1、 m 2794i642 0368483 ,276 DK 692.812 : 621.876114 : 699.81 DEUTSCHE NORM Juli 1993 DI“ Z Aufzge ih -I n Schacht- Sc h ie bet U ren - P fr Fahrschchte mit Wnden der Feuerwiderstandsklasse F 90 18 O91 Lifts; lift landing sliding doors for lift wells with walls of the fire resistance class F 90 Ersatz f
2、r Ausgabe 02.69 Die Norm DIN 18 091/02.69 wurde mit dem Ziel berarbeitet. bis zur bernahme entsprechender Europischer Normen in das Deutsche Normenwerk des DIN (als DIN-EN-Normen) aktualisierte und fr die Praxis brauchbare Bauart- oder Konstruktionsnormen zu erhalten. Sollte - nach Vorliegen einer E
3、uropischen Anforderungs- und Prfnorm fr Fahrschachttren - festgestellt werden, da die in DIN 18 O91 beschriebenen Konstruktionen den neuen Nachweisverfahren nicht gengen, wird DIN 18 O91 entweder zurckgezogen oder mit dem Ziel berarbeitet, sie an die dann vorliegenden DIN-EN-Normen anzupassen. Siehe
4、 auch Erluterungen, Aufzhlungen I) und m). E 0 f 5 m 3: t z DIN 18091 0793 P Aufzuge. Schacht-Schiebeiuren fur Fahrschachte mit Wnden der Feuerwiderstandklasse F 90 Die im DIN-Anzeiger fur technische Regeln 9/93. S. A 535. Abschnitt 1 2 ,.Berichtigungen , aufgeiuhrte Korrektur zur o. g. Norm sind ge
5、genstands- O 2 Mae in mm L L c - I los. Die Angaben in aer Norm sind korrekt 3 3 .- C Inhalt u) 1 Anwendungsbereich und Zweck . . 1 o 2 Begriffe, Benennungen . 1 3 Bezeichnung 2 b: 4 Mae m 5 Anforderungen . 2 .- CD 6 berdeckung . . 4 7 Brennbare Stoffe 4 8 Korrosionsschutz . . . 9 Kennzeichnung 4 -
6、u) .c Seite - a zi 0 a E . S C . 2 I .- . E a L 10 Gtesicherung . .- x Zitierte Normen und andere Unterlagen . 2 Weitere Unterlagen 13 U Frhere Ausgaben m Anderungen 13 5 4 3 Erluterungen m u 1 Anwendungsbereich und Zweck 2 Begriffe, Benennungen Diese Norm gilt fr horizontal und vertikal bewegte 2.1
7、 Fahrschachttren Fahrschachttren der Bauart Schacht-Schiebetren ohne Fahrschachtturen sind geschoweise angeordnete Dmmstoffe und ohne Glasausschnitte fr solche Abschlsse in Fahrschchten, die in geffneter Stellung Aufzugs-Fahrschchte, deren Wnde nach den bauauf- sichtlichen Vorschriften (Bauordnungen
8、 der Lnder) den Zugang zum Fahrkorb ermglichen. - mindestens ,feuerbestndig“ sein mssen (ent- spricht der Feuerwiderstandsklasse F 90-A nach 2.2 Schacht-Schiebetren DIN 4102 Teil 2) oder deren Wnde - mindestens “feuerbestndig und in den wesent- lichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen“ cein Scha
9、cht-Schiebetren nach dieser Norm sind ein- oder mehrblttrige Fahrschachttren, die aus einem Trblatt oder aus mehreren Trblttern sowie Trzarge(n) beste- hen, horizontal oder vertikal bewegt werden und weder (entspricht der Feuerw,derstandsklasse wrmegedmmt sind noch Glasausschnitte haben. F 90 AB nac
10、h DIN 4102 Teil 2). Schacht-Schiebetren nach dieser Norm gelten ohne besonderen Nachweis als geeignete Abschlsse fr 2.3 Benennung der Bewegungs-(C)ff nungs-)arten diese Fahrschchte, Sofern der Fahrkorb berwiegend In den Bildern 1 bis 6 sind Tursysteme fur horizontal aus nichtbrennbaren Baustoffen be
11、steht und der Fahr- bewegte Schacht-Schiebetren benannt; in den Bildern 7 Schacht ausreichend und wirksam entlftet ist (siehe bis 10 sind Trsysteme fr vertikal bewegte Schacht- Erluterungen, Aufzhlung b). Schiebetren benannt. Fortsetzung Seite 2 bis 14 NormenauscchuB Bauwesen (NABau) im DIN Deutsche
12、s Institut fr Normung e.V Normenausschu Maschinenbau (NAM) I Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH. 10 772 Berlin DIN 18091 Jul 1993 Preisgi: 9 07.93 Vem.-Nr. 0009 I 2794442 03b8484 102 = Schacht-Schiebetren I 1 A - cc tY P- 61 7- b2 mi Seite 2 DIN 18 O91 I ichte Wandffnung Trkasten Breit
13、e Hhe Dicke Breite Hhe 62 1 h2 rnax rnax. min. 33 2800 2650 max.50 max.1300 - min. 33 3300 3150 max.65 - max. 160C Tabelle 1: Mae Breite*) 61 rnax. 2500 3000 Hhe) hl rnax. 2500 3000 3 Bezeichnung 3.1 Kumeichen Die Kurzzeichen bedeuten: 1 einblttrig 2 zweiblttrig 3 dreiblattrig 4 vierblttrig 5 fnfblt
14、trig 6 sechsblttrig b) Bewegungsrichtung H horizontale Bewegung V vertikale Bewegung M mittig ffnend L nach links ffnend R nach rechts ffnend O nachobenffnend U nach unten ffnend T Teleskoptr G Gliedertur a) Anzahl der Trbltter c) Offnungsarten d) Zusammenhalt der Trbltter 3.2 Bezeichnungsbeispiele
15、3.2.1 Bezeichnung einer Schacht-Schiebetr nach die- ser Norm als dreiblttrige (3), horizontal bewegte (H), nach rechts ffnende (R) Teleskoptr (T): Schacht-Schiebetr DIN 18 O91 - 3 - H - R - T (siehe Bild 4) 3.2.2 Bezeichnung einer Schacht-Schiebetr nach die- ser Norm als zweiblttrige (2), vertikal b
16、ewegte (V), mittig ffnende (M) Tr: Schacht-Schiebetr DIN 18 O91 - 2 - V - M (siehe Bild 8) 4 Mae Die Mae mssen Tabelle1 sowie den Maangaben in den Bildern 1 bis 47 entsprechen, soweit diese Bilder 25 bis 46 Mae enthalten. 5 Anforderungen 5.1 Trblatt 5.7.1 Trkasten Jedes Trblatt mu aus 1 mm bis 2 mm
17、dickem Stahl- blech bestehen, das zu einem allseitig geschlossenen Kasten zusammengefgt ist. Mae siehe Tabelle 1. Als Fgeverfahren sind zulssig: Schweien oder Falzen und Schweien (Beispiele siehe Bilder 1 1 bis 16). Bei Naht- oder Punktschweiung darf der Abstand der Schweistellen 200 mrn, beim Falze
18、n und Schweien 500 rnrn nicht berschreiten. Die Lnge von Schweinh- ten mu je Schweinaht mindestens 10 mm sein. 5.1.2 Aussteifungen 5.1.2.1 Bei Verwendung von Rippen fr die innere Aus- steifung des Trblattes (Beispiele siehe Bilder 17 bis 24) mssen die Querschnitte als Wrmebrcken bercksich- tigt werd
19、en. Rippen mssen aus Stahlblech sein. Die wr- meleitenden Querschnitte der Rippen einschlielich der Auenkanten des Trblattes drfen in der Summe nicht mehr als 2% der Trblaitflche (Breite x Hhe ber Falz gemessen) betragen. 5.1.2.2 Bei einer Breite des Trblattes bis 850 mm bleibt die Wahl des Fgeverfa
20、hrens fr die innere Aussteifung dem Hersteller berlassen. 5.12.3 Bei einer Breite des Trblattes ber 850 mm sind als Fgeverfahren fr die inneren Aussteifungen Schweien oder Klemmen zulssig. Bei Naht- oder Punktschweiung darf der Abstand der Schweistellen 200 mm nicht berschreiten. Die Lnge von Schwei
21、nh- ten mu je Schweinaht mindestens 10 mm sein. Bei Klemmverbindungen mu die berlappung mindestens 12 mm betragen. 5.1.3 Be- und Entlftung Jeder Hohlraum des Trblattes ist mit Be- und Entlftun- gen zu versehen, die eine Entlftung von unten nach oben gestatten. Die Be- und Entlftungsffnungen drfen je
22、weils 1 % des Hohlraumquerschnittes nicht unter- und 75% des Hohlraumquerschnittes nicht berschreiten. Die lichte Weite der Be- und Entlftungsffnungen darf 8 mm nicht unterschreiten. Die Offnungen mssen sich in dem oberen und unteren Trblattbereich befinden, und zwar innerhalb eines 100 mm breiten S
23、treifens von der oberen bzw. von der unteren Trblattkante gemessen. 5.1.4 Fhrungen und Anschlge Die Trbltter mssen gefhrt und so aufgehngt sein, da ein Abfallen der Trbltter in den Schacht im Brand- fali verhindert wird. a) Bei horizontal bewegten Schacht-Schiebetren ist jedes Trblatt oben und unten
24、 an mindestens je 2 Stel- len in der Nhe der Trblattstirnkanten zu fhren. Abweichend davon gengt unten ein Fhrungsstck, wenn der Abstand der Fhrung von den Stirnkanten des Trblattes nicht mehr als 800 mm betrgt. b) Bei vertikal bewegten Schacht-Schiebetren ist jedes Trblatt an beiden Seiten an minde
25、stens je 2 Stellen (d. h. je Trblatt mindestens vier Fhrungen) in der Nhe der Trblattober- und -unterkante zu fhren. Die Trbltter mssen mit Notfhrungen versehen sein (siehe Bild 46). c) Die Eingriffstiefe der unteren (bei horizontal bewegten Schacht-Schiebetren) bzw. seitlichen (bei vertikal bewegte
26、n Schacht-Schiebetren) Notfhrung mu mindestens 10 mm betragen. Notfhrungen am Trblatt und an der Schwelle mssen aus Metall mit einem Schmelzpunkt von mindestens 900 OC sein. d) Wenn tragende Teile - der oberen Trfhrung bei horizontal bewegten Schacht-Schiebetren bzw. - der seitlichen Trfhrungen bei
27、vertikal bewegten Schacht-Schiebetren aus Werkstoffen hergestellt sind, die einen Schmelzpunkt kleiner als 900C haben, mssen im Brandfall Notfhrungen wirksam werden, deren ineinandergreifende Teile aus Metall mit einem Schmelzpunkt von mindestens 900C her- gestellt sind. Die Eingriffstiefe irn Betri
28、ebszustand mu mindestens 3 mm betragen. Nach Schmelzen der Stoffe der Fhrung mu eine Eingriffstiefe der Notfh- rung von mindestens 5 mm vorhanden sein. Notfh- rungen mssen aus einem Fhrungsteil bestehen, das in der Nhe jeder Trblattauenkante angebracht ist; Der Abstand der Notfhrung von den Auenkant
29、en des Trblattes darf 180 mm nicht berschreiten. . DIN 18 O91 Seite 3 e) Tragmittel fr die Aufhngung vertikal bewegter Schiebetren (z. B. Drahtseile, Ketten) mssen aus Metall mit einem Schmelzpunkt von mindestens 900 “C hergestellt sein. f) Werden Tragmittel fr die Aufhngung vertikal bewegter Schieb
30、etren ber Rollen oder dergleichen gefhrt, die aus Werkstoffen hergestellt sind, die einen Schmelzpunkt kleiner als 900C haben, mssen im Brandfall Bauteile wirksam werden, die aus Metall mit Schmelzpunkt von mindestens 900C hergestellt sind. Feste Anschlge zur Begrenzung der Trblattbewegun- gen mssen
31、 auch im Brandfall wirksam bleiben. 5.1.5 Sperrmittel Sperrmittel, die das Trblatt bzw. die Trbltter im Betriebszustand verriegeln, mssen aus Werkstoffen mit einem Schmelzpunkt von mindestens 900C bestehen. Werden Sperrmittel aus Werkstoffen hergestellt, die einen Schmelzpunkt kleiner als 900C haben
32、, mu im Brandfall ein zustzliches Sperrmittel aus Metall mit einem Schmelzpunkt von mindestens 900C zeitlich vor dem Versagen des ersten Sperrmittels wirksam werden. 5.2 Trzarge 5.2.1 Ausfhrung Die Trzarge besteht aus - Kopfteil (Kmpfer), - Futeil (Schwelle) und - Seitenteilen, die mit Kopf- und Fut
33、eil verbunden sein mssen (Schrauben aus Stahl, Schweiungen). Wenn der Abstand von der Trzargenleibung bis zu den anschlieenden Bauteilen der Schachtwand nicht grer als 150 mm ist, kann die Trzarge als offenes Profil aus- gefhrt werden und mu aus mindestens 1,5 mm dickem Stahlblech bestehen (Beispiel
34、e siehe Bilder 25, 26, 28 und 30). Ist dieser Abstand grer als 150 mm, so mu der die Breite von 150 mm berschreitende Zargenteil nach Abschnitt 5.1 ausgefhrt sein (Beispiele siehe Bil- der 27 und 29). Die Dicke des geschlossenen Zargenteils darf grer als die Dicke des Trblattes sein. Der offene Zarg
35、enteil darf - anders als in den Bildern dargestellt - auch an der Leibung der Trffnung angeordnet sein. Die Gesamt- breite verwendeter offener Zargenteile darf an jeder Seite der Tr 150 mm nicht berschreiten. Wenn in der Trzarge im Brandfall durchgehende Offnuncen entstehen knnen, deren Gesamtflche
36、50 cm2 berschrei- tet, mssen diese schachtseitig durch Schutzksten (Bei- spiel siehe Bild 47) aus Stahlblech mit einer Dicke von min- destens 1,5 mm abgedeckt sein. Die Schutzksten drfen Ausschnitte von insgesamt maw. 50 cm2 enthalten. 5.2.2 Befestigung 5.2.2.1 Kopf- und Futeil Kopfteil und Futeil m
37、ssen in der Wandffnung so befe- stigt sein, da die Befestigungspunkte untereinander einen Abstand von hchstens 600 mm haben; der Abstand der ueren Befestigungspunkte zur Leibung der Wandffnung darf hchstens 300 mm betragen. Die Befestigungsteile zwischen Kopf-/Futeil und dem Befe- stigungsmittel nac
38、h Abschnitt 5.2.2.4 mssen aus Stahl mit einem Querschnitt von mindestens 160mm2 und einer Mindestdicke von 4 mm sein. 5.2.2.2 Seitenteile Die Seitenteile mssen mindestens eine Befestigung im oberen Drittel der Wandffnung haben. Die Befestigungs- teile zwischen Seitenteil und Schachtwand mssen aus Se
39、ite 4 DIN 18 O91 Stahl mit einem Querschnitt von mindestens 80 mm2 und einer Mindestdicke von 2 mm sein. Abweichend von Ab- schnitt 5.2.2.4 gengt ein Stahldbel mit einer Schraube M 6. 5.2.2.3 Die Befestigungen der seitlichen Fhrungen der vertikal bewegten Schiebetren mssen ebenfalls nach Ab- schnitt
40、 5.2.2.1 ausgefhrt sein. 5.2.2.4 Befestigungsmittel Die Befestigung am Kopf- und Futeil kann erfolgen mittels Befestigung bei vertikal bewegten Schiebetren Es drfen nur Befestigungs- elemente nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. - Ankerschienen mit Ankerschrauben Dbel nach
41、bauaufsicht- licher Zulassung - Stahldbeln - Steinschrauben nach DIN 529 Mindestdicke 6 mm - verankerter Anschweiplatten - Mauerankern Mindestquerschnitt 160 mm2 aus Stahl Mindestdicke 4 mm Bei Schraubenbefestigungen ist mindestens die Schrau- bengre M 12 zu verwenden. 5.2.2.5 Anschlufuge Die Anschl
42、ufuge zwischen Trzarge und angrenzender Schachtwand ist nach der Befestigung der Trzarge voll- fugig und dicht mit Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102 Teil 1 zu verschlieen. 6 berdeckung Trbltter mssen, mit Ausnahme an der Schliekante und an der Schwelle, die Trzarge berdecken. Wenn Trbltter berei
43、nandergreifen, rnu eine berdeckung wie an der Trzarge vorhanden sein. Die berdeckung rnu betragen: a) bei horizontal bewegten Schacht-Schiebetren seitlich und oben mindestens 15 mm (Beispiele siehe Bilder 37 bis 40) b) bei horizontal bewegten Schacht-Schiebetren als Teleskoptren an den Stellen. an d
44、enen Trbltter bereinandergreifen, mindestens 15 mm (Beispiele siehe Bilder 34 und 35) c) bei mittig ffnenden vertikal bewegten Schacht- Schiebetren allseitig mindestens 20 mm (Beispiele siehe Bilder 41 bis 44) d) bei einseitig ffnenden vertikal bewegten Schacht- Schiebetren seitlich und oben mindest
45、ens 20 mm (Beispiele siehe Bilder 41 bis 45) e) bei vertikal bewegten Schacht-Schiebetren an den Stellen, an denen Trbltter bereinandergreifen, mindestens 20 mm (Beispiel siehe Bild 45). Der Abstand zwischen Trblttern und Trzargen sowie bei Schacht-Schiebetren als Teleskoptren zwischen den Trblttern
46、 darf 6 mm nicht berschreiten. Der Luft- Spalt darf an den Schliekanten bis 5 mm breit, am Fu- teil (Schwelle) bis 8 mm breit sein. Beispiele siehe Bilder 34 bis 46. 7 Brennbare Stoffe An der Tr drfen nur solche brennbaren Stoffe verwendet werden, die betriebsnotwendig sind (z. B. Trschalter, Sperrm
47、ittelschalter, Fhrungsrollen, Rufanlage, Installation). Die Menge brennbarer Stoffe darf 1000 g + 200 g/m2 bezo- gen auf die lichten Durchgangsmae nicht berschreiten. Anstriche und Beschichtungen aus brennbaren Stoffen bis zu einer Schichtdicke von 0,5 mm werden nicht angerechnet. Bei Verwendung von
48、 Dichtleisten aus brennbaren Stoffen an den Schliekanten darf der Spalt, wenn diese Dichtlei- sten ausfallen, nicht grer als 5 mm sein. 8 Korrosionsschutz Alle sichtbaren Stahlteile sind mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Bei Tren, die der Witterung oder aggressiven Medien ausgesetzt sind, rnu auch innen ein Korrosions- Schutz vorhanden sein. 9 Kennzeichnung Jede dieser Norm entsprechende Tr mu durch ein Stahl- blechschild nach DIN 825 Teil 1, mit den Maen 52 mm x 105 mm oder 26 mm x