1、Dezember 2015DEUTSCHE NORM Preisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 97.200.10!%Hi“2377096www.din.deDIN 56950-3Veranstaltungstechnik Maschinentechnische
2、 Einrichtungen Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Stative und TraversenlifteEntertainment technology Machinery installations Part 3: Safety requirements for stands and truss lifts of standsTechnique vnementielle quipement pour machinerie scnique Partie 3: Exigences relatives la scurit de
3、s pieds et lvateurs de piedsAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 1556027:200601www.beuth.deGesamtumfang 18 SeitenDDIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF)siehe AnwendungsbeginnDIN 56950-3:2015-12 2 Anwendungsbeginn Anwendungsbeginn dieser
4、Norm ist 2015-12-01. Fr DIN 15560-27:2006-01 besteht eine bergangsfrist bis 6 Monate nach Verffentlichung. Diese Norm gilt nicht fr zum Zeitpunkt der Verffentlichung dieser Norm bereits bestehende Anlagen. Eine Nachrstpflicht fr diese Anlagen besteht nicht. Die vorliegende Norm gilt fr neu zu errich
5、tende und wesentlich genderte Anlagen. Inhalt Seite Vorwort 4 1 Anwendungsbereich . 5 2 Normative Verweisungen . 5 3 Begriffe 6 3.1 Allgemeine Begriffe 6 3.2 Beispielhafte Darstellung eines Stativs . 7 4 Gefhrdungen 7 5 Konstruktive Anforderungen 8 5.1 Allgemeines . 8 5.2 Lastannahmen 8 5.3 Standsic
6、herheit 8 5.4 Mastsegment . 10 5.5 Tragmittel . 10 5.5.1 Allgemeine Anforderungen 10 5.5.2 Stahlbnder 10 5.5.3 Chemiefaserbnder 10 5.5.4 Endbefestigung von Tragmitteln . 10 5.6 Wickeleinrichtung und Umlenkrollen fr Drahtseile 11 5.6.1 Allgemeine Anforderungen 11 5.6.2 Wickeleinrichtungen fr Drahtsei
7、le . 11 5.7 Triebwerke 11 5.8 Handauszug . 11 5.9 Lastaufnahmemittel . 12 6 Sicherung von Gefahrenstellen. 12 7 Benutzerinformation . 12 7.1 Allgemeines . 12 7.2 Zu vereinbarende Daten . 12 7.3 Dokumentation 12 7.4 Wartungsanleitung . 12 7.5 Kennzeichnung . 12 7.6 Betriebsanleitung 13 7.6.1 Allgemei
8、nes . 13 7.6.2 Einsatz im Freien . 13 7.6.3 Manuelle Handhabung und Bedienung . 13 7.6.4 Schrgstellungen/Gruppenbetrieb . 13 DIN 56950-3:2015-12 3 7.6.5 Abspannen . 13 7.6.6 Aufstellung im Publikumsbereich . 13 7.6.7 Lastaufnahme . 13 8 Prfung 13 Anhang A (informativ) Beispiele fr Gefhrdungen, Gefhr
9、dungssituationen und Gefhrdungsereignisse an Stativen 14 Anhang B (informativ) Beispiele fr Inhalte in einer Kurzbedienungsanleitung am Stativ . 16 B.1 Aufstellen des Stativs . 16 B.2 Anheben der Last . 16 B.3 Absenken der Last: (Wie Anheben in umgekehrter Reihenfolge) . 16 B.4 Transport . 17 B.5 Wa
10、rtung/Sichtprfung 17 Literaturhinweise. 18 DIN 56950-3:2015-12 4 Vorwort Dieses Dokument enthlt sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne der Richtlinie 42/2006/EG, Maschinenrichtlinie und des Gesetzes ber technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).) Dieser
11、 Teil der Norm gilt nur zusammen mit DIN 56950-1. Die Normenreihe DIN 56950 Veranstaltungstechnik Maschinentechnische Einrichtungen besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prfung Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an bewegliche Leuchtenhnger Teil 3: Sic
12、herheitstechnische Anforderungen an Stative und Traversenlifte Teil 4: Sicherheitstechnische Anforderungen an konfektionierte Bildwnde Teil 5: Sicherheitstechnische Anforderungen an Kettenzugsysteme1)Die in diesem Teil definierten Abweichungen gegenber der DIN 56950-1 beruhen auf den besonderen Eins
13、atzbedingungen fr die Stative und lassen sich nicht auf andere maschinentechnische Einrichtungen bertragen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA Maschinen“ im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen,
14、dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 15560-27:2006-01 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) als Teil der Normenreihe DIN 56
15、950 umgestaltet; b) Nutzlast von Handauszgen auf 15 kg begrenzt; c) rechnerischer Standsicherheitsnachweis ab Nutzlasten grer 60 kg aufgenommen; d) Chemiefaserbnder und Stahlbnder als Tragmittel ergnzt; e) Kurzbedienungsanleitung am Stativ gefordert. Frhere Ausgaben DIN 15560-27: 1996-02, 2006-01 1)
16、 Ist in Vorbereitung. DIN 56950-3:2015-12 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fur hand- und maschinell betriebene Stative ber 3 kg Nutzlast. Diese Norm gilt fr Stative, die in der Veranstaltungstechnik und Produktionstechnik eingesetzt werden. Stative im Sinne dieser Norm werden zum Heben, Senken
17、und Halten von Lasten, (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Gerten) eingesetzt. Hierbei knnen auch mehrere Stative eine gemeinsame Last aufnehmen. Das Bewegen von Personen und das Bewegen von Lasten ber Personen ist mit diesen Einrichtungen nicht zulssig. Der
18、Aufenthalt unter der ruhenden Last ist zulssig. ANMERKUNG Betriebsbedingt kann ein Aufenthalt des Bedieners unter der bewegten Last beim Aufbauen und Einrichten kurzzeitig notwendig sein. Diese Norm gilt auch fr Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders
19、benannt sind, jedoch in identischer Betriebsweise angewendet werden. Diese Norm gilt nicht fr: Stative mit einer Nutzlast 3 kg; Kamerastative; Holzstative. Diese Norm legt auch die zwischen Hersteller und Benutzer auszutauschenden Informationen und die erforderlichen Angaben ber die bestimmungsgeme
20、Verwendung der maschinentechnischen Einrichtung fest. Die in diesem Dokument behandelten signifikanten Gefhrdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokume
21、nts erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 15020-1, Hebezeuge Grundstze fr Seiltriebe Berechnung und Ausfhrung DIN 15061-2, Krane Ril
22、lenprofile fr Seiltrommeln DIN 56950-1:2012-05, Veranstaltungstechnik Maschinentechnische Einrichtungen Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prfung DIN EN 349, Sicherheit von Maschinen Mindestabstnde zur Vermeidung des Quetschens von Krperteilen DIN EN 1492-1, Textile Anschlagmittel Siche
23、rheit Teil 1: Flachgewebte Hebebnder aus Chemiefasern fr allgemeine Verwendungszwecke DIN EN 10151, Federband aus nichtrostenden Sthlen Technische Lieferbedingungen DIN 56950-3:2015-12 6 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 56950-1 und die folgenden Begriffe. 3.1
24、 Allgemeine Begriffe 3.1.1 Stativ ortsvernderliche, stehende, hhenvernderliche, teleskopierbare Trageinrichtung fr Lasten in der Veranstaltungstechnik Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Definition schliet handelsbliche Gerte mit den Bezeichnungen Teleskoplift, Traversenlift, Gabel-Lift, Schwerlastlift u
25、. . ein. 3.1.2 Absttzpunkt Teil eines Stativs, welches die Last in die Aufstellungsflche einleitet 3.1.3 Niveauausgleich Konstruktionselement zum Ausgleich von Schrgen, Gelndeunebenheiten oder Treppenstufen Anmerkung 1 zum Begriff: Dies kann z. B. ein verstellbares Stativbein sein. 3.1.4 Traglast Tr
26、agfhigkeit Last (Masse), die betriebsmig hchstens aufgenommen werden darf Anmerkung 1 zum Begriff: Die Nutzlast ergibt sich aus der Tragfhigkeit abzglich des Eigengewichts des verwendeten Lastaufnahmemittels. 3.1.5 Tragmittel des Stativs Konstruktionselement, das die Last und das Eigengewicht der ho
27、chfahrbaren Stativteile trgt und dauerhaft mit diesem verbunden ist 3.1.6 Triebwerk des Stativs Element, das der Ausfhrung der Hub- und Senkbewegung dient und auf die Tragmittel wirkt Anmerkung 1 zum Begriff: Das Triebwerk wird auch zum Halten der Lasten verwendet. 3.1.7 Handauszug unmittelbar durch
28、 die Handkraft bewegtes, teleskopiertes Mastsegment eines Stativs DIN 56950-3:2015-12 7 3.2 Beispielhafte Darstellung eines Stativs Bild 1 verdeutlicht die in 3.1 definierten Begriffe anhand eines Stativs. Legende 1 Lastaufnahmemittel, z. B. Traversenaufnahme 2 Tragmittel, z. B. Drahtseil, Kette, Za
29、hnstange 3 Sicherheitseinrichtung, z. B. Riegel, Bremsen 4 Triebwerk, z. B. Seil- oder Bandwinde, Zahnstangentrieb 5 Mastsegmente, z. B. Teleskoprohre, Schienenpakete 6 Niveauausgleich, z. B. Spindeln 7 Absttzpunkt 8 Grenze des Stativs Bild 1 Beispielhafte Darstellung eines Stativs 4 Gefhrdungen Sie
30、he DIN 56950-1. Besondere mit den Stativen und deren Einsatz verbundene Gefhrdungen sind zustzlich im Anhang A beispielhaft aufgefhrt. Sie ergeben sich im Wesentlichen aus der Konstruktions- und Betriebsweise, insbesondere aus: falscher Handhabung und Bedienung; unzureichende Standsicherheit; gleich
31、zeitigem Bewegen gemeinsamer Lasten mit mehr als einem Stativ, insbesondere bezglich Geschwindigkeitsunterschieden und ungleich verteilter Last ; Gefahrstellen; Transport. DIN 56950-3:2015-12 8 5 Konstruktive Anforderungen 5.1 Allgemeines Es gelten die in der DIN 56950-1 aufgefhrten Anforderungen, s
32、ofern in diesem Teil 3 nicht anders lautende Festlegungen aufgefhrt sind. Fr alle tragenden Konstruktionselemente mssen rechnerische Nachweise gefhrt werden. Stative mssen so beschaffen sein, dass sie den Beanspruchungen aus Transport und Handhabung sicher stand halten. Sie mssen entsprechend ihres
33、Eigengewichtes mit geeigneten Transporthilfen ausgerstet sein, z. B. Griffe, Rollen. Griffe und Befestigungspunkte mssen ergonomisch ausgefhrt und den zu erwartenden Beanspruchungen entsprechend bemessen sein. 5.2 Lastannahmen Die Lastannahmen mssen entsprechend der vorgesehenen Beanspruchungen getr
34、offen werden. Hierbei mssen ggf. auch auftretende horizontale Lastanteile z. B. durch Geschwindigkeitsdifferenzen beim Bewegen einer gemeinsamen Last mit mehreren Stativen bercksichtigt werden. Fr den Einsatz im Freien sind Lastannahmen auf Grund mglicher Windlasten zu treffen. Bei vorgesehener exze
35、ntrischer Lastaufnahme sind die hieraus entstehenden Belastungen zu bercksichtigen, die Lastaufnahmemittel mssen entsprechend gekennzeichnet werden. ANMERKUNG Dies ist bei Gabelliften regelmig der Fall, es entstehen Biegebeanspruchungen in den Mastsegmenten. 5.3 Standsicherheit Die Standsicherheit d
36、es Statives bei bestimmungsgemer Benutzung ist nachzuweisen. Ein Stativ ist standsicher, wenn es voll ausgezogen in seiner ungnstigsten Stellung bei einer zustzlich zur Nutzlast am obersten Punkt wirkenden horizontalen Last von 1/20 der Nutzlast nicht umkippt. ANMERKUNG Der Standsicherheitsnachweis
37、schliet die Festigkeitsnachweise aller Bauteile ein. Bei Stativen mit einer Nutzlast bis 60 kg darf der Standsicherheitsnachweis durch einen Versuch auf einer Schrge nachgewiesen werden. Ein Stativ ist standsicher, wenn es vollausgezogen in seiner ungnstigsten Stellung bei Traglast 0,5 m ber dem hch
38、sten Punkt und bei einer Neigung von 5 nicht umkippt. Das nachfolgende Bild 2 zeigt einen beispielhaften Versuchsaufbau. DIN 56950-3:2015-12 9 Legende 1 anzunehmender Schwerpunkt 2 stabile Lage (Stativ bleibt stehen) 3 instabile Lage (Stativ kippt um) 4 Kipplinie Bild 2 Beispielhafte Darstellung ein
39、es Stativs mit Angaben zur Kippsicherheit Stative mssen mit Einrichtungen versehen sein, die eine lotrechte Aufstellung auch bei unebenen Bodenverhltnissen ermglichen. Auf die Einrichtungen darf verzichtet werden, wenn das Stativ voll ausgezogen bei einer Neigung von 5 in seiner ungnstigsten Stellun
40、g mit Nutzlast am obersten Punkt nicht umkippt. Die Absttzpunkte des Stativs mssen so ausgebildet sein, dass das Stativ sicher aufgestellt werden kann. Horizontal verfahrbare Stative mssen mit Vorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Verschieben ausgerstet sein, z. B. mit Feststellvorrichtungen fr jede
41、Rolle. DIN 56950-3:2015-12 10 5.4 Mastsegment Die Auszugslnge von Mastsegmenten muss durch feste Anschlge begrenzt sein. Teleskopierbare Mastsegmente mssen konstruktiv so gestaltet sein, dass sie sich bei bestimmungsgemer Benutzung nicht verhaken, verklemmen oder festsetzen knnen. 5.5 Tragmittel 5.5
42、.1 Allgemeine Anforderungen Es gelten die Anforderungen nach DIN 56950-1. Konstruktiv muss sichergestellt sein, das Tragmittel nicht geknickt werden oder ber scharfe Kanten laufen. Beim Austausch eines Tragmittels muss das vorhandene durch ein mindestens gleichwertiges Tragmittel ersetzt werden. Die
43、 vom Tragmittelhersteller fest gelegten Kriterien der Ablegereife sind zu bercksichtigen. 5.5.2 Stahlbnder Es drfen nur nichtrostende Stahlbnder verwendet werden, deren Lngskanten abgerundet sein mssen. Als Tragmittel verwendete Stahlbnder mssen in Bezug auf die Traglast mit einem Sicherheitsfaktor
44、von mindestens 10 bemessen sein. Der Sicherheitsfaktor ist der Quotient aus der Zugfestigkeit des Stahlbandes bezogen auf die anteilige Bandzugkraft bei Traglast. Fr jedes Stahlband muss ein Nachweis vorhanden sein, in dem besttigt wird, dass es die Anforderungen nach DIN EN 10151 erfllt, z. B. durc
45、h eine Prfbescheinigung 3.1 nach DIN EN 10204. Fr jede verwendete Stahlbandart ist in einer Prfung nachzuweisen, dass nach einem Dauerwechsel von 120 000 Schwingspielen bei S-Biegung unter Betriebsbedingungen kein Bruch eingetreten ist, Die Werkstoffwerte, die zugrunde gelegten Betriebsbedingungen u
46、nd die Bearbeitung des Stahlbands, (Oberflche, usw.) sind in die Prfbescheinigung aufzunehmen. 5.5.3 Chemiefaserbnder Bei Stativen, die im Ruhezustand formschlssig fest gesetzt werden, drfen auch Bnder nach DIN EN 1492-1 als Tragmittel eingesetzt werden. Die als Tragmittel verwendeten Bnder mssen be
47、i Nennbelastung einen Sicherheitsfaktor von mindestens 14 aufweisen. Der Sicherheitsfaktor ist der Quotient aus der Mindestbruchkraft, bezogen auf die anteilige Gurtzugkraft bei Traglast. Gurte mssen licht- und formstabilisiert sein. ANMERKUNG Stative knnen in Bereichen mit erhhtem Einsatz von Wrme
48、und/oder ultraviolettem Licht eingesetzt werden. Die Chemiefasern, aus denen der Gurt hergestellt ist, sind fr eine Eigenschaftsverschlechterung anfllig, wenn sie einer Bestrahlung mit Wrme und/oder ultraviolettem Licht ausgesetzt werden. Chemiefaserhebebnder aus Polypropylen sind nicht zulssig. Fr
49、jeden Gurt ist muss ein Herstellerzertifikat nach DIN EN 1492-1 vorhanden sein. 5.5.4 Endbefestigung von Tragmitteln Endverbindungen von Tragmitteln mssen fr eine Sichtprfung zugnglich sein. Endbefestigungen von Tragmitteln mssen so beschaffen sein, das auf sie keine Querkrfte wirken. DIN 56950-3:2015-12 11 5.6 Wickeleinrichtung und U