicht unterschreiten, ausgenommen sind Tren, Durchgnge und lichte
40、Treppendurchgangshhen. 4.2 uere Erschlieung auf dem Grundstck 4.2.1 Gehwege, Verkehrsflchen Gehwege mssen ausreichend breit fr die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begeg-nungsfall, sein. Fr den Weg zum Haupteingang ist es ausreichend, wenn er eine Breite von mindestens 150 cm ha
41、t und nach hchstens 15 m Lnge eine Flche von mindestens 180 cm 180 cm zur Begegnung von Personen mit Rollsthlen oder Gehhilfen aufweist, siehe Bild 2. Fr Gehwege zum Haupteingang mit bis zu 6 m Lnge ohne Richtungsnderung ist auch die Wegbreite von mindestens 120 cm mglich, soweit am Anfang und am En
42、de eine Wendemglichkeit gegeben ist. Andere Wege auf Grundstcken von Gebuden mit Wohnungen sollten mindestens 120 cm breit sein und am Anfang und am Ende ber eine Wendemglichkeit verfgen. Zur gefahrlosen Nutzung mssen Gehwege und Verkehrsflchen eine feste und ebene Oberflche aufweisen, die z. B. auc
43、h Rollstuhl- und Rollatornutzer leicht und erschtterungsarm befahren knnen. Ist aus topo-grafischen Grnden oder zur Abfhrung von Oberflchenwasser ein Geflle erforderlich, drfen sie keine grere Querneigung als 2,5 % haben. Die Lngsneigung darf grundstzlich 3 % nicht berschreiten. Sie darf bis zu 6 %
44、betragen, wenn in Abstnden von hchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Lngsgeflle von hchstens 3 % angeordnet werden. 9 DIN 18040-2:2011-09 4.2.2 PKW-Stellpltze PKW-Stellpltze, die fr Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kenn-zeichnen und sollten in der Nhe der barrier
45、efreien Zugnge angeordnet sein. Sie mssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein. Sind sie in Garagen vorgesehen, mssen die Garagentore mit einem Antrieb zum automatischen ffnen und Schlieen ausgerstet sein. ANMERKUNG Es wird empfohlen, barrierefreien Wohnungen mit uneingeschrnkter
46、Rollstuhlnutzung einen barrierefreien PKW Stellplatz zuzuordnen. R 4.2.3 Zugangs- und Eingangsbereiche Zugangs- und Eingangsbereiche mssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein. Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht: fr sehbehinderte Menschen z. B. durch eine visuell kontrastierende
47、Gestaltung des Eingangsbereiches (z. B. helles Trelement/dunkle Umgebungsflche) und eine ausreichende Beleuchtung; fr blinde Menschen mit Hilfe von taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z. B. Sockel und Abstze als Wegbegrenzungen usw Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden. ANMERKUNG Bodenindikatoren werden z. B. in DIN 32984 geregelt. Die barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn alle Haupteingn